Facebook-Gruppe des Forums?

wenn ich es richtig sehe, hast Du ein Bild aus meinem Urlaubsbericht aus dem Forum in Deine N.S.O.A-Sammlung geschoben, mit dem Hinweis "found in the WWW". Ich habe dieses Bild nirgendwo anders hochgeladen. Flickr selbst sehe ich als öffentliches und soziales Netzwerk. Natürlich ist das Dein Recht, doch hätte ich mich gefreut, wenn Du gefragt hättest (wir sind also an der Grenze zwischen Gesetz und Moral).
Du pflegst mit Bildern wohl einen anderen Umgang, was, wie gesagt, Dein gutes Recht ist. Für die Zukunft sei gesagt, dass ich es begrüßen würde, wenn meine privaten Bilder auch im Forum verbleiben. Einfach zu sagen, die Plattform habe schuld, ist mir zu kurz. Wie sich das Internet darbietet, liegt in der Hand seiner Nutzer.

sorry, das war nicht meine Absicht und nach einer kurzen PN hätte ich es sofort entfernt
 
mir gehts ja nicht ums Löschen, sondern darum, zu zeigen, dass Inhalte hier - bei saab-cars - auch nicht bedeutend sicherer sind. Das Bild ist nur ein Beispiel und zeigt, dass trotz notwendiger Anmeldung Inhalte in andere Medien transferiert werden. Wenn dann gesagt wird, soziale Medien seien unsicher und "öffentlich", aber hier alle Bilder einstellen, samt Namen und zurückverfolgbarer IP, macht das einfach keinen Sinn. Eure Grundbefürchtung also mal genaugenommen, dürftet Ihr dann auch nicht auf Saab-Treffen fahren, denn wie es aussieht, wird dort fotografiert und die Bilder in öffentlich zugängliche Medien gestellt. Dort ist es m.E. also noch verschärfter, denn dort geht es nicht um die Grundrechte an Bildmaterial, sondern um Personrechte der Abgebildeten.
 
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(...) denn dort geht es nicht um die Grundrechte an Bildmaterial, sondern um Personrechte der Abgebildeten.

Genau das (sowohl als auch) ist gleichzeitig die Crux in öffentlichen Netzwerken.
Darin wird zuweilen mit Bildmaterial gepostet, ohne die Rechte dafür jemals erfragt zu haben. Das Ganze potenziert sich ggf. noch, wenn das Bildmaterial bspw. bei FB unter "Freunden" oder sogar öffentlich geteilt wird.
Dazu gab es schon anno 2011 interessante Infos, zB. klick
 
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mir gehts ja nicht ums Löschen, sondern darum, zu zeigen, dass Inhalte hier - bei saab-cars - auch nicht bedeutend sicherer sind. Das Bild ist nur ein Beispiel und zeigt, dass trotz notwendiger Anmeldung Inhalte in andere Medien transferiert werden. Wenn dann gesagt wird, soziale Medien seien unsicher und "öffentlich", aber hier alle Bilder einstellen, samt Namen und zurückverfolgbarer IP, macht das einfach keinen Sinn. Eure Grundbefürchtung also mal genaugenommen, dürftet Ihr dann auch nicht auf Saab-Treffen fahren, denn wie es aussieht, wird dort fotografiert und die Bilder in öffentlich zugängliche Medien gestellt. Dort ist es m.E. also noch verschärfter, denn dort geht es nicht um die Grundrechte an Bildmaterial, sondern um Personrechte der Abgebildeten.
Diejenigen, die nicht wollen, dass man sie fotografiert oder nicht wollen das man ihre Autos fotografiert, oder die nicht wollen, dass man "unverfängliche" Detailaufnahmen von Ihren Autos macht, müssen dann aber auch einmal VORHER genau das sagen und nicht hinterher rummeckern. Das gilt insbesondere bei Treffen. Es besteht nun einmal leider die Gefahr, dass man, wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt, hier und da bildlich festgehalten wird.
 
Grundrechte an Bildmaterial

GG & UrhG haben nichts miteinander zu tun. Es gibt also keine "Grundrechte an Bildmaterial", wohl aber Urheberpersönlichkeitsrechte & Verwertungsrechte, die Differenzierung ist ganz interessant, vor allem aber wichtig für alle Urheber. Insofern verstößt FB eventuell gegen geltendes deutsches Recht, die Frage ist allerdings die örtliche Zuständigkeit. Wenn sie Server in Deutschland haben, gilt deutsches Recht, wenn sie nur Server in den USA haben...schauts ggf. anders aus. Müsste man mal prüfen. Da ich dafür zu faul bin schmeiß ich denen keine Rechte an Werken vor die Füße. Hat mal jemand fix die AGB`s von denen zur Hand?

Es besteht nun einmal leider die Gefahr, dass man, wenn man sich in der Öffentlichkeit bewegt, hier und da bildlich festgehalten wird.

KUG §22 i.V.m. KUG §23 sagt eigentlich alles zu dem Thema. Im Falle von Video(überwachung) ist BDSG ggf. mit heranzuziehen.

Ansonsten ist UrhG ab §15 interessant, wenn überhaupt ein Werk vorliegt, siehe UrhG §2, wobei die Messlatte im Allgemeinen sehr niedrig ist.

Im Übrigen beginnt der Schutz eines Werkes mit der Schöpfung dessen, nicht erst mit der Anbringung eines © Zeichens.
 
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