Veröffentlicht 16. MÀrz 201312 j Hallo Alle! ich kenne den deutschen Gesetz nicht darum habe ich eine Frage - welche Formalitaeten muessenerledigt werden wenn das Auto das ich kaufen will: 1) Abgemeldet ist 2) Hat die rote Kennzeichen Ich meine vor allem - wer was machen soll. Ob zB der Verkaufer das Auto wieder anmelden soll und dann verkaufen, oder muss ich alles selbst machen. Wie lange dauert es (in Polen paar Tage :/ ) und ob es was extra kostet (TUV?). Wenn das Autoabgemeldet ist kann ich gleichzeitig eine anmeldung und exportformnalitaeten erledigen oder erst anmelden und danach export Themen? Bevor ich den Saab kaufen wollte ;) hatte ich solche Probleme nicht. Alle Autos waren zugelassen - dann nur kurz ins Amt um die Exportkennzeichen zu besorgen und fertig.  vielen Dank im Voraus Marek
16. MĂ€rz 201312 j Rote Kennzeichen gibt es nur fĂŒr HĂ€ndler. Oder meinst Du ein rotes Exportkennzeichen..?
16. MĂ€rz 201312 j die 07er Nummer ist auch "rot" .  @Marek: Möchtest Du ein Auto in Deutschland zulassen oder ein in Deutschland gekauftes, abgemeldetes Auto nach Polen "exportieren"?  FĂŒr eine Zulassung in Deutschland benötigst Du:  - Fzg. Brief - Fzg. Schein - aktuellen (gĂŒltigen) TĂV-Bericht (evtl. reicht es, wenn in Papieren vermerkt, wird von den Zul. Stellen unterschiedlich gehandhabt) - EVB-Nummer von Deiner Versicherung - Deinen dt. Personalausweis - Bankdaten zur Abbuchung der KFZ-Steuer
16. MĂ€rz 201312 j FĂŒr eine Kurzzulassung.... bei einer beliebigen Versicherung vorsprechen. Da bekommst du einen Vers.-schein. Der kostet allerdings bei den meiĂten inzwischen was (bei mir allianz 133.- euro) kann dann aber spĂ€ter mit der fĂ€lligen jahresprĂ€mie verechnet werden. Dann gehst du auf die jeweilige Zulassungsstelle und beantragst die Kennzeichen. Diese gelten glaube 5 Tage. So sollte es innerhalb Deutschlands Funktionieren....
16. MÀrz 201312 j Autor Danke fuer infos. Ich will in Deutschland Auto kaufen, Exportkennzeichen besorgen und auf Raedern nach Polen fahren. "Die Roten" muessten dann Haendler sein (es waren keine Export). Und dann kommt die Frage - wenn das Auto Haenler-rote Kennzeichen hat ist es an- oder abgemeldet? Oder kann es sowohl "an" als auch abgemeldet sein und muss ich jedesmal nachfragen?
16. MĂ€rz 201312 j hallo,  du kannst in deutschland kaufen, das fz. mit einem ausfuhrkennzeichen (dieses hat am rechten rand einen roten balken) versehen und damit ganz gelassen nach polen fahren. wo willst du das auto kaufen, und was fĂŒr eins soll es denn sein. die ausfuhrkennzeichen bekommst du bei der kraftfahrzeugzulassungsstelle, in der stadt, wo du das auto kaufst. benötigt wird jedoch wie bei allen anderen autos auch, der schein, der brief, der kaufvertrag die abmeldebescheinigung. gĂŒnstig ist auch der letzte tĂŒv-bericht  na dann viel spass
16. MÀrz 201312 j Autor @twardo - mit Ausfuhrkennz. ist mir Geschichte bekannt weil ich schon 2 Autos aus D geholt habe :) Aber die an- und abmeldungsgeschichte ist mir ganz neu. Das Auto soll ein 900 Schraegschnauzer sein aber wo in D Mal sehen was noch aktuell wird als ich den Urlaub bekomme.
16. MĂ€rz 201312 j @twardo - mit Ausfuhrkennz. ist mir Geschichte bekannt weil ich schon 2 Autos aus D geholt habe.......... Mal das Wichtigste: Bei der roten HĂ€ndlernummer ist die NUMMER angemeldet und versichert. Wenn du die an dein Auto schraubst und das Auto in die zugehörige Liste eintrĂ€gst, darfst du Probefahrt machen. TĂV oder Zulassungsstelle geht auch noch. ĂberfĂŒhrung nicht, auĂer der Inhaber der roten HĂ€ndlernummer macht es. Keine Ahnung, ob die roten HĂ€ndlerkennzeichen im Ausland zugelassen sind, ich glaube aber nicht, daĂ ein HĂ€ndler die Nummer dafĂŒr hergibt. Es gibt gelbe Kurzzeitkennzeichen, die gelten 5 Tage. Die kriegst du ohne daĂ du sagst fĂŒr welches Auto. Die werden nur von wenigen auslĂ€ndischen Staaten anerkannt, wie es in Polen ist, muĂt du dort fragen. Mit Kurzzeitkennzeichen kannst du auf jeden Fall zum TĂV fahren oder an die polnische Grenze. Du brauchst fĂŒr das Kennzeichen eine Versicherung, TĂV-Bescheinigung ist nicht nötig, aber verkehrssicher muĂ das Auto sein. Dann gibt es Exportkennzeichen. Die gelten lĂ€nger als fĂŒnf Tage, mit denen kannst du ĂŒberall fahren, und dein Auto ist angemeldet. DafĂŒr brauchst du Versicherung, TĂV-Bescheinigung und Fahrzeugpapiere, die Zulassungsbehörden wollen das Auto auch fast immer anschauen. NatĂŒrlich brauchst du bei Behörden immer einen Ausweis. Viele GrĂŒĂe Ralf
16. MĂ€rz 201312 j  Es gibt gelbe Kurzzeitkennzeichen, die gelten 5 Tage. Die kriegst du ohne daĂ du sagst fĂŒr welches Auto. Die werden nur von wenigen auslĂ€ndischen Staatten anerkannt, wie es in Polen ist, muĂt du dort fragen. Mit Kurzzeitkennzeichen kannst du auf jeden Fall zum TĂV fahren oder an die polnische Grenze. Du brauchst fĂŒr das Kennzeichen eine Versicherung, TĂV-Bescheinigung ist nicht nötig, aber verkehrssicher muĂ das Auto sein. Eigentlich nicht gĂŒltig in Polen, aber polnische Behörden und Polizei sind gegenĂŒber Polen (!!!) tolerant.
16. MĂ€rz 201312 j  Es gibt gelbe Kurzzeitkennzeichen, die gelten 5 Tage. Die kriegst du ohne daĂ du sagst fĂŒr welches Auto.  Kurzzeitkennzeichen werden nur noch an Personen ausgeben, die ihren Wohnsitz im Antragskreis haben.
16. MĂ€rz 201312 j Kurzzeitkennzeichen werden nur noch an Personen ausgeben, die ihren Wohnsitz im Antragskreis haben. GrundsĂ€tzlich richtig. Aber bei einigen Zulassungsstellen gibt es einen Ermessens-Spielraum, bei dem die Kennzeichen auch dann ausgegeben werden, wenn im ZustĂ€ndigkeitsbereich dieser Behörde ein Fahrzeug erworben wurde. Probleme gibt es meistens dann, wenn jemand ohne deutsche "Staats"-BĂŒrgerschaft oder festen Wohnsitz im Land aufschlĂ€gt - Weil dies genau die Klientel ist, die in der Vergangenheit hĂ€ufig die Kurzzeitkennzeichen auĂerhalb des vorgesehenen Zweckes genutzt haben. Auch Weitergabe, im Falle das der VerkĂ€ufer die Kennzeichen beschafft, ist offiziell nicht mehr zulĂ€ssig. Es wurde wohl mit den gelben Nummern recht hĂ€ufig Schindluder getrieben, weil sie ja nicht einem eindeutig identifizierten Fahrzeug sondern einer Person zugeordnet sind - man somit recht leicht geklaute Karren in den Osten schaffen konnte, ohne unmittelbar aufzufallen - zumindest dann, wenn man nicht in eine Fahndung oder Routinekontrolle gefahren ist. Wi ĂŒblich trifft's nicht letztlich nur mal wieder die Gelegenheitsdiebe, Amateure - oder auch ehrliche Menschen, die tatsĂ€chlich einen Wagen legal und unkompliziert auf eigener Achse zu einem neuen Standort bewegen wollen - denn - die Profis "ĂŒberfĂŒhren" die heiĂe Ware eh als Doublette eines real existierenden und legal zugelassenen Fahrzeuges, fallen somit selbst bei einer Razzia nicht auf. Ich wĂŒrde deshalb die Zulassungsstelle des Kaufortes kontaktieren und die regional gĂŒltige Regelung erfragen. Bei manchen LandratsĂ€mtern hat man GlĂŒck - andere dagegen halten sich strikt an die Regelungen und verweigern die Zuweisung des Kennzeichens. Dann bleibt "legal" nichts anderes als den Wagen entweder mit dem HĂ€nger zu holen oder sich die Papiere nach Polen schicken zu lassen um den Wagen mit polnischem Kennzeichen zu holen.
16. MĂ€rz 201312 j FĂŒr eine Zulassung in Deutschland benötigst Du:  - Fzg. Brief - Fzg. Schein - aktuellen (gĂŒltigen) TĂV-Bericht (evtl. reicht es, wenn in Papieren vermerkt, wird von den Zul. Stellen unterschiedlich gehandhabt) - EVB-Nummer von Deiner Versicherung - Deinen dt. Personalausweis - Bankdaten zur Abbuchung der KFZ-SteuerAusweis muss natĂŒrlich nicht. Ein Pass plus einer aktuellen deutschen Meldebescheinigung tut es selbstverstĂ€ndlich auch.
16. MÀrz 201312 j Autor Ok, also das Thema Kurzzeitkennzeichen klar ist. Es bleibt nur die An- Abmeldung. Ein Beispiel - ich kaufe ein abgemeldetes Wagen. Was soll ich dann tun? Das Auto steht ohne Kennzeichen im Parkplatz. Erst die Zulassungsamt um die Kennzeichen zu bekommen, dann TUV und wieder Zulassungsamt um die Export Kennzeichen zu erworben? Sicherlich wenn ich einen bestimmten Wagen sehen werde, dann frage ich den gueltigen Amt aber vorher will ich wissen welches extra Aufwand benoetigt Abgemeldetes Fzg. Gruess Marek
16. MĂ€rz 201312 j WĂŒrde mich an Deiner Stelle, an #6 orientieren..... Das Problem ist, das man ein Exportkennzeichen zumindest hier nur kriegt, wenn man das Auto vorfĂŒhrt!!!  Ok, also das Thema Kurzzeitkennzeichen klar ist. Es bleibt nur die An- Abmeldung. Ein Beispiel - ich kaufe ein abgemeldetes Wagen...... Mal grob: 1. Ein Auto ohne TĂV kannst du eigentlich nur auf dem HĂ€nger exportieren!  2. Wenn das Auto TĂV hat und du eine BESTĂTIGUNG der Versicherung hast, darfst du mit dem Auto bis zur NĂCHSTEN Zulassungsstelle fahren und es dort am gleichen Tag zulassen. Das heiĂt irgendwie Fahrten im Zusammenhang mit Zulassung.  So war das bisher, mir ist nicht bekannt, daĂ das nicht mehr gilt oder nicht gilt fĂŒr Leute aus anderen Staaten. VerlaĂ dich aber bitte nicht auf meine Aussagen, sondern frage wenn es konkret wird, vorsichtshalber bei der Zulassungsstelle oder der Polizei nach !!!!!!!!! GrĂŒĂe Ralf
17. MĂ€rz 201312 j 1. Ein Auto ohne TĂV kannst du eigentlich nur auf dem HĂ€nger exportieren!  Das ist so nicht ganz richtig. TĂŒv / Dekra bieten fĂŒr solche FĂ€lle eine "kleine" Abnahme an, bei der nur feststellt wird, dass das Fahrzeug im Augenblick der VorfĂŒhrung verkehrssicher ist. Das reicht fĂŒrs Exportkennzeichen und ist keine HU! GrĂŒĂe aus BI - Thomas
17. MĂ€rz 201312 j Kurzzeitkennzeichen werden nur noch an Personen ausgeben, die ihren Wohnsitz im Antragskreis haben. Hallo Hansp, nicht ganz getroffen: Du kannst das (gelbe) Kurzzeit Kennzeichen entweder an Deinem Wohnort ODER am Sitz des VerkĂ€ufers erwerben. In beiden FĂ€llen benötigst Du aber inzwischen einen Kaufvertrag ĂŒber das Fahrzeug. Die ganze Prozedur erfolgt ĂŒber die KFZ Zulassungsstelle, Ă€hnlich einer richtigen Fahrzeugzulassung. Die GrĂŒnde dieser VerĂ€nderung wurden hier ja schon beschrieben. Wesentlich ist, dass eine Probefahrt NICHT MEHR mittels Kurzzeitkennzeichen möglich ist, denn den Kaufvertrag musst Du auf der Zulassungsstelle prĂ€sentieren. Ăbrigens kennen nicht alle HĂ€ndler diese Ănderungen und lassen Dich, so sie ihr eigenes rotes Kennzeichen fĂŒr eine lĂ€ngere Probefahrt nicht herausrĂŒcken wollen, in die Falle marschieren.  Beim Ankauf vom HĂ€ndler kann die Probefahrt dann mittels der roten Kennzeichen erfolgen, beim Ankauf von Privat ist eine Probefahrt nur noch möglich, wenn der Wagen korrekt zugelassen ist. Alle sonstigen "kreativen" Wege sind streng gesehen nicht mehr legal. Soweit ich es verstehe, kann ein HĂ€ndler ( im Besitz roter Kennzeichen ) die roten Nummern fĂŒr Eigenerwerbe nutzen, darf seine "Roten" aber nicht verleihen... Die Kosten fĂŒr das gelbe Kennzeichen sind je nach Stadt unterschiedlich, liegen aber i.d.R. unterhalb von âŹ100,- inklusive der Haftpflichtversicherung fĂŒr bis zu 5 Tagen. Die meisten Kennzeichendienste bieten Hilfe an, jedoch kommst Du nicht um die vertraglichen Punkte umher.  Hoffe, damit auch noch ein wenig Licht in die neue Regelung bringen konnte, die seit Ende letzten Jahres gĂŒltig ist. Gruss, Dirk
17. MĂ€rz 201312 j Das ist so nicht ganz richtig. TĂŒv / Dekra bieten fĂŒr solche FĂ€lle eine "kleine" Abnahme an, bei der nur feststellt wird, dass das Fahrzeug im Augenblick der VorfĂŒhrung verkehrssicher ist. Das reicht fĂŒrs Exportkennzeichen und ist keine HU! GrĂŒĂe aus BI - Thomas Danke fĂŒr die wichtige ErgĂ€nzung. DaĂ es einen "ExportTĂV" gibt, wuĂte ich nicht. FĂŒr so ein Auto gilt dann wohl auch mein Punkt zwei. ........Du kannst das (gelbe) Kurzzeit Kennzeichen entweder an Deinem Wohnort ODER am Sitz des VerkĂ€ufers erwerben. In beiden FĂ€llen benötigst Du aber inzwischen einen Kaufvertrag ĂŒber das Fahrzeug...... Das heiĂt, TĂV und Fahrt bis an die Grenze wĂ€re mit Kurzzeitkennzeichen machbar. GrĂŒĂe Ralf
17. MĂ€rz 201312 j GrundsĂ€tzlich richtig. Aber bei einigen Zulassungsstellen gibt es einen Ermessens-Spielraum, bei dem die Kennzeichen auch dann ausgegeben werden, wenn im ZustĂ€ndigkeitsbereich dieser Behörde ein Fahrzeug erworben wurde. Probleme gibt es meistens dann, wenn jemand ohne deutsche "Staats"-BĂŒrgerschaft oder festen Wohnsitz im Land aufschlĂ€gt - Weil dies genau die Klientel ist, die in der Vergangenheit hĂ€ufig die Kurzzeitkennzeichen auĂerhalb des vorgesehenen Zweckes genutzt haben. Auch Weitergabe, im Falle das der VerkĂ€ufer die Kennzeichen beschafft, ist offiziell nicht mehr zulĂ€ssig. Es wurde wohl mit den gelben Nummern recht hĂ€ufig Schindluder getrieben, weil sie ja nicht einem eindeutig identifizierten Fahrzeug sondern einer Person zugeordnet sind - man somit recht leicht geklaute Karren in den Osten schaffen konnte, ohne unmittelbar aufzufallen - zumindest dann, wenn man nicht in eine Fahndung oder Routinekontrolle gefahren ist. Wi ĂŒblich trifft's nicht letztlich nur mal wieder die Gelegenheitsdiebe, Amateure - oder auch ehrliche Menschen, die tatsĂ€chlich einen Wagen legal und unkompliziert auf eigener Achse zu einem neuen Standort bewegen wollen - denn - die Profis "ĂŒberfĂŒhren" die heiĂe Ware eh als Doublette eines real existierenden und legal zugelassenen Fahrzeuges, fallen somit selbst bei einer Razzia nicht auf. Ich wĂŒrde deshalb die Zulassungsstelle des Kaufortes kontaktieren und die regional gĂŒltige Regelung erfragen. Bei manchen LandratsĂ€mtern hat man GlĂŒck - andere dagegen halten sich strikt an die Regelungen und verweigern die Zuweisung des Kennzeichens. Dann bleibt "legal" nichts anderes als den Wagen entweder mit dem HĂ€nger zu holen oder sich die Papiere nach Polen schicken zu lassen um den Wagen mit polnischem Kennzeichen zu holen. Ich denke, man sollte den ersten Absatz inhaltlich einfach nochmal ĂŒberdenken.Einfach komplett daneben. Aber wirklich komplett.
17. MĂ€rz 201312 j Ich denke, man sollte den ersten Absatz inhaltlich einfach nochmal ĂŒberdenken.Einfach komplett daneben. Aber wirklich komplett. Nö. Definitiv nicht. Sowohl der Sachverhalt, daĂ es möglich ist, am Kaufort ein Kennzeichen zu beschaffen als auch die Tatsache, daĂ man als nicht inlĂ€ndischer KĂ€ufer, erschwerdend ohne Hautwohnsitz innerhalb Deutschlands hierbei den "Ermessensbereich" der Behörde in unangenehmer Weise zu spĂŒren bekommt und somit nicht nur mit möglichen Sprachbarrieren zu kĂ€mpfen hat, ist in vielen FĂ€llen belegt. Mach Dir mal die MĂŒhe und durchforste entsprechende Foren des Auslandes nach dem Thema - soweit Du in der Lage bist und die Landessprache lesen kannst. Weiterhin wurde vom Bundesministerium fĂŒr Verkehr offiziell verlautbart, daĂ Grund der RegelungsĂ€nderung die hĂ€ufige missbrĂ€uchliche Nutzung dieser Kennzeichen ist. Vermutlich wird hier jetzt wieder irgendeiner der unverbesserlichen "Gutm*******" (...selbst zensiert...) aufschlagen und behaupten, daĂ es sich hierbei um Omis und Opis gehandelt hat, die sich ein gelbes Kennzeichen beschafft haben, um damit sonntags in die Kirche zu fahren...
17. MĂ€rz 201312 j .......Weiterhin wurde vom Bundesministerium fĂŒr Verkehr offiziell verlautbart, daĂ Grund der RegelungsĂ€nderung die hĂ€ufige missbrĂ€uchliche Nutzung dieser Kennzeichen ist.......... Meiner Kenntnis nach war einer der HauptgrĂŒnde fĂŒr die verĂ€nderten Bestimmungen beim Kurzzeitkennzeichen der Internethandel mit den Dingern. Und zum Thema selbst, da dĂŒrfte alles gesagt sein.
17. MĂ€rz 201312 j FĂŒr eine Kurzzulassung.... bei einer beliebigen Versicherung vorsprechen. Da bekommst du einen Vers.-schein. Der kostet allerdings bei den meiĂten inzwischen was (bei mir allianz 133.- euro) kann dann aber spĂ€ter mit der fĂ€lligen jahresprĂ€mie verechnet werden. Dann gehst du auf die jeweilige Zulassungsstelle und beantragst die Kennzeichen. Diese gelten glaube 5 Tage. So sollte es innerhalb Deutschlands Funktionieren.... Zahlt ihr alle soviel fĂŒr die Kurzzeit-Kennzeichen? Mein letztes Kurzzeit-Kennzeichen hat 15 EUR gekostet - 2 Schilder 10 EUR (ohne Rechnung) - Versicherung (HUK24) 5 EUR ... Matthias
17. MĂ€rz 201312 j Meiner Kenntnis nach war einer der HauptgrĂŒnde fĂŒr die verĂ€nderten Bestimmungen beim Kurzzeitkennzeichen der Internethandel mit den Dingern.  Ei, ei... - Wer wird denn wohl - und vor allem - zu welchem Zwecke die Dinger ersteigert haben...? Klar, auch "legale" Weitergabe und somit Mehrfachnutzung innerhalb der FĂŒnf-Tages-Frist wird sowohl den GebĂŒhrengeiern als auch die Versicherungswirtschaft ein Dorn im Auge gewesen sein - Nur frag ich mich, warum dann die Dinger recht hĂ€ufig deutlich ĂBER dem normalen Beschaffungspreis gehandelt wurden - genau so auffallend, wie die nach wie vor recht hohen Preise fĂŒr völlig ausgeschlachtete Rohkarossen von TotalschĂ€den, bei denen eigentlich nur noch der Fahrzeugbrief nicht dauerhaft deformiert ist.
17. MĂ€rz 201312 j Ăh, Mehrfachnutzung ist meines Wissens nicht erlaubt. Man bekommt zu den Kurzzeitkennzeichen auch einen "Fahrzeugschein", den man vor Fahrtantritt ausfĂŒllen muĂ. Der kann nur einmal ausgefĂŒllt werden. Â Nun gut, wenn man nicht kontrolliert wird...
17. MÀrz 201312 j Also ganz ehrlich: Wenn ich mir so ansehe, welchen Sackstand der ganze Kram macht, sehe ich doch die Trailerei immer mehr als Verbringungslösung der Wahl an.
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