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Ich will jetzt endlich mal meine Rad-Reifen Kombination beim TÜV absegnen lassen. Dazu wäre es ja auf jeden Fall gut, wenn ich die offizielle Typenbezeichnung der Felge kennen würde.

Obwohl es eine Original Saab Felge ist, habe ich Probleme bei der Identifizierung.Das andere Forum hift mir da unter " Technik" auch nicht weiter.

Sie sieht aus wie " Aero ", hat auch die gleiche Größe und Einpreßtiefe ( 6,5 x 16 ET 27 ) , aber eine andere Nummer, nämlich 4425310.Jemand sagte mir mal, es wäre eine " Super Aero ", bin ich aber skeptisch.

Wer kann mir dabei helfen und gibt es vielleicht jemanden hier, der diese Felge mit 195/50/16 eingetragen hat?

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  • Autor
Okay, wieso aber andere Typennummer ? Ich habe bisher nirgendwo diese Nummer gefunden.

Ich habe die Felgen auch noch nicht in "unserer" Felgenliste gefunden.

Die Bezeichnung ist dabei etwas irritierend, weil diese Felgen die Bezeichnung Super Aero tragen, aber ebenso die "Gurkenhobel".

Im englischsprachigen Raum scheint das anders zu sein (?), auf jeden Fall werden die Gurkenhobel da als "directionals" bezeichnet, wahrscheinlich weil die laufrichtungsgebunden sind, und die Bezeichnung Super Aeros ist eben den 16'' großen Felgen vom 9000 vorbehalten. Schau mal da rein:

jpowell.tripod.com/saab-wheels/#superaero

Da findest Du auch genau die von dir genannte Typennummer.

ich habe die eingetragen, aber mit 205/50
Okay, wieso aber andere Typennummer ? Ich habe bisher nirgendwo diese Nummer gefunden.
Die 16er wurde Serie nur auf den 9k verbaut. Die hier behandelte 44 25 310 lt. EPC '94-'97.

In '98 gab es dafür dann die 48 38 751, welche so weit fast identisch aussieht, jedoch den kleinen Mittendeckel und damit offen liegende Schraubenköpfe hat.

SuperAero......

 

Wo? :eek: :vollkommenauf::afraid::afraid:

  • 1 Monat später...
  • Autor

So, es ist vollbracht (fast) ! Ich war heute beim TÜV in Wetzlar, nachdem ich nach tel.Nachfrage beim TÜV in Gießen ,meinem Wohnort , nichts Gutes ahnte.Am Teklefon fragte ich dort, was ich alles bräuchte für die Einzelabnahme, worauf es schon am Telefon ziemlich kompliziert zurückschallte : " mit den Bremsen wird das wohl schwierig" ---..."ausgiebige Tests über Fahrverhalten" " Freigabe der Fele von Saab " usw. usw..Da wußte ich ,das wird nicht einfach und holte mir telef. einen Termin beim Tüv in Wetzlar.

Dort war man sehr freundlich und ich hörte nichts von dem, was mir beim 15 km entfernten TÜV in Gießen gesagt wurde.Ich hatte die Kopie der Felge (#4 von D-Fens ) mit, ansonsten nur die Angaben über Vorderachsen-unHinterachsengewicht wegen der Tragfähigkeit.Danke nochmal an D-Fens, die Kopie war sicher eine große Hilfe!

Dann auf die Bühne, dort wurde nachgesehen, ob es Probleme mit den Bremsen gibt.Keine Probleme.

Federwegsbegrenzer und Verbreiterung waren kein Thema, auch keine Probleme mit Freigängikeit der Räder(@ Klaus : über den Matrix Kat hat sich der Prüfer gefreut und zu laut fand er garnichts )Nach Überprüfung der Fahrgest.nr. ging es wieder In das Gebäude.Dort durfte ich dann gleich meine 90 € zahlen und bekam dann 10 min später mein Gutachten.Da es eine Einzelabnahme nach § 21 der Stvo war, muß ich das Gutachten,Fz.schein,Personalausweis und Antrag zur KFZ-Zulassungsstelle nach Marburg schicken ( Genehmigungsbehörde für solche Änderungen ), 39,50 € überweisen und dann bekomme ich von dort die Genehmigung zur Eintragung in meinen Fahrzeugschein zugeschickt.Mit dieser Genehmigung gehe ich dann zur Gießener Zulassungsstelle und bin dann hoffentlich, natürlich nach Zahlung der dritten Gebühr,am guten Ende meiner Eintragungsodyssee.War eigenlich garnicht so schlimm.

 

 

PS.: jetzt fällt mir noch ein, daß das größte Problem für den Prüfer der veränderte Abrollumfang war.Er rechnete das mit verschiedenen zugelassenen Rad-Reifenkombinationen durch, ermittelte im Schnitt eine Abweichung von 2,1 % und fand das noch im Toleranzbereich.

:bawling:Mein Glückwunsch.

 

Irgendwie dreht sich hier alles nur um TÜV.

Mann Envall, geh zu einem anderen TÜV oder einer kompetenten, bekannten Werkstatt in deiner Nähe. Ich kann das Gejammere nicht mehr hören... :rolleyes:

 

PS: Ironiedetektor einschalten! :tongue:

Reicht das nicht, wenn das Gutachten vom TÜV zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt wird?
  • Autor

@racingreen : keine Ahnung ob das im Ernstfall, d.h. Versicherungsfall, ausreicht.Ich denke, daß ich momemtan mit montierten Felgen den Saab ohne Betriebserlaubnis fahre. Erst wenn das Gutachten durch die, in dem Fall, Marburger Behörde genehmigt wird,ist es " rechtskräftig " und dann noch ein formaler Akt, das in den Schein eintragen zu lassen.

So stelle ich mir das als Null-Jurist auf jeden Fall vor.

@ pv544grau

Du brauchst nur das TÜV-Gutachten bei den Fahrzeugpapieren mitführen.

Eingetragen wird da heute nichts mehr.

  • Autor
Jetzt verstehe ich garnichts mehr.Ich kann mir nicht vorstellen, daß mich der TÜV-Mann verarscht hat und mich böswillig oder mit völliger Unkenntnis zu den weiteren Schritten aufgefordert hat.Warum soll ich dann auch mit dem in Marburg " genehmigten Gutachten " zur hiesigen Zulassungsstelle, doch deswegen, um die neuen Felgen in den Schein eintragen zu lassen ?
:confused: Wo den

aab 1994 zubehoer.pdf

 

die seiten beziehen sich auf die des kataloges(sind 2 auf der pdf nummerierung) siehe pdf seite 11-die felge und auf pdf seite 13 die tabelle,.............gefunden?:smile:

@ pv544grau

Du brauchst nur das TÜV-Gutachten bei den Fahrzeugpapieren mitführen.

Eingetragen wird da heute nichts mehr.

 

FALSCH!

 

Auf dem Gutachten vom TÜV, das ja den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und das Einhalten aller Bestimmungen bestätigt, ist meist zu lesem "muss bei der nächsten Befassung in die Papiere übernommen werden".

Soll heissen, solange sonst keine Änderung der Papiere notwendig ist (Umzug, weitere Eintragungen, usw.) reicht es aus, das Gutachten mitzuführen.

Aber sollte irgendeine andere Änderung erforderlich werden, muss auch das Gutachten vorgelegt und entsprechend in die Papiere übernommen werden!

 

Dass heutzutage nix mehr in die Papiere muss, ist leider inkorrekt!

 

Jetzt verstehe ich garnichts mehr.Ich kann mir nicht vorstellen, daß mich der TÜV-Mann verarscht hat und mich böswillig oder mit völliger Unkenntnis zu den weiteren Schritten aufgefordert hat.Warum soll ich dann auch mit dem in Marburg " genehmigten Gutachten " zur hiesigen Zulassungsstelle, doch deswegen, um die neuen Felgen in den Schein eintragen zu lassen ?

 

Was soll denn da in Marburg noch genehmigt werden?!?!?!? Sowas kenne ich nun garnicht!

Du hast ein Gutachten, das Gutachten sagt, dass alles klar ist! :confused::confused:

Normalerweise übernimmt das dann die Zulassungsstelle in die Papiere und fertig!

Kostet 10 Euro Etwas......

  • Autor

Mit "genehmigen" habe ich mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt.

Am 29.4.09 wurde durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für KFZ geändert.Diese Aufgabe übernimmt in Hessen als Genehmigungsbehörde die Zulassungsbehörde in Marburg.Durch die neuen Felgen ,also eine Veränderung am Fahrzeug, ist die Betriebserlaubnis für meinen Saab erloschen, deswegen muß ich jetzt in Marburg einen Antrag auf Erteilung einer neuen Betrieberlaubnis stellen.Voraussetzung dafür wiederum ist das vorhandene Gutachten vom TÜV.

Ich denke, daß ich momemtan mit montierten Felgen den Saab ohne Betriebserlaubnis fahre.

Durch die neuen Felgen ,also eine Veränderung am Fahrzeug, ist die Betriebserlaubnis für meinen Saab erloschen, ...
Schon wieder das gespenst der erloschenen BE ... Hatten wirr doch gerade.

Also: Wer am Sauger den ESD durch ein TU-Endrohr ersetzt, derjenige ist tatsächlich ohne BE unterwegs. Mit, keine direkte gefahr darstellenden, abweichenden Rad-Reifen-Kombinationen ist die BE nach wie vor gültig.

Hatte hier vor kurzem dazu mal den Abs. 2 dess §19 STVZO mit rein gestellt, finde mein eigenes Posting aber mal wieder nicht.

Mit "genehmigen" habe ich mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt.

Am 29.4.09 wurde durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für KFZ geändert.Diese Aufgabe übernimmt in Hessen als Genehmigungsbehörde die Zulassungsbehörde in Marburg.Durch die neuen Felgen ,also eine Veränderung am Fahrzeug, ist die Betriebserlaubnis für meinen Saab erloschen, deswegen muß ich jetzt in Marburg einen Antrag auf Erteilung einer neuen Betrieberlaubnis stellen.Voraussetzung dafür wiederum ist das vorhandene Gutachten vom TÜV.

 

Das erklärt natürlich, warum Du noch zur Zulassungsstelle musst.

Das mit der 'Genehmigungsbehörde verstehe ich trotzdem nicht.

War nämlich gerade erst Dienstag auf der Zulasse, und habe mit (nach viel zu langer Zeit ...) endlich mal meine längst angenomene JT für den AERO eintragen lassen. Ich hatte nichts weiter dabei, als das ganz normale 'Zettelchen' vom aaS.

Ich habe die Felgen auch noch nicht in "unserer" Felgenliste gefunden.

Die Bezeichnung ist dabei etwas irritierend, weil diese Felgen die Bezeichnung Super Aero tragen, aber ebenso die "Gurkenhobel".

 

 

16" SuperAero = die abgebildete, Alex'sche Felge. War ursprünglich für den 9000 Anniversary.

15" SuperAero = Gurkenhobel.

16" SuperAero = die abgebildete, Alex'sche Felge. War ursprünglich für den 9000 Anniversary.

...

 

 

Nö, für den 9000 Aero ab 1994.

 

Der Anniversary hatte andere 16".

 

Hier auf einem 900er

LarsSaab2.thumb.jpg.89f11c14c8760a8b2ba030ba1c9c421a.jpg

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