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Nur um zu beschreiben, welche irrwitzigen Forderungen der TÜV zu stellen vermag, sei erwähnt, dass man von mir forderte eine neue, passende Heckklappe zu besorgen,

weil die hiesigen Nummernschilder zu großformatig seien. Mit Ruhe und Beharrlichkeit war es dann aber doch möglich ein passendes Schild zu fertigen.

Mein Sohn bemerkte als Beobachter der Szenerie, der TÜV-Prüfer habe wohl Lust gehabt, Unruhe zu erzeugen.

Gruß von Klaus.

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Ja, es ist schon sehr bedenklich, dass man so den Launen und Stimmungen der jeweiligen Prüfer ausgesetzt ist.

Wo liegt da

Ja, genau so stand ich auch vor ihm. Ich habe die niederländischen Papiere vollständig vorgelegt, sogar mit niederländischem Tüv.

Und dann ging die Schimpfkanonade los, er kennt keinen Saab Geländewagen, er hat keine Daten, mehr will ich hier aus Anstandsgruenden nicht aufführen. Ich kam mir vor, wie Klein Doofie von der Gasanstalt.

 

In einem solchen Fall genügt es das Gespräch freundlich zu beenden und einen verständnisvolleren Vorgesetzten zu kontaktieren.

  • Autor

Ja, das habe ich auch getan.

Aber in der Regel sind die Prüfer, die §21 ausführen dürfen, schon in der oberen Region anzusiedeln.

Und wer geht schon zum RP?? Aber schön geschrieben .

Was auch wichtig für die TÜV Prüfung ist, ist ein CARFRAX, wenn der Bock aus den USA kommt.

Aber wenn der einen Nierderländische Zulassung hatte, verstehe ich den Prüfer allerdings auch nicht......

 

Warum ist das Deiner Meinung nach wichtig?

Ich empfehle wärmsten den TÜV Alzenau, (unweit von Hanau) der Leiter Fleckenstein ist sehr oldtimeraffin und ein guter Bekannter von mir.

Verstellte Scheinwerfer stellt er ungefragt selbst nach, selbst die Abgaswerte korrigiert er -wenn möglich- selbst.

Gibt es ein Problem wie hier, heisst es, fahr nach Hause, lass die Papiere hier, ich mach mich schlau und ruf Dich an, wenn ich was weiss.

Der Vollständigkeit halber - Kein "Gefälligkeits TÜV" bei sicherheitsrelevanten Dingen ist er sogar eher pingelig, auch so bei Schrott und H-Abnahmen.

 

PS - Ich bin gerne dort behilflich

Bearbeitet von Kuhno

Ja, genau so stand ich auch vor ihm. Ich habe die niederländischen Papiere vollständig vorgelegt, sogar mit niederländischem Tüv.

Wenn das Auto in der EU bereits eine Zulassung hatte, dann ist das gar kein Problem. Mit den von Dir genannten Dokumenten geht das. Andere Prüfstelle aufsuchen.

  • Autor
Ich empfehle wärmsten den TÜV Alzenau, (unweit von Hanau) der Leiter Fleckenstein ist sehr oldtimeraffin und ein guter Bekannter von mir./QUOTE]

 

Es ist kein Oldtimer.

Es ist kein Oldtimer.

Das macht nichts! Er ist auch bei neueren so eingestellt und redet selbst von einer Schande, wie sich manche TÜV Prüfer benehmen.

Du kannst mir ja die NL Papier mal per Mail senden, ich schick sie ihm dann zu und frag ihn

Was ich nicht verstehe an der Geschichte ist, wenn eine EU- (also hier NL) Zulassung vorhanden ist, sehe ich das eigentlich als reinen Verwaltungsakt an. "Normalen" -deutschen- TÜV Bericht erstellen lassen, und mit den niederländischen Papieren einfach zulassen. So kenne ich das jedenfalls von Fahrzeugen, die hier aus NL angemeldet werden sollen, aber vielleicht gibt's ja auch Sonderfälle.

Die 9-5 NG SC sind ja auch nur im EU-Ausland zulassungsfähig (geworden), weil Saab-Kiel die Fahrzeuge in Deutschland angemeldet hatte... (soweit ich das weiß)

 

Gruß Carsten

  • Autor

Hallo Carsten,

ja, so ähnlich ist das hier wohl auch mit dem 9-7x-5-3-v8.

Die wurden seinerzeit von Saab Augsburg Haas importiert. Haben aber keine EU Conformity CoC.

Es ist ein heilloses Durcheinander. Jeder weiß etwas anderes und keiner weiß es genau. Aber ich gebe nicht auf.

Gruß

Manfred

Ich bin dran, diese Woche treffe ich den Mann in Alzenau
  • Autor

Dies hat mir heute die GTUE mitgeteilt :

 

Hallo Herr W******

 

für die Zulassung in Deutschland ist nicht zwingend eine Untersuchung gemäß §21StVZO erforderlich. Wenn eine COC-Papier für das Fahrzeug vorliegt oder anhand der vorhandenen Unterlagen das Fahrzeug eindeutig bestimmt werden kann reicht eine Datenbestätigung in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung aus.

 

Eine Untersuchung nach §21StVZO ist bei uns möglich und wird in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung in etwa 350€ kosten. Eine Datenbestätigung (wenn möglich) in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung kostet ca. 160€ und wenn Sie eine COC-Papier für das Fahrzeug haben oder über den Hersteller beziehen können kostet die Hauptuntersuchung lediglich 117€.

Mit freundlichen Grüßen

 

Das hört sich doch schon mal ganz interessant an.

Na also, so geht das wie ich vermutete.
wenn Sie eine COC-Papier für das Fahrzeug haben oder über den Hersteller beziehen können kostet die Hauptuntersuchung lediglich 117€.

So und nicht anders kenne ich das. Als wir vor ein paar Jahren unsere Autos aus der Schweiz hier angemeldet haben ist es genau so gelaufen. Bei Volvo musste ich für die COC noch was bezahlen, Hirsch hat mir für den Saab eine Ersatz-COC ausgestellt und gratis ins Auto gelegt.

Es war auch kein Problem, dass die Fahrzeuge in der Schweiz noch angemeldet waren.

Wie Dir schon im Mailverkehr mitgeteilt, am Donnerstag treffe ich meinen TÜV Mann, zeige ihm die Unterlagen, dann wissen wir mehr. Ich bin da sehr zuversichtlich
  • Autor
So und nicht anders kenne ich das. Als wir vor ein paar Jahren unsere Autos aus der Schweiz hier angemeldet haben ist es genau so gelaufen. Bei Volvo musste ich für die COC noch was bezahlen, Hirsch hat mir für den Saab eine Ersatz-COC ausgestellt und gratis ins Auto gelegt.

Es war auch kein Problem, dass die Fahrzeuge in der Schweiz noch angemeldet waren.

 

Ja, alles schön und gut.

Nur hier gibt es kein CoC von Saab. Und was nun???

abwarten! :biggrin:
...

Bearbeitet von DSpecial

  • Autor

Das hat mir heute die Dekra mitgeteilt :

 

Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, hat Ihr Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung und genau deshalb ist für D eine Einzelabnahme (Vollabnahme) nach § 21 StVZO erforderlich und dann noch obenauf die Hessenanweisungen.

 

Entsprechend den Vorschriften Hessen brauchen wir den Nachweis zum Abgasverhalten.

 

Alle anderen Mängel und Abweichungen werden dann im Rahmen der Prüfung festgestellt.

 

z.B. falsche Lampen, gelbe Blinker als Standlicht, fehlendes Standlicht, Nachweise zu Gurten u.s.w.

Das hat mir heute die Dekra mitgeteilt :

 

Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, hat Ihr Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung und genau deshalb ist für D eine Einzelabnahme (Vollabnahme) nach § 21 StVZO erforderlich und dann noch obenauf die Hessenanweisungen.

 

Entsprechend den Vorschriften Hessen brauchen wir den Nachweis zum Abgasverhalten.

 

Alle anderen Mängel und Abweichungen werden dann im Rahmen der Prüfung festgestellt.

 

z.B. falsche Lampen, gelbe Blinker als Standlicht, fehlendes Standlicht, Nachweise zu Gurten u.s.w.

 

Das ist mir neu, das hier jedes Bundesland irgendwelchen Schabernack treibt...wie wärs mit Bundeslandwechsel (also nur für die Abnahme :D )

[mention=10776]Oben_Ohne[/mention] wenn du etwas fahren kannst frag mal die Radeck & Grimmel GmbH. Das ist die GTÜ in Eisenach, Alsfeld und Gießen.

 

Gerade der Kollege in Alsfeld ist ein super Kerl. Macht seine Arbeit mit der notwendigen Strenge ohne zu übertreiben. Lässt auch mit sich reden. Bringe alle meine Fahrzeuge dahin.

 

Wenn deine Dekra oder der TÜV Hessen dir keine Zulassung machen will, würde ich einfach mal in Alsfeld durchklingeln.

 

Der dortige Prüfer (ist nur einer) ist wie gesagt sehr bemüht. Denke wenn du ihm das ganze schilderst wird er was machen können. Hauptsache du gehst nicht mit leeren Händen hin.

 

Du kannst mir auch gerne deine bisherigen Unterlagen schicken und ich frage ihn vor Ort.

Bearbeitet von DL_SYS

Das ist mir neu, das hier jedes Bundesland irgendwelchen Schabernack treibt...wie wärs mit Bundeslandwechsel (also nur für die Abnahme :D )

Zulassungsrecht wird auf Kreisebene gesprochen. In vielen Autoforen liest man, daß Hessen da aber grundsätzlich schwierig sein soll.

 

Das hat mir heute die Dekra mitgeteilt :

Vergiß die Dekra. Die wollen Dich nicht als Kunden. Es wurden doch jetzt genug Alternativen genannt.

Zulassungsrecht wird auf Kreisebene gesprochen. In vielen Autoforen liest man, daß Hessen da aber grundsätzlich schwierig sein soll.

 

Hessen hat ja im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern noch eine Bündelungsbehörde, die alle Zulassungsvorgänge zentral prüft.

Überall anders ist die jeweilige Zulassungsstelle weisungsbefugt, mit dem Regierungspräsidenten als oberstem Dienstherren.

Hessen hat ja im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern noch eine Bündelungsbehörde, die alle Zulassungsvorgänge zentral prüft.

Überall anders ist die jeweilige Zulassungsstelle weisungsbefugt, mit dem Regierungspräsidenten als oberstem Dienstherren.

Interessant, danke!

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