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Jou - Kreisverkehre mit Kreisverkehrsumfahrungsstrassen - das sind Erfindungen, die auch die NÖ Strassenbaubehörde gerne vollzieht - Schlimmer geht fast nimmer. Zwischen Raasdorf und Groß Enzersdorf (ca. 6 km Landstrasse) hat man es geschafft nun 4 wirklich große Kreisverkehre unterzubringen, bei 3 davon sind die Anschlüsse aktuell noch tot - sprich es sind Kreisverkehre mit je 1 Ein und 1 Ausfahrt.... aktuell auch noch nicht erkennbar, welches Erdäpfelfeld damit erschlossen werden soll
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Jou - Kreisverkehre mit Kreisverkehrsumfahrungsstrassen - das sind Erfindungen, die auch die NÖ Strassenbaubehörde gerne vollzieht - Schlimmer geht fast nimmer. Zwischen Raasdorf und Groß Enzersdorf (ca. 6 km Landstrasse) hat man es geschafft nun 4 wirklich große Kreisverkehre unterzubringen, bei 3 davon sind die Anschlüsse aktuell noch tot - sprich es sind Kreisverkehre mit je 1 Ein und 1 Ausfahrt.... aktuell auch noch nicht erkennbar, welches Erdäpfelfeld damit erschlossen werden soll

 

Na Hauptsache erstmal bauen um die Geschwindigkeit rauszunehmen....

In Italien und Luxemburg stehen diese Dinger auch überall

Werden die nicht den Discountern zur Auflage gemacht.

Gefühlt entsteht doch neben jedem neuen Aldi/Lidl/... auch ein neuer Kreisverkehr.

Jou - Kreisverkehre mit Kreisverkehrsumfahrungsstrassen - das sind Erfindungen, die auch die NÖ Strassenbaubehörde gerne vollzieht - Schlimmer geht fast nimmer. Zwischen Raasdorf und Groß Enzersdorf (ca. 6 km Landstrasse) hat man es geschafft nun 4 wirklich große Kreisverkehre unterzubringen, bei 3 davon sind die Anschlüsse aktuell noch tot - sprich es sind Kreisverkehre mit je 1 Ein und 1 Ausfahrt.... aktuell auch noch nicht erkennbar, welches Erdäpfelfeld damit erschlossen werden soll

 

Ne, ich denke eher, wir sind in Summe noch ein bischen zu blöd für Kreisverkehre. Im Gegensatz zu Franzosen, Spaniern und Italienern fehlen uns da einfach ein paar Lehrjahre. Ich weiss aus den Ende 90er und Anfang 00er Jahren aus diversen Erschließungsplanungen, wie sich die Verkehrsplaner und Straßenbaubehörden damals noch mit Händen und Füssen gegen Kreisverkehre (weil ang. total untauglich) gewehrt haben. Mittlerweile hat da Gottseidank ein Umdenken stattgefunden.

 

Das Ein-und Ausschleifen in mehrspurigen Kreisverkehren sowie die Rechtsabbiegerumfahrung erhöhen den Durchsatz gewaltig. Ich habe den 'Königsteiner Kreisel', der vor einigen Jahren so umgebaut wurde, quasi direkt vor der Haustür. Und es funktioniert. Man kommt da deutlich schneller durch - immerhin die Kreuzung zweier Bundesstraßen.

 

Starre Kreisel können hingegen echte Verkehrhindernisse sein, sobald es etwas mehr Verkehr gibt und zudem viele Autofahrer noch auf das Ausblinken verzichten. Meistens bildet sich dann eine 'Verlierereinmündung' aus, an der man ewig stehen kann.

 

Aber sobald sich doch mal rumgesprochen haben sollte, dass man nie nach links in einen Kreisel einfährt und dass man den Kreisel immer auf der innersten Bahn umrundet und die äusseren nur zum Ein- und Ausfädeln genutzt werden sollten, sowie, dass Überholen im Kreisel eine strunzblöde Idee ist, dann wird vielleicht alls gut :hello:

Das sind leider ein paar zuviele "sobald" und "wenn", um auf schnelle Erfolge zu hoffen :-)

In Frankreich gibt es auch 2-spurige Kreisel und es funktioniert sehr gut.

Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, warum man in Frankreich beim

Einfahren links blinken muss. Verwirrend, zumal man möglicherweise

gleich wieder rechts blinkt und absolut unnötig.

 

Allerdings scheint eine größere Anzahl der Franzosen bzw. Elsässer

alle Tugenden zu vergessen, sobald sie die Grenze überschreiten.

Die spiralförmigen gespurten Kreisverkehre in Berlin funktionieren hervorragend - wenn alle wissen, wie's geht...

 

Und tatsächlich bräuchte es diese Spurführung (Turbinenkreisel) eigentlich gar nicht, weil die Regeln für den Kreisverkehr das schon per se vorgeben. Aber es spart DIskussionen in sito, das ist sicher so :biggrin:

 

Und hier mal ein Beschildrungsschmankerl (auch in meinem Wohnort), zu dem ich nix abschließendes im Netzt gefunden habe. Selbst in Juraforen wird da wild diskutiert:

 

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Bearbeitet von klawitter

Kreisverkehre können
sein. Meist bin ich von der Funktion begeistert, aber an manchen Stellen merkt man auch die Unbeholfenheit des Bauplaners.

Ein Detail dazu:

 

Wenn A in Richtung C fahren will, ist A erst mal vorfahrtsbrechtigt. Wenn sich aber D, nach dem Anhalten an der Haltelinie an die Sichtlinie vorgetastet hat, darf ihm A nicht mehr einfach so die Nase abfahren, weil die Straßentrennungsmarkierung eine besondere Sorgfaltspflicht beim Spur-/Straßenwechsel fordert und sich A dabei nach der tatsächlich gegeben Verkehrsituation zu richten hat, ggf. auch durch Vorfahrtsverzicht.

Kreisverkehre können
sein. Meist bin ich von der Funktion begeistert, aber an manchen Stellen merkt man auch die Unbeholfenheit des Bauplaners.

 

Die fahren aber auch alle verkehrt rum durch den Kreisel. Kein Wunder, dass die Briten das dann etwas entzerren zu versuchen... tun. Vielleicht gabs auch einfach eine Überproduktion an Asphalt bei eingeschränkten Exportmöglichkeiten und irgendwo musste das Zeugs halt hin:biggrin:

Ein Detail dazu:

Ohne Details bitte, nur Grundsätzliches.

 

Das Stoppschild bei D ist vollkommen "unangebracht" und überflüssig, was sollen C und D machen, wenn sie beide angesichts eines anderen Verkehrsteilnehmers an- und zum Stehen gekommen sind, "um-die-Wette-stehen" ?

 

Wo soll ein solches zweites Stoppschild in realiter angebracht sein ?

Bearbeitet von friend of nine

Ohne Details bitte, nur Grundsätzliches.

 

Das Stoppschild bei D ist vollkommen überflüssig, was sollen C und D machen, wenn sie beide an- und zum Stehen gekommen sind, "um-die-Wette-stehen" ?

 

Nicht ganz. Ohne Stopschild wäre z.B. D berechtigt, direkt bis zur Sichtlinie /Straßentrennung vorzufahren, da könnte ihm A aber direkt reindonnern. Zwischen den beiden Straßen mit Stopschildern herrscht 'Gleichberechtigung', d.h. tatsächlich rechts vor links. Aber eben auch die Pflicht, an der Haltelinie anzuhalten (was rechts vor links nicht beinhaltet). Wenn dann C oder D bereits wieder angefahren sind und an der Sichtlinie stehen, sieht das schon wieder anders aus, da man nicht das Recht in Anspruch nehmen kann, durch ein vor einem quer stehendes Auto hindurch ein (vermeintliches) Vorfahrtsrecht durchzusetzen.

 

Und genau das ist etwas, was an dieser (bschssnn) Kreuzung zu regelmässigen, unterhaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Handwerkern, Lieferanten oder eiligen Architekten (gerne D, Hauptstraße des Dorfs) und Golf Plus fahrenden Rentnern (C, 70er Wohngebiet, dünn besiedelt) führt :biggrin:

 

Deshalb auch die Straßentrennlinie bei C: Besondere Sorgfaltspflicht beim Überfahren der Haltelinie = Straßenwechsel mit Vorfahrtsverzicht bei entspr. gegebener Verkehrssituation.

 

Das ist eine Doktorarbeit, diese Kreuzung. Wer sich das ausgedacht hat, gehört mindestens namentlich erwähnt...

Bearbeitet von klawitter

Nicht ganz. Ohne Stopschild wäre z.B. D berechtigt, direkt bis zur Sichtlinie /Straßentrennung vorzufahren, da könnte ihm A aber direkt reindonnern. Zwischen den beiden Straßen mit Stopschildern herrscht 'Gleichberechtigung', d.h. tatsächlich rechts vor links. Aber eben auch die Pflicht, an der Haltelinie anzuhalten (was rechts vor links nicht beinhaltet). Wenn dann C oder D bereits wieder angefahren sind und an der Sichtlinie stehen, sieht das schon wieder anders aus, da man nicht das Recht in Anspruch nehmen kann, durch ein vor einem quer stehendes Auto hindurch ein (vermeintliches) Vorfahrtsrecht durchzusetzen.

 

Und genau das ist etwas, was an dieser (bschssnn) Kreuzung zu regelmässigen, unterhaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Handwerkern, Lieferanten oder eiligen Architekten (gerne D, Hauptstarße des Dorfs) und Golf Plus fahrenden Rentnern (C, 70er Wohngebiet, dünn besiedelt) führt :biggrin:

Oh mei ...!

Das ist schlimm.

 

Habt Ihr denn keinen Ortsvorstand, der da mal eine Änderungsentscheidung herbeiführt, einen Bürgermeister, der bei einem Patt dann sein evtl. vorhandenes doppeltes Stimmrecht in die Waagschale wirft oder, wenn gar keiner etwas tut, vielleicht eine BI ?

Ganz einfach: Mir ist das völlig Wumpe. Irgendwie komm ich da immer raus.

 

Lokalpolitisch sieht das hier so aus:

Gegenüber von mir ist ein aufgelassener Sportplatz. Gehört der Stadt. Und die will da jetzt günstige Erbpachtgrundstücke vergeben für Einfamilienbuden und in einem Teil bis zu 3 Geschossen gebundene Mietwohnungen errichten. Zu dem Zwecke dem rhein-mainschen Wohnkostenirrsinn wenigstens ein wenig die Stirn zu bieten.

 

Folge: Unsere Nachbarn sammeln untereinander Geld ein, um eine Klage gegen die Stadt zu führen, weil ihre 90er-Jahre Baugrundstücke und scheusslichen Bauträgerhäuschen in ihrem ohnehin irrwitzigen Wertzuwachs deshalb ein paar Prozente verlustieren könnten. (Die erbetene Mindestbeteiligung wurde mit 500,-€ tarifiert)

 

Die Alteingesessenen interessanterweise schweigen und bleiben gelassen.

 

Und ich freu mich auf ggf ein paar Planungs- und Bauaufträge direkt vor der Haustür:biggrin:

Bearbeitet von klawitter

Genaugenommen hätte A nicht mal Vorfahrt ggü. D, wenn er in Richtung C fährt, denn die Vorfahrtsberechtigzung gilt für A-B. Um aber in die Straße C einzufahren, muss er erst Straße AB verlassen (Trennung!) und dann D queren. Genaugenommen hat D dann tatsächlich qua rechts vor links Vorfahrt, sobald er die Haltelinie überfahren hat ( und A bis dahin noch nicht sichtbar war)
Ganz einfach: Mir ist das völlig Wumpe. Irgendwie komm ich da immer raus.

 

Lokalpolitisch sieht das hier so aus:

Gegenüber von mir ist ein aufgelassener Sportplatz. Gehört der Stadt. Und die will da jetzt günstige Erbpachtgrundstücke vergeben für Einfamilienbuden und in einem Teil bis zu 3 Geschossen gebundene Mietwohnungen errichten. Zu dem Zwecke dem rhein-mainschen Wohnkostenirrsinn wenigstens ein wenig die Stirn zu bieten.

 

Folge: Unsere Nachbarn sammeln untereinander Geld ein, um eine Klage gegen die Stadt zu führen, weil ihre 90er-Jahre Baugrundstücke und scheusslichen Bauträgerhäuschen in ihrem ohnehin irrwitzigen Wertzuwachs deshalb ein paar Prozente verlustieren könnten. (Die erbetene Mindestbeteiligung wurde mit 500,-€ tarifiert)

 

Die Alteingesessenen interessanterweise schweigen und bleiben gelassen.

 

Und ich freu mich auf ggf ein paar Planungs- und Bauaufträge direkt vor der Haustür:biggrin:

 

"Money makes the world go round",

 

also in the Over-Taunus ,

 

everbody is happy,

 

live is okay,

bis dann wahrscheinlich alle immer irgendwann wieder an diese "Dmmd-fckn-Kreuzung" kommen ...

asdf

 

 

Genaugenommen hätte A nicht mal Vorfahrt ggü. D, wenn er in Richtung C fährt, denn die Vorfahrtsberechtigzung gilt für A-B. Um aber in die Straße C einzufahren, muss er erst Straße AB verlassen (Trennung!) und dann D queren. Genaugenommen hat D dann tatsächlich qua rechts vor links Vorfahrt, sobald er die Haltelinie überfahren hat ( und A bis dahin noch nicht sichtbar war)

Wie kommst Du darauf? Die Beschilderung gilt für den gesamten Kreuzungsbereich, da ändert auch die von dir so benannte "Sichtline" nichts. Sonst würde ja die Beschilderung z.B. bei D absolut keinen Sinn ergeben. Diese "Sichtlinie" soll lediglich die Straßenführung verdeutlichen. Wenn Du von D kommst und bleibst, nach vorherigem Halten an der Halteline, dann an der "Sichtlinie" stehen und einer von A kommend fährt in dich hinein, trägt der natürlich mindestens Mitschuld am Unfall. Wenn Du da stehen bleibst, muss er halt um dich rumfahren.

 

Ich würde dich von A kommend aber großzügig winkend :hello: rein lassen.

Ich würde dich von A kommend aber großzügig winkend :hello: rein lassen.[/quote

 

Das juristische Problem ist dabei aber noch nicht abgearbeitet.

 

 

Und genau da haben wir das eigentliche Problem...

 

Es gab Ende der Achtziger / Anfang der Neunziger in Berlin die sogenannten "Kreisel-Bumser".

Dem " Handwerk" wurde irgendwann zur Last gelegt, nachdem so viele "Kreisel-Bumsererein" auf ihr Konto gelangt waren, dass man dies gewersbsmässig betrieben hätten....

 

MIt Erfolg. Bis zu dem entsprechenden Urteil.

Bearbeitet von friend of nine

In den Nachkriegsjahren gab es schon mal Kreisel, aber auch sehr viel weniger

Verkehr. Zu dieser Zeit gab es noch kaum Ampeln und der größte Teil der

Kreuzungen war nicht beschildert, also Rechts-vor-Links-Regelung. Nur hatten

die Planer damals nicht bedacht, dass Rechts vor Links im Kreisel jenen verstopft,

wenn zu viele Autos unterwegs sind. Statt nun einfach die aktuelle Regelung (im

Kreisel hat man Vorfahrt) einzuführen, wurden alle Kreisel als unpraktisch wieder

zurückgebaut. Ein Kreisel heutiger Zeit (abgesehen von diversen hier genannten

Ausnahmen) ist auf jeden Fall eine sehr gute Lösung. Der Verkehrsfluss wird

verbessert, gegenüber Ampelanlagen dürften auch die Kosten geringer sein, wenn

das Ding erst mal steht und es gibt auch keine Ausfälle durch Defekt, Blitzschlag

usw. Eine Ampelanlage hier in der Stadt fällt im Jahr mindesten 4 - 5 mal aus und der

Servicewagen kommt aus fast 200 km Entfernung.

 

Neben ungeschickt angelegten Kreiseln gibt es auch solche mit zu großer

Sichtbehinderung. Ein bepflanzter Hügel ist kein Problem, aber hier gibt es einen

mit einer Mauereinfassung, die man in der Sitzposition nicht überblicken kann.

Deshalb gibt es an diesem Kreisel unnötigen Rückstau. Man sieht erst im letzter

Sekunde, ob jemand herumkommt.

  • Moderator
Das Stoppschild bei D ist vollkommen "unangebracht" und überflüssig, was sollen C und D machen, wenn sie beide angesichts eines anderen Verkehrsteilnehmers an- und zum Stehen gekommen sind, "um-die-Wette-stehen" ?
Na, anhalten sollen sie in jedem Fall erst einmal.

Du vermengst hier (wie es im Ausgangsbeitrag ja auch der Grund für die Verwirrung war) die durch das Schild angewiesene Anhaltepflicht mit seiner vorfahrtregulierenden Funktion. Letztere haben sowohl das "normale" dreieckige Vorfahrtschild als auch das Stoppschild - nur dass das erstere an dieser Stelle eben nicht zum Anhalten zwingen würde. Dass man sich hier fürs Stoppsschild entschied, wird, wie klawitter ja andeutete, seinen Grund in den örtlichen Gegebenheiten und eingeschränkter Einsehbarkeit haben.

 

Theoretisch (keine Ahnung, ob es sowas irgendwo auch in der Realität gibt) würde genau aus diesem Grund auch eine Kreuzung gleichrangiger Straßen mit Stoppschildern an allen Einmündungen denkbar sein - an der Vorfahrtregelung rechts vor links würde auch das nichts ändern, und niemand wäre hier (und ist nirgendwo) zum "um-die-Wette-stehen" verdonnert, nur weil da ein oder mehrere Stoppschild(er) steht/stehen.

Ohne Stopschild wäre z.B. D berechtigt, direkt bis zur Sichtlinie /Straßentrennung vorzufahren, da könnte ihm A aber direkt reindonnern.
Ja, und genau deswegen hat ein (kluger) Mensch entschieden, dort ein Stoppschild hinzustellen.

Denn ich sehe es wie saab-wisher:

Die Beschilderung gilt für den gesamten Kreuzungsbereich, da ändert auch die von dir so benannte "Sichtline" nichts.

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