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Ja, natürlich kann (oder eher sogar: muss) ich mir einen eigenen Gutachter besorgen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Wenn mir aber die (hier immer gemeint: gegnerische) Versicherung, was sie ja immer sehr gerne und serviceorientiert tut, selbst gleich einen schicken will und ich diesem Ansinnen nicht widerspreche, dann gilt dieser Gutachter meines Wissens als von mir gewählt und ich kann mir danach nicht noch auf Kosten der Versicherung einen eigenen suchen, wenn mir das Gutachten nicht paßt. So meinte ich das.René, das ist so nicht richtig. Ich kann auch auf Kosten der generischen Versicherung einen eigenen Gutachter hinzuziehen wenn eindeutig ist, dass der Unfallgegener auch der Schadensverursacher ist.Absolut! Keinesfalls zuerst einen Gutachter des Gegners ran lassen. Denn dann hast DU den gewählt, und müßtest den 2., wirklich selbst gewählten, auch selbst bezahlen.
Wenn die Versicherung unbedingt will, kann sie danach ja immer noch den eigenen schicken, muss DIr Deinen aber trotgzdem bezahlen.
Okay, wenn das so gemeint war und ich die Zustimmung zum Gut Oft ist es ja auch so, das die gegnerische Versicherung einfach einen Gutachter schickt ohne mit Dir Kontakt aufzunehmen. Und dann habe ich dirchaus das Recht einen eigenen Gutachter noch mial hinzuzuziehen, auf Kosten der gegnerischen Versicherung.Ja, natürlich kann (oder eher sogar: muss) ich mir einen eigenen Gutachter besorgen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Wenn mir aber die (hier immer gemeint: gegnerische) Versicherung, was sie ja immer sehr gerne und serviceorientiert tut, selbst gleich einen schicken will und ich diesem Ansinnen nicht widerspreche, dann gilt dieser Gutachter meines Wissens als von mir gewählt und ich kann mir danach nicht noch auf Kosten der Versicherung einen eigenen suchen, wenn mir das Gutachten nicht paßt. So meinte ich das.
Lieber Hans, wenn die Schuldfrage eindeutig ist und das Gutachten auch klar und deutlich ist wird die Versicherung auch nicht rumzicken, da sie mit so einem Verhalten weitere Kosten produziert, die nicht notwendig sind. Gutachten werden in der Regel anerkannt und auch nach dessen Vorgaben akzeptiert. Probleme gibt es meistens dann, wenn "nach Gutachten abgerechnet werden soll" also die Reparatur nicht über eine Fachwerkstatt abgewickelt wird, sondern das Geld ausbezahlt werden soll. Und, das ist häufig auch so, wenn nur nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden soll. Da schlägt die eine oder andere Werkstatt nämlich richtig zu und stellt die Arbeiten zu höheren Sätzen als die der Herstellervorgaben ein. Da hat dann die Versicherung auch berechtigte Fragen..............Es ist doch kein Geheimnis, dass kein Versicherer daran interessiert ist, einen Schaden korrekt und fair zu regulieren, sondern nach dem Motto "dreist probieren und aussitzen" nur darauf aus ist, die Ausgaben möglichst niedrig zu halten.
Genau so ist es. Sogar die Versicherung selbst hat das so ähnlich geschrieben.Im Falle nachfolgender ersichtlicher Schäden ist der Gutachter zu informieren. Müsste so oder so ähnlich auch im Gutachten stehen. Dann wird das korrigiert und die Summe angepasst.
Das lässt doch hoffen.Genau so ist es. Sogar die Versicherung selbst hat das so ähnlich geschrieben.
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