Veröffentlicht Oktober 31, 201410 j Hallo zusammen, da ich immer noch auf der Suche nach einem Saab 900 bin, habe ich gestern einen tollen entdeckt. Kurze Zusammenfassung: - Zulassung war in Frankreich, hat noch Französische Kennzeichen. - aktueller Standort Tschechien - minimale Laufleistung, aus Erstbesitz, gesamte Dokumentation vorhanden, es wurden Teile im Wert von 20.000 € innerhalb der letzten 4 Jahre erneuert. - der Preis ist gut. - ABER: der Tschechische Händler hat keine Papiere, deshalb hat er sich entschieden das Auto zu schlachten!!!!!!! -Ich würde es sehr gerne erhalten und kaufen. Kann ich in Deutschland einen Wagen ohne Papiere, jedoch mit einem Kaufvertrag zwischen Besitzer (F) und Händler (CZ) und dann einem Kaufvertrag zwischen Händler (CZ) und mir, ohne weiteres anmelden? Beste Grüße von dem in Deutschland lebenden Tschechen. Martin PS: Baujahr 1993 hatte serienmäßig Kat europaweit?
Oktober 31, 201410 j Die Anmeldung lässt sich in D sicher organisieren, aber mich stört die "Minimale Laufleistung bei 20tEUR Investitionen". Wie kommt das (lt. Händler) zustande??
Oktober 31, 201410 j Autor Bitte die minimale Laufleistung in geringe Laufleistung umwandeln. Es sind 195.000 km. Zuerst werde ich jetzt auf die Polizeiwache gehen und die VIN überprüfen lassen. Wenn die in Ordnung ist werde ich nach einer Probefahrt wahrscheinlich zuschlagen.........
Oktober 31, 201410 j das auto kann (relativ) problemlos in D zugelassen werden, solange gegen die fahrgestellnummer nichts vorliegt (z.b. diebstahlanzeige) brachst halt ne vollabnahme vorher vom tüv, also einen vernünftigen prüfer & einen vernünftigen amtsschimmel auf der zulassungsstelle wenn eins von beiden nicht funktioniert, sofort institution wechseln edit: spannend stelle ich mir nur den transport nach D vor, zoll darf dich innerhalb von 30km im grenzgebiet kontrollieren passiert deutschen rauchern regelmäßig wie willst du den denn im fall des falles transportieren? Bearbeitet Oktober 31, 201410 j von turbo_forever
Oktober 31, 201410 j ... wie willst du den denn im fall des falles transportieren? Sind doch Nummern dran:cool: Bitte die minimale Laufleistung in geringe Laufleistung umwandeln. Es sind 195.000 km. ..... Trotzdem: Für 20tEUR ist entweder die Technik neu oder ein Grossteil der Karosse.
Oktober 31, 201410 j kommt drauf an wo es gemacht wurde...hatte mal ein schlachti da sind innerhalb der 3 jahre vor schlachten nachweisbar 10.000 reingeflossen, an der karre hast du nur nichts davon gesehen
Oktober 31, 201410 j Autor Hmmmm, die deutsche Polizei kann mit der VIN nichts anfangen..... Anscheinend gibt es nicht ein internationales Register geklauter Autos (was ich mir nicht vorstellen kann). [mention=4022]turbo_forever[/mention] das Auto würde man mir auf einem Transporter vorbeibringen. [mention=75]klaus[/mention] die Investitionen würde ich vor dem Kauf prüfen. Belege sind ja vorhanden.
Oktober 31, 201410 j wenn die deutschen mit der vin nichts anfangen können ist ja gut, frage ist was passiert wenn du mal mit der kiste nach frankreich fährst belege schön und gut, auf denen sollte aber auch verzeichnet sein das die investitionen in diese vin geflossen sind, und nicht in das auto was daneben stand
Oktober 31, 201410 j Klar können die deutschen Behörden prüfen ob die VIN in irgendeiner Liste steht, mindesten EU-weit. Haben sie bei meinem Spanier auch gemacht. Ich glaub die Polizei hatte bei Dir keine Lust. Vorsicht bei solchen vertraglichen Konstruktionen. Wer ist nachweislich der Besitzer? An wen fließt das Geld? Wie und wann bezahlst Du? Mache nichts im Voraus.
Oktober 31, 201410 j Autor [mention=4022]turbo_forever[/mention], das ist ein guter Hinweis, danke dafür.... [mention=6188]saab-wisher[/mention], das kann gut sein schiebe es auch auf die Lustlosigkeit. Selbst das KBA war nicht so sehr Informationsfreudig. Die machen es wohl wie folgt: ich Hole das Auto her, gehe zur Dekra und die stellt eine Anfrage an das KBA. Die Informieren sich dann bei der französischen Behörde ob Fahrzeug in Ordnung ist und sauber. Und dann erteilen Sie die Erlaubnis zur Zulassung. So die Meinung des KBA. - Besitzer ist laut Kaufvertrag der tschechische Händler (falls das Dokument echt ist), wovon ich erst einmal Ausgehe. - Geld geht an Händler, natürlich erst einmal nur eine zu verkraftende Höhe. Leute jetzt mal im ernst: - Könnt Ihr euch vorstellen, das man ein geklautes Auto auf Französischen Kennzeichen öffentlich im Internet anbietet? (ich kann mir nicht vorstellen, das die Menschheit so dreist ist) - Und gibt es nicht andere Marken / Modelle bei denen das mehr Sinn machen würde als bei einem Saab 900 (ein doch sehr spezielles Modell eher für Feinschmecker und nicht für den Normalsterblichen) So jetzt Kämpfe ich mich weiter durch die Französische Seite, wo man Daten über ein Fahrzeug rausfinden kann Anhand der Fahrgestellnummer und des Kennzeichens.....
Oktober 31, 201410 j Hast Du das Auto schon gesehen? Vor kurzem wurde mal ein Saab 900 von Saab Oberlaa in Wien mit französischen Kennzeichen versteigert. Farbe war blau, glaub ich. Zu dem Fahrzeug gab es auch keine Papiere ... Schönen Gruss! Matthias
Oktober 31, 201410 j Leute jetzt mal im ernst: - Könnt Ihr euch vorstellen, das man ein geklautes Auto auf Französischen Kennzeichen öffentlich im Internet anbietet? (ich kann mir nicht vorstellen, das die Menschheit so dreist ist) ...... JA, denn der Beschiss lauert überall
Oktober 31, 201410 j Autor [mention=6188]saab-wisher[/mention] danke ;) [mention=4962]Fitlurch[/mention] danke für den Hinweis, nein das Fahrzeug ist Schwarz. Welchen Preis hat es denn erzielt? [mention=166]hb-ex[/mention] habe diese Antwort schon befürchtet. Naja dann kann ich nur hoffen, das es noch so etwas wie 1/2 wegs Ehrlichkeit unter Lands Männern gibt.
Oktober 31, 201410 j Anfrage mußt du beim KBA machen, nicht Polizei. Wirst du für die Zulassung sowieso brauchen (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Oktober 31, 201410 j Naja dann kann ich nur hoffen, das es noch so etwas wie 1/2 wegs Ehrlichkeit unter Lands Männern gibt. Gibt's unter Deutschen nicht, wieso sollte das unter Tschechen anders sein? Aber an Deiner Stelle hätte ich da nicht zu viel Bammel. Wenn doch was an der Kiste sein sollte dürfte es Dir als Tschechen ja einfacher fallen, dem Händler Feuer unterm Arsch zu machen als bspw. einem Deutschen, der kein Tschechisch spricht... Und wenn die KBA-Abfrage durch ist, was soll dann noch passieren?
Oktober 31, 201410 j Autor [mention=47]aero84[/mention] du hast recht! So nun ist auch der letzte Funken der Hoffnung auf ehrliche zwischenmenschliche Beziehungen in jeder Hinsicht gestorben. und zu Punkt 2, na hoffentlich nichts mehr. Nur nicht das das Auto noch angemeldet ist in Frankreich.......
Oktober 31, 201410 j [mention=47]aero84[/mention] du hast recht! So nun ist auch der letzte Funken der Hoffnung auf ehrliche zwischenmenschliche Beziehungen in jeder Hinsicht gestorben. ....... Na ... nicht zu früh aufgeben, meine Erfahrung in Barcelona beim Kauf meines CC war einfach super. Ich pflege nach wie vor die Beziehung dahin, fast wie Freundschaft. Aber vielleicht hatte ich auch nur Glück. Das war von privat zu privat.
November 1, 201410 j Mache dir keinen Kopf! Bei meinem "Italiener" hatte ich auch Bedenken, obwohl den mir ein deutscher Händler (mit deutschen Papieren; war aus Italien importiert und hier in D verkauft worden) verkauft hat....Nach Prüfung durch mich (telefonisch laut altem KFZ-Brief die Vorbesitzer ausgemacht) konnte ich beruhigt sein. Nix Diebstahl in Italien usw....! Mache mit der Fahrgestellnr. (also Du nicht die Polizei) eine schriftliche Anfrage beim KBA in Flensburg, ob dieses Fahrzeug (zumindest in der EU) gesucht wird. Dann hast du schon mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung (falls nichts vorliegt) und kannst den in Tschechien kaufen. Nimm alle Papiere die dir der Händler aushändigen kann, mit. Ob du mit Hänger oder auf eigener Achse (mit den alten frz. Kennzeichen) den nach Hause bringst, ist egal. Kontrolliert wirst du so oder so. Hier fährst du zu einer Prüforganisation (TÜV, KÜS, DEKRA) legst die vorhandenen Papiere hin und vielleicht wird der Prüfer eine Vollabnahme dann machen. Mit der, der Unbedenklichkeitsbescheinigung und den alten Kennzeichen, fährst du zu deiner Zulassungsstelle und lässt den zu. Schwierig wird es nur in ca. 9 Jahren (falls es das dort noch gibt) wenn du dafür ein H-Kennzeichen willst, denn du hast es erst (mit der Vollabnahme) 2014 zugelassen und nicht gleich nach dem Baujahr 1993.... Noch etwas zu der VIN: Kontrolliere die VIN in Papieren mit z.B. hinten unter der Abdeckung im Kofferraum eingestanzten Fahrgestellnr.... Sonst geht es dir wie mir letztes Jahr, als ich auf eine andere Versicherung gewechselt bin und der Versicherungsvertreter die VIN im Schein falsch abgelesen hatte. Die Zulassungsstelle informierte mich, dass die neue Versicherung ein KFZ auf mich anmelden wollte, bei der nur 2 Zahlen zum bisher angemeldeten nicht übereinstimmten. Ich musste die VIN abfotografieren und dem Vertreter mailen. Übrigens, würde ich eine Digicam oder dein Handy zum Fotografieren der VIN und weiterer "Merkmale" benutzen! Viel Erfolg!
November 1, 201410 j erstzulassung ist momentan nicht das problem...tüvprüfer darf sie festlegen im zuge der vollabnahme ich wiederhole mich nur ungern, aber unbedingt fähiges tüvpersonal konsultieren! Bearbeitet November 1, 201410 j von turbo_forever
November 1, 201410 j .......Nach Prüfung durch mich (telefonisch laut altem KFZ-Brief die Vorbesitzer ausgemacht) konnte ich beruhigt sein. Nix Diebstahl in Italien usw....! ... Wozu das denn, der Wagen lief doch schon mit deutscher Zulassung und vom Händler kam er zudem...? Und H-ZUlassung ist hier eigentlich irrelevant.
November 1, 201410 j Wozu das denn, der Wagen lief doch schon mit deutscher Zulassung und vom Händler kam er zudem...? Und H-ZUlassung ist hier eigentlich irrelevant. Eben. Es stand nur die Frage im Raum, ob der erste deutsche Käufer, welcher den hier in D zugelassen hat, den direkt in Italien von privat erworben hatte oder auch über einen Händler in Italien? Bei beiden wäre es möglich gewesen, dass dieser in Italien gestohlen und über eine Privatperson bzw. Händler an den deutschen Käufer weiterverkauft wurde....Der erste deutsche Besitzer (ein damaliger Student in Tübingen) versicherte mir, dass der Wagen aus Privatbesitz in Italien stammte, selbst den dort abgeholt und die italienischen Papiere gesehen hatte. Klaus, zu der H-Zulassung: Das war schon mehr als einmal ein Thema hier im Forum. Beispiel: Du kaufst einen 900er aus dem Baujahr 1990, der 5 Jahre lang z.B. in Schweden lief. Erstzulassung aber laut Papieren erst 1995 in Deutschland. (die in diesem Beispiel schwedischen Papiere wurden bei der deutschen Zulassung "vernichtet") Ich will darauf hinaus, dass das tatsächliche Datum der ersten Zulassung in Schweden, nicht im deutschen KFZ-Brief 1995 vermerkt wurde. Dann hast du ein Problem, der Zulassungstelle bzw. dem Prüfer bei der H-Zulassung im Jahre 2020, die Diskrepanz zwischen Baujahr (laut VIN) und Erstzulassung in D (laut altem KFZ-Brief von 1995) dann zu erklären....?! Denn unsere Obrigkeit geht nach den Papieren die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden und nicht nach den Angaben (VIN) des Herstellers bezüglich Baujahr. Oder habe ich hier einen Denkfehler? Mal meinen als Gegenbeispiel: Bei meinem alten KFZ-Brief von 2000, wurde das Erstzulassungsdatum von Ende Feb. 1992 in Italien vermerkt. Somit habe ich laut Zulassungstelle hier die Möglichkeit, meinen im März des Jahres 2022 mit einer H-Zulassung zuzulassen.
November 1, 201410 j Machts doch nicht so kompliziert. Ich habe vor 3 Jahren einen 900er ohne Papiere geschenkt bekommen, letzte Zulassung angeblich in Österreich, einen Versicherungsnachweis von einer Versicherung in Wien habe ich im Auto gefunden. Letztes Kennzeichen unbekannt. Die Zulassung war kein Problem. Zuerst war ich beim TÜV, wo eine Vollabnahme gemacht wurde. Das Datenblatt zur Erteilung der Zulassungsbescheinigung wurde anhand der ABE B 103/1 ausgestellt. Bei der Zulassungsstelle wurde danach eine "Aufbietung" gestartet um zu ermitteln, ob Ansprüche anderer bestehen. Das hat 3 Wochen gedauert. Und der, der mir den Wagen geschenkt hat, hat mir eine schriftliche Erklärung abgegeben, dass er rechtmäßiger Besitzer des Autos ist und keine Papiere dafür hat. Das wars schon. Nach 4 Wochen und ein paar hundert Euro für Gebühren war er auf meinen Namen zugelassen. Bearbeitet November 1, 201410 j von nitromethan
November 1, 201410 j Beispiel: Du kaufst einen 900er aus dem Baujahr 1990, der 5 Jahre lang z.B. in Schweden lief. Erstzulassung aber laut Papieren erst 1995 in Deutschland.Dann ist da eindeutoig etwas falsch gelaufen. Nicht ohne Grund gibt es ja extra die Festlegung, dass bei nicht taggenau feststellbarer Erstzulassung importierter GW grundsätzlich der 01.07. des Erstzulassungsjahres einzutragen ist. (die in diesem Beispiel schwedischen Papiere wurden bei der deutschen Zulassung "vernichtet")Also a) sollte man sich so etwas wohl kaum gefallen lassen, und b) macht man sich ja wohl von allem, was man irgendwie aus der Hand gibt, zumindest eine Kopie.
November 2, 201410 j Rene das war/ist nur ein Beispiel, woran jeder Interessent denken bzw. nachfragen sollte. Dein Hinweis mit der nicht feststellbaren Erstzulassung importierter GW, auf den 01.07. des Erstzulassungsjahres festzulegen, war mir neu und daher sollte auch jeder Interessent für GW aus dem In-oder/und Ausland genau hinsehen....
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