Dezember 14, 20168 j Mitglied Was ist das dann strafrechtlich? Strafrechtlich schon mal gar nichts ! Wenn dann lediglich ein Bußgeld. ( Okay - wenn du das dann nicht bezahlst - dann geht es eine Stufe höher.....bis zur Erzwingungshaft - ergibt sich aus dem OWiG ) Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um • 2 bis 4 Monate 25 Euro - - • 4 bis 8 Monate - 60 Euro 1 Punkt • mehr als 8 Monate - 75 Euro 1 Punkt Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 40 Euro - - Verstoß beim Kurzzeitkennzeichen 50 Euro
Dezember 14, 20168 j Das wird sicherlich keine Straftat sein, sondern sich im Bereich einer OWI bewegen.
Dezember 14, 20168 j Danke. Daß es ein Unterschied ist zwischen strafrechtlich und ordnungwidrig hatte ich mir schon gedacht. Ist wie in meiner Garage, da ist`s auch nur ordnungswidrig. Ansonsten, ich hab nicht vor, das so zu machen.
Dezember 14, 20168 j Ich vermute mal, dass du im Falle eines von dir verursachten Unfalls keinen Versicherungsschutz hast, da dieser sich auf einen bestimmten Bereich bezog.
Dezember 14, 20168 j Was mir zu dem Thema gerade durch den Kopf geht: Wessen mache ich mich schuldig, wenn ich mit einem Auto ohne TÜV aber mit KurzZeitKennzeichen Fahrten außerhalb der Vorgaben erledige? Wenn ich also zum Beispiel das Auto in den nächsten oder übernächsten Zulassungsbezirk fahre. Zugelassen ist das Auto. Versichert ist das Auto. Verkehrssicherheit nehme ich mal als gegeben an. Was ist das dann strafrechtlich? Es geht übrigens nicht um einen konkreten Fall, interessiert mich allgemein. Grüße Ralf Ich habe da Zweifel, ob die Versicherung tatsächlich besteht, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird. Zumindest wird die Versicherung im Schadensfall Rückforderungen erheben. Aber wie kommt man überhaupt an das Kennzeichen? Ich muss bei der Zulassungsstelle doch inzwischen alle Dokumente incl. TÜV-Bescheinigung vorlegen. Theoretisch könnte man ja die Kennzeichen an ein anderes Auto dranschrauben, was aber bei einer Kontrolle sofort auffliegt, weil ja die Daten in die Papiere eingetragen wurden. Da ist die unerlaubte Methode ( # 149 ) einfacher und billiger. Ich kann aber nur davon abraten. Wenn es um eine relativ kurze Distanz geht, könnte man ja im Zuge einer anstehenden Reparatur das Auto von der Werkstatt am neuen Standort mit der 06-er Nummer holen lassen und in der Werkstatt dann auch gleich den TÜV machen lassen. Ansonsten Zugfahrzeug und Trailer besorgen.
Dezember 14, 20168 j Mitglied Ich habe da Zweifel, ob die Versicherung tatsächlich besteht, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird. . Diese Verfahrensweise gilt für ganz Deutschland - entsprechend der Zulassungsbezirke mit dem entsprechend angebrachten Kennzeichen (allerdings nicht Kurzzeit-Kennzeichen, da ja zeitlich begrenzt) - nicht nur für Kölle.... http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen-1
Dezember 14, 20168 j Ich habe da Zweifel, ob die Versicherung tatsächlich besteht, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird. Zumindest wird die Versicherung im Schadensfall Rückforderungen erheben. Aber wie kommt man überhaupt an das Kennzeichen? Ich muss bei der Zulassungsstelle doch inzwischen alle Dokumente incl. TÜV-Bescheinigung vorlegen. (...) Das ist immer noch nicht richtig. Richtig ist: Kurzzeitkennzeichen werden auch weiterhin ohne gültige HU ausgestellt, dann mit dem Passus im dazugegebenen Fahrzeugschein, dass das nur für Fahrten im Rahmen der Erlangung einer Hauptuntersuchung im Zulassungsbezirk (und evtl. auch angrenzend - das ist Sache der Zulassungsbehörde) gilt. Der Versicherungsschutz besteht nach meinem Informationsstand erst einmal generell - die Versicherung könnte bei Verstoß gegen die Regelung im Fahrzeugschein Regressanspruch geltend machen, wenn es zur Schadensregulierung kommt. "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz" ist aber nicht der Fall.
Dezember 14, 20168 j Diese Verfahrensweise gilt für ganz Deutschland - entsprechend der Zulassungsbezirke mit dem entsprechend angebrachten Kennzeichen (allerdings nicht Kurzzeit-Kennzeichen, da ja zeitlich begrenzt) - nicht nur für Kölle.... http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/fahrten-mit-ungestempelten-kennzeichen-1Das betrifft aber Fahrten mit ungestempelten/entstempelten Kennzeichen und nicht wie von [mention=220]ra-sc91[/mention] in #150 gefragte Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen. Und mit denen darf man doch Bundesweit fahren. Wenn man es denn erst mal bekommen hat. Da gilt dann also eher http://www.stadt-koeln.de/service/produkt/kurzzeitkennzeichen-1. Interessant der zweite Punkt, der letzte läßt sich ja ggf. passend gekauft machen, Stellplatz anmieten, .... Man sollte also den ersten Absatz unter der Liste des benötigten bis zum Ende lesen: Ein Kurzzeitkennzeichen kann grundsätzlich nur dann in Köln beantragt werden, wenn Sie in Köln mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder wenn Sie als Gewerbetreibende Ihren Sitz in Köln haben. Sind Sie als Antragstellerin oder Antragsteller mit Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt/Gemeinde gemeldet oder ist der Sitz des von Ihnen ausgeübten Gewerbes nicht in Köln, kann Ihnen das Kurzzeitkennzeichen nur dann zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug seinen Standort in Köln hat. Naja, die Bedingngen danach für ohne HU nur für Erlangung der HU sind auch wieder so ein Gummiparagraph.
Dezember 14, 20168 j Mitglied .....entsprechend der Zulassungsbezirke mit dem entsprechend angebrachten Kennzeichen (allerdings nicht Kurzzeit-Kennzeichen, da ja zeitlich begrenzt) Ja Flemming ich meinte keine Kurzzeitkennzeichen-Prozedur. Wollte "nur" darauf hinweisen, was kaum jemand weiß, das man nicht unbedingt mit Bus, Bahn, Fahrrad..... zur Zulassungsstelle, mit den Blechschildern unterm Arm - Abmelden/Anmelden - sich begeben muss. Es geht halt auch mit den Kennzeichen am Fahrzeug, welches als letztes gültiges im Brief und Schein eingetragen ist. Gerade in großen Zulassungsbereichen ist diese Möglichkeit doch schon ganz gut und "bequemer"
Dezember 14, 20168 j https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/zulassung/kfz-kennzeichen/kurzzeitkennzeichen/Aenderungen_Kurzzeitkennzeichen/default.aspx Kurzzeitkennzeichen werden am Wohnsitz ausgestellt oder am Standort des Fahrzeuges. Kurzzeitkennzeichen sind bei Fahrzeugen ohne TÜV beschränkt auf Fahrten zum TÜV und zur Reparatur, beides allerdings regional begrenzt. Und womöglich wird ein Termin beim TÜV benötigt. Soweit ist es klar. Klar ist auch, daß der TÜV verkehrsunsichere Fahrzeuge aus dem Verkehr zieht, egal wie zugelassen. Was nicht klar ist, erlischt die Versicherung wenn ich aus dem erlaubten Bereich rausfahre. Kann ja schnell passieren, wer weiß schon wo Kreisgrenzen genau verlaufen. Auch nicht klar ist was passiert, wenn ich mit dem Kurzzeitkennzeichen direkt zum TÜV fahre und diesen bestehe oder nur geringe Mängel festgestellt werden. Verfällt die im Schein eingetragene Beschränkung dann? Die neue Regelung gibt es jetzt seit 1,5 Jahren und mich würde einfach interessieren, wie die Praxis ausschaut. https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kurzzeitkennzeichen/#kurzzeitkennzeichen_wann_sind_sie_gueltig Bearbeitet Dezember 14, 20168 j von ra-sc91
Dezember 14, 20168 j Die neue Regelung gibt es jetzt seit 1,5 Jahren und mich würde einfach interessieren, wie die Praxis ausschaut. https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kurzzeitkennzeichen/#kurzzeitkennzeichen_wann_sind_sie_gueltig Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, man bekommt die Kurzzeitkennzeichen gar nicht, wenn das Auto keinen TÜV mehr hat. Man braucht ja erst die eVB der eigenen Versicherung, wenn man den TÜV nachweisen kann. Ich habe die Kurzzeit-Kennzeichen online beantragt (70€) auch dafür braucht man einen gültigen TÜV und die eVB, die machen sonst gar nichts. Und die Kennzeichen kann man sich überall abholen, wenn man nur die nötigen Papiere dabei hat. Kurios: ich habe mir eine Dürener Nummer nach Frankfurt schicken lassen, bin mit dem Zug von Frankfurt nach Schleswig-Holstein, Kennzeichen dran, nach Niedersachsen und dort einen Tag später normal auf mich angemeldet. Jedenfalls klappte das nach einigen Telefonaten ganz gut. Ich denke, es ist keine gute Idee ohne TÜV zu fahren, denn es ist auch Versicherungsbetrug, gerade, wenn dann doch irgendwas passieren sollte. Dann bleibt man komplett auf den Schäden sitzen
Dezember 14, 20168 j Also, Kurzzeitkennzeichen bekommt man auch ohne HU, dann allerdings beschränkt auf einen oder ggf. einen weiteren Zulassungsbezirk... hab ich vor kurzem erst so gemacht... Darf dann aber NUR benutzt werden für Fahrten zur HU und der Werkstatt zum ggf. reparieren.
Februar 14, 20178 j Also, Kurzzeitkennzeichen bekommt man auch ohne HU, dann allerdings beschränkt auf einen oder ggf. einen weiteren Zulassungsbezirk... hab ich vor kurzem erst so gemacht... Darf dann aber NUR benutzt werden für Fahrten zur HU und der Werkstatt zum ggf. reparieren. Das ist interessant. Das Thema betrifft mich jetzt auch. Ich muß jetzt mit meinem US-Cabrio zum TÜV, nachdem ich alle Forderungen der Voruntersuchung erfüllt habe. Da es ein US-Import ist, besitze ich natürlich keinerlei Betriebserlaubnis. Ein Transport-Unternehmer, der mein Cabrio von der Werkstatt in meine Garage (50 km) transportiert hat, sagte mir, ich bekomme ein Kurzzeitkennzeichen auch ohne TÜV, aber nur zur Fahrt zum TÜV. Wenn das so ist, wäre mir sehr geholfen.
Februar 14, 20178 j Ja, das ist so. An sich einfach - aber bereite dich trotzdem darauf vor, dass das auf der Zulassungsstelle länger dauert - die wollen nämlich deutsche Papiere haben um die Daten zu übernehmen... Irgendwann hat bei mir trotzdem geklappt und ich habe für meinen Finnland-Import Kurzzeitkennzeichen bekommen, also an sich geht das...
Februar 14, 20178 j Ich habe bei einem 900 noch mit US-Papieren und mit Vorlage dieser auch Kurzzeitkennzeichen mit der regionalen Einschränkung erhalten. Am wichtigsten scheint der Zulassungsstelle zu sein, dass die Kurzzeitzulassung auf einen mit Fahrgestellnummer konkret benannten Wagen ausgegeben werden - und wenn diese (Fahrgestellnummer - engl. Vehicle Identification Number = VIN) klar erkennbar ist durch Vorlage Deiner Dokumente (und das ist sie im US title), dann spricht objektiv nichts dagegen, dass Du eine Kurzzeitzulassung erhältst. Bei mir hat das nur wenig länger als gewöhnlich gedauert, im dazugehörigen Fahrzeugschein war dann ganz viel leer oder genullt, aber die Fahrgestellnummer zum Auto klar und fest drin.
Februar 15, 20178 j Es ist auch oft eine Frage der Organisation. Als Nichtschrauber lasse ich das Auto direkt in die Werkstatt meines Vertrauens bringen. Dort wird auch der TÜV gemacht und ich kann das Auto zulassen. Damit erspare ich mir das ganze Theater mit den Kurzzeitkennzeichen.
Februar 15, 20178 j Es ist auch oft eine Frage der Organisation. Als Nichtschrauber lasse ich das Auto direkt in die Werkstatt meines Vertrauens bringen. Dort wird auch der TÜV gemacht und ich kann das Auto zulassen. Damit erspare ich mir das ganze Theater mit den Kurzzeitkennzeichen. Ja, nur beim 1. TÜV, sprich Vollabnahme, geht das nicht. Nur in TÜV Stationen wird die gemacht, auch mit noch so guter Organisation !
Februar 15, 20178 j Ich habe bei einem 900 noch mit US-Papieren und mit Vorlage dieser auch Kurzzeitkennzeichen mit der regionalen Einschränkung erhalten. Am wichtigsten scheint der Zulassungsstelle zu sein, dass die Kurzzeitzulassung auf einen mit Fahrgestellnummer konkret benannten Wagen ausgegeben werden - und wenn diese (Fahrgestellnummer - engl. Vehicle Identification Number = VIN) klar erkennbar ist durch Vorlage Deiner Dokumente (und das ist sie im US title), dann spricht objektiv nichts dagegen, dass Du eine Kurzzeitzulassung erhältst. Bei mir hat das nur wenig länger als gewöhnlich gedauert, im dazugehörigen Fahrzeugschein war dann ganz viel leer oder genullt, aber die Fahrgestellnummer zum Auto klar und fest drin. So habe ich mir das auch vorgestellt. Ich hoffe, es gibt dann keine Unterschiede je nach Bundesland!
Februar 15, 20178 j Ja, nur beim 1. TÜV, sprich Vollabnahme, geht das nicht. Nur in TÜV Stationen wird die gemacht, auch mit noch so guter Organisation ! Das wäre mir neu. Als ich ein Auto aus der Schweiz importierte, ging das direkt in die Werkstatt hier in D. Der TÜV-Mann kam zur Vorbesichtigung zum Preis einer HU, der aber dann auf die Vollabnahme angerechnet wurde. Die fühlen sich bei dieser Verfahrensweise etwas geschmeichelt, finden unbedingt irgendetwas. Das wurde erledigt, zudem gleich noch ein paar Arbeiten, die nichts mit dem TÜV zu tun haben. 4 Wochen später kam die Nachbesichtigung und fertig. Es ist auch möglich, dass dies alles im Ermessen der Leute liegt, regional unterschiedlich gehandhabt wird. Aber selbst wenn das Auto zur Prüfstelle müsste, hängt die Werkstatt einfach die 06-er - Nummer dran.
Februar 15, 20178 j Ja, nur beim 1. TÜV, sprich Vollabnahme, geht das nicht. Nur in TÜV Stationen wird die gemacht, auch mit noch so guter Organisation !Wenn die Kiste in der Werkstatt ist, sollte ein Kennzeichen, oder der Transport, ja kein Problem sein. Die Werkstätten, die ich hier im Umfeld so kenne, haben alle (mind) 1 06er, oder zumindest einen Trailer. Der TÜV-Mann kam zur Vorbesichtigung zum Preis einer HU, der aber dann auf die Vollabnahme angerechnet wurde. ... Aber selbst wenn das Auto zur Prüfstelle müsste, hängt die Werkstatt einfach die 06-er - Nummer dran.Ja, kenne es auch so, dass die Prüfer 'örtlich flexibel' sind. Wenn nicht, hat halt der nächste den Job. Und sonst halt, genau wie Du sagst, 06er.
Februar 15, 20178 j Also nochmal im Klartext: Die Kiste steht in keiner Werkstatt mehr. Ich bin eine Privatperson und verfüge über keine 06er Nr. Deshalb war mir der Passus mit dem Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV so wichtig. Und es geht. Ich war heute auf meiner Zulassungsstelle. Fahrten zur Erlangung der Betriebserlaubnis, sprich zum TÜV oder Zulassungsstelle sind auch ohne TÜV möglich, aber auch nur die. Und die Vollabnahme ist in Hessen nur durch den TÜV auf deren Stationen möglich. Die haben hier das Monopol. Also waren alle meine Fragen berechtigt. Nur ist hier wohl kein User aus Hessen vertreten, außer mir. Das war mir nicht bekannt.
Februar 15, 20178 j Mir hat mal ein Werkstattmann erzählt, dass er wegen des Monopols bei der Vollabnahme manchmal nach Thüringen fährt, da dort offenbar wieder alles anders ist. Sicher ist es bei Dir schon zu spät gewesen, um das anders zu organisieren. Hier in Südbaden kommt der TÜV in die Werkstatt und macht auch die Vollabnahme.
Februar 15, 20178 j ...Hier in Südbaden kommt der TÜV in die Werkstatt und macht auch die Vollabnahme. Die passende Werkstatt vorausgesetzt sollte das bundesweit möglich sein.
Februar 15, 20178 j Die passende Werkstatt vorausgesetzt sollte das bundesweit möglich sein. Mein Lieber, das hat nichts mit der Werkstatt zu tun. Der TÜV kommt auch in Hessen in die Werkstatt. Aber Vollabnahme nur auf den Stationen, die über einen entsprechenden TÜV Ing. verfügen. Kfz Zulassung ist nun mal Ländersache. Da muss sich jeder fügen. Auch Du !!
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