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Verkauf von PKW ohne HU (oder Wertgutachten) ab 2026

Empfohlene Antworten

Aus aktuellem Anlaß (siehe Marktplatz) hier einmal zur Klarstellung:

  1. die entsprechende Verordnung ist noch nicht in Kraft, Zitat:
    Realistisch ist, dass die Verordnung noch in diesem Jahr beschlossen wird und entweder noch 2026 oder erst 2027 umgesetzt wird.

    siehe: https://www.huk.de/fahrzeuge/ratgeber/news/verkauf-von-gebrauchtwagen-ohne-tuev-2026.html
    oder https://www.kfz-sh.de/sales/gebrauchtwagen/neue-richtlinie-fuer-altfahrzeuge-geplant

  1. leider betrifft die kommende Verordnung, zumindest im aktuell bekannten Wortlaut, durchaus auch Verkauf von PKW als Privatperson.
    Zwar sollen die Verkäufe entsprechender PKW ohne HU/Gutachten von Privatpersonen grundsätzlich weiterhin erlaubt sein (z.B. per Zettel im Auto ... was aber schwierig ist, da man einen PKW ohne HU (und dann meistens ohne Zulassung) eher nicht auf öffentlichen Straßen parkt) , jedoch nicht über Online-Plattformen (also wie mobile.de, Autoscout, kleinanzeigen, usw. ). Bzw. gilt dann (Stand jetzt laut bekanntem Text) die gleiche Voraussetzung wie bei Gewerbetreibenden: eine Einstellung eines Angebots ist nur dann möglich, wenn eine gültige HU oder ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen wird.

    Persönliche Meinung:
    ich hoffe, daß die entsprechenden Lobbygruppen hier noch nacharbeiten und dafür sorgen, daß Privatverkäufe solcher PKW auch weiterhin "normal" über die üblichen Portale möglich sein werden.

    Und:
    Gehört jetzt nicht direkt hier ins Thema, aber ich denke, die kommende Verordnung für Gewerbetreibende wird dazu führen, daß es diesen Jahr bei älteren Gebrauchten einen erheblichen Preisnachlass geben wird, weil vor allem kleinere selbständige Händler ("Fähnchenhändler") versuchen werden, den Bestand an Fahrzeugen ohne HU noch vor Inkrafttreten abzuverkaufen.

    Und:
    Ob die Anzahl von "Gefälligkeits-HU" wieder zunimmt, bezweifele ich. Die Konsequenzen bei Nachweis für Prüfer*innen sind doch inzwischen erheblich


    @Zabark abgesehen davon, dass Du mit Deinen Ausführungen falsch liegst, ist Dein Inserat völlig unzureichend. Lies es nochmals, und dann sollte auch Dir auffallen, daß sämtliche Infos über Deinen Saab fehlen.

Ich habe das Inserat nicht in den Verkaufs Teil gepackt, das kam von wem anders.

Des weiteren was fehlt, Saab, 250tsd km und hat keinen tüv also schlachter. Ich habe keine Ahnung was ihr hier wollt, aber wenn niemand dieses hässliche Altmetall möchte, dann geht es halt auf den Schrott, mir ist das egal. Ich kann gerne ran hängen das es Feler P1110 ist, laut einem anderen Forum das ich gefunden hatte, sehr bekannter Fehler. Ich habe keine Ahnung und kein Interesse an Saab, ich fahre Autos für die man noch Ersatzteile bekommt.

Am 21.1.2026 um 12:02, Zabark hat gesagt:

Ich habe das Inserat nicht in den Verkaufs Teil gepackt, das kam von wem anders.

Des weiteren was fehlt, Saab, 250tsd km und hat keinen tüv also schlachter. Ich habe keine Ahnung was ihr hier wollt, aber wenn niemand dieses hässliche Altmetall möchte, dann geht es halt auf den Schrott, mir ist das egal. Ich kann gerne ran hängen das es Feler P1110 ist, laut einem anderen Forum das ich gefunden hatte, sehr bekannter Fehler. Ich habe keine Ahnung und kein Interesse an Saab, ich fahre Autos für die man noch Ersatzteile bekommt.

Hej,

mir sind bei Deinem Beitrag bspw. folgende Fragen gekommen:

  • Welches Baujahr/Modelljahr ist sein Auto?

  • Welche Farbe hat es?

  • Wie ist sonst der Insgesamtzustand?

  • Er kann doch zwei, drei Fotos mit reinstellen, oder?

Mit den bisherigen Infos kann sich ein potentieller Interessent zu wenig Bild davon machen, ob ihn das Auto zum Reparieren oder Zerlegen interessiert.

Die Hinterachsaufnahmen möchte ich mir gar nicht mehr antun. Gut fürn Schrott.

  • Autor

@admins: bitte den Beitrag von zabark in seinen Marktplatz-Eintrag verschieben. Jetzt weiß jede*r, worum es bei der Kiste geht. Und die 3 (4, gerne auch der hier) Beiträge unter meinem Eingangspost löschen

Und dann kann es hier mit dem eigentlichen Thema weitergehen.

@Zabark : Ich habe Deinen Beitrag zu Deiner Anzeige bei Verkaufe Saab hinzugefügt und hier gelöscht, damit es keine Umgehung des Marktplatzes darstellt ……

Gruß, Thomas

Zum Eingangsthema:

Ich lese aus der EU-Verordnung nur, das ein gültiger Prüfbericht vorliegen muss bzw. ein Nachweis, das das Fahrzeug kein "Altfahrzeug" ist.

Konkret schreibt man:

eine gültige HU-Bescheinigung oder ein Gutachten eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen.

D.h. Wenn ein HU-Bericht mit Mängelliste vorliegt, der gültig ist, (nirgends steht konkret was "gültig" bedeutet) dann reicht das aus.

Das impliziert nicht, das das Fahrzeug "Tüv" hat.

"Altfahrzeug" ist definiert:

Ein Auto gilt künftig als Altfahrzeug, wenn es erhebliche und nicht reparierbare Schäden aufweist – zum Beispiel an tragenden Strukturteilen oder sicherheitsrelevanten Systemen wie Bremsen oder Airbags. Auch Fahrzeuge ohne gültige Fahrgestellnummer oder solche, die länger als zwei Jahre abgestellt waren und keine Hauptuntersuchung bestanden haben, fallen in diese Kategorie. Sobald ein Verwertungsnachweis vorliegt, ist der Verkauf ausgeschlossen – das Fahrzeug muss recycelt werden.

Würde also bedeuten: Wenn die Kiste keine gültige HU mehr hat, würde ein Mängelbericht der Prüfstelle ausreichen. (Sofern dort keine Zwangstilllegung erfolgt ist!)

Müsste man jetzt vielleicht noch von einem Fachjuristen prüfen lassen, aber da gibts durchaus ein "Schlupfloch".

Ansonsten wird die Karre halt als Ersatzteilspender veräußert. Hat bisher auch keinen gestört.

Letztlich ist das ganze Ding auch nur eine Verschärfung, denn auch bisher galt, das Mängel am Fahrzeug mitgeteilt werden müssen, sonst ist der Kaufvertrag unwirksam.

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