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Die DSGVO - wird Fotos teilen zum Problem?

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Jetzt führt der Datenschutz in den Wahnsinn:

 

"Verstehen Sie Spaß?" Für viele Fotografen, egal ob Amateur oder Profi, gilt dieses Motto ab 25. Mai 2018 nicht mehr. Denn an diesem Tag wird die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU wirksam, die die Vorschriften für Datenerhebung und Datenspeicherung – zu denen auch das digitale Fotografieren zählt – deutlich verschärft.

Überall dort, wo Unbeteiligte oder nur am Rande Beteiligte auf einem Foto zu erkennen sind oder sein könnten, gilt künftig: "Vorsicht Kamera!" Street Photography, Sportfotografie, Hochzeits- oder Konzertfotos und viele andere Bereiche werden drastisch erschwert, oder sind im bisherigen Rahmen künftig gar nicht mehr möglich. Das gilt beispielsweise, wenn ein Hochzeitsfotograf die schriftliche Einwilligung sämtlicher Gäste einholen muss, dass sie fotografiert werden dürfen, und dass er diese Fotos speichern, verarbeiten und veröffentlichen darf. Bei Verletzungen der neuen Vorschriften drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Die Rechtsunsicherheit ist enorm, und Abmahnanwälte dürften sich bereits jetzt die Hände reiben.

 

zitiert aus https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/

Heißt das, Urlaubsfotos beschränken sich auf reine Landschaftsfotografie? Irgendjemand springt doch immer in`s Bild.

 

Oder versuche mal, auf einer Oldiemesse einen Flügeltürer ohne Menschen zu fotografieren. Dann lieber keine Berichte von Messen mehr.

 

Gilt das auch rückwirkend für früher aufgenommene Bilder?

Da sieht man mal, was die Experten in Brüssel alles können. Hut ab.

Ähh, heute ist nicht zufällig doch der erste April und ich bin Kino im falschen Film.?

Wirbeltiere müssen ihre Einwilligung per Pfotenabdruck geben. Oder so ähnlich.

Ich sehe es eigentlich, nach bisheriger Lektüre, nicht so, dass die DSGVO zu einer Änderung des 'Rechts am eigenen Bild' führt.

Meines Erachtens geht es hier wirklich um Daten, nicht um bildliche Darstellung.

Aber wenn jemand die andere Lesart untermauern kann, wäre dies natürlich interessant.

Aber wenn jemand die andere Lesart untermauern kann, wäre dies natürlich interessant.

Ja, das wäre in der Tat interessant, wenn jemand - idealerweise vom Fach - das belastbar (er-)klären könnte. Das obige Exzerpt habe ich in den letzten Tagen und Wochen in vielen Foren und Facebook-Gruppen gelesen, insbesondere in solchen mit Fotografie-Fokus. Eine juristisch valide Aussage dazu wäre wirklich hilfreich.

Das obige Exzerpt habe ich in den letzten Tagen und Wochen in vielen Foren und Facebook-Gruppen gelesen, insbesondere in solchen mit Fotografie-Fokus.
Das ist doch das Problem: Irgend jemand schreibt so etwas, und es wird so lange überall zitiert, bis es aus der Macht der Verbreitung heraus als richtig und wahr angesehen wird.
  • Autor

Die Verunsicherung ist groß. Ich bin beruflich davon betroffen und kann meinen Kunden nicht wirklich zufriedenstellend Auskunft und Absicherung geben. Es betrifft ja nicht nur Fotos sondern auch e-Mail Adressen, Login-Daten etc.

Man wird vielleicht abwarten müssen, wie die ersten Rechtsentscheide ausgehen.

Fragen Sie den Europa-Abgeordneten des Vertrauens.

Der/Die sollte helfen können.

Klar ist doch eins: Es war schon bisher so, dass man Bilder mit Personen oder sonstigen Inhalten datenrechtlicher Natur wie Details zu Häusern, Eingänge, Kennzeichen von Autos etc. schon bisher nicht im öffentlichen Raum verbreiten durfte ohne die Zustimmung der Betroffenen. Ist mir schon vor Jahren passiert in Frankreich. Da war eine Jugendgruppe im öffentlichen Raum unterwegs und ich habe für mich fotografiert. Ein begleitender Jugendbetreuer wollte die Fotos von mir, bzw. hat verlangt, dass die nicht veröffentlicht werden, am Anfang wollte er sogar, dass ich die lösche, davon ist er dann doch noch abgerückt.

 

Da kann man meckern wie man will, das ist zu respektieren.

 

Dass jetzt sogar allein das Fotografieren schon grundsätzlich erlaubnispflichtig ist, erschwert die Sache natürlich nochmals deutlich.

  • Autor
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Bearbeitet von nitromethan

In meinen Augen ist das ein Krawallartikel mit nur wenig Substanz - schon alleine die Werbung "Blatthochdruck - Wir steigern die Auflage" der Apothekenumschau, die einen förmlich "anspringt", könnte auf die Seriosität schließen lassen.

 

Hier ein Gegenartikel:

 

https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/

 

So, was gilt nun?

 

Wahrscheinlich werden wir uns alle im Knast oder verarmt auf der Parkbank wiedersehen.

Wahrscheinlich werden wir uns alle im Knast oder verarmt auf der Parkbank wiedersehen.

 

... mit einem Schild um den Hals: Für 1 Euro darf man mich fotografieren. :biggrin:

  • Autor
... mit nur wenig Substanz - schon alleine die Werbung "Blatthochdruck - Wir steigern die Auflage" der Apothekenumschau, die einen förmlich "anspringt", könnte auf die Seriosität schließen lassen.

Die Webseitenbetreiber schalten in der Regel selbst keine Werbung, das machen externe Dienstleister wie z.B. Google.

Deshalb kann man über den Inhalt der Werbung nicht auf die Qualität eines Artikels schließen.

Klar ist doch eins: Es war schon bisher so, dass man Bilder mit Personen oder sonstigen Inhalten datenrechtlicher Natur wie Details zu Häusern, Eingänge, Kennzeichen von Autos etc. schon bisher nicht im öffentlichen Raum verbreiten durfte ohne die Zustimmung der Betroffenen.

Falsch. Das ist (war?) eben nicht grundsätzlich so. Das habe ich hier im Forum auch schon mal mit rechtlich belastbarer Quelle dargelegt, als jemand gemeint hat, er müsse im Sichtungsthread die Kennzeichen der Fahrzeuge unkenntlich machen.

Bearbeitet von Eber

Thema Streetfotografie: Es ist ein interessantes Genre, dass die Zeit in der man lebt, für sich und der Nachwelt dokumentiert und sichert.

Aber sowas muss nicht sein http://blog.andreduhme.de/blog/, nur als Beispiel.

Hier finde ich gut, dass durch die Debatte zur DSVGO Webseitenbetreiber/Blogger gerade Angst bekommen.

Bearbeitet von Baastroll

Dem dort Geäußerten kann ich voll und ganz folgen.

Als besonder wichtig erachte ich den Hinweis darauf, dass die DSGVO eben ausdrücklich nicht (!!!) für rein private Tätigkeiten gilt.

 

Thema Streetfotografie: Es ist eine interessantes Genre, dass die Zeit in der man lebt, für sich und der Nachwelt dokumentiert und sichert.

Aber sowas muss nicht sein http://blog.andreduhme.de/blog/, nur als Beispiel.

Hier finde ich gut, dass durch die Debatte zur DSVGO Webseitenbetreiber/Blogger gerade Angst bekommen.

Wenn die WebSite privat ist, spielt die DSGVO (siehe oben) keine Rolle.

Da jedoch zu nicht unwesentlichen Teilen offenbar Personen den Hauptteil der dortigen Bilder ausmachen, sollte hier, nach wie vor, eben das Recht am eigenen Bild gelten. Das hat mit der DSGVO meines Erachtens alles absolut nichts zu tun.

Falsch. Das ist (war?) eben nicht grundsätzlich so. Das habe ich hier im Forum auch schon mal mit rechtlich belastbarer Quelle dargelegt, als jemand gemeint hat, er müsse im Sichtungsthread die Kennzeichen der Fahrzeuge unkenntlich machen.

Auf was bezieht sich Dein "Falsch", nur auf das das Thema KFZ-Kennzeichen oder auch auf den Punkt Personen? Würde mich nach meinen Erfahrungen bzw. Erlebnissen schon interessieren.

Mal ganz unabhängig von der rechtlichen Situation und diesbezüglichen Spitzfindigkeiten:

Ich halte es für eine Frage des Anstands, keine fremden Personen oder Kennzeichen zu

fotografieren und die Bilder in Foren oder wo auch immer zu veröffentlichen. Hin und

wieder passiert es trotzdem, z.B. im Bilderrätsel (shame on me), aber man sollte es

möglichst vermeiden.

 

Dagegen wäre es schon ein Witz, wenn der Hochzeitsfotograf jeden Gast einzeln

fragen müsste, gar eine schriftliche Erklärung benötigte. Allein, dass man Gast einer

Veranstaltung ist, ob Hochzeit oder Autotreffen, sollte schon als Einverständnis genügen.

Wer das nicht akzeptiert, bleibt besser fern oder stellt sich hinter den Fotografen ;-)

Mal ganz unabhängig von der rechtlichen Situation und diesbezüglichen Spitzfindigkeiten:

Ich halte es für eine Frage des Anstands, keine fremden Personen oder Kennzeichen zu

fotografieren und die Bilder in Foren oder wo auch immer zu veröffentlichen. Hin und

wieder passiert es trotzdem, z.B. im Bilderrätsel (shame on me), aber man sollte es

möglichst vermeiden.

 

Dagegen wäre es schon ein Witz, wenn der Hochzeitsfotograf jeden Gast einzeln

fragen müsste, gar eine schriftliche Erklärung benötigte. Allein, dass man Gast einer

Veranstaltung ist, ob Hochzeit oder Autotreffen, sollte schon als Einverständnis genügen.

Wer das nicht akzeptiert, bleibt besser fern oder stellt sich hinter den Fotografen ;-)

 

Stimme ich zu. Mal ganz ehrlich, wen sollte sowas bei einer Hochzeit stören.

... interessanten Diskussion. Aber was ist mit der Tagesschau, anderen Nachrichtenmagazinen, Dokus, Filmen, Serien etc.? In diesen ist auch meist in keinem der Flime oder Beiträge weder ein Nummernschild noch eine Person unkenntlich gemacht und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass da immer Passanten und Autobesitzer zugestimmt haben, bevor sie ein Millionenpublikum gezeigt werden.
Auf was bezieht sich Dein "Falsch", nur auf das das Thema KFZ-Kennzeichen oder auch auf den Punkt Personen? Würde mich nach meinen Erfahrungen bzw. Erlebnissen schon interessieren.

Kennzeichen. Ich verlinke auf meinen alten Beitrag, der einen Link zum entsprechenden Gerichtsurteil beinhaltet.

 

https://www.saab-cars.de/threads/heute-a1.63805/#post-1240567

... interessanten Diskussion. Aber was ist mit der Tagesschau, anderen Nachrichtenmagazinen, ..
Am besten nochmal den Link aus #11 lesen.

Nachrichten würde ich hierbei grundsätzlich unter 'öffentlichem Intertesse' abbuchen.

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