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Hallo. Der desolate Zustand meiner Abgasanlage (Loch vor und hinter dem U-Kat) lässt mich überlegen, ob ich diesen Kat, der auch nicht mehr schön aussieht nach fast 30 Jahren.. nicht einfach entferne und durch ein sauberes Rohr ersetze. Welche Konsequenzen folgen daraus. Außer dem Zugewinn an Leistung? Steuer, Umweltplakette, Einstellprobleme etc?? Der Wagen wurde doch ursprünglich auch ohne U-Kat ausgeliefert.

Ich meine zu wissen, das dieser nachgerüstet wurde. Aber was muss ich denn nun tun um ihn loszuwerden. Ich will nicht 400 Euro in ´nen U-Kat investieren.

Und ich muss ihn vermutlich aus dem Schein austragen lassen aber darf ich denn dann noch durch die sauberen deutschen Lande fahren? Vielleicht hat hier das jemand schon hinter sich..

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Hallo erstmal und willkommen im Forum!

Wenn Du den Kat entfernst und durch ein Rohr ersetzt, erlischt die Betriebserlaubnis und dann bekommst Du große Probleme.

Der TÜV wird das auch so nicht eintragen, denn Du musst auf den serienmäßigen Zustand ohne Kat zurückbauen. Das bedeutet: Neues Abgasrohr ab Krümmer mit serienmäßigem Mittelschalldämpfer, ein Rohr reicht da nicht! Das kostet ein paar Euro und ist schwer zu verschicken, da es sehr lang ist. Damit könntest Du dann zum TÜV fahren und den irgendwann nachträglich eingebauten Kat wieder austragen lassen, das wird auch nicht gerade billig. Die ganze Aktion wird teurer als den Kat zu ersetzen. Und dann wirst Du noch steuerlich mit ca. 200,- € jährlich extra belastet und darfst nicht mehr in die Umweltzonen.

Fazit:

Kat ersetzen ist die kostengünstigste Möglichkeit. Oder, wenn noch möglich, schweißen (lassen).

Bearbeitet von nitromethan

  • Autor
Aber ein U-Kat? Der taugt doch eh nix. Mal ehrlich. Aber ich hatte mir schon so etwas gedacht.

Ist es denn wirklich ein U-Kat ?

Kannte ich vom 900er bisher nicht.

 

Würde natürlich auch die, wahrscheinlich aber trotzdem wirtschaftlich sinnvolle, Umrüstung auf Euro2 ein wenige erschweren.

  • Autor

Ja doch. Das ist ganz sicher ein U Kat. Kostet ja auch 507 Euro KFZ Steuer im Jahr!!

Umrüsten mit Jettronic u.ä. kommt nicht in Frage. Ich dachte aber das ein ungeregelter Kat im täglichen Betrieb auch nicht den erwünschten Effekt hat und schon gar nicht mehr nach 28 Jahren. Eine unsinnige Schöpfung der späteren 80er Jahre. Leistungseinbuße inbegriffen.

Ja, U-Kat gab es damals.

 

Ich denke aber, daß es Probleme gibt mit einem Rückbau. Eine Verschlechterung der Abgasnorm ist nicht möglich. Ergo, einmal aufgerüstet, gibt es keinen Weg zurück.

Ja doch. Das ist ganz sicher ein U Kat. Kostet ja auch 507 Euro KFZ Steuer im Jahr!!

Umrüsten mit Jettronic u.ä. kommt nicht in Frage. Ich dachte aber das ein ungeregelter Kat im täglichen Betrieb auch nicht den erwünschten Effekt hat und schon gar nicht mehr nach 28 Jahren. Eine unsinnige Schöpfung der späteren 80er Jahre. Leistungseinbuße inbegriffen.

 

Hallo und Willkommen im Forum. Um welches Fahrzeug handelt es sich denn genau?

Ich könnte mich nicht erinnern, dass es bei Saab jemals U-Kats gegeben hat.

Ein geregelter Euro 1 Kat kostet doch auch 507 € Steuer im Jahr.

Handelt es sich um einen auf U-Kat umgerüsteten Non-Kat Turbo?

Dann würde ich jedenfalls eine Euro 2 Umrüstung als das einzige Senkrechte empfehlen.

  • Autor
900 i 8V BJ 87. Ein Sedan(nur so nebenbei) Wurde 1991 mit einem ungeregelten Kat ausgestattet! ( Schadstoffarm -E- entspricht durch Einbau ungeregelter Kat der Anlage XXV zu §47StVZO*) Vermutlich kennt bei der Zulassungsstelle keiner den Unterschied. Auch bei der AU gibt es immer wieder viele ???

Bearbeitet von kayd

Hallo und Willkommen im Forum. Um welches Fahrzeug handelt es sich denn genau?

Ich könnte mich nicht erinnern, dass es bei Saab jemals U-Kats gegeben hat.

Ein geregelter Euro 1 Kat kostet doch auch 507 € Steuer im Jahr.

Handelt es sich um einen auf U-Kat umgerüsteten Non-Kat Turbo?

Dann würde ich jedenfalls eine Euro 2 Umrüstung als das einzige Senkrechte empfehlen.

 

Nö: 302€

  • Autor
Eben.
900 i 8V BJ 87. Ein Sedan(nur so nebenbei) Wurde 1991 mit einem ungeregelten Kat ausgestattet! ( Schadstoffarm -E- entspricht durch Einbau ungeregelter Kat der Anlage XXV zu §47StVZO*) Vermutlich kennt bei der Zulassungsstelle keiner den Unterschied. Auch bei der AU gibt es immer wieder viele ???

Aha, interessante Kombination! Also doch ein nachgerüsteter U-Kat. Bekommst du damit eine grüne Plakette?

 

[mention=1846]Sven[/mention]: Stimmt, habe mich vertan.

[mention=2064]kayd[/mention] Muss es denn ein U-Kat (E-Nummer?) sein. Reicht es nicht den durch einen billigen Universal-Kat in entsprechender Baugröße zu ersetzen? Gibt es z.B. bei uni-fit ab 130€.
Oder einen der bei Euro2-Umrüstungen raus geworfenen SAAB-Serienkats. Müßte im Marktplatz doch auch zu bekommen sein.

Hallo!

 

Diese U-Kat Nachrüstungen der späten 80er bzw. frühen 90er waren technisch aber meistens sehr einfach gehalten. Ich erinnere mich dunkel, dass da meistens nur ein kleiner "Kat" eingesetzt wurde und an der Elektronik usw. nichts verändert wurde, d.h. eine Rückrüstung müsste aus technischer Sicht relativ einfach möglich sein. In 2 Jahren wird der Saab 30 - ich würde da jetzt auch keinen neuen U-Kat mehr reinpflanzen. Der Nutzen dieser "U-Kats" für die Umwelt ist genau wie bei den KLR (Kaltlaufreglern) fraglich.....

 

Gruß Jevo

  • Autor

Na. Also gr. Plakette klebt. War aber ein versehen der werkstatt und wurde seit jahren auch bei der AU nicht weiter hinterfragt. Bin aber eh kaum in der stadt unterwegs und zahle ja auch den vollen steuersatz. Soll mal keiner meckern..

Auf die 30 steuern wir ja auch schon zu. Schön wär's ja, aber ist noch ein langer weg!-)

Bis dahin muss ich MINDESTENS den Auspuff reparieren. Gute tipps. Ich werde mal sehen lassen, wie schlimm es um den kat steht?!

... und an der Elektronik usw. nichts verändert wurde,...
Klar, darum ja auch 'nen U-Kat.

... d.h. eine Rückrüstung müsste aus technischer Sicht relativ einfach möglich sein.
Auch klar, aber eben wirklich nur aus technischer Sicht.

In 2 Jahren wird der Saab 30 - ich würde da jetzt auch keinen neuen U-Kat mehr reinpflanzen.
Und was bitte soll das helfen? Der Kat steht in den Papieren, und hat keine (legale) Möglichkeit mehr, dort jemals wieder raus zu kommen. Also ausser durch Umrüstung auf G-Kat natürlich. :eek:
Der Kat steht in den Papieren, und hat keine (legale) Möglichkeit mehr, dort jemals wieder raus zu kommen. Also ausser durch Umrüstung auf G-Kat natürlich. :eek:

Sicher?

Mein silberner hatte ursprünglich keinen Kat und wurde irgendwann auf Matrix mt entsprechendem Steuergerät und Lambda umgebaut. In den Papieren sind noch die ursprünglichen 129 KW / 175 PS eingetragen.

Zum H-Kennzeichen nächstes Jahr will ich ihn auf "ohne Kat" zurückbauen und habe die entsprechenden Originalteile dazu. Warum soll das nicht gehen?

...

Mein silberner hatte ursprünglich keinen Kat und wurde irgendwann auf Matrix mt entsprechendem Steuergerät und Lambda umgebaut. In den Papieren sind noch die ursprünglichen 129 KW / 175 PS eingetragen.

Zum H-Kennzeichen nächstes Jahr will ich ihn auf "ohne Kat" zurückbauen und habe die entsprechenden Originalteile dazu. Warum soll das nicht gehen?

 

:confused: Wozu das??

Ich kann darin keinerlei Vorteile-weder technisch, leistungsmässig noch wirtschaftlich- erkennen.

Warum soll das nicht gehen?

 

Ich denke auch, dass eine Rückrüstung möglich ist!

Mein silberner hatte ursprünglich keinen Kat und wurde irgendwann auf Matrix mt entsprechendem Steuergerät und Lambda umgebaut
Wurde er nur umgebaut, oder dies auch eingetragen?

Wenn nur umgebaut, ist dies natürlich kein Problem. Auf der anderen Seite ist meines Wissens ein Umbau mit einer Umschlüsselung in eine schlechtere Schadstoffklasse grundsätzlich nicht möglich.

Ich finde den entsprechenden Passus jetzt nicht. Aber es ist gesetzlich geregelt, daß man nach Aufrüstung der Abgasnorm nicht mehr zurück rüsten kann / darf. Sollte man mit dem TÜV mal klären und nachfragen. Ggf. gibt es Ausnahmen von der Regel, aber die sind dann allenfalls Wohlwollen und Grauzone.

 

Edit: René war schneller.

Wenn der U-Kat defekt ist und es keinen Ersatz mehr gibt, dann müsste da doch was zu machen sein! Mit der Austragung der el. LWR ist es ja ähnlich!

 

Gruß Jevo

Aber es ist gesetzlich geregelt, daß man nach Aufrüstung der Abgasnorm nicht mehr zurück rüsten kann / darf.

Wenn die Eintragung eines Kats zwar erfolgt, der eigentliche Umbau aber offensichtlich nicht wirklich stattgefunden hat, dann bewegt man sich auf einer anderen Argumentationsebene...

Ausprobieren. Ich wäre da nicht so optimistisch...
  • Autor

Ich war heute in der werkstatt.

Um es abzukürzen, U-kat bleibt drunter.

Will gar nicht wissen, ob der noch was bringt?-) auspuffteile und krümmerrohr sind im eimer. Also dann. Aber eine interessante Diskussion. Und danke für die teilweise guten Hinweise .

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