31. März 201510 j Ja, genau. Hauptsache so kompliziert, bürokratisch und bürgerunfreundlich wie möglich - das scheint die Maßgabe solcher Gesetzgebung zu sein. Und wir wählen die immer wieder und zahlen brav immer mehr Steuern, Abgaben, Maut, Zuschläge und, und, und ... Zwar gab es offensichtlich in der Vergangenheit tatsächlich Probleme mit Kurzzeitkennzeichen: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-130754207.html Aber dem hätte man doch deutlich einfacher begegnen können: Ausgabe nur bei a) persönlichem Erscheinen und b) Vorlegen eines gültigen Ausweises.
31. März 201510 j Laut zuverlässiger Aussage unserer Zulassungsbehörde kriegst du heute noch ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage ohne TÜV. Dankeschön für die Info ! Dann beginnt morgen die Ära des Kennzeichenmißbrauchs... Eine echte Verbesserung. Hut ab vor so viel Weitsicht! Sehe ich auch so, zumal man den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs seit kurzer Zeit viel lascher bestraft, gibt ja kein Punkte mehr in Flensburg... Das macht die Sache doch gleich viel attraktiver ...
1. April 201510 j An diesem Beispiel sieht man sehr gut, warum Gesetze und Verordnungen oft zum 1. April in Kraft treten. Da weiß der Bürger gleich, was die mit ihm vorhaben.
1. April 201510 j "Wer das Kurzzeitkennzeichen für andere Zwecke als Probe- oder Überführungsfahrten verwendet bzw. gegen eingetragene Beschränkungen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro." Na ja, das lässt sich wohl verkraften.
1. April 201510 j Sehe ich auch so, zumal man den Straftatbestand des Kennzeichenmissbrauchs seit kurzer Zeit viel lascher bestraft, gibt ja kein Punkte mehr in Flensburg... Das war früher, Anfang der 90er, anders. Ich kann mich an 600 DM und sechs (!) Punkte erinnern, die mich eine kleine Runde durchs Dorf im frisch importierten Spitfire ohne Zulassung gekostet hätte. Hätte, weil der Dorfpolizist mich kannte und es gut mit dem jugendlichen Sacit meinte...
2. April 201510 j Das war früher, Anfang der 90er, anders. Ich kann mich an 600 DM und sechs (!) Punkte erinnern, die mich eine kleine Runde durchs Dorf im frisch importierten Spitfire ohne Zulassung gekostet hätte. ..... Achso, ich dachte innerhalb des Dorfes dürfe man....
2. April 201510 j Achso, ich dachte innerhalb des Dorfes dürfe man.... Nur mit Welpenschutz. Der ist bei uns ja leider verschwunden...
2. April 201510 j Nur mit Welpenschutz. Der ist bei uns ja leider verschwunden... Das muss man wohl so festhalten. Also versuche ich zukünftig dran zu denken: Auch innerorts nur noch mit passendem Alublech...
2. April 201510 j Alte Karren bedeuten ein bischen unüberwachte Freiheit, also müssen sie irgendwie weg, auch wenn es etwas länger dauert. Moderne Netzwerkautos haben Eigenschaften, von denen hätte ein Herr G. Orwell nicht mal geträumt. Beispiele aus der Praxis: Garantiefall abgelehnt, da der Kunde laut Internetfahrprotokoll zu hektisch und verschleissfreudig fährt..., oder der Fall des Elektroautos, bei dem der Besitzer mit seinen Raten im Verzug ist (Fahrzeug gekauft, Batteriebänke geleast): Seine Batterien wurden via Internet deaktiviert... Beliebig fortsetzbar.
2. April 201510 j Die geschmähten Presseerzeugnisse werden ja scheinbar doch konsumiert... http://www.spiegel.de/auto/aktuell/elektroauto-renault-kann-aufladen-der-batterie-stoppen-a-930066.html
2. April 201510 j Solange solche Errungenschaften den desensibilisieren Kundschaft als Segen verkauft werden wird die Grenze der Datensammelwut weiter ausgedehnt werden. Nicht nur im automobilen Bereich....
2. April 201510 j Beispiele aus der Praxis: Garantiefall abgelehnt, da der Kunde laut Internetfahrprotokoll zu hektisch und verschleissfreudig fährt..., oder der Fall des Elektroautos, bei dem der Besitzer mit seinen Raten im Verzug ist (Fahrzeug gekauft, Batteriebänke geleast): Seine Batterien wurden via Internet deaktiviert... NaJa, wenn es das nur wäre, würde es ja vernünftigen Zwecken dienen und Garantie- und Leistungserschleichung Einhalt gebieten. Hierbei hilft der Kram ja nur bei der Duchsetzung juristischen wie auch moralischen Rechts. Ich sehe da allerdings (auch) andere mögliche Szenarien.
7. April 201510 j Zur Klärung habe ich für mich heute im zuständigen Ministerium in S-H angerufen. In Kurzform: ohne Tüv nur um in die Werkstatt oder zur HU in unmittelbarer Nähe, max. im angrenzenden Zulassungsbezirk, zu fahren. Innerhalb von S-H bedeutet das: von KI z.B. nach RD, PLÖ oder von SE nach HH. Nicht z.B. von HH nach HB, da dann mehrere Zulassungsbezirke durchfahren werden. In Euren Orten entsprechend.
7. April 201510 j .......... In Kurzform: ohne Tüv nur um in die Werkstatt oder zur HU in unmittelbarer Nähe, max. im angrenzenden Zulassungsbezirk, zu fahren. ........... Das hat sich abgezeichnet. Ungeklärt ist die Frage, was passiert bei Mängeln, mit denen ein normal zugelassenes Auto weiterfahren dürfte.
7. April 201510 j Erlaubt sind fahrten in die Werksatt und zum Tüv. Besteht er nicht darf man wieder in die Werkstatt fahren, 5 Tage lang. Bei Erheblichen Mängeln ist eine Weiterfahrt unsinnig. Praxis: zur HU fährt man mit einem gechecktem und im Prinzip die HU bestehenden Fahrzeug, davon hat man sich vorher überzeugt und/oder es durch Instandsetzung in einen entsprechenden Zustand gebracht. Findet der Prüfer doch noch Mängel, dann sollten es doch nur noch geringe sein. Ansonsten gilt: Finger weg von KFZ-Reparaturen.
7. April 201510 j ..........Findet der Prüfer doch noch Mängel, dann sollten es doch nur noch geringe sein. Ansonsten gilt: Finger weg von KFZ-Reparaturen. Bereits ein falsch eingestelltes Abblendlicht ist ein erheblicher Mangel, deswegen ein Auto nicht am Verkehr teilnehmen zu lassen, wäre überzogen. Beitrag auf Focus zum Thema. Bearbeitet 7. April 201510 j von ra-sc91
7. April 201510 j Bereits ein falsch eingestelltes Abblendlicht ist ein erheblicher Mangel, deswegen ein Auto nicht am Verkehr teilnehmen zu lassen, wäre überzogen. Sicher. Nur ich befürchte, dass trotz guter Vorbereitung ein Prüfer die Plakette nicht klebt, weil die Prüfbestimmungen hysterischer geworden sind. Dann wird es kompliziert ... vermutlich muss dann ein Trailer her, der das plakettenlose KFZ verbringt - wohin auch immer. Denn die Anwesenheit qualifizierter Werkstätten nach der o.g. Bestimmung wird doch eher selten sein.
7. April 201510 j Praxis: zur HU fährt man mit einem gechecktem und im Prinzip die HU bestehenden Fahrzeug, davon hat man sich vorher überzeugt und/oder es durch Instandsetzung in einen entsprechenden Zustand gebracht. Findet der Prüfer doch noch Mängel, dann sollten es doch nur noch geringe sein.Nee, nix 'Praxis', sondern eher pure Theorie. Die Praxis sieht sehr ofr ganz anders aus. Einfach mal mit 'nem Prüfer unterhalten, was der so als vermeintlich HU-tauglich hin gestellt bekommt. Denn die Anwesenheit qualifizierter Werkstätten nach der o.g. Bestimmung wird doch eher selten sein.[/quoteFür die Mehrzahl aller auf den hiesigen Straßen rollenden Karren sollte sich im Zulassungsbezirk zzgl. aller umliegenden Zulassungsbezirke doch schon eine brauchbare Werkstätte finden lassen. Einen 900er wird man da, wie auch einen GTO und andere Exoten, schlecht als Massstab nehmen können.
7. April 201510 j Bereits ein falsch eingestelltes Abblendlicht ist ein erheblicher Mangel, deswegen ein Auto nicht am Verkehr teilnehmen zu lassen, wäre überzogen. Damit bekam man in den Niederlanden schon in den 90ern keine Plakette...
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