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Airbags spontan explodiert

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Update & Schlussaccord:

Der Gutachter der TK-Versicherung hat als Ursache des Auslösens der Airbags den Brand im Steuergerät bestätigt, die TK hat den Schaden anerkannt. Allerdings liegt doch ein wirtschaftlicher Totalschaden vor; allein die Ersatzteilkosten liegen gem. Gutachten bei ca. € 6.000.

Ursprünglich ging es mir um eine langfristige Erhaltung des Saab für meine Kids ("Erbstück"). Das ist für mich nach der intensiven Beschäftigung mit dem Thema Airbags, Steuergeräte, Elkos etc. unrealistisch; zudem ist die Suche nach guten ET nicht ganz trivial. Deshalb läuft aktuell der Verkauf.

Der 900 II NG wird in der Saab-Szene bleiben; bin selbst gespannt, wann er wieder auf der Straße sein wird.

  • 6 Monate später...

Auf kleinanzeigen.de wird aktuell erneut ein NG 900 Cabrio mit ausgelöstem Beifahrerairbag angeboten, ohne dass äußerliche Beschädigungen sichtbar sind.

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  • 3 Wochen später...

Sind sowohl "4619680" als auch "4664587" von diesen ungewollten Zündungen betroffen?
Ich lese hier eigentlich nur vom 4619680. Laut EPC sollte mein S201... ja noch das "4664587" haben, nach dem US Recall müsste mein 900er aber auch auf das neuere 5266564 umgerüstet werden. Noch bekäme man das 5266564 ja für einen niedrigen 3 stelligen Betrag neu.

Zur Info:
In einer Schweizer Übersicht über Rückrufe aller Hersteller habe ich diesen Hinweis gefunden:

grafik.png

  • 2 Wochen später...
Am 23.4.2026 um 16:04, ST 2 hat gesagt:

Zur Info:
In einer Schweizer Übersicht über Rückrufe aller Hersteller habe ich diesen Hinweis gefunden:

grafik.png

Ich kenn mich bei den Systemen bei Saab leider nicht so unfassbar gut aus, gibts da überhaupt noch eine Möglichkeit Rauszufinden ob diese Rückrufaktionen auch bei meinem Auto vor über 20 jahren ausgeführt wurden?

Ausbauen und auf das Typenschild schauen. Und abgleichen.

Am 4.5.2026 um 21:53, Flemming hat gesagt:

Ausbauen und auf das Typenschild schauen. Und abgleichen.

Hmm.
Aber wie sieht man daraus, ob die Kiste bei einer Rückrufaktion dabei war?
Am Typenschild kann man doch nur ablesen, ob das Teil in einer Charge war, für die eine Rückrufaktion gab (=betroffen war/ist), oder?

@Chöschi meiner Meinung nach: nein, kannst Du nicht nachvollziehen. Weil es keine Hersteller-Datenbank mehr gibt, in der hinterlegt ist, ob
ein bestimmter Saab an einer Rückrufaktion teilgenommen (!) hat.

Auf meinem steht der Hersteller. Autoliv ist nicht betroffen.

Am 4.5.2026 um 22:07, ST 2 hat gesagt:

Hmm.
Aber wie sieht man daraus, ob die Kiste bei einer Rückrufaktion dabei war?
Am Typenschild kann man doch nur ablesen, ob das Teil in einer Charge war, für die eine Rückrufaktion gab (=betroffen war/ist), oder?

@Chöschi meiner Meinung nach: nein, kannst Du nicht nachvollziehen. Weil es keine Hersteller-Datenbank mehr gibt, in der hinterlegt ist, ob
ein bestimmter Saab an einer Rückrufaktion teilgenommen (!) hat.

Das KBA dürfte in der Regel wissen, ob der Halter des Fahrzeuges angeschrieben worden ist.

Wenn dieser das Serviceheft noch hat, sollte dort ebenfalls ein Eintrag zu finden sein.

Sollte das alles "verschlampt" worden sein, gibts keine Infos mehr drüber.

Wobei da auch die ewig alte Diskussion hochkommt: Mir persönlich komplett egal ob der Eimer mal bei einer Rückrufaktion war. Nach über 20 Jahren vertraue ich nicht mehr drauf, das die Luftsäcke ordnungsgemäß funktionieren.

Wenn man die alten Autos noch lange "aufheben" will, möge man die Dinger deaktivieren/ausbauen lassen. (bitte inkl. Abnahme und Vermerk irgendwo)

Am 5.5.2026 um 07:03, Urbaner hat gesagt:

die Dinger deaktivieren/ausbauen lassen. (bitte inkl. Abnahme und Vermerk irgendwo)

??

Am 5.5.2026 um 07:09, patapaya hat gesagt:

??

TÜV/Dekra macht sowas, wenn korrekt ausgebaut durch Fachpersonal.

(Weil Änderung der Betriebserlaubnis nötig)

Beifahrerairbag ist da noch "einfach" auszutragen. Beim Fahrerairbag wirds schon schwieriger, weil der 902 immer mit diesem ausgeliefert worden ist. Ist aber nicht unmöglich.

Einfach mal einen Prüfer zum Kaffee einladen und drüber sinnieren.

Ja, beim Beifahrer sehe das auch so - beim Fahrer kann ich mir aus dem von dir genannten Grund nicht vorstellen, dass das (legal) geht. Man wird doch heute keine Betriebserlaubnis für das Auto bekommen, das es so niemals gab?!

Am 5.5.2026 um 11:12, patapaya hat gesagt:

Ja, beim Beifahrer sehe das auch so - beim Fahrer kann ich mir aus dem von dir genannten Grund nicht vorstellen, dass das (legal) geht. Man wird doch heute keine Betriebserlaubnis für das Auto bekommen, das es so niemals gab?!

Ich weis nicht wie es in DE läuft, hier in der Schweiz muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Sicherheitsgurte und restliche Ausrüstung allein die Gesetzlichen Mindestanforderungen fürs Rückhaltesystem bei Erstzulassung des Fahrzeugs erfüllen oder ggf. Sitze, Gurte etc. Nachrüsten welche dies gewährleisten. Dann kann man die auch ohne Probleme Austragen lassen, wie Sinnvoll das ganze ist, ist dann eine andere Frage.

Am 5.5.2026 um 11:12, patapaya hat gesagt:

Ja, beim Beifahrer sehe das auch so - beim Fahrer kann ich mir aus dem von dir genannten Grund nicht vorstellen, dass das (legal) geht. Man wird doch heute keine Betriebserlaubnis für das Auto bekommen, das es so niemals gab?!

Tatsächlich so möglich, aber wie immer sehr einzelfallbezogen,

Pauschal gilt: Wenn es das Fahrzeug nicht ohne Airbags gab, wird mindestens ein Gutachten über die Fahrzeugsicherheit benötigt/gemacht. Nicht billig, aber machbar.

Natürlich dann auch nicht mehr für ein "modernes" Auto, dessen Bordelektronik komplett ausrastet, wenn eine Komponente entfernt wird.

Beifahrerairbag geht da deutlich einfacher, da reichts, wenn man angibt einen Kindersitz nutzen zu wollen. (und es einen Stilllegungssatz für den Luftsack gibt)

Am 5.5.2026 um 12:55, Urbaner hat gesagt:

Natürlich dann auch nicht mehr für ein "modernes" Auto, dessen Bordelektronik komplett ausrastet, wenn eine Komponente entfernt wird.

Jein, die Airbag "Überprüfung" geht immer noch ziemlich gleich wie die bei unseren alten Saabs.
Also passende(n) Airbagwiederstand besorgen, einsetzen, und nichts wird rummotzen. Eintragen wird aber bei einem neuerem Auto vermutlich seeeeehr schwer.

Am 6.5.2026 um 08:16, Chöschi hat gesagt:

Jein, die Airbag "Überprüfung" geht immer noch ziemlich gleich wie die bei unseren alten Saabs.
Also passende(n) Airbagwiederstand besorgen, einsetzen, und nichts wird rummotzen. Eintragen wird aber bei einem neuerem Auto vermutlich seeeeehr schwer.

klar, aber da hängen halt viel mehr Systeme hinten dran als an unserem "Altblech".

Neulich mal bei einem recht neuen Fiat Tipo gesehen. Airbag Fehler...nachher stieg der Spurhalteassistent, ESP und der Gurtwarner aus. Scheinbar kommt da der CAN-Bus durcheinander bei denen driver

Am 6.5.2026 um 09:13, Urbaner hat gesagt:

klar, aber da hängen halt viel mehr Systeme hinten dran als an unserem "Altblech".

türlich, aber wenn das Airbagsteuergerät nicht weis dass der Airbag fehlt dann wird das auch kein Problem in anderen Systemen geben.

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