23. Februar 20187 j Autor Danke für den Zuspruch, habe auch schon zwei Autos aus Schweden auf eigenen Rädern überführt und bin jedes Mal liegen geblieben. War trotzdem ein Abenteuer an das ich mich gern erinnere. In der zweiten Märzwoche soll es so weit sein, werde berichten - hoffentlich nicht über Enträuschung. Trailer kostet mich 100 Euro von Fr - Mi, das geht doch!
23. Februar 20187 j OK, mach dein Abenteuer, das wird dich umso mehr mit deinem Neuerwerb verbinden! Gute Fahrt;
24. Februar 20187 j Ich wollte im letzten Jahr ein gekauftes Auto (Schweden-Import) beim privaten Verkäufer abholen (innerhalb Deutschlands): Brandneuen TÜV-Bericht inkl. H-Abnahme habe ich vorgelegt, das Kurzzeitkennzeichen wurde mir aufgrund der fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung versagt. Wohlgemerkt: das Auto sollte lediglich überführt werden und nicht zugelassen! Wer dient hier eigentlich wem? Der Staat dem Bürger oder umgekehrt? Zum Thema Unbedenklichkeit: Finden konnte ich unter Einfuhr nur "Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Einfuhr aus nicht-EU Ländern". Das entfällt hier im konkreten Fall, weil das Auto aus den NL eingeführt wird.
24. Februar 20187 j Den gezahlten Preis weiß ich nun nicht ... und ob ich damit hier richtig bin ... auch nicht ... Aber auf jeden Fall haste da wohl was richtig gemacht ... :) Eben gelesen: Saab 901 ... steigen im Preis / Wert .... ALLE !!! :) https://www.focus.de/auto/gebrauchtwagen/youngtimer/youngtimer-wert-giganten-2017-boom-oder-blase-diese-klassiker-haben-eine-eingebaute-wertsteigerung_id_7167559.html
24. Februar 20187 j Autor Den gezahlten Preis weiß ich nun nicht ... und ob ich damit hier richtig bin ... auch nicht ... Aber auf jeden Fall haste da wohl was richtig gemacht ... :) Eben gelesen: Saab 901 ... steigen im Preis / Wert .... ALLE !!! :) https://www.focus.de/auto/gebrauchtwagen/youngtimer/youngtimer-wert-giganten-2017-boom-oder-blase-diese-klassiker-haben-eine-eingebaute-wertsteigerung_id_7167559.html Super, vielen Dank - Preis war 3750
24. Februar 20187 j Klingt nach einem für das Auto, so wie sich diese hier bisher darstellt, überaus fairen Preis.
2. März 20187 j Autor Dienstag abend hole ich das Auto, drückt mir die Daumen, dass es auch so ist, wie es aypuf den Fotos aussieht und der Verkäufer verspricht
3. März 20187 j Autor Noch ne Frage zu den Zusatzscheinwerfern und der schwedischen Anhängerkupplung: Was muss ich beachten, dass ich das Zeug bei der Vollabnahme eingetragen bekomme?
3. März 20187 j Moin Cameo, anbei ein link zu den Zusatzscheinwerfern bzw. was erlaubt und was nicht erlaubt ist. Von Anhängerkupplungen habe ich keine Ahnung. https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1306826133658578130959/1.1.04-tipp-pkw-beleuchtung-v2.pdf
3. März 20187 j Dienstag abend hole ich das Auto, drückt mir die Daumen, dass es auch so ist, wie es aypuf den Fotos aussieht und der Verkäufer verspricht Ich drücke ganz feste und hoffe das beste für Dich………… Gruß, Thomas
3. März 20187 j Hoffe, dass es kein „aypuf-Auto“ wird. Was auch immer das ist, hört sich aber irgendwie negativ an.
3. März 20187 j Noch ne Frage zu den Zusatzscheinwerfern und der schwedischen Anhängerkupplung: Was muss ich beachten, dass ich das Zeug bei der Vollabnahme eingetragen bekomme? Meines Wissens bekommt man die AHK nicht durch. Aber Alternativen z.B. von Westfalia gibt es ja.
3. März 20187 j Bestenfalls wird sie ignoriert - oder sie muß abmontiert werden. aypuf? Klingt nicht schwedisch
4. März 20187 j Autor Meines Wissens bekommt man die AHK nicht durch. Aber Alternativen z.B. von Westfalia gibt es ja. Was ist das Problem? Die Kupplung war in Schweden und Holland eingetragen, warum machen dann die Deutschen Probleme? Was ist anders? Anbei die holländische Zulassung! Uwe
4. März 20187 j Die Kupplung war in Schweden und Holland eingetragen, warum machen dann die Deutschen Probleme? Was ist anders? Die holländische Zulassung ist hier belanglos. Wenn die Kupplung ein E-Prüfzeichen hat, kannst Du sie m. W. eintragen lassen. Ansonsten mußt Du sie entfernen.
4. März 20187 j Abgesehen davon hast Du mit dem o.g. Exemplar nicht unbedingt eine Zugmaschine erworben, die ersatzlose Demontage des Agrarhakens ist deshalb kein wirklicher Verlust.
4. März 20187 j Die holländische Zulassung ist hier belanglos. Wenn die Kupplung ein E-Prüfzeichen hat, kannst Du sie m. W. eintragen lassen. Ansonsten mußt Du sie entfernen. Kenne ich auch so, selbst so erlebt.
4. März 20187 j Mein EMS hatte auch son Schwedenhaken. Der aaS lies sich da aber nicht drauf ein, also weg damit. Wer den braucht, kann ihn sich abholen, ansonsten geht er demnächst zum Verwerter.
4. März 20187 j Eine Anhängerkupplung ist immer häßlich und verschandelt die gesamte Optik des Fahrzeugs.
4. März 20187 j Mir hat man vor Jahren beim TÜV gesagt, dass die AHK nicht mehr eingetragen werden. Gemeint waren die T8 oder wie die heißen. Inwieweit dass hier von belang ist .... Immerhin abnehmbar im Ggs. zu den vom 99.
4. März 20187 j Mir hat man vor Jahren beim TÜV gesagt, dass die AHK nicht mehr eingetragen werden.Dies betrifft nur 'aktuelle' AHK mit EG-BE. Alles, was keine hat, benötigt meines Wissens nach wie vor ein Gutachten und eine Einzelabnahme.
4. März 20187 j Das sind meines Wissens immer Einzelabnahmen gewesen. Aber wenn sich da etwas verändert haben sollte, wäre das natürlich a) prima und b) der entsprechende STVZO-Passus interessant.
5. März 20187 j Autor Muss ja eh ne Vollabnahme machen, dann kann der Prüfer ja auch gleivh die AHK mit abnehmen. Die Kupplung an meinem Buckelvolvo hatte auch kein Schild und wurde eingetragen. Die Hoffnung stirbt zuletzt!
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