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Ich bin gerade etwas durcheinander...da ich leider nicht die Gnade der frühen Geburt hatte und mit meinem Führeschein leider nicht mehr alles ziehen darf stehe ich jetzt vor einem kleinen Problem:

 

Ich würde gerne eine Wohnwagen mieten und mit der Führerscheinklasse B darf das Gespann bekanntlich eine Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreiten. Bisher dachte ich es gelten die Angaben aus den Papieren. Also unser V o l v o hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2300kg, demnach dürfte die Gesamtmasse des Wohnwagens nur 1200kg betragen. Der Wohnwagenvermieter meinte nun, entscheidend sei das Gesamtgewicht auf der Waage. Selbst wenn der WW eine Gesamtmasse von 1500kg hätte dürfte ich den ziehen wenn er z.B. nur leicht beladen wäre und das GG des Gespanns die 3500kg nicht überschreitet. Weiß jemand wer nun recht hat?

Ich bin gerade etwas durcheinander...da ich leider nicht die Gnade der frühen Geburt hatte und mit meinem Führeschein leider nicht mehr alles ziehen darf stehe ich jetzt vor einem kleinen Problem:

 

Ich würde gerne eine Wohnwagen mieten und mit der Führerscheinklasse B darf das Gespann bekanntlich eine Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreiten. Bisher dachte ich es gelten die Angaben aus den Papieren. Also unser V o l v o hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2300kg, demnach dürfte die Gesamtmasse des Wohnwagens nur 1200kg betragen. Der Wohnwagenvermieter meinte nun, entscheidend sei das Gesamtgewicht auf der Waage. Selbst wenn der WW eine Gesamtmasse von 1500kg hätte dürfte ich den ziehen wenn er z.B. nur leicht beladen wäre und das GG des Gespanns die 3500kg nicht überschreitet. Weiß jemand wer nun recht hat?

 

Wenn Du nur die Führerscheinklasse B ohne Zusatz B96 oder die BE hast, beschränkt sich die zulässige Gesamtmasse der Kombination auf 3500kg. Das heißt das (mögliche) zulässige Gesamtgewicht darf 3500kg nicht überschreiten, egal wie das Leergewicht/tatsächliche Gewicht ist. Das was der Vermieter sagt ist Quatsch.

Dann dürfte man ja mit der alten Klasse drei auch eine 40t-Sattelzugmaschine ohne Auflieger fahren wenn deren Leergewicht unter 7,5t liegt.

Entweder ein leichteres Zugfahrzeug oder den kleineren WW nehmen.

Seit 2013 hat der Vermieter unrecht, da wurde das geändert. Vorher galt das tatsächliche Gewicht. Aktuell ist es so wie [mention=266]swedishelk[/mention] es schereibt.

Schaust du dort ;) f26c10a2a953cdb765434570a4a55e8c.jpg

 

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  • Autor

Danke an alle. Ich hatte jetzt auch noch mal beim ADAC geschaut, dort steht auch ganz explizit, dass nur die Werte in den Papieren maßgeblich sind.

Da ich (erst mal) nicht einen zusätzlichen Führerschein machen möchte bleiben mir wohl nur drei Möglichkeiten: den V o l v o um 100kg ablasten lassen, einen leichteren Wohnwagen suchen oder den 901 als Zugfahrzeug nehmen.

Mal schauen:rolleyes:

Wohnwagen ablasten?
...oder den BE-Führerschein zusätzlich machen und damit Ruhe und Reserve in solchen und ähnlichen Anhängersituationen haben. Der Aufwand für den BE-Führerschein ist m.E. überschaubar.
  • Autor
Wohnwagen ablasten?

Bei einem Mietanhänger evtl. etwas schwierig...:smile:

 

...oder den BE-Führerschein zusätzlich machen und damit Ruhe und Reserve in solchen und ähnlichen Anhängersituationen haben. Der Aufwand für den BE-Führerschein ist m.E. überschaubar.

Leider keine Zeit und die 3, 4 oder 500€ die das im Schnitt kostet sind unsinnig ausgegeben wenn ich das Ding für 1x Urlaub benötige. Sollte ich einen eigenen WW erwerben wollen, sieht das natürlich anders aus.

Bearbeitet von DSpecial

Danke an alle. Ich hatte jetzt auch noch mal beim ADAC geschaut, dort steht auch ganz explizit, dass nur die Werte in den Papieren maßgeblich sind.
Ja, was den Führerschein angeht. Nein was die Anhängelast des Fahrzeugs angeht. Für dich also leider Summe ZGG. Das der Wagen einen leeren 3t Hänger, der selbst nur 1000kg wiegt ziehen darf, das nützt dir leider nix. Ist so halt einfacher zu kontrollieren für die Polizei.

 

Wohnmobil?!

  • Autor

Wohnmobil?!

Ne, wir wollen an einem Ort bleiben, da halte ich persönlich ein Wohnmobil für Quatsch. Muss auch immer über die Leute schmunzeln die mit ihrem 12m 3-Achser morgens zum Brötchen holen fahren.

 

Ich werde jetzt mal schauen wie das mit der Ablastung läuft. Der Vo l v o hat ja 300kg mehr Zuladung als der 9-3III. also fast 600kg, wenn da jetzt 100kg abgehen wäre das nicht so tragisch. Muss man eben schauen ob sich das von den Kosten noch rechnet. Der TÜV will Geld, V o l v o für das neue Typenschild und die Zulassung ebenfalls. Wenn man dann fast in den Bereich BE Führerschein kommt wäre es ja quatsch.

Naja, den BE kann man ja in Zukunft noch öfters brauchen. Ich würde dann lieber in den BE investieren (haben und nicht brauchen ist besser wie umgekehrt) statt die Zuladung eines Fahrzeugs für so eine erstmal einmalige Sache dauerhaft zu verschlechtern.

 

Wenn es jetzt kurzfristig nicht anders geht, dann halt doch eine Ferienwohnung.

Ich würde auch den BE machen, da die Fahrzeuge immer schwerer werden.

Ich habe noch Klasse 3 und was ich im Laufe der Zeit alles transportiert und gefahren bin, ist fast nicht mehr normal.

Wohnwagen, Pferde, ein Boot, meinen eigenen Saab...

Ohne den Schein wären diese Transporte sicher teurer als 500€ gewesen.

Ein Auto würde ich niemals ablasten, denn irgendwann braucht man die Zuladung.

Das ist auch ein Erfahrungswert: der erste Baustofftransport kommt immer unerwartet, auch ohne Anhänger:biggrin:

Bearbeitet von Saabine71

Also ich bleibe mit dem Wohnmobil auch meist an einem Ort. Aber wenn die Kiste steht, dann steht sie, Brötchen und Einkäufe werden mit dem Rad oder zu Fuß erledigt. Wenn das Ziel nicht ganz so weit entfernt ist, wäre es vielleicht eine Alternative den PKW hinterher fahren zu lassen.
Wenn es jetzt kurzfristig nicht anders geht, dann halt doch eine Ferienwohnung.
Kann ich auch nur empfehlen. Vorausgesetzt es gibt dort welche. Dann sind die außerhalb der Hauptsaison auch noch recht günstig.

 

Ne, wir wollen an einem Ort bleiben, da halte ich persönlich ein Wohnmobil für Quatsch. Muss auch immer über die Leute schmunzeln die mit ihrem 12m 3-Achser morgens zum Brötchen holen fahren.
Ja, das taugt als Dauerzustand wenig. Womo finde ich klasse wenn man ständig unterwegs ist, dann auch auf dem Weg einkauft.

 

Ein Auto würde ich niemals ablasten,
Sag niemals nie. Aber ich gebe zu, die Anwendungen sind eher selten. Es gibt einige, die einen 4,2-Tonner auf 3,49 ablasten. Man hat dann aber trotzdem das stabilere Fahrgestell. Ist hinsichtlich Führerschein von Vorteil. Aber auch bei manchen Maut und Fährkosten.
  • Autor

Interessant die unterschiedlichen Eindrücke, aber vielleicht erkläre ich mal genauer weshalb ich bestimmte Dinge momentan eher ausschließe:

Als Kind bin ich hin und wieder mit dem WW in den Urlaub gefahren "worden". Später dann nur noch FeWo oder MobilHome. Mittlerweile hätte ich mal wieder Lust mit dem WW unterwegs zu sein, wollte mir daher auch seit ein paar Jahren einen kaufen. Der nicht ganz verkehrte Rat meines Vaters war allerdings sich erstmal einen zu mieten um zu schauen ob die Art des Urlaubs mir bzw. meiner Familie überhaupt noch zusagt (max. 100 auf der Autobahn, nicht wirklich fürstlich Platz falls es mal regnet etc.).

Aus diesem Grund wollte und will ich dafür keinen weiteren Führerschein machen. Mit dem 9-3III dürfte ich auch WW bis 1410kg ziehen was mir völlig ausreicht. Der V o l v o ist einfach zu schwer, daher der Gedanke an die Ablastung. Ich bin mir auch zu 100% sicher, dass ich mit diesem Wagen weder Boote, Pferde oder andere Saab ziehen werde...und Bauschutt kommt mir auch nicht hinten rein. Dafür gibt es einen leichten Hänger:smile:.

 

Mittlerweile habe ich auch gesehen, dass es eine Reihe von WW gibt auch mit 4-5 Schlafplätzen die 1200kg wiegen. Sind dann eben nicht die HighEnd Modelle des Herstellers. Kann ich aber mit leben.

Solange du damit leben kannst, dass du hinten nichts nennenswertes mit nehmen kannst ohne die Kiste zu überladen. Und beim Zugfahrzeug das gleiche beachten.

 

Den Rat, erst mal einen zu leihen kann ich nur bestätigen. Man bindet sich doch sehr an sowas. Oder es steht nur rum. Und Mietwohnungen oder Apartments sind seit meiner Jugend auch deutlich verfügbarer und preiswerter geworden.

 

Wenn du für die Weihnachtsferien planst, dann ist ein Womo halt eine kurzfristige Lösung. Sonst doch eher Führerschein Update. Reicht dir nicht dieser B96 oder wie der Wohnwagenführerschein heißt?

Mit dem 9-3III dürfte ich auch WW bis 1410kg ziehen was mir völlig ausreicht.

9-3III TiD, MY08, ab 2017.

 

.. der sollte 1600kg ziehen dürfen .. so wie mein '06er CV sowie der '08er SC

Ich bin mir auch zu 100% sicher, dass ich mit diesem Wagen weder Boote, Pferde oder andere Saab ziehen werde...und Bauschutt kommt mir auch nicht hinten rein. Dafür gibt es einen leichten Hänger:smile:.

 

Mittlerweile habe ich auch gesehen, dass es eine Reihe von WW gibt auch mit 4-5 Schlafplätzen die 1200kg wiegen. Sind dann eben nicht die HighEnd Modelle des Herstellers. Kann ich aber mit leben.

 

Alles gut :smile:

Nur die beklopptsten Sachen entstehen aus "Halt mal mein Bier." Äh, fahr mal mein Auto, samt Pferden drin.

Meine Nichte hatte einen Reitunfall auf einem Turnier und niemand außer mir durfte die Pferde fahren.

Das mit dem Boot war reiner Zufall, der zugehörige Trailer wurde gleich mitgekauft, und mein doofes Auto hatte eine Anhängerkupplung ( ja, wir fahren nur zum Gucken)

Den eigenen Saab ziehen, kann sehr schnell gehen, wenn die Benzinpumpe hinüber ist.

Natürlich ist es gut, wenn es jetzt noch Gespannmöglichkeiten gibt, die du noch fahren darfst. Aber die potentiellen Zugfahrzeuge werden immer schwerer (auch wenn ich gern an meinem ollen Saab festhalte), das isso.

Mache einfach jetzt das beste daraus, den Führerschein aufrüsten kannst du immer noch :smile:

  • Autor
.. der sollte 1600kg ziehen dürfen .. so wie mein '06er CV sowie der '08er SC

Schon richtig. Ich bezog mich auf die zGM. Der 9-3 hat 2090kg da bleiben dann noch die 1410kg bis zu den 3,5t.

Schon richtig. Ich bezog mich auf die zGM. Der 9-3 hat 2090kg da bleiben dann noch die 1410kg bis zu den 3,5t.

stimmt (grad nochmal im COC nachgeschauft)

aber auf all das muß man wohl bei ne Kontrolle kommen

ich bin in den letzten 12 Jahren nie kontrolliert worden ,,,

(obwohl ich geschätzt die zGM im WW gefühlt überschreite)

wir sind in einer ähnlichen Situation und ich mache jetzt den BE. Es ist end nervig, das Prozedere, besonders weil es ca. 3-6 Monate dauert, bis das KBA oder wie heißt die Behörde, die Zulassung zur Prüfung fertig hat.

 

Wir haben einen VoIvo XC90 und der hat ca. 3to zGG. Ich komme um BE also nicht herum. Und ich finde das wirklich sinnvoll, den einfach einmal komplett fertig zu haben. Irgendwann fährst Du doch mal nen G oder Defender und wie bekloppt ist es, wenn Du dann nicht nen ordentlichen Hänger ziehen kannst!

Diese sonderbar leichten Wohnwagen, die man ohne BE fahren darf, sind übrigens gebraucht gerade wegen dieser (billigeren!) Eigenschaft oftmals verhältnismäßg teurer!

 

Wir überlegen auch seit längerem wegen WoWa. Bei uns in BW sind die trockenen Stellplätze unfassbar teuer, nördlich + € 100.-

Deshalb werden wir tatsächlich einen WoWa mieten. Es gibt teils niegelnagelneue Fendt für 35 €/Tag. Wenn man bedenkt, dass man bei dieser Option jährlich die neuste und beste Technik hat, ist das m.E. unschlagbar. Der Vorteil des Wohnwagens, den man besitzt, liegt für mich einzig darin, ihn persönlicher gestalten zu können und eben völlig flexibel zu sein und losfahren zu können, wann man will. Da ich das aber eh erst kann, wenn ich Rentner bin, ist die Option gegenwärtig für uns nicht zielführend.

Ich mit meinem alten grauen Lappen... durfte bislang Zugfahrzeug (3 Achsen) 7,5 Tonnen plus Pendelachsenanhänger ziehen. Macht Summsummarum max. 16,5 Tonnen. Nie gemacht, aber durfte schon... Dafür 125 Kubik-2-Rad mit max. 11PS inklusive. Letztlich auf einem Oldtimertreffen: 350 ccm 11 PS... (nicht gefahren) Polizei: "Na klar dürfen Sie das bewegen..." Ich denke, wir bewegen uns an der Grenze des Brüsseler Vorschriftenwahns entlang zu regionaler Akzeptanz vs. einem Anachonismus aus Vorschrift und Seltenheit behördlichen Schlaumeiertums, welches letztendlich durch das Hirn des Kontrollierenden kurzgeschlossen wird.
  • Autor
wir sind in einer ähnlichen Situation und ich mache jetzt den BE. Es ist end nervig, das Prozedere, besonders weil es ca. 3-6 Monate dauert, bis das KBA oder wie heißt die Behörde, die Zulassung zur Prüfung fertig hat.

 

Wir haben einen VoIvo XC90 und der hat ca. 3to zGG. Ich komme um BE also nicht herum. Und ich finde das wirklich sinnvoll, den einfach einmal komplett fertig zu haben. Irgendwann fährst Du doch mal nen G oder Defender und wie bekloppt ist es, wenn Du dann nicht nen ordentlichen Hänger ziehen kannst!

Diese sonderbar leichten Wohnwagen, die man ohne BE fahren darf, sind übrigens gebraucht gerade wegen dieser (billigeren!) Eigenschaft oftmals verhältnismäßg teurer!

 

Wir überlegen auch seit längerem wegen WoWa. Bei uns in BW sind die trockenen Stellplätze unfassbar teuer, nördlich + € 100.-

Deshalb werden wir tatsächlich einen WoWa mieten. Es gibt teils niegelnagelneue Fendt für 35 €/Tag. Wenn man bedenkt, dass man bei dieser Option jährlich die neuste und beste Technik hat, ist das m.E. unschlagbar. Der Vorteil des Wohnwagens, den man besitzt, liegt für mich einzig darin, ihn persönlicher gestalten zu können und eben völlig flexibel zu sein und losfahren zu können, wann man will. Da ich das aber eh erst kann, wenn ich Rentner bin, ist die Option gegenwärtig für uns nicht zielführend.

Für mich würde der B96 reichen da der bis 4,25t geht und für bedeuten würde, dass ich an alle unsere Autos selbst einen größeren Hänger problemlos hängen könnte und auch keine Prüfung inkl. der ganzen Bürokratie machen müsste. Ich brauche da auch kein Einfamilienhaus auf Rädern.

Ich schaue jetzt erst mal, im Umkreis habe ich 2 Vermieter gefunden die passende leichte WoWa im Angebot haben und die dennoch geräumig genug sind. Ist ohnehin eh erst für nächten August

  • 4 Wochen später...
  • Autor

Ich bin jetzt doch erstaunt wie viele kommerzielle! Vermieter, also welche die damit ihr Geld verdienen, offenbar der aktuellen Gesetzeslage nicht mächtig sind. Ich hatte jetzt schon den zweiten am Telefon der mir erzählen wollte, dass die Gesetzeslage so sei, dass ich hinten auch einen 1500kg z.GG WoWa anhängen kann wenn ich ihn nur bis 1200kg belade (bei 2300kh zGG Zugfahrzeug).

Vielleicht dachte er es geht um die erlaubte Masse und nicht um die Einschränkungen des Führerscheins, aber irgendwie will ich mich als Kunde auch auf Aussagen verlassen können. Natürlich bedeutet das nicht, dass man davon befreit wäre sich selbst im Vorfeld kundig zu machen.

Tja, die wollen halt Geld verdienen.

Wenn was passiert, ist der Mieter der Gelackmeierte, weil man die Infos einholen muss.

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