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ST 2

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Alle Beiträge von ST 2

  1. ST 2 hat auf DL_Sys's Thema geantwortet in Neuigkeiten
    Falls es schon genannt wurde: sorry Aber mir fällt gerade auf, dass die Hilfelisten verschwunden sind, die im alten Forum via Quick-Extraleiste aufrufbar waren. Daher schlage ich vor, irgendwie diese wieder in diesem Bereich https://saab-cars.de/forum/8-saab-werkst%C3%A4tten-saab-autoh%C3%A4user/ ganz vorne anzupinnen und zwar so, daß z.B. @patapaya weiterhin pflegen kann Aktuell muss man die Listen manuell suchen: https://saab-cars.de/topic/70050-hilfelisten/
  2. Schau mal hier ins Thema: https://saab-cars.de/topic/70050-hilfelisten/ Da findest Du die gewünschten Adressen und Hilfe. Zusätzlich lohnt auch hier ein Blick: https://saab-cars.de/forum/8-saab-werkst%C3%A4tten-saab-autoh%C3%A4user/
  3. Unwahrscheinlich. Da kannst Du auch einen beliebigen Fremdverstärker nehmen. Unterschiedlicher Platz, Hersteller, Technik. Es gibt auch nicht DEN 9000er Verstärker. Siehe https://saab-cars.de/topic/54046-9000-audio-system-varianten-einbaum%C3%B6glichkeiten/
  4. Hallo, nein, bei der Montage von 16 Zoll Saab Rädern braucht es keine Federlager oder sonstige Umrüstungen. Um Deine Eingangsfrage Im neuen Brief stehen die Größen ja nicht nicht mehr alle drin und im Schein nur die 15 Zoll. Eine ABE zu den alten Saab Felgen habe ich leider auch nicht. Kann mir jemand sagen, ob ich diese an meinen Fahrzeug montieren darf oder hat eventuell sogar eine ABE Kopie o.ä. für mich? abschließend zu beantworten: gehe zu dieser Seite: https://www.saabfreunde.de/freigaben.php lade das Dokument "Abnahmebescheinigungen f. Umrüstungen" herunter beachte dort die Seiten 19 + 22 Daraus ergibt sich, daß Du die Saab 9-3 OG Felge 5232251 mit Bereifung 205/50 ZR 16 auch auf Deinem 900 NG ohne sonstige Umrüstungen montieren kannst. Wenn Dein 2.3er eine Automatik hat, reicht die Geschwindigkeitsklasse "H" bei den Reifen. P.S.: Ich muss meine vorher gemachte Aussage ergänzen: neben dem Sondermodell R900 (mit Felge ATS 7572 mit Bereifung 245/35-17 und Eibach Federn mit 30 mm Tieferlegung) hatte auch das Rinspeed Sondermodell „Mellow Yellow“ Cabrio von Werk aus 17 Zoll Felgen (Antera 145 Felgen, Bereifung 215/40 R17, Eibach Federn mit 30 mm Tieferlegung), An der Grundaussage ändert dies nichts: die Serienmodelle des 900 NG hatten von Werk aus immer nur 15 oder 16 Zoll Räder. 17 Zoll Räder sind möglich, dann aber eben mit Einzelabnahme und Eintragung im Fahrzeugschein. (mein Serien 900 NG Turbo stand bei Kauf auch auf 17 Zoll Felgen eines externen Felgenherstellers (Name müßte ich nachschauen), die im Schein eingetragen waren. Ich habe dann auf 16 Zoll Originalfelgen umgerüstet (für mich besseres Fahrverhalten, besserer Fahrkomfort, bessere Optik). Die 17er hatte ich damals dann hier ins Forum verkauft).
  5. Die 900 NG Talladega hatten Serie 16 Zoll. 17 Zoll war beim NG nie Serie, Ausnahme R900, sind aber per Einzelabnahme eintragungsfähig. Suchfunktion im Forum nutzen, es gibt diverse Themen dazu. Die pauschale Aussage, dass alle 16 Zoll 9-3 OG Felgen auch ohne Einzelabnahme auf dem 900 NG gefahren werden dürfen, ist zu hinterfragen.
  6. Damit der Beitrag von [mention=905]Gi.Pi.[/mention] nicht "verloren" geht, kopiere ich ihn auch hierhin:
  7. ST 2 hat auf kratzecke's Thema geantwortet in Hallo !
    Ich kenne auch einige "Schwule" (und sogar Lesben) in Süddeutschland (und anderswo) ... aber die erzählen mir etwas ganz anderes und mit ganz eigenen Erfahrungen mit Menschen aus der Nähe z.B. zu CSU/CDU, Freien Wählern und AFD. [mention=1307]René[/mention]: bei allem Respekt, aber was Du hier teilweise an Aussagen raushaust, ist ... seltsam. Im direkten Gespräch zwischen Dir und mir würde ich noch andere klare Worte wählen. Mag ja sein, daß Dein singulärer Bekannter eine ganz eigene persönliche Erfahrung mit "Linken und Grünen" (wer soll das überhaupt sein?) gemacht hat (und ja, vielleicht, ganz vielleicht lebt Dein Bekannter auf einer Insel, auf der es nur homophobe "Linke und Grüne" gibt, und Dein Bekannter kommt nie in Kontakt mit anderen Menschen). Aber die allgemeine Zuschreibung, die Du hier vornimmst und schreibst, stimmt mich persönlich auf Deine Weltsicht hin bedenklich, wenn Du so einen Satz raushaust. Ich nehme aufgrund Deiner Formulierungen an, Du bist kein "Linker und Grüner". Bist Du dann ein "Rechter und Brauner", und brauchst Du solche Abgrenzungen? Oder wie soll mensch so eine pauschalisierende Aussage gegenüber "Grünen und Linken" (nochmals, wer ist das überhaupt?) verstehen? Denke da bitte mal drüber nach, bevor Du antwortest. Danke. Und wenn ich solche Formulierungen hier im Forum mitbekomme, lasse ich das auch weder von Dir noch von anderen künftig umkommentiert stehen.
  8. In Belgien schließt eine Werkstatt, und in dem Zuge wird auch die vorhandene Sammlung früher Saabs aufgelöst bzw. angeboten: (es sind überwiegend Projekte zum Fertigstellen) Saab 93A - 1956 Saab 93F GT750 - 1960 Saab 96 GT 850 -1964 Saab 95 - 1962 Saab Sonett II - twostroke - 1967
  9. ST 2 hat auf kratzecke's Thema geantwortet in Hallo !
    [mention=4420]kratzecke[/mention] Alles, alles Gute für Dich, Deine Zukunft und Dir nahestehende Personen wünsche ich Dir. (und allen einschließlich mir verbleibt die Aufgabe, dass es nicht noch schlimmer wird als es schon ist).
  10. Um es für dieses Angebot klarzustellen: die angegebene Bezeichnung "Saab 900 Cabriolet 16 S “Last Run” " ist doppelt falsch: weder ist es ein "16 S" noch ein "Last Run" (den es wie beschrieben eh nicht als Modellbezeichnung gibt). . Es ist ein Saab 900 S Cabriolet mit dem LPT Motor in der Ausstattungslinie "Top" oder umgangssprachlich "Top-Edition", wobei es sich nur um eine Ausstattungsvariante, keine Sonderserie o.ä. handelt. Zumindest deuten alle auf den Fotos sichtbaren Sonderaustattungen dabei hin, weil diese beim "Top" Serie waren. Die lackierten Felgen waren meines Wissens nach beim "Top" nicht Serie, kamen wahrscheinlich irgendwann später an die Kiste oder waren eim Sonderwunsch bei Erstkauf (doch Serie, siehe nachfolgende Kommentare). Eigentlich war beim "Top" als besonderes Merkmal ein farbiges Dach Serie, aber auf Wunsch konnte es natürlich auch schwarz sein ... oder es ist nicht mehr die erste Dachhaut. Der Verkäufer ist im übrigen ein bekannter Saab-Schrauber (Werkstatt), als Info für diejenigen, die sich mit den Namen nicht so auskennen. Angesichts der Expertise der Verkäufers (die sich vielleicht nicht unbedingt auf Modellbezeichnungen, sondern primär auf Technik und Karosserie bezieht), Laufleistung und sichtbaren Zustands (angenommen, alles funktioniert, dazu sei wieder auf die Expertise des Verkäufers verwiesen), sicherlich eines der interessanteren Angebote für ein Cabrio am Markt.
  11. Das entscheidende Detail des deutschen Saab 900 Cabriolets in der "Top Edition" laut deutscher Preisliste: es gab die Kiste nur als LPT. Damit unterscheidet sich die deutsche Cabrio "Top Edition" bereits entscheidend von der US "Commemorative Edition (CE) ". Ich halte auch nichts davon, an der Stelle Zusammenhänge zu konstruieren. Zurück zu den Coupés: Um es vereinfacht zu sagen (und ich zitiere mich mal selbst):
  12. Last Run war auch nie eine offizielle Bezeichnung. Habe ich in einem entsprechenden Thema auch dokumentiert einschließlich der speziellen Merkmale der deutschen Modelle gegenüber denen in anderen Ländern.
  13. Dann schreibe doch ins HHer Stammtischthema, wo Du wohnst, verbunden mit Deiner höflichen Anfrage, ob Dir jemand eine Mitfahrgelegenheit zum Stammtisch bietet.
  14. Ja, deshalb schrieb ich auch im Konjunktiv... trotzdem wäre die Story dahinter interessant.
  15. Wenn das Cabrio Original wäre, müsste ein Teil der Saab Geschichte neu geschrieben werden....
  16. ST 2 hat auf bantansai's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    [mention=9077]thadi05[/mention] Ich lasse ihn dann erst wieder auf Euro1 eintragen und im Anschluß (ab 2027) dann auf H-Kennzeichen?... ja, das ist mein Verständnis der Möglichkeit. Der Vollständigkeit halber: auch auf H zugelassen ab 2027 muss er aber die Werte für Euro 1 einhalten. Wenn der Kat also bis 2027 ganz fritte ist, bringt Dir die Ummelderei also auch nichts. Aber: wenn wir mal einen Messfehler bei der AU ausschließen, zeigen die Messwerte, daß Dein Kat offenbar das Ende seiner Gebrauchszeit erreicht hat bzw. nahe ist. Nach knapp 30 Jahren nicht außergwöhnlich. Neu gibt es die Teile für Dein Modell (Saab Teilenummer 4750030) ab 160,- Euro aus dem deutschen Versandhandel ... Wenn Du da die Mehrkosten für die Steuer zwischen Euro 1 und Euro 2 abziehst, Rennerei Zulassungsstelle + Gebühren, und Du bekommst bekanntlich noch Geld von den einschlägigen Händlern für den alten Kat ... hmmmm.
  17. Nicht besichtigt, aber auch nicht oft im Angebot: Saab 99 Turbo, 3türig mit später Zulassung 1980, kein Museumsstück, aber offenbar technisch fit, in den Niederlanden, VB 13.000 Euro:
  18. ST 2 hat auf bantansai's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    Nein. Zumindest NEIN in dem Sinne, wie Du ihn menst. Und das wurde nun auch bereits mehrmals hier beschrieben und begründet: Der Emissionsschlüssel als solcher wird zwar bei Umschlüsselung auf OLDTIMER durch die Emissionsklasse "0098" ersetzt. Aber die Emissionseinstufung (Euro 0, Euro 1, Euro 2, usw.) ist weiterhin im Fahrzeugschein vermerkt: Damit ist dann nämlich auch Deine Frage zur Verschlechterung des Abgasverhaltens beantwortet. Diese läßt sich dadurch nämlich fahrzeugspezifisch sehr wohl nachvollziehen. Und das ist auch meines Wissens nach der Grund, warum man diese Regelung ("vorherige gültige Emissionsklasse und der dazugehörige Klartext sind in der ZB Teil I Feld (22) zu vermerken") eingeführt hat: damit bei einem Erlöschen der Zulassung als Oldtimer (aus welchen Gründen auch immer) die vorherige Emissionsklasse nachvollzogen werden kann. Ob das (Eintragung der bisherigen Schadstoffklasse in Feld 22) alle Zulassungsstellen bei allen betroffenen Autos immer ordnungsgemäß machen, ist eine andere Frage. Ihr, die das hier jetzt lest, wißt jetzt aber Bescheid, und könnt bei einer Umschlüsselung darauf hinweisen. Das gilt z.B. für Dich [mention=1307]René[/mention] . Bei der Eintragung bei Deinen Kisten wurde halt geschlampt. Trotzdem ist die Regelung an sich klar und eindeutig.
  19. 1. was da "Bj 93" angeht: um möglichst genau zu sein, schau nach der VIN, ob es sich tatsächlich um Herstellungsdatum 93 handelt oder doch schon 92 (aber eben erst mit EZ 1993). 2. lies hier im Thema Beitrag #144. Könnte ein "900 S Sport" sein, aber der hatte zumindest nach deutscher Preisliste eine Klima serienmässig 3. Airflow bzw. Aero-Planken wurden in den letzten Jahren gerne bei Auslieferung mitbestellt oder hat irgendjemand mal in den 33 Jahren nachgerüstet, wie auch den LLK. Ist aber auf jeden Fall kein "GT" (gab es auch nicht in Deutschland, steht auch irgendwo hier im Thema) bzw. auch kein sogenannter "Last Run".
  20. ST 2 hat auf bantansai's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    Ich nehme an: auf Euro 2. Dann steht diese Emissionsklasse jetzt in der ZB Teil I (Schein) Feld (22 ), und deren Grenzwerte müssen bei die AU erfüllt werden. Was interessant wäre: ob die Zulassungsstelle bei der möglichen Umschlüsselung auf H/Oldtimer auf ausdrücklichen Hinweis hin die Emissionsklasse auf Euro 1 ändern würde ... weil die Kiste von Werk aus als Euro 1 geschlüsselt war. Könnte man versuchen ... aber ernsthaft? Am einfachsten (und für die Umwelt auch fein) ist doch der EInbau eines neuen Kat und fertig (solange es noch passende Kat gibt, was für einen CS doch kein Problem ist). Übrigens in dem Zusammenhang von der KBA Website: Genau das, was ich beschrieben habe: nur weil da jetzt "0098" steht (falls man die Kiste als Oldtimer ummeldet), bleibt der Kiste die vorherige tatsächliche Emissionsklasse zugeordnet, die dann auch bei der HU erfüllt werden muss.
  21. ST 2 hat auf bantansai's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    Über die TSN kann der Prüfer in seiner Datenbank feststellen. welche Emissionsklasse der zu prüfende Typ ab Werk hat. Die Angabe in 22 ist sekundär (sollte aber normalerweise natürlich übeeinstimmen). Übrigens: da sich die TSN bei ab Werk katlosen Kisten mit dem nachträglichen Einbau eines Kat nicht ändert, sollte der Prüfer natürlich nachsehen, ob eben ein nachträglicher Einbau vorliegt und eingetragen ist. Und das muss die HU eben auch wieder nach den Grenzwerten mit Kat durchgeführt werden ... siehe oben.
  22. ST 2 hat auf bantansai's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    Wie Du weiter unten auch schon dann richtig geschrieben hast: Der Prüfer hat bei Dir dann (auch) einen Fehler gemacht. Er hätte die AU nach Euro 1 Grenzwerten durchführen müssen.
  23. ST 2 hat auf sommer's Thema geantwortet in 9000
    Kenne ich von meinem 88er CC Turbo genauso. Im Stadtverkehr (außerhalb des WInters) kann man gut beobachten, wann der Lüfter anspringt. Bzw. auch, wenn er nicht anspringt, weil ein Defekt vorliegt. Dann sollte man handeln.
  24. ST 2 hat auf bantansai's Thema geantwortet in 99, 90, 900 I
    Ich bin mir sehr sicher, daß hier gerade ein grosses Mißverständnis herrscht. Und zwar muss man zwischen PKW unterscheiden, die - ab Werk KEINEN Katalysator hatten - ab Werk einen Katalysator hatten (d.h. die TSN weist ein Modell mit serienmäßigem Kat aus; geregelt/ungeregelt) Die Aussage, dass ein PKW, wenn man innerhalb einer HU/AU ein H-Gutachten durchführen läßt, bei der AU dann automatisch nach dem Prüfzyklus "ohne Kat" geprüft werden würde, ist falsch. Das ergibt sich alleine schon daraus, daß ein erfolgreiches H-Gutachten niemand verpflichtet, seinen PKW anschließend auch tatsächlich als "H" umzumelden. Eigentlich ist es ganz einfach: Fahrzeuge mit serienmässigem Kat (laut TSN) müssen alle Grenzwerte einhalten, egal ob die Kiste auf H angemeldet ist oder nicht. Fahrzeuge mit nachgerüstetem Kat (in den Papieren eingetragen) UND angemeldet auf "H" bedeuten tatsächlich einen Graubereich, weil hier zwei Vorgaben konkurrieren: 1. grundsätzlich müssen bekanntlich alle Systeme, die "technisch relevant" sind (genaue Definition bitte selber nachsehen), bei einer HU funktionieren D.h. der übliche (!) Prüfzyklus ist dann bei der HU grundsätzlich für PKW mit G-Kat Euro 1 (weil Euro 2 ab Werk nicht möglich war). 2. da es sich bei dem nachgerüsteten (!) Kat aber um eine freiwillige Maßnahme handelt, die (aus welchen Gründen auch immer) in einem betroffenen PKW nicht mehr die Sollwerte liefert, aber auch keine schlechteren Werte als der Serienzustand ohne Kat, soll der Halter nicht schlechter gestellt werden als wenn die Kiste eben keinen Kat hätte, und der Prüfer kann nach eigenem Ermessen einen Prüfzyklus für Fahrzeuge OHNE Kat (d.h. ab Werkszustand) fahren. Anders würde es sich verhalten, wenn die Kiste eben NICHT auf H läuft, sondern wegen des Nachrüst-Kat steuerlich auf Euro 1 oder Euro 2 geschlüsselt ist. Dann müssen natürlich die Meßwerte immer (!) den entsprechenden Vorgaben entsprechen. Sonst keine bestandene AU. Wie es sich verhält, wenn die Kiste freiwiilig auf Kat umgerüstet wurde und dies eingetragen wurde (d.h. bessere Emissionswerte liefert), auf H läuft (d.h. die Emissionswerte keine Rolle für die Steuer spielt) und man nun den Kat wieder rausschmeissen, d.h. auf Werkszustand rückrüsten möchte, weiß ich nicht. Wurde schon ein paar mal diskutiert. Dazu paßt aber die Aussage des Prüfers: Wobei natürlich der Ersatz des Kat durch einen neuen funktionierenden Kat bzw. die Fehlerbeseitigung immer die bessere Lösung ist. [mention=9077]thadi05[/mention] um Deine Frage zu beantworten: nein, er wird natürlich nicht im Zyklus ohne Kat gemessen [mention=585]bantansai[/mention] Zitat: So weit so gut, der Mensch macht aber keine AU, da das Auto nach seinem Unterlagen Katlos ist. bei Dir liegt der "Fehler" offenbar darin, daß laut den Unterlagen des Prüfers die TSN Deiner Kiste für ihn keinen Kat ab Werk beinhaltet. Nach Deinen Aussagen gehe ich aber davon aus, dass Deine Kiste ab Werk einen G-Kat hat, entsprechend die TSN für einen Saab 900 Trubo mit G-Kat hat und auch die Leistungswerte für einen 160 PS Saab 900 Turbo (Km/h, Leistung) eingetragen sind. Und eigentlich müßte dort auch die Emissionsklasse Euro 1 eingetragen sein. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: - in Deinen Papieren steht eine falsche TSN - der Prüfer hat sich verguckt Wie auch immer: Da die Kiste bereits (!) auf H angemeldet ist UND ab Werk (zumindest für den Prüfer) keinen Kat hatte, spielen die realen Abgaswerte mit dem Nachrüstkat keine Rolle, da die Zulassungsdaten davon NICHT abhängig sind. Wenn die Kiste NICHT auf H laufen würde, sondern mit normaler Zulassung wegen des Matrix-Kat auf EURO 2 geschlüsselt, wäre es natürlich für den Prüfer anders gewesen und er hätte auch anders geprüft. Daß die in den Papieren eingetragenenen Leistungswerte nur für Saab 900 FPT mit Kat gelten, scheint der Prüfer elegant ignoriert zu haben. Und: ich würde an Deiner Stelle den Kat drinlassen. Laut Deinen Papieren (TSN, Leistungswerte) hast Du einen 900 Turbo mit Kat. Also muss der auch eingebaut sein, egal ob H-Zulassung oder normale Zulassung. Völlig unabhängig davon, ob da ein Prüfer bei der HU einen Fehler macht.
  25. ST 2 hat auf Opi900's Thema geantwortet in 9000
    Ok, Deine Absprachen mit der verkaufenden Stelle (ob nun Händler oder privat) sind immer noch kryptisch. Immer dran denken: die Zeit der Foristen, die sich in Probleme reindenken, ist wertvoll und begrenzt (auch wenn das Ganze zum Hobby gehört). Was heißt also: "bekommst Du ein Austauschgetriebe" ? Vor die Tür gestellt? Oder vom VK eingebaut? Da Du offenbar selber den Elan hast, kannst Du natürlich noch 1-2x das Öl wechseln, schaden tut das nicht. Und auch noch Additive reinkippen. Aber wenn das eben nicht hilft, dann braucht es nicht mehr das Schwarmwissen, sondern s.o. ; dann greift eben Plan B mit dem Austauschgetriebe, wenn der VK an der Stelle dermaßen kulant ist. Ich meine, wenn Du daher diese Vollkasko-Versicherung hast, dann nutze die doch auch. Ist doch super.

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