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Mit dem Gewicht des Zugfahrzeugs könnts knapp werden mit den 100 km/h bei einem 1500 kg-WoWa.
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Wie sieht das eigentlich aus, mit Wohnwagen, die vor der aktuellen 100-Regeländerung Ihre 100er Zulassung bekommen haben ? In meinem steht nur drin, dass er fuer 100 zugelassen ist..nicht welches Leergewicht das Zugfahrzeug haben muss wie das aktuell wohl üblich ist. (nicht, dass mit das mit meiner 1750kg-Karre stören würde ;)
Es ist Dein Verantwortungsbereich daß die Auflagen für 100 km/ erfüllt sind.

Und es gelten die Daten laut Papieren, insb. beim Hänger hilft weniger einladen nicht, da das zGG gilt. :hmpf:

 

Harbeck gibt da noch mehr an, damit käme man sogar nur auf 80% des Leergewichtes. Wenn man keine Stabilisierungseinrichtung, etc. hat.

 

Und die Reifen werden immer so schnell so alt :mad:. Null gefahren und schon nicht mehr geeignet.

Ja, wenn die Bbedingungen dafür erfüllt sind. Also Gewichtsverhältnis, Reifenalter, ..http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

 

Zusatzschild Wohnmobil 1048-17? Also P-Schilf mit WoMo-Zusatzschild darunter? Ja, nur Wohnmobile! "Zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit" darfst du aber auch auf normalen Parkplätzen (die nicht durch sonstige Schilder eingeschränkt sind, wie nur WoMo, nur LKW (=Fahrzeuge über 3,5t), maximale Breite, ...) dich schlafen legen.

Danke!

 

Das wird dann nix mit Tempo 100, wenn der Wowa keine Stabilisierungseinrichtung hat...

 

Gibt schlimmeres. Obwohl, 10 mehr geht immer :biggrin: Ich riskiere es und werde mich in die LKW-Kolone einreihen...

Das sowieso. Ich finde es immer grausam wenn Leute mit nicht geeichtem Tacho dann Strich 80 fahren und die armen Brummis zur Verzweiflung treiben. Wie weit daneben mancher Tacho liegt merkt man erst so richtig, wenn man mal mit einem Fahrzeug mit Fahrtenschreiber unterwegs ist. Bei konstantem Tempo auf gerader Strecke liefern GPS-basierte Tachos ein recht genaues Messergebnis. Mein Navi kann das. Werden wohl die meisten Saugnapf-Navis können. Reine GPS-Empfänger können z.T. auch mit Nachkommastelle anzeigen.

 

Zumindst auf 2-streifigen Autobahnen hab ich das als deutlich stressfreier empfunden mit den Trucks mit zu schwimmen. Außer man hat einen hinter sich, der keinen Abstand hält. Naja, dann eben mehr Abstand nach vorne.

Mit dem Gewicht des Zugfahrzeugs könnts knapp werden mit den 100 km/h bei einem 1500 kg-WoWa.

100 passt bei den 9-3ern mit 1500 zGG und auflagen - fahre aber meistens zu was bei 95 ...

Darum hatte ich mir den WoWa nach dem Leergewicht unseres Zugfahrzeugs (Zafira A) ausgesucht, der vor der 100er Neuverordnung seine 100km/h Zulassung bekommen hat. Und das sogar noch ohne die Antischlingerkupplung.

Das hat sich echt gelohnt auf die 100er Zulassung beim Kauf zu achten.

 

Gesendet von meinem GT-I9195 mit Tapatalk

Das wird dann nix mit Tempo 100, wenn der Wowa keine Stabilisierungseinrichtung hat...
Alles eine Frage des Leergewichts des Zugfahrzeugs ;)

Gibt schlimmeres.
Das finde ich nicht... bin letztlich mit einem 100er Wohnwagen ohne Antischlinger unterwegs gewesen... Spass macht das nicht!
Darum hatte ich mir den WoWa nach dem Leergewicht unseres Zugfahrzeugs (Zafira A) ausgesucht, der vor der 100er Neuverordnung seine 100km/h Zulassung bekommen hat. Und das sogar noch ohne die Antischlingerkupplung.
Wenn ich die Vorposter hier verstehe gelten die aktuellen Regeln trotzdem ????

Nein. Aus der in #624 verlinkten verlinkten Seite:

Mit Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO sind die Vorschriften für die 100-km/h-Genehmigung neu gefasst worden. Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombination und die Anhebung der Gewichtsfaktoren unter bestimmten technischen Voraussetzungen.
Die bisher erteilten 100-km/h-Genehmigungen bleiben gültig.

Das waren aber Gespannzulassungen. Wird also das Zugfahrzeug getauscht, dann wird die imho obsolet.

 

CU

Flemming

ok, dann scheinen unterschiedliche Zulassungsstellen auch unterschiedliche Eintragungen zu machen (nicht nach Gespann, meine ich jetzt), ich kenn eine, bei der das min. Leergewicht einegetragen ist und eine, wo keine Bedingung drin steht.
Die bisher erteilten 100-km/h-Genehmigungen bleiben gültig.
Es gibt ja auch keinen sachlichen Grund, warum nicht, denn offenbar sind die alten Bedingungen ja enger gefasst gewesen, und die früher erteilten Genehmigungen sollten somit (unter Beachtung der Voaussetzungen) die neuen Bedingungen ebenso erfüllen, selbst wenn das Zugfahrzeug (gegen ein geeignetes) getauscht wird.
ok, dann scheinen unterschiedliche Zulassungsstellen auch unterschiedliche Eintragungen zu machen (nicht nach Gespann, meine ich jetzt), ich kenn eine, bei der das min. Leergewicht einegetragen ist und eine, wo keine Bedingung drin steht.

Das hört sich dann nach der neuen Regelung an. Da muss nichts zusätzlich eingetragen werden da die Regeln ganz allgemein gelten wie alle anderen Verkehrsregeln. Mit dem Leergewicht fängt man dann Diskussionen über den Faktor (0,8 oder 1,0) von Vornherein ab.

 

Unser Gespann hatte, wenn ich das noch richtig erinnere, auch am Zugfahrzeug eine gesiegelte Plakette.

Was mich irritiert ist, dass man offenbar (z.B. wenn die Reifen zu alt sind oder eben ein zu leichtes Zugfahrzeug vorgespannt ist) trotzdem mit der geklebten Plakette am Hänger rumfahren darf und soll (nur eben nicht 100 fahren darf). Da verliert sie irgendwie ihren Sinn.

Die Idee dahinter ist, dass der entsprechende Anhänger dazu geeignet sein soll mit 100km/h durch die Gegend zu fahren. Darum hat der Anhänger die 100 hinten drauf und nicht der Zugwagen.

 

 

Gesendet von meinem GT-I9195 mit Tapatalk

Jo, nur normalerweise darfst du mit einem Fahrzeug, dass seinem Zustand nach nicht mehr OK ist auch gar nicht mehr fahren. In diesem Fall darf man aber weiter fahren, nur eben nur 20km/h langsamer. Ich wüsste jetzt nichts vergleichbares an Regelung. D.h. doch, ein bisschen, ohne AdBlue wird bei Nutzfahrzeugen die Leistung stark gedrosselt.
Ich hätte ja erwartet, dass man verpflichtet wird, die 100er Plakette dann zu entfernen oder wenigstens (vorübergehend) unkenntlich zu machen, wenn der Hänger oder das Gespann (zeitweise) die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Aber davon ist mir nichts bekannt.
Thema Dekalin: welches ist gemeint, wenn von Dekalin die Rede ist ? Dekasyl, nehm ich an ?
Kommt drauf an was du vorhast.

In welchen Campingforen seid Ihr so unterwegs ? Also welche mit halbwegs Niveau, ohne Antworten auf Fragen wie "weiß ich auch nicht" ?

 

Kommt drauf an was du vorhast.
z.B. neue Positionsleuchte "einkleben".
Danke.
Dann entweder das von saapido erwähnte,oder aus dem Baumarkt von Lugano? Dicht und Bombenfest glaube ich.Habe damit eine Alutafel statt des Fensters am Alkoven eingeklebt.Ist bis zum Verkauf nach 4 Jahren immer noch Dicht gewesen,und das Material zeigte keinerlei veränderungen,wie Risse oder so.
hm, auch PU-basiert wie Sika Flex? Sozusagen Konkurrenzprodukt?

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