Zum Inhalt springen

Eber

Mitglied
  • Registriert

  • Letzter Besuch

Alle Beiträge von Eber

  1. Links "SAAB", rechts "900 turbo". Wie beim Sedan, meiner ist auch ein '87er. https://www.saab-cars.de/threads/87er-900-sedan-turbo.51036/page-13#post-1304751
  2. Naja, mir ist schon klar, worauf Du hinauswillst, aber vielleicht letztmalig noch: Der allgemeine Sprachgebrauch oder die individuelle Wahrnehmung deckt sich nicht immer mit der Rechtsnorm - selbst wenn diese evtl. tatsächlich in diesem Fall diskutabel ist. Es bringt nichts, hier sich an der Doppeldeutigkeit des "Inverkehrbringens" aufzuhängen. Du wirst keine Zulassungsstelle in Deutschland finden, die von der u. g. Praxis abweicht. Wenngleich ich Bekannte habe, bei denen für die Zuteilung in deren Heimatlandkreis der Monat der Erstzulassung gereicht hat - andernorts (hier z. B., Landkreis LL) ist der genaue Tag maßgeblich. Bei US-Importen ohne Title trägt man üblicherweise daher den 01.07. ein.
  3. Danke, daß Du Dich so umfangreich mit dem Thema auseinandergesetzt hast. Allerdings sehe ich keinerlei Widerspruch zu meiner Aussage. Du schreibst ja selbst: Die Regelung zielt m. E. eindeutig auf Fahrzeuge aus Sammlungen oder Importe ab, bei denen kein eindeutiges Datum einer wie auch immer definierten Inverkehrbringung ermittelbar ist. Wer Freude oder Sinn darin empfindet, sich wegen weniger Monate mit seiner Zulassungsbehörde hinsichtlich einer Ausnahmeregelung auseinanderzusetzen, darf das ja gerne tun. Nur fürchte ich, daß die Zeit besser damit genutzt wäre, sein Fahrzeug auf Einklang mit dem Anforderungskanon zu prüfen. *zwinker* ;-)
  4. Ich weiß nicht, was die Diskussion hier soll. Die Lesart des Gesetzestextes ist eindeutig und unzweifelhaft. Im Zulassungsrecht wird für die Zuteilung des H-Kennzeichens das Datum der Erstzulassung herangezogen. Ich bin den Beweis des Normalfalles nicht schuldig, er ist universell im Internet und herkömmlichen Quellen dokumentiert.
  5. Wenn Du Pylon richtig schreibst, finden potentielle Kunden das Ding besser! ;-)
  6. Bei den genannten Kriterien (Automatik, Klima) würde ich auch einen 9000 CS nehmen. Die paar Kilometer fährt jeder Kiesplatz-9000er ohne daß Du auch nur einmal die Haube aufmachst.
  7. Das ist doch nicht lange. Das sind ein paar Monate, bestenfalls ein Jahr. Das sehe ich nicht als als sonderregelungswürdig an. Oftmals wurden Vorführ- oder Lagerfahrzeuge von Händlern bestellt und konnten erst Monate später verkauft werden. Das ist völlig üblich (gerade bei schlecht marktgängigen Fahrzeugen wie einem späten 9000) und bedarf keiner Ausnahmeregelung. Hier liegt eine reguläre deutsche Erstzulassung vor. Die Sonderregelungen sind für Fahrzeuge gedacht, die jahrelang - oder sogar ausschließlich - seit ihrer Produktion in Sammlungen gestanden sind. Eine nach Neukauf in einer Sammlung verschwundene DS von 1955 hat durchaus ein H verdient, auch wenn keine Erstzulassung zu ermitteln ist. Ein 1989 zugelassener aber 1988 gebauter Youngtimer kann ruhig noch ein Jahr warten. Natürlich wäre es logischer, das Produktionsdatum zugrunde zu legen. Es ist aber nun mal nicht so.
  8. Das ist freilich alles richtig, aber mehr oder weniger geht es hier eher um des Kaisers Bart. 99% der Fahrzeuge haben ein Erstzulassungsdatum, das nahe am Produktionsdatum liegt. Bei der Vergabe des H-Kennzeichens wird grundsätzlich das Datum der ersten (deutschen) Zulassung zugrunde gelegt und nicht das Produktionsdatum. Bezüglich Halden-, mancher Importfahrzeuge und anderer Orchideen gibt es Einzelfallentscheidungen, die aber nichts an der für den größten Teil aller Fahrzeuge geltenden Regelung ändern.
  9. Meines Wissens nur, wenn die EZ nicht zu ermitteln ist. Aber Zulassungsrecht wird auf Landkreisebene gesprochen, so daß hier im Zweifelsfall die Anfrage bei der Zulassungsstelle Klarheit schafft.
  10. EZ ist ausschlaggebend.
  11. Der Preis erscheint mehr als fair für das Gebotene. Getriebe von HFT. Steht soweit beurteilbar relativ gut da.
  12. Andererseits habe ich auch schon reichlich H-gekennzeichnete Fahrzeuge gesehen, deren Umbauten definitiv nicht zeitgenössisch waren. Man weiß natürlich nicht, ob die Fahrzeuge jeweils in diesem Zustand auch vorgeführt wurden. ;-) Am besten ist wirklich, man bespricht den Wagen vorher mit dem Prüfer, dann erlebt man keine bösen Überraschungen.
  13. Naja, das waren ja auch E30-Cabriolets. Schöner XM übrigens, da saugt man ja eher nur Brösel vom Gitanes-Tabak an, oder?
  14. Selbst wenn die Wartung nur fragmentarisch gemacht wurde, kannst Du da vermutlich ohne größere Investitionen 100 tkm draufnudeln. Ist halt die Frage, ob man das will, wenn man für das Geld schon gut ausgestattete Fahrzeuge mit geringfügig höherer Laufleistung bekommt. Allerdings unter Vorbehalt der in Österreich tatsächlich höheren Fahrzeugpreise.
  15. Nein, es muß aberkannt werden. Z. B. im Rahmen der HU. Hinsichtlich der technischen Optimierungen gibt es keine Probleme im Sinne des Anforderungskatalogs, wenn sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach Inverkehrbringung möglich gewesen sind. Einem Geradschnauzerumbau würde ich (persönliche Interpretation) kein H zuteilen, das sehe ich wie einen zum RSR umgebauten 964 - die kriegen auch keins. Aber das ist sicher Ermessensspielraum, würde ich vorher mit dem Prüfer besprechen.
  16. Der Inhalt ist immer ähnlich, nur die Jahreszahl ändert sich jedesmal. Bis der NEVS-9-3 mal wirklich verkauft wird, kann man den vermutlich mit H-Kennzeichen zulassen.
  17. Eber hat auf fortissimo's Thema geantwortet in Saab Stammtisch
    Wie alle in Paris halt... ;-) DriveNow und car2go funktionieren in München super und die Autos sind ok. Jedenfalls habe ich auf Treffen schon viel schlimmeres gesehen. ;-)
  18. Ja, und das gräßliche Bildschirmradio. Ansonsten tolles Auto!
  19. Eber hat auf rasumichin's Thema geantwortet in 9000
    Ja, allerdings. Viel Erfolg. Wenn Du noch was brauchst, PN, kann gern aus dem WHB kopieren/scannen.
  20. Hm komisch, mein Radlager wird und wird einfach nicht besser...
  21. Ganz ehrlich - für den Preis finde ich beide uninteressant. Zumal der Markt an ordentlichen 9-3 I Cabriolets groß ist. Der Flugrost beim ersten ist wirklich unüblich, da hätte ich starke Bedenken hinsichtlich der bisherigen Lagerung. Der Fehler der Lüftungsanlage beim zweiten kann einen in den Wahnsinn oder Ruin treiben, da würde ich auch die Finger davon lassen. Wie gesagt, es gibt bei diesem Fahrzeugtyp eine große Auswahl. Da muß man keine Exemplare mit offensichtlichen Mängeln kaufen.
  22. Absolut nicht. Nur wurde hier m. E. der Eindruck erweckt, das Leder im 9-3 II(I) wäre der letzte Mist. Das ist es definitiv nicht. Daß das im 901/9000 höherwertig ist, steht außer Frage.
  23. Eber hat auf bigintelligence's Thema geantwortet in Hallo !
    Doch. Wir sind zu viert (männliche Frontinsassen >1,85 m) mit so einem Fahrzeug vom Ammersee nach Südtirol gefahren und das geht völlig problemlos. Sehr schönes Auto übrigens. Ein 9-3 II(I) CV in jetblack sieht einfach immer top aus.
  24. Eber hat auf rasumichin's Thema geantwortet in 9000
    Der Stecker sieht jedenfalls schon mal sehr gut aus! WHB vorhanden?

Wichtige Informationen

Wir haben Cookies auf deinem Gerät gespeichert, um diese Website zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist.

Konto

Navigation

Suchen

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tippen Sie auf das Schlosssymbol neben der Adressleiste.
  2. Tippen Sie auf Berechtigungen → Benachrichtigungen.
  3. Passen Sie Ihre Einstellungen an.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.