Veröffentlicht Oktober 27, 20159 j Hallo Saab Freunde, wenn ich mir nicht gerade einen 1983 EMS gekauft hätte würde ich diesen GLS ansehen und vielleicht kaufen. http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/seltener-saab-900-gls-1-hand/379536446-216-1260 der Preis ist heiß - also falls jemand so etwas sucht, sollte er mal schauen. Gruß an die Saab welt Olli
Oktober 27, 20159 j Sehr interessantes und schönes Auto. Nur, frage ich mich, wenn er fertig für TÜV und H-Kennzeichen ist - warum macht man's dann nicht noch zu Ende? Gerade nach der Kurzzeitkennzeichen-Novelle ist das Auto für die meisten Privatkäufer in diesem Zustand äußerst unattraktiv.
Oktober 27, 20159 j Autor Die gleiche Überlegung hatte ich auch, normal würde man das vorm Verkauf noch machen.
Oktober 27, 20159 j TÜV + AU + H-Abnahme + Zulassung + Kennzeichen --> da ist ein knapper halber Tausi weg. Steuer + Versicherung für ein Jahr --> noch ein knapper halber Tausi weg (je nach Versicherung)... Würde dann wohl auf den Fahrzeugpreis aufgeschlagen werden, ob das für Interessenten lukrativer ist?
Oktober 27, 20159 j Fzg. wurde vor Monaten bei forum-auto.de angeboten und zwischenzeitlich auf beiden Portalen immer mal wieder (von meiner Meinung nach versch.) Anbietern inseriert.
Oktober 27, 20159 j TÜV + AU + H-Abnahme + Zulassung + Kennzeichen --> da ist ein knapper halber Tausi weg. Steuer + Versicherung für ein Jahr --> noch ein knapper halber Tausi weg (je nach Versicherung)... Würde dann wohl auf den Fahrzeugpreis aufgeschlagen werden, ob das für Interessenten lukrativer ist? Zulassung müßte ja nicht sein, aber TÜV und AU würden Probefahrt und Überführung schon wesentlich erleichtern.
Oktober 27, 20159 j Zumal man bei Abmeldung Steuer/Vers. anteilig zurück bekommt (vorausgesetzt man braucht nicht 1 Jahr zum Verkauf). Unangemeldete Autos kann ich zB fast gar nicht mehr kaufen.. KZK gilt nur noch im gleichen Landkreis, Auto muss TÜV haben, man muss vorher sicher wissen, dass man ihn sicher kauft (braucht glaube ich auch den Schein o.ä. zur Ausstellung des KZK?) usw. Und per Trailer holen: Man braucht Zugfahrzeug, Hänger UND jemanden mit dem passenden Führerschein. Tja. Aber: Ist ein schönes Auto, definitiv.
Oktober 27, 20159 j kannst aber nicht erwarten dass verkäufer noch kennzeichen mitgibt...im schadensfalle wird das eine never ending story ... Zumal man bei Abmeldung Steuer/Vers. anteilig zurück bekommt (vorausgesetzt man braucht nicht 1 Jahr zum Verkauf). kann bei nem saab durchaus passieren... KZK gilt nur noch im gleichen Landkreis wo steht denn das?
Oktober 27, 20159 j Habe bisher nur angemeldet gekauft und verkauft und dies im Vertrag festgehalten (wird innerhalb x Tagen umgemeldet) und eine Meldung an die Versicherung gemacht - war für die okay. Bzgl. KZK: "Ein Kurzzeitkennzeichen kann in folgenden Fällen bei den Zulassungsstellen des Kreises Lippe beantragt werden: · Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz im Kreis Lippe und das Fahrzeug besitzt eine gültige Hauptuntersuchung („TÜV“)/Sicherheitsprüfung. · Das für das Kurzzeitkennzeichen vorgesehene Fahrzeug hat seinen Standort im Kreis Lippe." - verstehe ich zumindest so.
Oktober 27, 20159 j TÜV + AU + H-Abnahme + Zulassung + Kennzeichen --> da ist ein knapper halber Tausi weg. Steuer + Versicherung für ein Jahr --> noch ein knapper halber Tausi weg (je nach Versicherung)... Würde dann wohl auf den Fahrzeugpreis aufgeschlagen werden, ob das für Interessenten lukrativer ist? Hmm... Natürlich wird der Wagen dann preislich weniger interessant, aber man schließt m. E. auch von vorneherein einen großen Käuferkreis aus, wenn man ohne TÜV anbietet. Wie gesagt ist natürlich die KZK-Novelle hier das Grundübel, vorher konnte man viel spontaner irgendwelche Kübel kaufen. Aber trailern (lassen) ist für mich völlig unattraktiv. Wenn ich mit dem Trailer hinfahre und die Karre ist eine Gurke, dann ist das ganze Tag im Anus. Wenn ich ohne Trailer hinfahre und das Auto ist top, kann ich das ganze nochmal machen. Naja, langer Rede kurzer Sinn: Wenn der Wagen einfach so durch den TÜV flutschen würde, dann würde ich als Verkäufer den immer auch machen. Heute vereinfacht das den Transport um Welten.
Oktober 27, 20159 j Autor Fzg. wurde vor Monaten bei forum-auto.de angeboten und zwischenzeitlich auf beiden Portalen immer mal wieder (von meiner Meinung nach versch.) Anbietern inseriert. Das spricht ja nicht für diesen wagen
Oktober 27, 20159 j Autor Das spricht ja nicht für diesen wagen Trotzdem sieht er auf den Bildern echt gut aus, naja ich bin mit meinem EMS auch glücklich. der war aber auch doppelt so teuer.
Oktober 27, 20159 j "Ein Kurzzeitkennzeichen kann in folgenden Fällen bei den Zulassungsstellen des Kreises Lippe beantragt werden: · Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz im Kreis Lippe und das Fahrzeug besitzt eine gültige Hauptuntersuchung („TÜV“)/Sicherheitsprüfung. · Das für das Kurzzeitkennzeichen vorgesehene Fahrzeug hat seinen Standort im Kreis Lippe." - verstehe ich zumindest so. Entweder/oder, würde ich sagen, nicht UND... Du kannst von München nach Hamburg fahren, dort einen Saab anschauen und wenn er dir gefällt in Hamburg das KZK holen und dann nach München zurück fahren. Ist am Wochenende natürlich schlecht, aber unter der Woche macht es das einfacher.
Oktober 27, 20159 j Aber trailern (lassen) ist für mich völlig unattraktiv. So unattraktiv ist das gar nicht, habe 500 km trailern lassen für 300,-€ ... schön entspannt auf der Couch die Ankunft abgewartet Bevor ich selber los zuckel fülle ich lieber eine Leerfahrt bei einem Dienstleister Teurer als TÜV + gelbe Kennzeichen + Benzin für die Heimreise ist das auf gar keinen Fall...
Oktober 27, 20159 j Entweder/oder, würde ich sagen, nicht UND... Du kannst von München nach Hamburg fahren, dort einen Saab anschauen und wenn er dir gefällt in Hamburg das KZK holen und dann nach München zurück fahren. Ist am Wochenende natürlich schlecht, aber unter der Woche macht es das einfacher. Ja, aber nur wenn der Wagen TÜV hat, Ohne darfst Du seit 1.3.15 nur Fahrten im Zulassungsbezirk und im benachbarten Zulassungsbezirk bis zur nächsten Überwachungstelle vornehmen. Ist jedenfalls in Hessen so.
Oktober 27, 20159 j Das spricht ja nicht für diesen wagen leute leute leute irgendwas findet ihr doch immer --> iiih der steht an ner hecke, da sitzt vielleicht n käfer drauf variante 1: hinfahren, anschauen, mitnehmen oder stehen lassen variante 2: blind kaufen, abholen, überraschen lassen da muß man mal die kaffeekanne einpacken und losziehen statt immer nur grübeln und überlegen
Oktober 27, 20159 j Gegen die Änderung der Modalitäten für das Kurzzeitkennzeichen gab es eine Onlinepetition. Ich meine, ich habe in diesem Forum darauf hin gewiesen: https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au Ist mittlerweile obsolet. In erster Linie war die Reaktion hier stark negativ. Kaum Fürsprecher in diesem Forum zu finden. Ich errinner mich vor allem an Sprüche, in denen angeprangert wurde, dass das Kurzzeitkennzeichen eh nur ausgenutzt wurde. Jetzt ist es weg. Und jetzt wird hier der mindere Wert von Fahrzeugen ohne TÜV herbeigelabert, da die schwierig zu überführen sind!!! Endlich aufgewacht?
Oktober 27, 20159 j Naja, das ist ja auch das Ziel gewesen. Gebrauchtwagenmarkt schädigen, Neuwagenmarkt (= deutsche Wirtschaft / Autolobby) stärken.
Oktober 27, 20159 j Ersatzteilsteuer waere noch was, Autos dann Wegwerfartikel wie Mixer & Staubsauger (ausser man besitzt einen Kobold)
Oktober 27, 20159 j Hallo, aber was ist daran verkehrt, wenn das Fahrzeug, das mit dem KZK überführt werden soll, noch gültigen TÜV hat? Immerhin wird er ja auf öffentlichen Straßen bewegt und könnte ander gefährden. Das man nur für ein gekauftes Fahrzeug das KZK bekommt, finde ich dagegen sehr unpraktisch. Gruß Martin
Oktober 27, 20159 j Und per Trailer holen: Man braucht Zugfahrzeug, Hänger UND jemanden mit dem passenden Führerschein. Tja. Aber: Ist ein schönes Auto, definitiv. Ich deute den aktuellen Führerschein so, dass das Gesamtfahrzeug, also PKW+Hänger nicht über 3,5t wiegen darf? Ein CSE hat 1800kg Anhängelast, wiegt 1400, ein 901 wiegt 1150...+ Eigengewicht Hänger....müsste doch passen? Den ollen "3er" mit den 7,5t haben ja nur die älteren Semester unter uns noch.
Oktober 27, 20159 j Der Traum aller Jäger und Sammler wäre natürlich das rote Händlerkennzeichen, aber das gibt's nur mit Gewerbeschein und ist wohl auch nicht ganz billig.
Oktober 27, 20159 j Ich errinner mich vor allem an Sprüche, in denen angeprangert wurde, dass das Kurzzeitkennzeichen eh nur ausgenutzt wurde. ... Und jetzt wird hier der mindere Wert von Fahrzeugen ohne TÜV herbeigelabert, da die schwierig zu überführen sind!!! ... Endlich aufgewacht?Natürlich keinesfalls nur. Aber die Fraktion der 'Ausnutzer' war nicht wirklich klein. Was da zu diversen Treffen bewegt wurde, würde wohl in nicht wenigen Fällen bei jedem HU-Versuch sofort zwangsstillgelegt. Und da sich außer mir auch noch meine Kinder und meine Frau teilweise auf öffentlichen Straßen aufhalten (müssen), ist mir da eine gewisse Gefährdungsminderung ganz lieb. Ich sehe da keine aktuelle Wertminderung wg. fehlender HU. Eine Karre mit vor 2 Jahren o.ä. abgelaufener HU, worum es ja all zu oft geht, hätte ich auch früher nier auf eigener Achse geholt. Und auch sonst sollte man Autos, gerade in den hier meist behandelten Preisregionen und damit oft korrespondierenden Gesamtzuständen, ja doch erst einmal einem gründlichen Check unterziehen, bevor man damit quer durch das ganze Land fährt. Ergo würde ich saowieso trailern. Und ehrlich: Wenn die Trailerei zu viel Aufwand oder bei Fremdvergabe zu teuer ist, dann will man das Auto nicht wirklich. Der Traum aller Jäger und Sammler wäre natürlich das rote Händlerkennzeichen, aber das gibt's nur mit Gewerbeschein und ist wohl auch nicht ganz billig.Trotz relativ einfachen Zugriffes darauf habe ich damit noch kein frisch gekauftes Alteisen durch das Land gefahren. Nur mal ein paar immer so 1 - 3 Jahre alte Fabia mit gültiger HU. Ansonsten einmal einen 9k Aero, aber den eben wirklich nur rd. 15 - 20 km durch die Stadt, was ja auch heute problemlos per KZK möglich wäre. Bearbeitet Oktober 27, 20159 j von René
Oktober 27, 20159 j Über welche Größenordnung geht es eigentlich bei dem Transport? Ich habe in den letzten Jahren einige 900er von Dienstleistern anliefern lassen und kaum mehr als 1,- € pro Entfernungskilometer dafür bezahlt. Rechnet man die Miete für einen Anhänger, Sprit für gefahrene Kilometer und die Zeit dagegen, ist das nur ein geringer Posten. Und wenn es um das Objekt der Begierde geht spielen ein paar Euro mehr für den Transport doch keine Rolle im Verhältnis zu den Anschaffungs- und Restaurierungskosten.
Oktober 27, 20159 j Hallo, aber was ist daran verkehrt, wenn das Fahrzeug, das mit dem KZK überführt werden soll, noch gültigen TÜV hat? Immerhin wird er ja auf öffentlichen Straßen bewegt und könnte ander gefährden. Das man nur für ein gekauftes Fahrzeug das KZK bekommt, finde ich dagegen sehr unpraktisch. Gruß Martin Das ist nach meinem Kenntnisstand nicht exakt. KurzKennzeichen gibt es für Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zum TÜV und in die Werkstatt. Falls das Auto keinen TÜV hat, sind nur Fahrten zu einem "nahen" TÜV und in eine "nahe" Werkstatt zulässig. Wenn das Auto noch TÜV hat, ist eine Überführungsfahrt wie bisher auch zulässig. Davon, daß man ein Auto besitzen muß, damit man ein KuZeKennzeichen kriegt, habe ich nirgends etwas gelesen. Allerdings wird das Kennzeichen nur für ein festzulegendes Auto ausgegeben, ohne Zulassungsunterlagen wird es nicht gehen. Über Für und Wider wurde hier an anderer Stelle bereits diskutiert, das muß man nicht nochmal machen. Probleme sehe ich durch die neue Regelung hauptsächlich beim Fahrzeugimport aus dem Ausland, das hauptsächlich deswegen, weil die deutsche Zulassungsstelle vermutlich keinen ausländischen TÜV-Bericht akzeptiert. Grüße Ralf Ein Beispiel für die Zuteilungsbestimmungen PS: Interessant finde ich weiterhin die Frage was ist, wenn das Auto mit dem KZK zum TÜV gefahren wird, der geringe Mängel mit Wiedervorführungspflicht attestiert, also mit Mängeln, mit denen ein normal zugelassenes Fahrzeug bis zur Nachprüfung fahren dürfte. Ich würde das als Freifahrschein interpretieren und quer durch Deutschland die Überführung machen. Bearbeitet Oktober 27, 20159 j von ra-sc91
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