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Frage an die Juristen bzgl privater Lagerung von Reifen

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Mich erinnert das an "Maschendrahtzaun" - vernünftige Argumentation, ohne Konfrontation, sollte das Problem lösen (z.B. Reifenstappel mit einem Überzieher abdecken, um das Bild zu wahren)- im Übrigen lagere ich meine Gasflaschen und Reifen lieber in einer Garage, als im Keller - ginge dergleichen wirklich in die Luft, bin ich froh, dass es in der Garage passiert und nicht im Keller - im Wohnhaus....

 

Manchmal hilft vernünftge Kommunikation....

Bearbeitet von SAABY65

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Klugscheißmodus an: "Hat hier jemand mal über die Versicherungsfrage nachgedacht? DAS könnte im Falle eines Schadens sehr teuer werden, auch wenn die gelagerten Reifen nicht der Auslöser z.B. eines Brandes waren. Wer es halt locker nimmt muss sich dann aber auch über die eventuellen Folgen im Klaren sein. Gefällt mir auch nicht, aber bei Missachtungen der Genehmigungen stellen sich die Versicherer nicht nur bei der KFZ Versicherung quer." aus.
............im Übrigen lagere ich meine Gasflaschen und Reifen lieber in einer Garage, als im Keller - ginge dergleichen wirklich in die Luft, bin ich froh, dass es in der Garage passiert und nicht im Keller - im Wohnhaus........

 

Eben!

Mein Camper zum Beispiel hat eine eingetragene Gasflasche. Deswegen darf er trotzdem in der Garage stehen.

 

......"Hat hier jemand mal über die Versicherungsfrage nachgedacht? .........

 

Ja ich, und der Vermieter meiner Garage. Der ist da sehr pingelig. Der Mieter der Nachbargarage mußte seine Reifen entfernen. Der hatte aber auch einige Sätze.

 

Letztlich kommt es vermutlich drauf an, ob ich Reifen lagere oder den Radsatz der Gegensaison.

 

Grüße

Ralf

I Wo kämen wir da hin, wenn jeder Kraft seiner fragwürdigen fachlichen "Kompetenz" sich seine eigene Regeln schafft und auch noch meint er wäre im Recht.

 

In einer freien Gesellschaft.

 

 

 

 

Ja, manche Sachen muß man Regeln. Andere aber nicht. Und nachdem die Regulierungswut in unserem Land schon lange überhand gewonnen hat, wäre es gut

I Wo kämen wir da hin, wenn jeder Kraft seiner fragwürdigen fachlichen "Kompetenz" sich seine eigene Regeln schafft und auch noch meint er wäre im Recht.

 

In einer freien Gesellschaft.

 

 

 

 

Ja, manche Sachen muß man regeln. Andere aber nicht. Grundsätzlich sollte man in einem freiheitlichen Rechtsstaat darauf vertrauen können, daß Gesetze und Verordnungen nach einem gewissenhaften Abwägungsprozeß zum Nutzen der Allgemeinheit zustandegekommen sind, ihre Befolgung also einem jedem und damit mittelbar auch einem selber nnützt. Allerdings darf man an der Notwendigkeit so mancher Regel und ihrer Angemessenheit durchaus zweifeln. Und nachdem die Regulierungswut in unserem Land schon lange überhand gewonnen hat, ginge es uns allen besser, wenn wir uns nicht alles gefallen ließen.

...........Ja, manche Sachen muß man regeln. Andere aber nicht. Grundsätzlich sollte man in einem freiheitlichen Rechtsstaat darauf vertrauen können, daß Gesetze und Verordnungen nach einem gewissenhaften Abwägungsprozeß zum Nutzen der Allgemeinheit zustandegekommen sind, ihre Befolgung also einem jedem und damit mittelbar auch einem selber nnützt. Allerdings darf man an der Notwendigkeit so mancher Regel und ihrer Angemessenheit durchaus zweifeln. Und nachdem die Regulierungswut in unserem Land schon lange überhand gewonnen hat, ginge es uns allen besser, wenn wir uns nicht alles gefallen ließen.

 

So sehe ich das auch.

Nicht alles was in einem Gesetz oder einer Verordnung steht, muß automatisch richtig sein. Beispiele dafür gibt es genug.

 

Aber hier geht es um Reifen in der Garage.

Klugscheißmodus an: "Hat hier jemand mal über die Versicherungsfrage nachgedacht? ...
Ja, dies halte ich für ein überaus schlüssiges Argument.

In der eigenen Garage kann ich für mich abwägen, dass mir dies am Ar... vorbei geht, und ich den, hoffentlich überschaubaren, Schaden im E-Fall eben notfalls selbst trage.

Kritisch wird es aber dann, wenn Dritte geschädigt werden können, und man die durch eigenes Verschulden ausbleibende Versicherungsleistung nicht mal eben aus der Portokasse begleichen kann.

Der Vermieter muss dabei also auch gar keinen an der Waffel haben, sondern kann in diesem Falle auch selbst einfach nur Getriebener sein.

Nochmal: Ja, es ist nicht alles gut, was so an Regelungen existiert. Aber Regeln sind zunächst dazu da, befolgt zu werden. Nur das schafft Verlässlichkeit und Sicherheit.

 

Hier geht es um die Bauvorschriften und insbesondere Nutzungs- und Brandschutzvorschriften. Dies sind mit die besten Vorschriften, die es in Deutschland gibt. Auch wenn es dem Einzelnen manchmal nicht sofort einleuchtet, warum es die entsprechenden Vorschriften gibt, die im übrigen nicht von Bürokraten sondern von Ingenieuren gemacht sind, haben sie ihren Sinn und ihre Berechtigung schon längst bewiesen. Insbesondere die bestehenden Vorschriften zum Brandschutz sind extrem wichtig. Die zu kritisieren zeugt von fachlicher Unkenntniss. Der Vergleich mit z.B. einem Altreifenlager im Freien oder gar mit einer Futtermiete auf dem Feld beweist das hinlänglich.

 

Ich sage dies aus meiner beruflichen Praxis über viele Jahre bei industriellen Projekten, die wir in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Behörden durchgezogen haben.

Bearbeitet von saab-wisher

Das mit der Futtermiete war ein Scherz, siehst Du das nicht?
Das mit der Futtermiete war ein Scherz, siehst Du das nicht?

Wie sagt man in Bayern: Das ist hinterfotzig:rolleyes:

Frage an die Juristen unter uns:

In wie weit gelten Reifen als brennbares Gefahrengut? Es geht um die Lagerung von Autoreifen auf einem (privaten) Stellplatz in einer geschlossenen Tiefgarage. Dass Reifen brennbar sind ist klar. Andererseits ist es ja üblich, den jeweils nicht genutzten Satz Räder in der Garage zu lagern. Gut, nun übertreibt der Bekannte genau wie ich und hat halt 5 Sätze da rum liegen, aber der Vermieter meckert nun und verlangt die Entfernung. Andere haben nur einen Satz liegen und da wird nicht gemeckert. :redface: Wie ist denn da die gesetzliche Grundlage? Gibt es eine zu tolerierende Höchstgrenze? Sind 20 Reifen brennbarer als 4? :frown: Wie sieht die gesetzliche Regelug aus? Darf ein Vermieter verlangen, dass Reifen nicht im vermieteten Raum gelagert werden? :confused:

 

Rein von meiner Vernunft her: lagere die aus, ausser deinem Tauschsatz. In Ballungsgebieten gibt es tw Vorschriften, Garagen nur für das Fahrzeug zu nutzen, weil es da Missbrauch gab.

Und von Brandschutz her: den "Spaß" hatte ich 2014, Kellerbrand (in der Waschküche im Erdgeschoss) durch ein brennendes Akku-Bike:eek:

Ein mal angezündete REifen brennen verdammt gut. Wenn es um Gemeingut geht, nichts bunkern. In einem eigenen alleinstehenden Haus ist es egal, weil man sich nur selbst gefährdet.

Vielleicht hilft es auch, wenn man sich einfach vollkommen unjuristisch mal vorstellt, wie toll das in der Tiefgarage wird, wenn da jeder offen lagert, auf was er Lust hat. Einer sammelt verranzte Kühlschränke, daneben stehe 12 rostige Fahrräder rum usw.usw.. Das will man doch eigentlich auch nicht, oder?

Danke.

Ich habe hier aktuell ein Abstellproblem der anderen Art, auf meinen Abstellpätzen:mad:

In Ballungsgebieten gibt es tw Vorschriften,......... Ja, nennt sich Bauordnung des Landes oder Sonderbauverordnung, also kein regionales Selbstbestimmen in Ballungsgebieten. Höhere Maßstäbe dürfen Gemeinden aber anlegen.

 

Ein mal angezündete REifen brennen verdammt gut..... und entwickeln sehr viel giftigen, dichten Rauch! Der Mensch verbrennt meist nicht, sondern erstickt vorher. 3 Atemzüge des Brandrauchs führen zu Bewusstlosigkeit! Woran man letztendlich verstirbt - das Ergebnis bleibt sich gleich.

 

Besonders in Mittel- und Großgaragen muss sich daran gehalten werden, da hier von den möglichen Folgen mehr Menschen betroffen wären. Meist steht da ein größeres Wohnhaus oder ein Kaufhaus o.ä. drüber. Und irgendeiner - einer der von denen die alles besser wissen - hat auch meist die Brandschutztür verkeilt "weil die ja so schwer aufgeht". Ich möchte nicht in dem Haus sein, weil bis die Feuerwehr alle da raus hat kann schon was dauern.

 

Die Lagerung von Gasflaschen in Wohnwagen/Wohnmobilen ist teils strittig, da bei einer Undichtigkeit sich das Gas genauso in der Garage ansammelt da es schwerer als Luft ist. Jedoch ist die Gasflasche geschützt gelagert und somit gegen Fremdeinwirkung wie Anfahren geschützt. Anderes Beispiel: In einer Großgarage (nicht öffentliches Parkhaus) musste ein Kanister mit Benzin gelagert werden, um ein Einsatzmittel der Polizei schnell verfügbar zu haben. Was macht der Beamte: Kanister raus aus dem VW Bus, damit es da drin nicht so stinkt. Aber: Verboten. Der Kanister könnte durch andere beschädigt werden (Hitze/Anfahren, halt Unachtsamkeit). Kanister also wieder ins Auto und gut ist, er steht geschützt.

 

Wer selbst von einem Unfall mit Todesfolge - und von nichts anderem reden wir hier schlimmstenfalls - betroffen ist und halbwegs das Wort Verantwortung kennt, wird es einsehen. Die Anderen, die keine Ahnung haben was passieren kann und genug Leuten passiert, die mögen doch bitte ihre unmaßgebliche Meinung für sich behalten. Aber ein paar Selbsternannte gibt es immer, das sind auch die die vom umstürzenden Bagger oder Stapler abspringen wollen und zu blöd sind zum angurten.

 

Es stimmt - in Deutschland ist vieles en Detail geregelt, aber warum? Und da sind wir wieder bei den Selbsternannten, die alles besser wissen ohne Ahnung zu haben.

 

So, als Sicherheitsingenieur und Brandschutzbeauftragter musste das mal gesagt werden. Und in der beruflichen Praxis sieht man da sehr viel Unsinn, erst letzte Woche stieg in einer LKW-Werkstatt einer auf einen Bürodrehstuhl um an der Windschutzscheibe einen Aufkleber zu entfernen. Den Stuhl hatte er an den Rand der Grube gestellt und brav mit einer Plane die Trittfläche gegen Verschmutzung abgedeckt. Als der Betriebsleiter dies sah folgte ein klärendes Gespräch mit dem Betriebsrat usw.....! Es war übrigens kein Ausländer, sondern ein ca. 50 jähriger Deutscher mit über 30 Jahren Berufserfahrung. Ok, nix passiert. Aber vor 6 Wochen fiel mir einer vom LKW-Rahmen, weil er keine Leiter benutzte. Resultat: Oberschenkelsplitterbruch und Bruch Oberschenkelgelenk bzw. Pfanne des Gelenks (also Beckenbruch!). 35 jähriger Deutscher, wird wohl nie wieder ganz gesunden. Also, soviel dazu, 2 Beispiele von Leuten die es besser wussten. Waren dies evtl. Saabfahrer? :hello:

 

Und nein, ich fahre auch nicht immer genauso wie es sein sollte!:driver:

Die ganzen Bauordnungen, Verordnungen, technischen Regeln und Vorschriften (wie zB auch die VDE) sind im Grunde Sammlungen von Sachen, die irgentwann irgentwo mal schief gegangen sind bzw Folgerungen aus Analysen von Schadensfällen.

Man möchte, wenn Fehler sich schon nicht vermeiden lassen, wenigstens draus lernen um nicht denselben Fehler immer wieder zu machen.

Sinnvollerweise werden auch "abstrakte", als mögliche Gefahren erkannte Sachverhalte sowie Tranfers (Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften oder ähnliche Gesamtkonstellationen) erfaßt und geregelt.

Im Einzelfall erscheint dies möglicherweise den betroffenen Einzelpersonen stark übertrieben, unterstellterweise auch, weil vieles nicht in der tatsächlich wirksamen Tragweite betrachtet wird.

Allerdings wenn eine dieser Einzelpersonen (oder auch Angehörige/Freunde) zu Schaden kommt, weil sich jmd nicht an die Regeln gehalten hat, dreht die Sichtweise ganz schnell.

Klar sollte sein, absolute Sicherheit wird man nie erreichen, aber man kann Risiken minimieren und Auswirkungen von Störungen und Unfällen deutlich reduzieren.

Und das sollte jeder tun und mittragen, da wir alle gemeinsam den Risiken ausgesetzt sind!

Bearbeitet von Cinebird

Alles schön und gut. Jetzt muss mir nur noch jemand erklären, warum z.B. die brennenden Reifen im Keller ohne Brand- und Rauchabschottung (und voll gestopft mit all dem restlichen Krempel) ungefährlicher sind als in der abgetrennten Garage. Denn darauf läuft es in den meisten Fällen ja hinaus. Zumindest was den zweiten Reifensatz angeht.

In Deiner vom Haus abgetrennten Garage ist es eigentlich ungefährlicher. Aber im Keller des Hauses oder gar einer Tiefgarage ist ein Brand ohnehin schlimm genug. Gefährliche Stoffe haben da erst recht nichts zu suchen. Wir haben im Keller einen durch 2 Blocks laufenden Gang. Nach Verschärfung der Vorschriften wurden Brandschutztüren eingebaut. Von 10 mal, wenn ich in den Keller komme, stehen die 9 mal offen, mit Keil drunter. Die Leute kapieren nicht, dass damit dem Feuer eine Art Autobahn geschaffen wird und der Brand sich in Sekunden auf den ganzen Komplex ausbreitet. Dann muss nur im schlechtesten Augenblick jemand eine Haustüre öffnen.

 

Ich vermute, dass man die Nutzung der Kellerräume weniger scharf einschränkt als die von Garagen. Wobei sich eine Tiefgarage ja meistens unter Geschäftshäusern in der Innenstadt befindet. Wird einem nun die Schuld an einem Großbrand nachgewiesen, kann man sich gleich einen Strick nehmen. Es ist auch leichter kontrollierbar. In meinen Keller schaut keiner hinein, aber die Garage wird ja mehrmals am Tag geöffnet und in der Tiefgarage sieht man eh alles. Es besteht da aber auch die Gefahr, dass die Räder/Reifen geklaut werden.

 

Bei uns bieten Reifenhändler an, die jeweils nicht benötigten Rädersätze sachgemäß zu lagern. Man fährt hin, lässt schnell die Räder wechseln - fertig. Sicher kostet das etwas, aber dafür entfällt die Stellage im Keller oder der Garage.

Man sollte hier differenzieren:

Das Schadensrisiko bzw die zu erwartende Schadensschwere ist das eine, das Brandentstehungsrisiko das andere.

Dazu immer beachten, wo wir uns bewegen, in einem "normalen" Wohnhaus gelten andere Regeln (LBO/MBO) als in Sonderbauten (zB Garagen, Hochhäuser - GaVo, MHHR/LHHR).

Im Bereich der LBO ist Brandschutz idR reiner Nachbarschaftsschutz, Sachwertschutz ist dann ein Privatvergnügen des jeweiligen Eigentümers, ggf auch nach Vorgabe der VdS oder im Rahmen der konkreten Policen geregelt.

Brandschutz ist relativ komplex, sowohl fachlich wie auch rechtlich.

Manchmal erscheint es übertrieben, aber tut euch den Gefallen und unterstellt einen Sinn dahinter, auch wenn er sich euch nicht erschließt!

Alles schön und gut. Jetzt muss mir nur noch jemand erklären, warum z.B. die brennenden Reifen im Keller ohne Brand- und Rauchabschottung (und voll gestopft mit all dem restlichen Krempel) ungefährlicher sind als in der abgetrennten Garage. Denn darauf läuft es in den meisten Fällen ja hinaus. Zumindest was den zweiten Reifensatz angeht.

Was Du als gefährlicher ansiehst spielt überhaupt keine Rolle.

 

Deine private abgeschlossene Einzel- oder Doppelgarage ist bezüglich der Reifenlagerung so zu behandeln wie Dein privater Keller in einem Einfamilienhaus, ist also erlaubt. Die Nutzung einer Garage ist eben insofern eingeschränkt, dass sie als Garage genehmigt und gebaut wurde. Es ist nur eine garagentypische Nutzung zulässig. Dies wird aber nicht überall konsequent gehandhabt geschweige denn kontrolliert.

 

Der Threadersteller hat aber sein Problem in einer Gemeinschaftsgarage, in der er lediglich einen Stellplatz hat. Hier gelten wesentlich schärfere Vorgaben, die eben auch im Mietvertrag verankert sein können und die dann selbstverständlich auch gelten. Entsprechend gibt es solche Einschränkungen auch in gemeinschaftlichen Kellerräumen mit z.B. Lattenverschlag.

Was Du als gefährlicher ansiehst spielt überhaupt keine Rolle.
naja das ist ja nichts neues. Gültigkeit und Sinnhaftigkeit sind bei so mancher Vorschrift zweierlei Dinge.

 

Der Threadersteller hat aber sein Problem in einer Gemeinschaftsgarage, in der er lediglich einen Stellplatz hat. Hier gelten wesentlich schärfere Vorgaben, die eben auch im Mietvertrag verankert sein können und die dann selbstverständlich auch gelten. Entsprechend gibt es solche Einschränkungen auch in gemeinschaftlichen Kellerräumen mit z.B. Lattenverschlag.
nur führt das (z.B. bei Verwandten) dazu, dass die Reifen nicht in der baulich/brandschutztechnisch getrennten Gemeinschaftsgarage mit Tor lagern sondern im Keller der keine nennenswerte Trennung zum Treppenhaus hat. Was dort aber so zulässig ist. Wird dann halt so gemacht. "Ist Vorschrift, mache ich so".

 

Im Altbau wie bei uns ist es eh das sicherste das Auto draußen zu lassen, aber das wäre ein anderes Thema.

Hmm ich kann das Ganze trotz alledem nicht so ganz nachvollziehen - Reifen haben nunmal keine Selbstenzündungstendenz. Wenn etwas in einer Garage anfängt zu brennen ist das entweder ein Auto wegen irgendeines Defektes oder Brandstiftung - selbst ein Kurzschluß in einer Elektroleitung sollte ja wohl nicht mehr zu einem Brand führen. Und dann macht es wohl kaum einen Unterschied ob ein Auto alleine abfackelt oder noch ein paar Reifen dabei sind. Und auch im Keller spielt es keine Rolle ob man jetzt Reifen lagert oder Alte Möbel und Decken oder die Grillutensilien bis zur nächsten Fete - solange niemand zündelt und auch dann macht es wiederum kaum einen Unterschied was da brennt. Das Ganze ist meiner Überzeugung nach in erster Linie ein typisch deutsches Beispiel für ausgelebten Bürokratismus. Bei wirklich gefährlichen Putz- und Pflegemitteln ist ja bis jetzt auch niemand auf die Idee kommen, die Lagerung einzuschränken....

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes

praktisch jederzeit gerechnet werden muss.

Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehnte lang kein Brand ausbricht,

beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen

einen Glücksfall dar,

 

 

mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!

Gerichtsurteil OVG Münster 10A 363/86

Das zweifelt auch niemand ernsthaft an - nur wenn ein Feuer ausbricht ist es ohnehin herzlich egal was da brennt - und das Löschwasser der Feuerwehr gibt dem Ganzen dann ohnehin den Rest. Der Versuch alle Gefahr durch gesetzliche Regelungen aus dem Leben zu verbannen ist von vorneherein zum Scheitern verurteilt - dazu ist die menschliche Dummheit schlicht zu einfallsreich.
Nun, es ist schon ein Unterschied, was brennt. Hat man im Keller Reifen und viel Plastikzeug, so entsteht nicht nur Rauch, sondern hochgiftige Dämpfe. Lagert man womöglich noch hochentzündliche Stoffe wie Spiritus, Verdünner, Benzin usw., so hat man den perfekten Brandbeschleuniger. Was mich allerdings auch besorgt macht, sind die heute üblichen Isolierungen an Decken, Wänden und außen unter Putz. Ein "modernes" Haus brennt anders als ein alter Backsteinbau. Und auch hier, Styropor u.ä. entwickelt Giftgas bei der Verbrennung.

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