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Rechtsstreit mit Teilekäufer, Post nicht zustellbar...

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meine vertragsbedingungen sind astrein

vg, frank

 

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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass PP, obwohl sie sich teilweise unmöglich verhalten, in dem Moment einigermaßen gut funktioniert, wenn Du eine Person am Rohr hast und keinen Textbaustein. Versuche mal mit denen zu telefonieren, bei mir haben sie mal daraufhin "einbehaltenes" Geld wieder zur Verfügung gehabt.

 

Außerdem hilft auch hier langer Atem: wenn eine Zahlung da ist, SOFORT auf´s eigene Konto überweisen und ein bis zwei Tage mit dem Versenden warten. Wenn sie dann etwas einbehalten oder "zurückbuchen", weil irgendein GEschäftemacher sich bei denen beschwert, schieben sie Dir schlimmstenfalls das Konto ins minus, aber - who cares? - es ist eben kein "richtiges" Bankkonto. Die wollen dann was von Dir (nämlich Geld), was die Kommunikation und die Erreichbarkeit von PP erheblich erleichtert. In der Zwischenzeit hilt bei ebay-Sucht immer noch die berühmte Zweitkennung...

 

LG KonradZ

  • Autor
...zurück zum Thema?
Was fürn Teil war das denn eigentlich, worum gestritten wird?
...paypal, ebay usw ist abgefrühstückt. meine vertragsbedingungen sind astrein, darum ist das ja ein selbstgänger - wenn man ihn erwischen würde.
Da wäre ich jetzt aber mal vorsichtig mit solchen Erwartungen! Er hat ja zunächst mal bezahlt und nicht Er, sondern Paypal hat zurückgebucht und deren Entscheidung erkennst Du schon an, indem Du Paypal als Bezahlsystem verwendest. (Ich hatte nämlich mal einen ähnlich Fall) Da er das Geld von Paypal zurückbekommen hat, kannst Du die normale Forderung nach Bezahlung der Lieferung schonmal knicken, er hatte ja bezahlt und Du müsstest also im Prinzip nachweisen, dass er bei Paypal falsche Angaben gemacht hat, sprich wirklich Er das Ding geschrottet hat, auch wenn Dein Gewährleistungsverzicht noch so wasserdicht war, denn letzteren hast Du mit Paypal verwirkt!

Da stellt sich dann in diesem Zusammenhang auch noch die Frage nach der Art des Defekts, könnte das nämlich rein theoretisch auf dem Versandweg passiert sein, kannst Du auch jegliche Beweisführung durch Zeugen erden, da das Versandrisiko immer der Verkäufer trägt!

 

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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass PP, obwohl sie sich teilweise unmöglich verhalten, in dem Moment einigermaßen gut funktioniert, wenn Du eine Person am Rohr hast und keinen Textbaustein. Versuche mal mit denen zu telefonieren, bei mir haben sie mal daraufhin "einbehaltenes" Geld wieder zur Verfügung gehabt.
Kannst vergessen! Sowas mag bei laufendem Verfahren gehen, aber:

Fakt: er hat mein verkauftes Teil kaputt gemacht, reklamiert, von Ebay recht bekommen und ich will Klagen.
Wenn Paypal den Käuferschutz entschieden hat kannst telefonieren und schreiben wie Du willst, denn dann haben die keinerlei Möglichkeit mehr, das Geld nochmal vom Käufer zu verlangen, müssten das also aus eigener Tasche berappen.
offtopic: ...PP nutze ich schon seit Jahren nicht mehr. Klappt eigentlich ganz gut.
  • Autor

Update folgt zeitnah, denn ich habe jetzt mit dem Amtsgericht in Düsseldorf und mit Ebaysicherheit telefoniert. Die Kripo findet so etwas wie Identitätsdiebstahl auch recht interessant.....

VG, Frank

offtopic: ...PP nutze ich schon seit Jahren nicht mehr. Klappt eigentlich ganz gut.

 

Da ich bei den Artikeln die ich anbiete, ein absolut reines Gewissen habe, biete ich auch Paypal an, denn umgekehrt kaufe ich fast nur noch über Paypal, was mich schon mehrfach vor Schaden bewahrte. Insgesamt 3x in den letzten Jahren bekam ich den Artikel nicht, von Paypal dann aber das Geld zurück und ein viertes Mal war der Artikel deutlich schlechter als beschrieben, ebenfalls Geld zurück. Darüberhinaus gab es noch mehrere Fälle wo der Artikel nicht der Beschreibung entsprach und mir der Verkäufer dann das Geld zurückerstattet hat, fraglich ob er das in sämtlichen Fällen auch hätte, wenn ich nicht per Paypal bezahlt hätte. Dazu will aber auch noch erwähnen, dass ich kein Streithansel bin und Beträge bis ein paar hundert Euro lieber zähneknirschend abschreiben würde statt zum Anwalt und vor Gericht zu rennen, denn trotz Rechtschutz ersetzt mir niemand den Ärger und die Zeit die ich damit verdumme. Umgekehrt, also Käuferschutz gegen mich, weil der Käufer den Artikel vermutlich schrottete, hatte ich 10-Jahren Ebay jetzt einen einzigen Fall, ärgerlich zwar, aber damit kann ich leben, denn auch da hätte ich ohne Paypal womöglich dann wegen 150,- Euro zum Anwalt und vor Gericht rennen müssen um evtl. trotzdem zu verlieren, wenn der Richter davon ausgeht, dass es auch auf dem Versandweg hätte passiert sein können ohne dass das Paket deswegen sichtbare Beschädigungen aufweisen musste. Der Witz ist ja, dass selbst eine Beschreibung wie z.B. "bis zuletzt funktionierte es einwandfrei, kann es aber nicht testen, deswegen verkaufe ich es als defekt" nicht rechtskräftig ist, solange ich den Artikel nicht per Sofortkauf um ganz kleines Geld anbiete. Da müsste ich dann schon z.B. schreiben: "Artikel IST vermutlich defekt" und dann zahlt keiner mehr einen vernünftigen Preis. Ebenso kann ich auch das Versandrisiko nicht wirksam auf den Käufer abwälzen. Insofern gehören solche Erlebnisse eben zum Risiko dazu wenn man etwas verkauft, da würde ich deswegen kein solches Fass aufmachen und kommt das öfter vor, würde ich persönlich mal darüber nachdenken, ob es vielleicht auch an mir liegen könnte? Im Gegensatz zu einem Verkäufer, der natürlich für alles möglichst viel Geld sehen will, hat ein Käufer ja normalerweise gar kein Interesse den Artikel zurückzuschicken wenn er der Beschreibung entspricht.

 

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Die Kripo findet so etwas wie Identitätsdiebstahl auch recht interessant.....
Echt? gibt es dafür jetzt schon einen Paragraphen im StGB, auch wenn daraus niemandem ein Schaden entstanden ist?

Ich kaufe/verkaufe grundsätzlich nichts bei eBay. Dagegen sind die kostenlosen eBay-Kleinanzeigen nicht übel. Ich suche etwas im Umkreis von max. 30 km, telefoniere zuerst und dann hole ich ab. Ich kann sofort den Artikel begutachten, kann ihn nehmen oder nicht, kann ggflls. über den Preis verhandeln. Genauso läuft es beim Verkauf. Versand wird ausgeschlossen.

 

Wie man hört, tummeln sich bei eBay jede Menge Gangster. Die verkaufen Dinge, die garnicht existieren oder Hehlerware. Warum soll man sich auf so etwas einlassen? Und in der Zeit, die ich mitsamt dem möglichen Ärger vergeude, kann ich mit Arbeit mehr verdienen als das Ganze einbringt. Oft wäre es billiger, wenn man das Teil gleich in den Müll wirft.

Da ich bei den Artikeln die ich anbiete, ein absolut reines Gewissen habe, biete ich auch Paypal an, ...

 

Mit genauso reinem Gewissen klappt das per Überweisung...oder Barzahlung.

Auch umgekeht gab es bis dato (bei ebay seit 1999) wenig Ärger.

Wie man hört, tummeln sich bei eBay jede Menge Gangster. Die verkaufen Dinge, die garnicht existieren oder Hehlerware. Warum soll man sich auf so etwas einlassen? Und in der Zeit, die ich mitsamt dem möglichen Ärger vergeude, kann ich mit Arbeit mehr verdienen als das Ganze einbringt. Oft wäre es billiger, wenn man das Teil gleich in den Müll wirft.

 

...ja, "wie man hört" ist natürlich ne ganz große sache - und entspricht natürlich auch den tatsächlichen gegebenheiten...

 

ich hatte bisher bei e...y auch keine wirklichen probleme... aber man hört ja ne menge....:smile:

Ich benutze Paypal in erster Linie, weil so die gesamte Transaktion so sagenhaft schnell geht... und bisher keine Probleme, außer dass mal mein Konto kastriert wurde, ob meiner - für die wohl - undurchsichtigen geographischen Situation (wohnhaft Belgien, selbstständig in Luxemburg mit Bankkonto dort, und Versandadresse meist in D-Land...) :redface:
...ja, "wie man hört" ist natürlich ne ganz große sache - und entspricht natürlich auch den tatsächlichen gegebenheiten...

 

ich hatte bisher bei e...y auch keine wirklichen probleme... aber man hört ja ne menge....:smile:

Doch, doch, das stimmt schon, je nach persönlicher Einstellung ist Ebay wirklich voll von Betrügern! Zu 99,8% sind das dann begehrte Artikel wie Computer und Handys, die als Neuware zum Sofortkauf 30% günstiger angeboten werden als beim billigsten Kistenschieber in Preissuchmaschinen oder aber per Auktion dann jemand mit erst 11 Bewertungen gleich 50 solcher Schnäppchen eingestellt hat. Paypal gibt es da dann natürlich nicht, Abholung auch nicht, aber ist ja bei solchen Preisen egal, denn die Gier schaltet ja bekanntlich das Hirn komplett aus! Auch bei Verkäufern mit 40% negativen Bewertungen wird immer fett mitgeboten selbst wenn kein Paypal möglich ist, denn da lassen sich dann bestimmt so viele von abschrecken, dass man ein echtes Schnäppchen machen kann! Mit ein paar Tabletten "Gier-Blocker" vor Abgabe eines Gebotes, hat man hingegen im renommierten Fachhandel mindestens ebensoviel Reklamationen und Scherereien wie in der Bucht und machen die "Totalverluste" nichtmal 1% des Umsatzes aus, was sich dann leicht einkalkulieren lässt. Wie gesagt hilft bei dieser Quote aber auch Paypal, denn ab und zu erwischt man eben trotz bedachten Kaufens schonmal ein "schwarzes Schaf", mehr als 2% werden das meiner Erfahrung nach aber trotzdem nicht. Ist eben nur schwer, das objektiv auf die letzten 10.000 Euro hochzurechnen, wenn nach 5 Jahren dann mal 200 Euro auf einen Schlag flöten sind. Auch hier gilt aber eben: "Anti-Gier"-Pillen schlucken und bleiben lassen, wenn bei einem Artikel um mehrere hundert Euro weder Paypal noch Abholung möglich ist und der Verkäufer nur wenige Bewertungen als Verkäufer oder mehrere Negative hat.

Wenn ich das recht verstanden habe, ist es als defekt angeboten worden. Hast es defekt zurück bekommen und der Käufer hat sein Geld wieder. Post ist im weiteren nicht zustellbar.

 

Wieviel Geld möchte man so einem defekten Ding noch hinter her werfen?

Wenn ich das recht verstanden habe, ist es als defekt angeboten worden. Hast es defekt zurück bekommen und der Käufer hat sein Geld wieder.
Stimmt, so hatte ich das noch gar nicht gesehen! Als "defekt" angeboten und nun Schadensersatz, weil es defekt ist????? Rücknahme entscheidet wie gesagt Paypal, dem unterwirft man sich mit Annahme der AGB und die haben ja auch rückerstattet und das Geld dem Käufer wieder belastet, somit wären die zu verklagen wenn es um "unzulässige Rückgabe" geht und deren ladungsfähige Anschrift findet sich auf deren Homepage.:redface: ......Frage wäre jetzt nur noch: Defektes Teil verschickt und defekt zurückerhalten, wo ist da der Schaden? Und dafür dann einen solchen Wirbel und zum Rechtsanwalt rennen, anschließend einen zweiten Rechtsanwalt suchen, Amtsgericht anrufen und Kripo einschalten??? :hmmmm2:
Sag ich doch. (#22) Immer gut zu wissen mit wem mán es zu tun hat.
Sag ich doch. (#22) Immer gut zu wissen mit wem mán es zu tun hat.

So is das, wobei das fairerweise schon auch für den Käufer gilt! Hatte auch schon dies und das mal als "defekt" ersteigert, weil ich anhand der Beschreibung dachte, es wird vermutlich doch funktionieren oder ist nur eine Kleinigkeit, allerdings habe ich darauf dann auch nur "Defektpreis" geboten und es als "verzockt" abgehakt wenn es dann doch nicht ging, ich wäre da nie auf den Gedanken gekommen Käuferschutz zu beantragen. So sportlich sollte man es dann als Verkäufer aber eben auch sehen, wenn man schon auf der Masche reitet es so geschickt zu beschreiben, dass der Käufer glauben soll es ginge doch, obwohl "defekt" da steht (eben das übliche: "konnte es leider nicht testen, deswegen biete ich es als defekt an") und der Käufer ist via Käuferschutz trickreicher. Jemanden bügeln zu wollen und dann zu Anwälten, Gerichten und Kripo rennen, wenn der am Ende doch der gewieftere war, da ist man ein sehr schlechter Verlierer!

Ebenso kann ich auch das Versandrisiko nicht wirksam auf den Käufer abwälzen.
Ich wüßte nicht, was es da abzuwälzen geben sollte. Gefahrenübergang ist meines Wissens grundsätzlich mit Übergabe an den Versand-Dienstleister und damit immer auf Käuferseite.

Bei ebay wird viel Müll angeboten.

 

Berühmter Satz: Hat vor Ausbau noch funktioniert, kann es aber nicht mehr prüfen, verkaufe es daher als Defekt.....

 

So habe ich mal einen CD Wechsler gekauft (der genau so beschrieben war) und als der ankam fehlte Innen einiges an Innenleben. Das Geld habe ich zurück bekommen, da die BEschreibung völlig irreführend war (funktionierte noch, bevor ich das Teil in den Keller gestellt habe)....und Innnen nachweislich Teile fehlten.

 

Viele machen eine solche Beschreibung bewußt, um in den Leuten die Hoffnung zu schüren, dass sie das Teil mit geringem Aufwand wieder zum Laufen bringen....

 

Von sowas am Besten die Finger lassen, oder nur 1 € bieten :tongue:

  • Autor

Paul A. Weber: "Das Gerücht"

http://www.saab-cars.de/attachments/saab-stammtisch/106008-rechtsstreit-mit-teilekaeufer-post-nicht-zustellbar-paul_a_weber_das_ger-cht.jpg

 

...interessant, wie sich so ein Thread verselbständigen kann.

VG, Frank

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Ich wüßte nicht, was es da abzuwälzen geben sollte. Gefahrenübergang ist meines Wissens grundsätzlich mit Übergabe an den Versand-Dienstleister und damit immer auf Käuferseite.

 

... und bei gewerblichen Verkäufen grundsätzlich auf der Verkäuferseite, wenn der Käufer privat kauft.

 

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Paul A. Weber: "Das Gerücht"

http://www.saab-cars.de/attachments/saab-stammtisch/106008-rechtsstreit-mit-teilekaeufer-post-nicht-zustellbar-paul_a_weber_das_ger-cht.jpg

 

...interessant, wie sich so ein Thread verselbständigen kann.

VG, Frank

 

Die Geister die ich rief ....

Ich wüßte nicht, was es da abzuwälzen geben sollte. Gefahrenübergang ist meines Wissens grundsätzlich mit Übergabe an den Versand-Dienstleister und damit immer auf Käuferseite.

 

Nope! Nur im B2B!

Beim Versendungskauf findet der Gefahrübergang bereits dann statt, wenn die Sache abgeschickt wurde (§ 447 Abs. 1 BGB), also z. B. mit der Übergabe an den Spediteur. Dies gilt gem. § 474 Abs. 2 BGB jedoch nicht beim Verbrauchsgüterkauf: Bestellt ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine Sache, so geht die Gefahr erst über, wenn der Verbraucher die Sache erhalten hat. Abweichende Vereinbarungen (z. B. „unversicherter Versand nur auf Gefahr des Käufers“) sind nach § 475 Abs. 1 BGB unwirksam.[/Quote]
Nope! Nur im B2B!

 

Bei Privatverkäufen trägt der Käufer das Versandrisiko.

  • Autor

...jep, I know :biggrin:

 

so... alles klar. Ebay und das Amtsgericht haben beide die neue Adresse rausbekommen, der Rest geht automatisch. Entscheident war der Tip sich direkt an das Einwohnermeldeamt zu wenden. Dort ist man gerne bereit zu helfen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Datenschutz wird davon nicht berührt. Na, dann schauen wir mal.

VG, Frank

Na, dann schauen wir mal.

Na wunderbar! Nun hast Du also die Kripo eingeschaltet und wirst den Typ verklagen, weil er Dir ein schon vorher defektes Teil kaputt zurück geschickt hat. Da Dein Rechtsanwalt das nicht tun wollte hast Du gleich auch noch die Rechtsanwaltskammer gegen Deinen Anwalt eingeschaltet, läuft doch bestens, hältst Du uns auf dem Laufenden wie das weitergeht und wenn Du sonst noch in der Sache verklagst und anzeigst?

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