Zum Inhalt springen

Empfohlene Antworten

Sauberes Auto und vorhandene Rechnungen und Reparaturbelege machen immer einen guten Eindruck. Warte erstmal ab welche Summe unter dem Strich steht. Wenn dir das zu wenig sein sollte kannst du immer noch einen freien Gutachter hinzuziehen. Auch beim Restwert musst du aufpassen wenn der zu hoch angesetzt wird bekommst du dementsprechend weniger ausgezahlt. Sagen wir mal der Wiederbeschaffungswert liegt bei 4500 € und der Restwert bei 2000 würdest du 2500 € ausgezahlt bekommen abzüglich der Mehrwertsteuer (dafür gibt es auch bestimmte Regeln). Wenn du selber reparierst könntest du mit der Summe leben aber du darfst nicht vergessen dass das Fahrzeug dann ein Unfallwagen ist und auch dementsprechend in der Datenbank gelistet wird. Beim nächsten Unfall ist das Fahrzeug dann weniger wert oder bei einem jetzigen wirtschaftlichen Totalschaden so gut wie nichts mehr wert. Bei einem hohen festgelegten Restwert ist es unter Umständen günstiger das Fahrzeug zu diesem Preis abzugeben und sich ein gleichwertiges Fahrzeug zuzulegen.

Achso...auch Sonderausstattung (Navi, Telefon, Xenon, Schiebedach) machen sich positiv unterm Strich bemerkbar. Du kannst den Gutachter ruhig darauf hinweisen vor allem wenn es Sachen sind die nicht gleich ins Auge fallen.

 

Gesendet von meinem Redmi 6 mit Tapatalk

Die sollten erstmals die Polizei kontakten, ein Protokoll aufsetzen und Dir die relevanten Daten geben. Dann lässt Du alles einen Anwalt machen. Wenn die Sache schon so verfahren ist kriegst Du das selber nicht gut sortiert.
  • Autor

Vielen lieben Dank für Eure wertvolle Hinweise, Vorschläge und Antworten. Ihr seid Hammer. :biggrin:

 

Der Betrieb selbst hat kein eigener Gutachter.

Ich kenne selbst leider kein Gutachter. Die Dame hat den Gutachter vorgeschlagen. Ich habe ihn recherchiert. Er ist ein Freier. :top:

 

Ich habe vom Verkehrsbetrieb kleine Fragebogen erhalten. Die Dame vom Vehrkehrsbetrieb hat gesagt, dass ich nur den Bogen ausfüllen soll und den Beleg vom Gutachter an ihr senden soll. Rest werden sie für mich erledigen.

 

Wie geht der Gutachter mit Ersatzteilpreise vor? Rechnet er Neuwert der Teile oder nur Gebrauchtpreise?

 

So wie ihr beschreibt, hat mein Auto tatsächlich keine wirtschaftliche Totalschaden. Ich kann leider nicht den Marktpreis meines Wagens schätzen. Ich finde nirgendwo in diesem Kilometer mit der Ausstattung ein Saab. :confused:

Bearbeitet von Exergie

Der Gutachter schaut sich dein Auto genau an und macht Fotos. Schreibt genau auf was verbaut ist (Schiebedach, Klima etc.) Damit ermittelt er den Wert. Er nimmt für die Reperatur die Normalen Werkstattpreise, nagelt mich nicht fest, es gibt irgendwie einen Unterschied ob er Vertragswerkstatt oder Preise von Freien nimmt. Für die Preise der Teile nimmt er den Originalteile Preis, kann aber, wenn wie in meinem Fall der Kunde auf jeden Fall eine Reperatur wünscht, auch Gebrauchtteile einrechnen.

Dann kommen noch Pauschalen für Kleinteile etc. hinzu. Das ganze sieht dann wie ein Kostenvoranschlag aus, welcher dem Fahrzeugwert gegengerechnet wird.

 

Edit: Für Hannover könnte ich dir jemanden empfehlen, ob er bis nach BS kommt, kann ich nicht sagen.

Bearbeitet von hansalfred

[mention=10895]Exergie[/mention] :

da Du (glücklicherweise) noch keine Erfahrungen mit Blechschäden hast, hier nochmals der ausdrückliche und dringende Hinweis:

1. ruf bitte bei dem Verursacher-Betrieb an und sage dort Bescheid, daß Du einen eigenen (!!!) Gutachter mit der Schadensaufnahme beauftragst und die mögen ihren Gutachter abbestellen

- das ist sehr wichtig und macht Dir gerade bei Deiner Unerfahrenheit das Leben sehr viel leichter

- und Du mußt Dich dafür auch nicht rechtfertigen, sondern das ist Dein normales Recht als Geschädigter

 

2. vielleicht meldet sich hier ja noch jemand mit einem Gutachter-Vorschlag. Ich selber kenne nur Gutachter in HH.

Aber eigentlich hat jede Werkstatt mindestens einen Gutachter, mit dem die zusammenarbeitet. In BS soll Schwerdtfeger laut Forumsich mit Saab auskennen, auch wenn sich das im Online-Auftritt nicht wiederfindet: https://www.schwerdtfeger-braunschweig.de/leistungen/

> fahr da doch einfach mal vorbei, schildere Deinen Fall, und dann bin ich sicher, dort kann man Dir einen Gutachter nennen, der sich auch mit Saabs auskennt

> und dann hast Du eventuell auch gleich eine Anlaufstelle für die anstehenden Reparaturen

 

Nochmals der Hinweis: ich kenne die Werksttatt nicht, sie wurde aber hier im Forum mal als Anlaufstelle für Saabfahrer empfohlen.

Vielleicht meldet sich aber noch jemand hier aus BS mit einem besseren Tipp für eine Saab-Werkstatt in/bei BS.

Bearbeitet von ST 2

Was ist denn nun mit der Unfallflucht?

Das ist ein Tatbestand, der unabhängig von deinem wirtschaftlichen Schaden verfolgt wird.

Lasse dich bloß nicht auf eine Schadensregulierung "unter der Hand" ein, also ohne Ermittlung des Fahrzeugführers durch die Polizei!

Hallo Exergie,

 

ich hatte im vorletzten Jahr auch einen wirtschaftlichen Totalschaden an meinem Saab (damals wars noch ein 9-3 I Bj 99).

Ich würde dem Gutachter alles zeigen was du hast, bei mir wurde damals bei der Dekra ein Gutachten erstellt und die wollen einem ja auch nix böses. Zeitwert des Wagens kann schon zwischen 2000-5000 euro (Ohne Unfallschaden) liegen (kommt dann stark auf den Zustand an, va. bei 425.000km). Danach wird der Restwert des Autos ermittelt, indem Händler Angebote für dein Wagen einreichen.

Bei mir waren es damals ca. 5-6k€ Zeitwert abzüglich ca 1k€ Restwert. Du kannst dann entscheiden ob du den Wagen für den Restwert an einen der Händler verkaufst, das Geld nimmst und den Wagen reparierst oder das Auto weiterverkaufst.

Falls du den Wagen aber für 500€ reparieren kannst, solltest du mit + aus der Sache rausgehen. Dafür ist dein Auto dann aber leider nicht mehr unfallfrei. Vor allem bei Seitentreffern (bzw bei dir ja Frontal und seitlich) ist es immer schwierig, weil sich der Rahmen auch leicht verzogen haben könnte.

 

Viel Erfolg weiterhin

  • Autor

Ich habe heute über einem Freund ein Gutachter gefunden und den Gutachter, welcher mir vom Verkehrsbetrieb vorgeschlagen worden ist, abgesagt.

 

Ich werde dem Busfahrer nicht anzeigen. Ich möchte seine Zukunft nicht beeinflussen.

 

Morgen früh bin ich beim Gutachter. Ich habe heute das Auto nochmal gewaschen, Staubgesaugt und gesäubert. Ich hoffe, dass er das Auto nicht als Totalschaden stempelt. Ich bin zufrieden, sobald das Auto wieder seine vorherige Zustand bekommt. Bisschen Plus schadet natürlich nicht aber muss nicht zwingend sein.

Ich werde Euch weiterhin über die Neuigmgkeiten berichten.

 

Vielen Dank nochmal für Eure fachliche, qualitative und quantative Vorschläge. :top:

Bearbeitet von Exergie

Ich werde dem Busfahrer nicht anzeigen. Ich möchte seine Zukunft nicht beeinflussen.

Das ist sehr edel von Dir, aber Unfallflucht ist ein Offizialdelikt und muß von Amts wegen verfolgt werden.

Nur von wem? Ist er Amt?
Nur von wem? Ist er Amt?

Nein, aber er kann nicht eine Schadensregulierung am Amt vorbei anstreben.

Am Ende steht noch ein Versicherungsbetrug im Raum...

Nein, aber er kann nicht eine Schadensregulierung am Amt vorbei anstreben.

warum nicht?

warum nicht?

S.o. Ergänzung

  • Autor

Ich hoffe, dass dem Busfahrer nichts passiert. Vielleicht bekommt er eine Abmahnung aber Joblos sollte er nicht sein. Irgendwie es ist für ihn alles dumm gelaufen. :frown:

 

Ich war heute Morgen beim Gutachter.

Er hat alles dokumentiert. Er wird nach der Kalkulation mich informieren.

Nur von wem? Ist er Amt?

Amt Exergie bitte 9 :biggrin:.

 

Nein, und es ehrt [mention=10895]Exergie[/mention] wirklich, Chapeau an dieser Stelle aber:hello:, das Delikt als solches wird strafrechtlich von der Polizei verfolgt werden... unabhängig von einer Schadensregulierung, die meiner Kenntnis nach durchaus von den Beteiligten untereinander vorgenommen werden kann.

Ich hoffe, dass dem Busfahrer nichts passiert. Vielleicht bekommt er eine Abmahnung aber Joblos sollte er nicht sein. Irgendwie es ist für ihn alles dumm gelaufen. :frown:

.

Mag alles sein, aber er hat einen Schaden verursacht und Unfallflucht begangen……so ist es nun einmal, stell Dir nur mal vor es wäre noch ein Personenschaden hinzugekommen………

Ich würde in solch einem Falle sofort einen Fachanwalt hinzuziehen, denn Du bist der Geschädigte ……

 

Gruß, Thomas

Könnte sein dass die HP den Fahrer wegen der Flucht in Regress nimmt. 5000 € stehen da im Raum. Im Versicherungsformular werden die Fragen so gestellt das der Sachverhalt auf jeden Fall herauskommt.
  • Autor

Die ganze Geschichte hat mir soviel Zeit und Nerven gekostet. Daher bitte ich um Euer Verständnis. Ich frage jetzt nur ob ich richtig verstanden habe.

 

Obwohl wir geeinigt sind, dürfte ich jetzt wegen Unfallfluchts trotzdem zum Gericht gehen und den Busfahrer klagen?:stoned:

Du warst ja schon bei der Polizei und hast Anzeige erstattet. Die werden also weiter ermitteln. Und es Dir verübeln (Behinderung der Ermittlungen) wenn Du Dein Wissen nicht teilst. Zum Gericht zwecks Klage musst Du natürlich nicht.

Ich möchte hier kurz Licht ins Dunkle bringen.

Eine Anzeige muss er nicht selber erstatten, wie bereits angedeutet liegt hier ein Verstoß im Sinne des Strafgesetzbuches vor.

Es handelt sich um ein Vergehen gem. §142 StGB "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".

Die Polizei wird hier von Amts wegen (also selbstständig und ohne die Meinung/den Willen des Geschädigten) tätig und zeigt den Busfahrer selber an. Dazu ist sie auch gesetzlich verpflichtet, dein Mitgefühl trotzdem in allen Ehren!

Die Strafe kann jedoch gemildert werden, wenn man ihm keinen Vorsatz nachweisen kann.... ist aber eine richterliche Entscheidung am Schluss.

Die dann verhängte Strafe (z.B. Geldstrafe) hat auch nix mit deinem Sachschaden zu tun... Sie ist lediglich für die begangene Tat vorgesehen. Dann endet auch schon die Arbeit der Polizei/Staatsanwaltschaft.

 

Wer am Ende den eigentlichen Sachschaden bezahlen muss, dass regeln die Versicherungen untereinander. Wenn man sich gegen Regressforderungen wehren muss oder will, dann bleibt hier nur der zivile Klageweg!

Es kann gut sein, dass der Busfahrer am Ende von der Versicherung zur Kasse gebeten wird. Da kann ihm seine Privathaftpflicht ggf aushelfen (bleibt zu hoffen, dass er auch eine hat).... oder vielleicht auch eine Berufsgebundene Haftpflicht soweit vorhanden...

An der Unterhaltung teilnehmen

Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.