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Wildschwein, Vollbremsung, Crash von hinten :(

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Grundsätzlich keine Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen. Denn die Versicherung will sowenig wie möglich zahlen.

Wie schon öfters gesagt: Suche dir selbst deine Unterstützung und behalte die Fäden in der eigenen Hand.

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...warum "Da muß gezogen werden" ?) und fahren, solange es wirtschaftlich vertretbar ist.

 

Ganz einfach. Ohne ziehen bekommst Du da keine unverbogene Stoßstange drauf.

 

Und Deine Meinung ist hier unerheblich, da ein wirklicher Schaden mit einer erheblichen Verformung vorhanden ist. Da hilft keine Wunschmeinung....

 

Und hättest Du jemals etwas verformte 9000er gesehen, hättest Du nicht so eine Aussage gemacht...

  • Autor
Mache das bloß nicht!

Die schicken Dir sonst gleich selbst einen Gutachter.

 

Klare Regeln:

- Anwalt beauftragen

- Gutachter beauftragen (evtl. kann Dir der Anwalt ja einen empfehlen, falls Du keinen kennst)

Beide rechnen im Normalfalle direkt mit der versicherung ab, so dass Du nichts verauslagen mußt.

 

Okay, Aber muss ich nicht trotzdem dort anrufen, zumindest um mitzuteilen das ich einen eigenen Gutachter beauftrage ?

 

Anwalt rufe ich dann morgen auch mal an, habe allerdings die befürchtung das dies die Abwicklung in die länge zieht.

So lange Du mit der gegnerischen Versicherung noch keine andersweitigen Vereinbarungen getroffen hast, mußt Du nicht mit ihr telefonieren.
Okay, Aber muss ich nicht trotzdem dort anrufen, zumindest um mitzuteilen das ich einen eigenen Gutachter beauftrage ?

 

Für den Fall, daß du einen Anwalt nimmst, kannst du das diesem überlassen, dafür wird er ja bezahlt. Wenn nicht, solltest du das schon tun und denen sagen, daß du von deinem Recht auf eigene Auswahl eines Gutachters Gebrauch machst.

 

Anwalt rufe ich dann morgen auch mal an, habe allerdings die befürchtung das dies die Abwicklung in die länge zieht.

 

Da ist sehr wohl was dran, das hat mal mein Junior bei einem unverschuldeten Auffahrunfall erlebt. Die gegnerische Versicherung rief ihn sofort am nächsten Tag an, bot ihm einen Mietwagen an und empfahl ihm, einen Gutachter seiner Wahl auszusuchen. Sah also alles recht positiv aus, doch das änderte sich schlagartig, als Junior trotzdem einen Anwalt einschaltete- entgegen meinem Rat, aber die Jugend weiß ja immer alles besser.... Da zog die Versicherung sämtliche Register, verweigerte stur die Zahlungen und zog das ganze Verfahren unheimlich in die Länge.

Ich würde also einen Anwalt erst dann einschalten, wenn sich die gegnerisiche Versicherung "unkooperativ" verhält.

Ob sich das in die Länge zieht, könnte dir egal sein. Du hast für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung Anspruch auf ein adäquates Ersatzfahrzeug oder eine Tagespauschale (geschätzt 50,-/Tag). In der Regel dauert das Prozedere nicht länger als 14Tage.

Du sagst dem Anwalt Bescheid, der meldet sich bei der Versicherung. Du beauftragst einen Gutachter oder der Anwalt macht das. Dann hast du am Mittwoch verlässliche Zahlen vorliegen. Bei dem geringen Betrag (bis 3000,-) wird die Versicherung umgehend zumindest einen Teil zahlen, abhängig davon welche Gesellschaft das ist.

Bis übernächste Woche kann also schon dein neuer 9000 da stehen oder dein Konto ist dick und du reparierst in Ruhe...

Wie schon geschrieben wurde kommt die Märchensteuer nach erfolgter Rep. oder Wiederbeschaffung.

Den "Schrottwagen" kannst du übrigens behalten, du musst ihn nicht für 80,- abgeben. Der Betrag wird dann abgezogen. In der Restwertbörse ist nur der Höchstbietende auch verpflichtet, zum gebotenen Preis zu kaufen, Rechte am Wagen hat er nicht.

Mache das bloß nicht!

Die schicken Dir sonst gleich selbst einen Gutachter.

 

Klare Regeln:

- Anwalt beauftragen

- Gutachter beauftragen (evtl. kann Dir der Anwalt ja einen empfehlen, falls Du keinen kennst)

Beide rechnen im Normalfalle direkt mit der versicherung ab, so dass Du nichts verauslagen mußt.

Genau so, alles andere ist Tinnef, ich kann es leider nicht anders sagen.Telefonate und mündliche Absprachen mit Versicherungen würde ich gar nicht erst in Betracht ziehen.

Das trifft aber nur bei relativ neuen Autos zu.

War bei uns genauso (ein ähnliches Schreibes) Wir dachten auch einen Anwalt könnten wir uns ersparen.

Als die erfahren haben dass es sich um ein 14 Jahre altes Auto handelt wurden die Zusagen umgehend schriftlich zurückgenommen!!!!

Nimm einen Anwalt , hätte wir auch sofort machen sollen.

 

weezle

Ob sich das in die Länge zieht, könnte dir egal sein. Du hast für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung Anspruch auf ein adäquates Ersatzfahrzeug oder eine Tagespauschale (geschätzt 50,-/Tag). In der Regel dauert das Prozedere nicht länger als 14Tage.

 

Das kann man so pauschal nicht sagen, hängt alles von Gutachten, der weiteren Vorgehensweise und der generellen Nutzung des TEs ab. Und wer sich ein gleichwertiges Fahrzeug anmietet, der zahlt eh drauf!

 

Wie schon geschrieben wurde kommt die Märchensteuer nach erfolgter Rep. oder Wiederbeschaffung.

 

Bei so einem alten Auto zieht die Versicherung keine Mehrwertsteuer vom Wiederbeschaffungswert ab, da wird steuerneutral entschädigt. Aber auch nur, wenn der Gutachter keine Schnarchnase ist und den WBW ohne Mehrwertsteuer ausweist.

 

Kleiner Tipp: Spätestens wenn der Gutachter den Wiederbeschaffungswert INKLUSIVE Mehrwertsteuer hinschreibt, dann könnte das ein Hinweis sein, dass er so "neutral" nicht ist ....:cool:

und der Gutachter beziffert auch den Restwert, zusätzlich zum Zeitwert. Ich bin immer sofort -am gleichen oder nächsten Tag- zum Gutachter gefahren und habe ihm gesagt, er soll das Gutachten an Anwalt XY schicken. Bei dem hatte ich meistens erst eine Woche später einen Termin. Wenn die Versicherung vorher angerufen hat, habe ich gesagt, es sei schon alles beauftragt und in die Wege geleitet, danke für den freundlichen Anruf.

Letztes Jahr haben sie mich doch am Unfalltag erwischt. Der Gutachter war eingeschaltet, der RA noch nicht. Ich habe leider nnach dem Geschwätze -beide bei der gleichen Versicherung, da geht doch alles klar- auf einen RA verzichtet und dies bitter bereut.

auf einen RA verzichtet und dies bitter bereut.

...meine Liebste auch, dadurch hat sie viel Geld liegen lassen.....

  • Autor

Der Gutachter war eben da. Sagte natürlich das es ein Totalschaden sei. Er hat noch mehr Schäden gefunden als ich dachte.

Er stellt das Auto nun in eine Restwertbörse, das Gutachten hab ich dann Donnerstag.

 

Zur Restwertbörse: Bin ich verpflichtet das Fahrzeug dann an den höchstbietenden zu verkaufen, oder kann ich nach bestimmung des Restwerts

das Fahrzeug auch anderweitig verkaufen ?

 

Näheres dann Donnerstag.

Wer hat den Gutachter beautragt?

Restwertbörse ???

Sind das nicht die Strukturen, die für Versicherungen die Restwerte national/international in die Höhe treiben sollen?

 

Ich hab irgendwo gelesen, daß gerichtlich anerkannt auch regionale Firmen ohne Börse zum Zug kommen dürfen (die als "echte" Verwerter den Preis nicht einfach so im Sinne der Versicherung in die Höhe treiben wollen).

 

Auch diese Bemerkung (falls sie ohne weitere Erläuterung von pro und contra war) wäre für mich ein Warnsignal für wirklich fachkundige Beratung !

Zur Restwertbörse: Bin ich verpflichtet das Fahrzeug dann an den höchstbietenden zu verkaufen, oder kann ich nach bestimmung des Restwerts

das Fahrzeug auch anderweitig verkaufen ?

Nein, bist nicht verpflichtet. Wenn Du ihn nicht verkaufen willst, dann mußt Du auch nichts weiter unternehmen.
  • Autor

Den Gutachter hab ich selbst beauftragt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, empfohlen vom ADAC, hat mir den Gutachter genannt.

 

 

Edit: Darf ich nun z.B. das von mir letzte Woche gekaufte und eingebaute Autoradio samt Hecklautsprecher wieder ausbauen ?

Oder soll/muss ich noch warten ?

Ja, die Restwertbörsen zählen nicht. Ist durch alle Instanzen durch. Aber es wird halt immer wieder gemacht ...

 

Wobei es beim 9k damit nicht schlecht sein muss. Auf Frauchens 'A10-Anni' hatte exakt niemand geboten, womit der Restwert bei wiederum exakt NULL lag. Konnte ich mit leben.

wenns ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und das Auto zum Restwert angeboten wird, liegt der meist so um 100 Euro. Saab kennen wenige, seit der Insolvenz ist die Marke tot, und als Unfallwagen - wer will so was schon kaufen?

Der Restwert wird Dir vom Gesamtwert des Wagens abgezogen. Auch die Versicherung will den Wagen nicht haben. Also Lautsprecher erst einmal drinlassen

Bevor der Gutachter da war auf jeden Fall Radio drin lassen....
War es ein kleines grün-graues Männchen, welches den Wagen begutachtet hat?
der kauft ja jede Marke und jedes Modell in jedem Zustand. Ob das ernst ist? Oder er zahlt nur sehr wenig

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