Veröffentlicht September 21, 20186 j Hallo. Wie sind die Bestimmungen? Das Auto hat Saisonkennzeichen 02-09, also zugelassen bis 30. September. TÜV ist 08/18, hab ich bisher nicht geschafft und ich wollte in den nächsten Tagen hin, also 09/18. Wenn ich durchkomme, habe ich ein halbes Jahr überflüssig TÜV, sei`s drum. Wenn ich nicht durchkomme, habe ich vier Wochen für die Nachprüfung. Wenn es blöd geht, schaffe ich die Mängelbehebung nicht vor der Ruhezeit. Verlängert sich die Frist für die Nachprüfung um die Ruhezeit sodaß ich die Nachprüfung im Februar machen kann? Oder muß ich im Februar eine neue komplette HU machen? Womöglich sogar zu erhöhten Gebühren? Ich fürchte Letzteres, und frage mich, ob ich nicht gleich erst im Februar zum TÜV fahre. Nur bräuchte ich dann ein Kurzzeitkennzeichen was vermutlich nicht geht, weil das Doppelzulassung wäre. Wömoglich habe ich gerade einen Knoten im Kopf, kann den bitte jemand entwirren? Danke und Grüße Ralf
September 21, 20186 j Die Nachprüfungsfrist verlängert sich nicht. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das Auto problemlos TÜV bekommt, fahr direkt im Februar hin. Ein Kurzzeitkennzeichen benötigst du nicht, wenn du ihn nicht vorher aktiv abmeldest.
September 21, 20186 j Fahrten zum Tüv oder zur Werkstatt sind auch Außerhalb des Zulassungszeitraums erlaubt.
September 21, 20186 j ..wenn die Versicherung Deckung bestätigt. Ansonsten im nächsten Jahr, sind dann nicht über 2 Monate überzogen. Der Schlafzeitraum zählt nicht.
September 21, 20186 j Autor Die Nachprüfungsfrist verlängert sich nicht. Wenn du dir nicht sicher bist, ob das Auto problemlos TÜV bekommt, fahr direkt im Februar hin. Ein Kurzzeitkennzeichen benötigst du nicht, wenn du ihn nicht vorher aktiv abmeldest. Hatte ich mir auch so gedacht. Kurzzeitkennzeichen war nur angedacht, weil das Auto im Februar dann schon sehr lange TÜV überzogen hätte. Aber klar, Ruhezeit zählt nicht. Fahrten zum Tüv oder zur Werkstatt sind auch Außerhalb des Zulassungszeitraums erlaubt. Stimmt ja, danke für den Hinweis. Da brauch ich vermutlich eine EVB-Nummer der Versicherung für. ..wenn die Versicherung Deckung bestätigt. Ansonsten im nächsten Jahr, sind dann nicht über 2 Monate überzogen. Der Schlafzeitraum zählt nicht. Ich neige zu Februar, wär nur blöd wenn da Schnee und Eis wäre. Aber dann könnte ich das Auto immernoch abmelden und im Frühjahr mit Kurzzeitkennzeichen neu starten.
September 21, 20186 j Kurzzeitkennzeichen kriegst du nicht ohne TÜV. Wird schon irgendwie gehen.Das wäre dann noch mal neu. Aktueller, mir bekannter, Stand ist, dass ohne gültige HU nur im aktiven und angrenzenden Zulassungsbezirk "zur Werkstatt" gefahren werfden darf.
September 21, 20186 j Autor Hab mit TÜV telefoniert. Die Dame empfahl, im Februar zum TÜV zu fahren, was dann natürlich die höheren Gebühren mit sich bringt. So ist allerdings der Meinung, daß ich dann bereits um fünf Monate überzogen habe, weil die Ruhezeit dazuzählen würde. Deshalb nämlich, weil der eigentliche TÜV-Termin nicht in die Ruhezeit fällt. Daran zweifle ich erstmal. Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV habe ich mit einem anderen Auto durch. Das wurde auf Fahrten zu TÜV und Werkstatt beschränkt. Laut Aussage meiner Zulassungsbehörde wird diese Beschränkung durch bestandenen TÜV aufgehoben. Wozu, der Wagen um den es hier geht, ist doch angemeldet ? Stimmt. Aber bei meiner ausgeprägten Gesetzeshörigkeit ist mir die Überlegung unangenehm, mit einem um fünf Monate überzogenen Auto zu fahren. Wie auch immer, jetzt fahre ich nicht zum TÜV, den Rest laß ich an mich rankommen.
September 21, 20186 j den Rest laß ich an mich rankommen. Z.B. die Gelassenheit, mit dem Auto nächstes Jahr trotz überzogenem TÜV erstmal zum Check in die Werkstatt und dann zur TÜV-Prüfung zu fahren.
September 21, 20186 j Die Ruhezeit zählt natürlich nicht, hab ich mit meinem CV auch durch, da war die HU im Oktober 2017 zu machen, HU ist dann im Mai 2018 gemacht worden ohne den Aufschlag für nichts (ist eh eine Frechheit)
September 21, 20186 j Den TÜV bis zu 8 Monate zu überziehen kostet 25 Euro und keine Punkte. Wenn man überhaupt erwischt wird. Bei einer einzigen Fahrt nach der Winterpause zur HU extremst unwahrscheinlich.
September 21, 20186 j Es ist ja ohnehin am besten, das Auto vor dem TÜV kurz in der Werkstatt checken zu lassen. Sichtprüfung, Bremsenprüfstand, Scheinwerfereinstellung. Tritt irgendwo etwas Öl aus, Motorwäsche. Dann geht der auch meistens o.B. über den TÜV. Da man das sonst nach dem TÜV auch noch machen muss, spart man die 2. Gebühr. Hat die Werkstatt eine 06er-Nr., könnte die das Auto auch völlig legal holen. Das sollte kein Problem sein, zumal man ja auch etwas dort bezahlt. Ideal, wenn der TÜV ins Haus kommt.
September 21, 20186 j Nicht so ganz, bleibt das Fahrzeug zugelassen ist auch die rote Nummer eine Doppelzulassung, und somit nicht gestattet.
September 21, 20186 j Autor Den TÜV bis zu 8 Monate zu überziehen kostet 25 Euro und keine Punkte. Wenn man überhaupt erwischt wird. Bei einer einzigen Fahrt nach der Winterpause zur HU extremst unwahrscheinlich. Bei technisch untadeligen Saabsen könnte man dieses Vorgehen als lohnend bezeichnen. Die Ruhezeit zählt natürlich nicht, hab ich mit meinem CV auch durch, da war die HU im Oktober 2017 zu machen, HU ist dann im Mai 2018 gemacht worden ohne den Aufschlag für nichts (ist eh eine Frechheit) Den Aufschlag hab ich kürzlich beim Cabrio gezahlt, TÜV war Juni, ich war im September da. Einen erhöhten Prüfaufwand konnte ich nicht feststellen. Am End waren zwei Antriebswellenmanschetten defekt, geringer Mangel, hätte der Plakette nicht im Weg gestanden. Nachprüfung wurde nötig durch den defekten Seitenblinker rechts, das ist ein erheblicher Mangel.
September 21, 20186 j Nachprüfung wurde nötig durch den defekten Seitenblinker rechts, das ist ein erheblicher Mangel. Was bin ich froh, das solche Kleinigkeiten bei unseren Werkstätten während der Überprüfung promptest behoben werden Zitat repariert /R Bearbeitet September 21, 20186 j von René
September 21, 20186 j Was geht man auch zur TÜV-Prüfstelle? Ich gebe grundsätzlich meine Autos zu einer kurzen Prüfung in die Werkstatt, vereinbare den TÜV.-Termin (in der Werkstatt) und bekomme das Auto mit neuer Plakette zurück. Sollten geringfügige Mängel festgestellt werden, unterschreibt die Werkstatt ja dafür, dass diese vor Auslieferung behoben werden. Seit der TÜV in meine Werkstatt kommt, ist das immer ohne Probleme abgelaufen.
September 21, 20186 j Hallo, ich würde jetzt noch zur HU fahren. Grund 1: wenn der Wagen die besteht (ggfls. mit kleinen Mängeln), ist alles gut. Grund 2: besteht er sie nicht, weißt Du genau, was zu tun ist, wenn Du Anfang der Saison wieder starten möchtest. Kannst das evtl. auch direkt noch im Winter erledigen oder wenigstens direkt für Februar einen Termin in der Werkstatt machen. Sonst hast Du doch das gleiche Thema nach der Winterpause auch, außer ggfls. die (kleine) Differenz zwischen 2x HU (+ Verspätungszuschlag im Februar) und 1x HU/1x reduzierte Nachprüfung (+Zuschlag) gespart, wenn der Wagen die HU nicht gleich im ersten Anlauf besteht. Vorteil, falls Du jetzt nicht im 1. Anlauf bestehst und im Februar wieder hin mußt: der neue HU-Zeitraum beginnt dann künftig mit der Saison. Die TÜV Dame hatte übrigens recht: wenn die HU im September fällig ist und Du erst im Februar hinfährst bzw. Du im Februar von der Polizei angehalten und die Überziehung festgestellt wird, gilt das als 5 Monate überzogen = 25 Euro Bußgeld (statt 15 Euro bei einem Verzug von 2-4 Monaten). Die Mehrkosten bei der HU selbst betragen übrigens ab dem 2. Monat immer (!) laut Gesetz 20% der regulären HU Gebühr. Die Sache mit dem Kurrzeitkennzeichen usw. kannst Du übrigens ignorieren. Dein Wagen ist auch mit überzogener HU ganz normal versichert und für den Strassenverkehr zugelassen im Februar. Auch wenn Du bei der 1. HU wegen erheblicher Mängel durchgefallen bist im September. Es sei denn, die Mängel sind verkehrsgefährdend, dann untersagt Dir der Prüfer aber direkt die Weiterfahrt.
September 21, 20186 j Fahrten zum Tüv oder zur Werkstatt sind auch Außerhalb des Zulassungszeitraums erlaubt. Um es ausdrücklich zu sagen: diese Aussage ist falsch! Ein Saisonkennzeichen erlaubt nur die Teilnahme am Strassenverkehr innerhalb des angegeben Zeitraums.
September 21, 20186 j Hallo, ich würde jetzt noch zur HU fahren. Grund 1: wenn der Wagen die besteht (ggfls. mit kleinen Mängeln), ist alles gut. Grund 2: besteht er sie nicht, weißt Du genau, was zu tun ist, wenn Du Anfang der Saison wieder starten möchtest. Kannst das evtl. auch direkt noch im Winter erledigen oder wenigstens direkt für Februar einen Termin in der Werkstatt machen. Sonst hast Du doch das gleiche Thema nach der Winterpause auch, außer ggfls. die (kleine) Differenz zwischen 2x HU (+ Verspätungszuschlag im Februar) und 1x HU/1x reduzierte Nachprüfung (+Zuschlag) gespart, wenn der Wagen die HU nicht gleich im ersten Anlauf besteht. Vorteil, falls Du jetzt nicht im 1. Anlauf bestehst und im Februar wieder hin mußt: der neue HU-Zeitraum beginnt dann künftig mit der Saison. Die TÜV Dame hatte übrigens recht: wenn die HU im September fällig ist und Du erst im Februar hinfährst bzw. Du im Februar von der Polizei angehalten und die Überziehung festgestellt wird, gilt das als 5 Monate überzogen = 25 Euro Bußgeld (statt 15 Euro bei einem Verzug von 2-4 Monaten). Die Mehrkosten bei der HU selbst betragen übrigens ab dem 2. Monat immer (!) laut Gesetz 20% der regulären HU Gebühr. Die Sache mit dem Kurrzeitkennzeichen usw. kannst Du übrigens ignorieren. Dein Wagen ist auch mit überzogener HU ganz normal versichert und für den Strassenverkehr zugelassen im Februar. Auch wenn Du bei der 1. HU wegen erheblicher Mängel durchgefallen bist im September. Es sei denn, die Mängel sind verkehrsgefährdend, dann untersagt Dir der Prüfer aber direkt die Weiterfahrt. Ich würde im Frühjahr hinfahren. Falls er jetzt nicht besteht und die Nachprüfung zum ermäßigten Satz von 10 Euros gemacht werden sol ist das nur binnen 6-Wochenfrist möglich, im Frühjahr kostet es eine erneute Hauptgebühr. Falls eine Nachprüfung gemacht wird zählt auch das Datum der Hauptprüfung, die Nachprüfung ist ja spezifisch (behobenen Mängel) und nicht umfassend (deshalb kostet es weniger). Außerhalb des Zulassungszeitraums darf man nicht fahren, auch nicht zum TÜV. Bearbeitet September 21, 20186 j von Marbo
September 21, 20186 j Autor So, gibt also für alles gute Argumente. Für mich ist die zeitliche Entschleunigung Ausschlag gebend. Sofort müssen drei Autos zur HU, eines muß nach §21 umgeschrieben werden, im Dezember und Januar nochmals jeweils ein Auto mit HU. Da paßt es gut, wenn ich eines verschieben kann. Wo es eh in der Garage steht. Und wo es auch ohne TÜV gut steht. Zumal ich damit über die Winterpause drüber bin. Wenn dann irgendwann in ferner Zukunft doch mal was ist, kann ich die Reparaturen im Frühjahr machen. Und Durchsicht in der Werkstatt, schön und gut.....! Leider hat eine Werkstatt meines Vertrauens kürzlich zugemacht, und die andere Werkstatt meines Vertauens ist 358,9 km von mir entfernt. Normalerweise mache ich solche Durchsichtungen eh selbst, aber mein Vertrauen in Saab ist unerschütterlich und ich bin davon ausgegangen, daß da nix futsch sein kann.
September 21, 20186 j Autor Ergänzung zu TÜV-/Werkstatt-Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen: Das hatte ich kürzlich bei meinem Krankenwagen. Ich bin mit EVB-Nummer der Versicherung zur Zulassungsbehörde, die haben die EVB kopiert, mir ein Kennzeichen zugeteilt, Schilder hatte ich noch. Mit einer schriftlichen Genehmigung und ungestempelten Kennzeichen konnte ich dann zu TÜV und Werkstatt fahren. Hat gegenüber Kurzzeitkennzeichen den Vorteil, daß man nicht wegen fünf Tagen die blöden und teuren Aluplatten für vorn und hinten anfertigen lassen muß. Ein Kennzeichen braucht man ja eh. Ich glaube aber nicht, daß das in der Ruhezeit des Saisonkennzeichens möglich ist, das dürfte eine Doppelzulassung sein. Andererseits, fragen könnte man.
September 21, 20186 j Um es ausdrücklich zu sagen: diese Aussage ist falsch! Ein Saisonkennzeichen erlaubt nur die Teilnahme am Strassenverkehr innerhalb des angegeben Zeitraums. Wenn sich die Gesetze nicht geändert haben ist das quatsch. Bisher galt, liegt die Fälligkeit der HU außerhalb der Saison, darf trotzdem zur Prüfstelle oder Werkstatt gefahren werden.
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