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Bevor uns Zensur vorgeworfen wird appelliere ich an alle Beteiligten,

das Mittel der SELBSTZENSUR

anzuwenden!

Aber Alexander, wo siehst Du hier ein Problem?

 

Weil Stephan mal etwas dafür um die Ohren bekommt, was er hier abgezogen hat?

Ich denke, wer etwas verzapft, muss dafür dann auch Schelte einstecken können.

 

Christian und mich kennst Du ja zumindest vom sehen her, ob Stephan auch, weiß ich nicht. Aber letzterer muss meines Erachtens einsehen, dass er hier so nicht weitermachen kann. Und er soll sich nicht erst wundern, wenn die erhoffte Hilfe ausbleibt, sondern möglichst schon vorher wissen und auch verstehen, warum dies so ist. Und dies ist meines Erachtens nur so hier möglich.

 

Auf der anderen Seite soll auch jeder hier im Forum, der bisher dabei eher unbeteiligt war, sich aus den Vorträgen der Seiten ein eigenes Bild machen können, aus welchem heraus er dann seine Entscheidungen trifft, was aus eigener Sicht dann zukünftig unterstützungswürdig ist und was eher nicht.

 

- - - Aktualisiert - - -

 

Hatten wir schon (& steht auch noch irgendwo)

Die Arbeit daran war lustig.

Sicher. Aber soweit ich da informiert bin, blieb an einigen Stelle in einigen Punkten auch nicht nur eitel Freude zurück.
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Top-Poster in diesem Thema

Seufz . . . .

 

aber ist das denn nicht mittlerweile klar geworden?

 

 

 

via tapa...

[ATTACH=CONFIG]101255[/ATTACH]

Au weia....Jäger, Sammler + Strudler aufgepasst:

 

Das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeuges an eine Privatperson zum Zweck des Ausschlachtens erfüllt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle den objektiven Tatbestand des § 326 I Nr.4 a StGB. Gemäß § 4 Alfahrzeugeverordnung ist jeder, der sich eines Fahrzeuges entledigen will, verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

Im vorliegenden Fall ist die Beklagte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, da es keine Hinweise dafür gab, dass der unbekannt gebliebene Abnehmer einen für die Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung autorisierten Betrieb führte. Durch die Übergabe ihres Fahrzeuges zum Ausschlachten an diesen Abnehmer hat die Beklagte somit das nicht mehr fahrbereite Altfahrzeug der vorgeschriebenen Abfallentsorgung entzogen und es "sonst beseitigt". Dadurch entstand die konkrete Gefahr eines unkontrollierten Freisetzens der umweltgefährdenden Stoffe, die sich noch in dem Fahrzeug befanden.

Das Gericht hätte hier wahrscheinlich anders geurteilt, wenn zwischen den Beteiligten klar und verbindlich, am besten schriftlich, vereinbart worden wäre, dass das Altfahrzeug nicht ausgeschlachtet sondern aufgebaut bzw. einer anerkannten Annahmestelle zugeführt wird. Jede andere, leichtfertige Abgabe eines "Schrottfahrzeugs" an Dritte birgt die Gefahr einer Haftung in sich.

OLG Celle vom 15.10.2009

AZ 32 SS 113/09

Au weia....Jäger, Sammler + Strudler aufgepasst:

 

Das Verschenken eines nicht mehr fahrbereiten Altfahrzeuges an eine Privatperson zum Zweck des Ausschlachtens erfüllt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Celle den objektiven Tatbestand des § 326 I Nr.4 a StGB. Gemäß § 4 Alfahrzeugeverordnung ist jeder, der sich eines Fahrzeuges entledigen will, verpflichtet, dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

Im vorliegenden Fall ist die Beklagte dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, da es keine Hinweise dafür gab, dass der unbekannt gebliebene Abnehmer einen für die Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung autorisierten Betrieb führte. Durch die Übergabe ihres Fahrzeuges zum Ausschlachten an diesen Abnehmer hat die Beklagte somit das nicht mehr fahrbereite Altfahrzeug der vorgeschriebenen Abfallentsorgung entzogen und es "sonst beseitigt". Dadurch entstand die konkrete Gefahr eines unkontrollierten Freisetzens der umweltgefährdenden Stoffe, die sich noch in dem Fahrzeug befanden.

Das Gericht hätte hier wahrscheinlich anders geurteilt, wenn zwischen den Beteiligten klar und verbindlich, am besten schriftlich, vereinbart worden wäre, dass das Altfahrzeug nicht ausgeschlachtet sondern aufgebaut bzw. einer anerkannten Annahmestelle zugeführt wird. Jede andere, leichtfertige Abgabe eines "Schrottfahrzeugs" an Dritte birgt die Gefahr einer Haftung in sich.

OLG Celle vom 15.10.2009

AZ 32 SS 113/09

 

 

Jeder, der in unserer Bevormundungsdiktatur zwangsweise und gefühltermaßen einige Dutzend dieser endlosen elenden "Wertstoff"-Tonnen im Hof stehen hat, betreibt real betrachtet einen Wertstoffhof - sollte somit auch legitimerweise berechtigt sein, dort die Fahrzeuge zu zerlegen, die aufgrund des Platzbedarfes der "Wertstoff"-Tonnen in selbigem Hof nicht mehr abgestellt werden können. Wer unter Androhung von Ordnungswidrigkeits-Strafen "Wertstoffe" aus dem Haushalt trennen kann, ist selbstredenderweise wohl auch befähigt, den Wertstoffverbund in Form eines Fahrzeuges zu trennen.

 

Als Annahmestelle zwecks Zuführung der nicht mehr verwertbaren Restwertstoffe einer solchen Wertstoffzerlegung könnte dann folgerichtig durchaus die Gosche eines Verwaltungs-Pupsers oder Richters dienen, die derartige Wertstoffverordnungen verzapft oder rechtswirksam verbreitet haben. Die Sicherstellung einer möglichst platzsparend und somit nachhaltig in besagter Gosche endgelagerten Nichtwertstoffrestmenge könnte durch Zurhilfenahme eines Fünf-Kilo-Fäustels erfolgen.

 

Durch phonetischen Tausch des ersten Buchstabens im Stadtnamen des genannten OLG wäre zudem ein Hinweis auf den dauerhaften Endlagerungsort von Verwaltungs-Pupser und Richter gegeben. Die Gitterstäbe des hierzu erforderlichen Endlagers sind in massiver und korrosionsfreier Ausführung zu gestalten, um ein zusätzliches Aufkommen von zu entsorgenden Wertstoffen in Form von korrosionsbehafteten Sicherungseinrichtungen zu vermeiden.

Jeder, der in unserer Bevormundungsdiktatur zwangsweise und gefühltermaßen einige Dutzend dieser endlosen elenden "Wertstoff"-Tonnen im Hof stehen hat, betreibt real betrachtet einen Wertstoffhof - sollte somit auch legitimerweise berechtigt sein, dort die Fahrzeuge zu zerlegen, die aufgrund des Platzbedarfes der "Wertstoff"-Tonnen in selbigem Hof nicht mehr abgestellt werden können. Wer unter Androhung von Ordnungswidrigkeits-Strafen "Wertstoffe" aus dem Haushalt trennen kann, ist selbstredenderweise wohl auch befähigt, den Wertstoffverbund in Form eines Fahrzeuges zu trennen.

 

Als Annahmestelle zwecks Zuführung der nicht mehr verwertbaren Restwertstoffe einer solchen Wertstoffzerlegung könnte dann folgerichtig durchaus die Gosche eines Verwaltungs-Pupsers oder Richters dienen, die derartige Wertstoffverordnungen verzapft oder rechtswirksam verbreitet haben. Die Sicherstellung einer möglichst platzsparend und somit nachhaltig in besagter Gosche endgelagerten Nichtwertstoffrestmenge könnte durch Zurhilfenahme eines Fünf-Kilo-Fäustels erfolgen.

 

Durch phonetischen Tausch des ersten Buchstabens im Stadtnamen des genannten OLG wäre zudem ein Hinweis auf den dauerhaften Endlagerungsort von Verwaltungs-Pupser und Richter gegeben. Die Gitterstäbe des hierzu erforderlichen Endlagers sind in massiver und korrosionsfreier Ausführung zu gestalten, um ein zusätzliches Aufkommen von zu entsorgenden Wertstoffen in Form von korrosionsbehafteten Sicherungseinrichtungen zu vermeiden.

 

Perfekte Einordnung.

ich sehe da - soweit ich das beurteilen kann - andere Zusammenhänge.

Wie er schrieb, ist er arbeitslos. In solcher Lage sacken Viele in sich zusammen oder betäuben sich im tristen Alltag.

Nicht bereit dieses Schicksal zu teilen, hat er sich ein Feld gesucht, in dem er versucht, mit dem was er hat, nämlich Zeit - und geringen Mitteln - zu agieren.

In der

Bevormundungsdiktatur
muß man allerdings wie in einem Minenfeld achtgeben, nicht mit den überall lauernden Gesetzen zu kollidieren.

Das Ergebnis ist seine Handlungsweise. Andere schrauben im Gartenhaus Wagen für Wagen für einige Euronen.

Dazu kommt nach meinem Gefühl noch eine fast politische Einstellung, sich in seinem Wirken nicht von dem obengenannten Status einschränken zu lassen-was gewissermaßen einem Kampf gegen die berühmten Windmühlen von Don Quichotte nahekommt.

Zitat aus #23: ... Er kauerte 3tg ohne das ihm mitleid zuteil kam, neben seinem wagen und schlief in einem alten bauwagen (unzumutbar zustand) ;-) wenn das nicht saabliebe ist.......oder werden könnte!

erst als ich bemerkte das strudelchen für ersatzteile nicht investieren möchte, will oder kann, übte ich druck aus und setzte eine frist! ...

 

Was lernen wir daraus: Übertriebener SAAB-Enthusiasmus kann obdachlos machen. Ohne Obdach kein Job, ohne Job kein Geld und ohne Geld kein ADAC-Beitrag. Da hilft also nur die Hilfeliste eines bekannten Forums. Sozusagen Werkstatt für lau. - Leute gibt's. Wäre Fahrradfahren da nicht günstiger? :rolleyes:

Auf das Fahrrad kann man einen Koffer* montieren und dort ein SAAB-Emblem anbringen. Habe vergleichbares an meinem "Lancia"-Fahrrad. Aber zusätzlich zum Auto ;-)

 

* abschließbare Koffer gibt es für 30 Euro im Fahrradhandel.

Ein - nicht gaaaanz neues - Emblem von meinem 901er könnte ich anbieten :smile:

Habe sogar ein ganz neues, sollte auf den 99 Turbo nach der Neulackierung. Habe es dann bleiben lassen.

Es ist aber nicht zum verkaufen (Andenken!)

Auf das Fahrrad kann man einen Koffer* montieren und dort ein SAAB-Emblem anbringen. Habe vergleichbares an meinem "Lancia"-Fahrrad. Aber zusätzlich zum Auto ;-)* abschließbare Koffer gibt es für 30 Euro im Fahrradhandel.
Ich denke, StRudel weiss nun, woran er ist. Vielleicht braucht er nun Zeit, einige Dinge zu ordnen bzw. auf die Reihe zu bekommen. (um sich zu rehabilitieren?)Diesen öffentlichen Schlagabtausch haben mit Sicherheit eine Vielzahl von Lesern mitbekommen - auch solche, die mit dieser Sache gar nichts zu tun hatten. Für meinen Geschmack reicht es jetzt.Wenn jemand schon "am Boden liegt", muss man nicht noch nachtreten. Häme und Spott sind nicht unbedingt SAAB-Fahrer like.Bevor noch weitere solche Kommentare (s.o.) folgen, kann man die Geschichte auch beenden.Auch wenn es schwer fällt, sollte man nicht nachtragend sein (und sich über den einen oder anderen geschriebenen Beitrag von StRudel aus der Vergangenheit beim Lesen unterhalten fühlen, der auch dieses Forum bereichert hat)@ StRudel: Ordne Dein Leben!@all: Wer weiss, vielleicht ziehen hier einige Leute noch ganz andere Sachen ab...ich will es gar nicht wissen!

Ich hab' nicht geschrieben, dass ich arbeitslos bin - und ich habe es auch nicht getan, weil ich unbedingt was zu tun gehabt haben müsste. Ich denke Du hast da irgendwo etwas verkehrt aufgefasst, knuts - bevor hier noch mehr verkehrte Farbe zum Bildermalen verbreitet wird. :smile:

 

Nachtragend: ich schreib's niemandem vor, ich frage mich bloß: weswegen sollte man das sein?

Gerechtigkeit ist eine Handlung, die im Jetzt passiert - nichts, das durch Richten im Nachhinein die Situation 'gerechter' machen könnte.

 

Ich für mich fühle mich nicht am Boden - finde mein Leben auch nicht ungeordnet. Fakt ist: Ihr kennt es nicht. Das ist nicht schlimm, und deswegen fand ich es auch schade, dass Dinge Einfluss gefunden haben, die ganz andere Dinge meines Lebens sind und bleiben sollten.

(die Autos schaff' ich mir nicht zur Fortbewegung meines Körpers an, das möcht' ich nochmals unterstreichen :smile:)

@ 900er fan: Mein Kommentar war nicht als "Nachtreten" gemünzt. Warum sollte ich? War nur eine Ergänzung zum Fahrradvorschlag, nämlich dass man auch damit seine Markenliebe darstellen kann. Wie erwähnt, sitzt auf meinem Fahrrad-"Kofferraum" ein Lancia-Zeichen.
@ 900er fan: Mein Kommentar war nicht als "Nachtreten" gemünzt. Warum sollte ich? War nur eine Ergänzung zum Fahrradvorschlag, nämlich dass man auch damit seine Markenliebe darstellen kann. Wie erwähnt, sitzt auf meinem Fahrrad-"Kofferraum" ein Lancia-Zeichen.
Dann habe ich das falsch verstanden. Entschuldigung.
Kein Problem :-)
[ATTACH=CONFIG]101298[/ATTACH]:biggrin:

Wenn durch eine unentgeldliche Hand- oder Kopfarbeit eines Forumsmitglieds

einer meiner vier Sääbe eine Besserung oder dadurch sogar eine Wertsteigerung erfährt,

verpflichte ich mich hiermit freiwillig,

diesen Saab danach 12 Monate nicht zu veräußern.

  • Autor
Wollten wir ja eigentlich. Aber bei #64 geht einem dann doch schon wieder das Messer in der Tasche auf, was da schon wieder für Phrasen kommen.

Da sollte man auch mal düberweglesen können. Es sind doch alle Standpunkte hinlänglich dargelegt. Kommt erstmal zur Ruhe!!!

herzlichst meki

  • 6 Jahre später...
Hat das hier eigentlich zu irgendwas geführt? (Auto, technische Lösung)
Hat das hier eigentlich zu irgendwas geführt? (Auto, technische Lösung)

 

Im Nachbarthema beantwortet.

Das könnte doch jetzt auch dicht gemacht werden, oder ?!

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