Veröffentlicht August 5, 201410 j Hallo, ich habe mir vor ca. 1,5Jahren in Ungarn einen angeblich 1984 5D gekauft. Ich wollte jetzt beim Gutachter mal bzgl. des Oldtimergutachtens nachhören und war baff erstaunt als der mir sagte das in meinem Fhgz.-brief 1991 als Erstzulassung steht. Das hat mir heute auch die Dame von der Zulassungsstelle bestätigt, sie hat dazu bei EUCARIS nachgeschaut und dort steht auch 1991. Das Fahrzeug hat die VIN YS3AT56S6E1013007, daraus würde ich laut http://www.saabnet.com/tsn/models/1984-85900cn.html eigentlich einen 1984er lesen. Aber wie komme ich jetzt zu einer definitiven Aussage? Ich sehe alte Sitzhalterungen, neue Achsen, die Handbremse wurde nach hinten umgebaut, der Motor ist nach Allem was ich so sehe ein 1991 16V, die Heckklappe hatte schon die Öffnungen für das dritte Bremslicht. Gibt es noch eindeutige Hinweise auf 1984? Und wenn es genügend eindeutige Hinweise gäbe, wie würde man die Zulassungstelle davon überzeugen? Viele Grüße Thomas
August 5, 201410 j Hallo,...Gibt es noch eindeutige Hinweise auf 1984? Die VIN sollte als Nachweis allgemein bekannt sein. Mit den nachträglichen Umbauten solltest Du die entspr. Stellen nicht verwirren...
August 5, 201410 j Dass die Erstzulassung in einem späteren Jahr erfolgt als die VIN ausgibt, ist durchaus nicht selten. Aber in diesem Fall sind es sogar sieben Jahre. Nachforschen ob es in diese Richtung geht. Doch die VIN, mehrfach und gleich am Fz, lügt nicht. Also hast du einen 84er - egal was umgebaut bzw. nachgerüstet wurde. Gruß Gerd
August 5, 201410 j Autor Ok, also sollte die VIN ausreichen. Aber was macht die arme Frau mit der VIN? In der offiziellen Saab Software meines Händlers ist bei 1986 Schluß, die kann die VIN nicht dekodieren. Ich vermute das es den ganzen TÜV, DEKRA, FSP,... ähnlich geht, mehr als in Datenbanken nachschauen können die ja auch nicht. Und der Link den ich angegeben habe ist ja wohl auch nur eingescannt. Gibt es da was offizielles auf das ich verweisen kann? Vielen Dank Thomas
August 5, 201410 j Erstmal ist für die Erlangung des H-Kennzeichen das Datum der Erstzulassung relevant, sonst nix. Das dürfte ohne Nachweis darüber, dass da zB mal ein Fehler passiert ist und das Auto 1984 bereits zu gelassen war, schwierig werden...
August 5, 201410 j die erstzulassung?! ganz sicher? was ist mit importen ... ? Keiner hat was von Erstzulassung in Deutschland gesagt ;-) Bei meinem 96 wurde ja auch das Datum aus den schwedischen Papieren übernommen... Wobei, selbst wenn es die deutsche wäre hätte er dieses Jahr das H bekommen ;-)
August 5, 201410 j Erstzulassung gilt leider, nicht Baujahr, ist auch logisch, wenn man bedenkt dass Vater Staat so wenig wie möglich Oldtimer auf den Strassen haben möchte. Siehe auch: willkürliche Gesetzesauslegung bei bestandsgeschützten 07-er Fahrzeugen, Euro-auf D-Schadstoffklassenumschlüsselungen etc. Der Staat betrachtet uns als Feinde, nicht als Freunde.... Die genaue gesetzliche Regelung findet man u.a. unter: deloman.de unter "Service" : Früher war grundsätzlich die Erstzulassung entscheidend, heute u.U auch das Baujahr, wenn man es ZWEIFELSFREI nachweisen kann, ansonsten gilt automatisch die alte Regelung. Bei einem VIN-Decoder der nur bis 1986 reicht und einem nicht mehr existenten Hersteller wird sich deshalb (jede) Zulassungsstelle querstellen... Bearbeitet August 5, 201410 j von EastClintwood
August 5, 201410 j Hier wie auch sonst gilt: das persönliche Gespräch. Am besten mit gutachterlichen Quellen fundiert, die man im Regegelfall selbst zu besorgen in der Lage ist.
August 5, 201410 j Ich würde einfach einen Euro2-Kat.nachrüsten und mich über die gegenüber dem H-Kennzeichen nochmals erheblich reduzierte Steuer freuen.
August 5, 201410 j Erstmal ist für die Erlangung des H-Kennzeichen das Datum der Erstzulassung relevant, sonst nix. Nö, das Datum der Inverkehrbringung. Und der allgemeinen Erfahrung nach liegt dies, von Ausnahmen angesehen,nur kurz nach dem Produktionsdatum, und damit auf jeden Fall innerhalb des Kalenderjahres des Modelljahres. Auch wenn die Karre beim Händler steht, gilt sie als vom Herstellen in Verkahr gebracht. Hatten wir alles schon mal. Ist aber, hier wie auch am Schalter eben nur schwer vermittelbar. Ansonsten siehe #10.
August 6, 201410 j Ich habe vergangene Woche meinen 99 aus Orange hier in De als Oldtimer zugelassen. Tag der Erstzulassung war das Datum was interessiert. Ein viel größeres Problem war meine nur vierstellige Fzg.Nr. Diese war von diversen Kleinherstellern schon über 70! mal vergeben.
August 6, 201410 j Ich würde mit dem Ausdruck von saabnet.com und Foto der VIN vom Fahrzeug zur netten Dame der Zulassung gehen und mich mit der unterhalten wie das in den Papieren richtig gestellt werden kann, denn dass ein Fahrzeug 7 Jahre irgendwo einen Dorröschenschlaf verbringt ist m. E. unwahrscheinlich.
August 6, 201410 j Nö, das Datum der Inverkehrbringung. Und der allgemeinen Erfahrung nach liegt dies, von Ausnahmen angesehen,nur kurz nach dem Produktionsdatum, und damit auf jeden Fall innerhalb des Kalenderjahres des Modelljahres. Auch wenn die Karre beim Händler steht, gilt sie als vom Herstellen in Verkahr gebracht. Hatten wir alles schon mal. Ist aber, hier wie auch am Schalter eben nur schwer vermittelbar. Ansonsten siehe #10. Haarspalterei... und ist auch nur interessant bei Fahrzeugen die noch nie zugelassen worden sind... Und hättest du meinen Beitrag richtig gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich "erstmal" geschrieben habe. Was man in konkreten Einzelfällen und mit entsprechenden Nachweisen machen kann steht auf einem ganz anderen Blatt....
August 6, 201410 j Und hättest du meinen Beitrag richtig gelesen, wäre dir aufgefallen, dass ich "erstmal" geschrieben habe. Was man in konkreten Einzelfällen und mit entsprechenden Nachweisen machen kann steht auf einem ganz anderen Blatt....Sorry Tobi, das 'erstmal' hatte ich wohl wirklich überlesen. Wollte nur darauf hinweisen, dass der Gesetzestext eben nicht auf die EZ abstellt. ... und ist auch nur interessant bei Fahrzeugen die noch nie zugelassen worden sind...Oder eben nennenswert nach ihrem MY.
August 6, 201410 j Wie sieht es denn aus mit einer Hilfeleistung für Thomas (Frozenbird)? Kann man(n)/Frau nicht auch durch den Fahrzeugbestand dokumentieren, bei fortlaufender Fahrgestellnummer, das die F.-Nummer zwischen den Bestandsfahrzeugen von uns liegt? Also zeitlich einzugrenzen ist, durch den Fahrzeugbestand an Saab in Deutschland/Europa, im Forum? Lasst uns mal schauen....1984/1985 wie müssen die Nr. lauten? Jedes amtlich zugelassene Fahrzeug hat ein Dokument, ist ein Dokument und hält Stand vor der Behörde. Gruß Peter (Besitzer eines 1991ers)
August 6, 201410 j Wozu? Die Fahrgestellnummer entspricht einer gewissen Norm. Bei Saab seit MY 1981, anhand derer kann jeder das Modelljahr erkennen. Es geht schlicht um den bürokratischen Akt der Anerkennung des Baujahres als relevantes Datum für das H-Kennzeichen... Das das Auto aus 84 stammt ist glaube ich unstrittig.
August 6, 201410 j Tja..... oder es ist doch ein späteres Baujahr, worauf die neuen Achsen, die Heckklappe, der Motor und vielleicht weitere Details hindeuten würden, und aus welchen Gründen auch immer erhielt dieser Wagen die VIN eines anderen Autos! Fahrgestellnummern neu einzuschlagen und die Typenschilder zu tauschen ist ja auch nicht unmöglich!
August 6, 201410 j So ein Aufwand mit der F.-Nr. treiben nur Diebe, die etwas vertuschen wollen also ein Wiederaufbau aus Diebesteilen? Ist das jetzt richtig zwischen den Zeilen gelesen? ([mention=701]Ziehmy[/mention]) So könnte es auch aussehen wenn man das vermutet....Ungarn als Absatzland für Polen/ Weissrussland usw? Bearbeitet August 6, 201410 j von Skywalker
August 6, 201410 j Tja..... oder es ist doch ein späteres Baujahr, worauf die neuen Achsen, die Heckklappe, der Motor und vielleicht weitere Details hindeuten würden, und aus welchen Gründen auch immer erhielt dieser Wagen die VIN eines anderen Autos! .. Und dazu auch noch ein Umbau auf die alten Sitzschienen um die Betrachter zu verwirren... Nein, die o.g. upgrades sind alles Andere als ungewöhnlich, ich kenne sicher ein halbes Dutzend 900er mit Umbau auf die neue Achse und Bremse.
August 6, 201410 j Oppps..... Stimmt! die alten Sitzschienen hatte ich überlesen! Dan ist es in der Tat eher unwahrscheinlich, dass es sich um ein neueres Baujahr handelt....
August 6, 201410 j Achsen, Sitzschienen, VIN, Bremsen, Kupplung, Getriebe, nicht zu vergessen die Scheibe, da steht das Produktionsdatum drauf (kann nach einem Scheibentausch auch nach hinten los gehen) .... die Diskussion muss dann der/die Mann/Frau aus der Behörde verstehen? Ich glaube damit sind dort die Meisten überfordert. Das einzige was bei Bürokraten zählt sind Dokumente.
August 6, 201410 j Autor Tja, ich danke alle vielmals für die Diskussion und die Hinweise. Ich werde nächste Woche mein Glück mal wieder probieren, jetzt geht's erstmal zur HanseSail nach Rostock, mal andere alte Dinge gucken ;-)
August 7, 201410 j Hmmm, Bj. 84 ist ja wohl optisch ganz deutlich von einem Bj. 91 zu unterscheiden.... Gradschnautzer vs. Schrägschnautzer... Oder hab ich da was nicht richtig mitbekommen:ciao: Anhand der VIN lässt sich doch nachweisen (Buchstabe!), welches Modelljahr da ansteht, die lässt sich doch an weiteren Spuren am Fz (Aufdruck an den Scheiben; Typaufkleber im Motorraum) erhärten. Ich glaube, die Dame am Tresen macht da erstmal gar nichts, ich würde mir ein Gutachten, welches du als H-Kennzeichen-Aspirant (spezielle HU) einholen, und mal schauen, was der Gutachter so herausfindet... Gruß Kater546
August 7, 201410 j Hmmm, Bj. 84 ist ja wohl optisch ganz deutlich von einem Bj. 91 zu unterscheiden.... Gradschnautzer vs. Schrägschnautzer...Gut, dann nenne mir bitte mal das MY meiner Semmel: - beplankter Geradschnautzer - Aero-Sitze, also neue Sitzschiene Und nein, Du must nicht überlegen, was davon umgebaut ist: Die Karre war ein 90er Schrägschnauzer mit alter Sitzschiene Anhand der VIN lässt sich doch nachweisen (Buchstabe!), welches Modelljahr da ansteht, die lässt sich doch an weiteren Spuren am Fz (Aufdruck an den Scheiben; Typaufkleber im Motorraum) erhärten. Ich glaube, die Dame am Tresen macht da erstmal gar nichts, ich würde mir ein Gutachten, welches du als H-Kennzeichen-Aspirant (spezielle HU) einholen, und mal schauen, was der Gutachter so herausfindet...Das sehe ich absolut ebenso! Die VIN ist die Wahrheit (sofern sich nicht jemand der Urkundenfälschung strafbar gemacht hat), und die EInordnung als Oldtimer obliegt dem Gutachter, nicht der Dame am Tresen.
An der Unterhaltung teilnehmen
Du kannst jetzt posten und dich später registrieren. Wenn du ein Konto hast, melde dich jetzt an, um mit deinem Konto zu posten.