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Veröffentlicht

Im Berliner Raum - Wo lasst ihr geschlachtete Fahrzeuge entsorgen?

Viele wollen nur komplette Fahrzeuge und nehmen Schlachter nicht an.

Bisher kenne ich nur die Schrottpresse Tempelhof.

Muss auch nicht kostenlos sein oder mit Abholung.

Anliefern kann ich auch selbst.

Würde ich bei Kleinanzeigen zu verschenken inserieren. Da meldet sich bestimmt einer...
Das Problem gibts auch hier im Frankfurter Raum. Entweder richtig Asche (150-200 €) oder granicht. Gelöst habe ich es anders: Alles aus der Karosse raus, blankes Metall zum Metallverwerter gebracht, Geld dafür bekommen, und das hat gereicht, den ganzen anderen nicht verkäuflichen oder sonstwie verwertbaren Reste beim Alles-Entsorger abzugeben.
Braucht man eigentlich noch einen Verschrottungs-Nachweis? Da war doch mal was früher...?
Das Problem gibts auch hier im Frankfurter Raum. Entweder richtig Asche (150-200 €) oder granicht. Gelöst habe ich es anders: Alles aus der Karosse raus, blankes Metall zum Metallverwerter gebracht, Geld dafür bekommen, und das hat gereicht, den ganzen anderen nicht verkäuflichen oder sonstwie verwertbaren Reste beim Alles-Entsorger abzugeben.

Da habe ich es besser.

 

Mein Schrotthändler holt die Karre so ab, wie ich ihm sie hinstelle. Da kann ich sogar noch eine Sitzgarnitur zusätzlich reinwerfen....nur keinen anderen "Müll". Darf nur vom Auto stammen.

Braucht man eigentlich noch einen Verschrottungs-Nachweis? Da war doch mal was früher...?

Im Prinzip ja, denn wenn irgendwann diese Karosse irgendwo in der Natur steht, musst Du nachweisen, dass Du nicht der letzte "Besitzer" warst und die ordnungsgemäß entsorgt hast...

 

Ansonsten wird dich nie jemand danach fragen...

Würde ich bei Kleinanzeigen zu verschenken inserieren. Da meldet sich bestimmt einer...

Das kann zu erheblichen Problemen führen,

da die Restkarosserie bzw. das gefledderte Fahrzeug juristisch als Abfall einzustufen ist, der nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz qualifiziert zu entsorgen ist. Allerspätestens bist Du am Arsch, wenn der Beschenkte den Müll an den Straßenrand stellt und Du als letzter Halter eingetragen bist.

 

https://www.juraforum.de/verkehrsrecht/altes-auto-darf-nicht-zum-ausschlachten-verschenkt-werden-329791

Das kann zu erheblichen Problemen führen,

da die Restkarosserie bzw. das gefledderte Fahrzeug juristisch als Abfall einzustufen ist, der nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz qualifiziert zu entsorgen ist. Allerspätestens bist Du am Arsch, wenn der Beschenkte den Müll an den Straßenrand stellt und Du als letzter Halter eingetragen bist.

 

https://www.juraforum.de/verkehrsrecht/altes-auto-darf-nicht-zum-ausschlachten-verschenkt-werden-329791

 

....das ist übel.

Wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstehe hätte Sie nicht belangt werden können, wenn Sie den Abnehmer bezahlt hätte? Dann wäre der Vorwurf die Halterin wollte sich den Kosten entziehen ja haltlos.

 

Jetzt muss man beim Verkauf schon überprüfen, ob der Käufer auch an der gemeldeten Adresse anzufinden ist - wie soll man das denn bewerkstelligen?

....das ist übel.

Wenn ich die Urteilsbegründung richtig verstehe hätte Sie nicht belangt werden können, wenn Sie den Abnehmer bezahlt hätte? Dann wäre der Vorwurf die Halterin wollte sich den Kosten entziehen ja haltlos.

 

Jetzt muss man beim Verkauf schon überprüfen, ob der Käufer auch an der gemeldeten Adresse anzufinden ist - wie soll man das denn bewerkstelligen?

Du musst einen Kaufvertrag machen, bzw. "Verkaufsvertrag". Für 1 €. Natürlich Personalien überprüfen (Ausweis)

Ich habe zwei mal mit Auto verschenken ohne Vertrag böse, böse Erfahrung gemacht. Man haftet in allen Belangen weiter für das Auto.
Du musst einen Kaufvertrag machen, bzw. "Verkaufsvertrag". Für 1 €. Natürlich Personalien überprüfen (Ausweis)

Dann handelst Du mit Abfall. Auch nicht besser. Nur anders.

Dann handelst Du mit Abfall. Auch nicht besser. Nur anders.

 

Das ist nicht zwingend so, wenn man es als Gebraucht- oder Altteil (-eträger) verkauft. Ob die wieder / weiterverwendet oder zu Abfall erklärt werden, liegt dann beim Käufer.

Dann handelst Du mit Abfall. Auch nicht besser. Nur anders.

Wenn der Käufer zu ermitteln ist (Personal Ausweis wegen Daten im Kaufvertrag), dann ist man aus der Nummer raus.

 

Richtig lesen....

... Ob.... zu Abfall erklärt werden, liegt dann beim Käufer.

Das ist Falsch.

Abfall wird eine Sache erst, wenn man sich derer objektiv nachweislich entledigen will. Dann muss sie dem zuständigen Entsorger überlassen werden. Das ist in der Regel die Kommune, die wiederum Abfallentsorger beauftragt hat. Die Kommune respektive der Abfallentsorger regelt auch, was man auf die Straße zur Abholung stellen darf. Alles andere ist anerkannten Abfall- oder Wertstoffsammlern zu übergeben.

 

Mit einem Kaufvertrag ist man da normalerweise raus. Dann ist das ein Wertstoff bzw. da gibt es jemand der die Sache will. Aber bei 1€ ist das natürlich wieder so ne Sache. Ansonsten wäre ja alles was ich verkaufen will quasi automatisch Abfall, das kann ja wohl auch nicht sein.

Bearbeitet von saab-wisher

Yep, und nicht vergessen: Hier geht es nicht um Gebrauchtwagen sondern um Restkarossen....

in den meisten Schriftstücken, die für den Verbraucher bestimmt sind, stehen nicht selten unkorrekte Informationen .... aus naheliegenden Gründen.

 

Z.B. ist niemand zur Mülltrennung verpflichtet unabhängig von der Tatsache, dass dies grundsätzlich sinnvoll ist. In die Restmülltonne darf alles rein mit Ausnahme von gefährlichem Abfall. Dieser ist im Abfallgesetz genauestens aufgeführt. Aber in den Restmüll darf z.B. Papier, Bio, Glas, oder Kunststoffe. Aber das schreibt natürlich keine Kommune in ihre Informationen für die Bürger. Es ist nur umgekehrt in den spezifischen Abfall z.B. Bio darf nichts rein, was nicht Bio ist. In Papier darf eigentlich kein Kunststoff rein usw.

 

Das Abfallrecht ist das kompliziertesten Rechtsgebiete im Umweltrecht.

Ok, Du willst nicht verstehen...

Gehts noch?

Lies Dir die verlinkte Seite des Umweltbundesamtes durch bevor Du so einen Kommentar abgibst.

Da Du das anscheinend nicht willst oder meinst nicht nötig zu haben poste ich die zutreffende Passage. Nur für Dich

 

Altauto von Gebrauchtwagen unterscheiden:

 

Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Seit September 2011 gibt es für Fahrzeuge, die ex- oder importiert werden sollen, Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien. Mit diesen kann ein Gebrauchtwagen von einem Altfahrzeug abgegrenzt werden: die „Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen “ (siehe Quelle unten). Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Als Altfahrzeuge hingegen sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Wir reden hier von Restkarassorien /Schlachtfahzeugen = ABFALL

Du verkaufst das Ding weiter und handelst damit mit Abfall ohne die erforderliche Zulassung zu haben =Du begehst mindestens eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT

Hast DU es jetzt verstanden?

Nach Deiner Definition wäre dann der Verkauf eines Schlachtfahrzeugs / Teileträgers illegal. Das ist es aber nicht, da die Verwertung eines Altfahrzeugs im privaten Gebrauch zulässig ist. Die Definition Abfall gilt dann für das, was übrig bleibt.

Der zitierte Absatz beschäftigt sich zudem genauer nur mit EX- und Import-Fahrzeugen. Alles andere bezieht sich nur auf den Begriff 'entledigen'. Und bevor sich der Käufer des Fahrzeugs entledigt, nutzt er es noch z.B. zur Entnahme von Gebrauchtteilen.

Man muss das jetzt auch nicht alles soo schwarz malen :hello:

a.) ist es nicht meine Definition und b.) geht es in dem Absatz nicht nur um Ex-Import Fahrzeuge.

 

 

Ich bin raus und gehe schaukeln.

Leute,

bitte im Sinne des Forums auch hier wieder mal tief durchatmen und nicht in persönliche Vorwürfe abgleiten.

 

1.: wir sind gerade ganz weit weg vom eigentlichen Thema des Themenerstellers:

"Im Berliner Raum - Wo lasst ihr geschlachtete Fahrzeuge entsorgen?"

 

2. abseits aller Rechtsnormen des Abfall- und Entsorgungsrechts gibt es doch den Konsens, daß es in jedem Falle sinnvoll ist, auch bei einem Verkauf einer Schlachtkarosse oder sagen wir eines üblichen "Schlachters", den einer der typischen Aufkäufer bei einem abholt, einen ordentlichen Kaufvertrag zu machen.

 

Ich selber habe durchaus in der Vergangenheit einen meiner auf mich zugelassenen Saabs, die eben nur auch nur "Kilowert" hatten, jemand gegen bar und Händedruck mitgegeben. Das würde ich heute nicht mehr machen. Sondern selbst dann, wenn es nur 100,- Euro sind, dann einen ordentlichen Kaufvertrag machen mit pipapo.

Einen ordentlichen Nachweis über den Eigentumsübergang.

 

[mention=96]saabista[/mention] Du hast Recht mit der Verordnung. Trotzdem wirst Du mir ja auch zustimmen, daß es eine dieser Verordnungen ist, die am Alltag vorbeigehen:

Zitat: Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, ...

Nicht wenige Gebrauchtwagen sind aber weder direkt betriebsbereit sein bzw. brauchen eben erhebliche Reparaturen, bis sie wieder auf der Straße sind.

 

Mal abgesehen davon, daß es Porsche-Wracks gibt, die für 1 Millioen Euro gehandelt werden .... also weit entfernt von dem, was als "Altfahrzeug" bzw. "Abfall" definiert wird.

Und selbst ein Preis von 1 Euro definiert einen PKW noch nicht als "Abfall".

 

Daß im blödesten Fall selbst ein Kaufvertrag einen selbst nicht vor Ärger schützt, wenn der eigentliche Käufer dann die Kiste im Wald entledigt und die Polizei irgendwann bei mir als letzten Halter klingelt: geschenkt.

In der Situation steht man mit einem Kaufvertrag aber immer schon besser da als mir der Aussage: "den hat gestern jemand abgeholt, der hatte eine blaue Hose, braune Jacke und Brille auf", ist doch wohl auch unstrittig.

Zum "Tatzeitpunkt" war dann nämlich nicht mehr ich der Eigentümer, sondern der Käufer, der mit Ausweis-ID auf meinem Kaufvertrag steht.

 

Und das ist keine Geschichte, sondern erlebtes Wissen eines Bekannten.

Bearbeitet von ST 2

Gehts noch?

Lies Dir die verlinkte Seite des Umweltbundesamtes durch bevor Du so einen Kommentar abgibst.

Da Du das anscheinend nicht willst oder meinst nicht nötig zu haben poste ich die zutreffende Passage. Nur für Dich

 

Altauto von Gebrauchtwagen unterscheiden:

 

Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Seit September 2011 gibt es für Fahrzeuge, die ex- oder importiert werden sollen, Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien. Mit diesen kann ein Gebrauchtwagen von einem Altfahrzeug abgegrenzt werden: die „Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen “ (siehe Quelle unten). Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Als Altfahrzeuge hingegen sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Wir reden hier von Restkarassorien /Schlachtfahzeugen = ABFALL

Du verkaufst das Ding weiter und handelst damit mit Abfall ohne die erforderliche Zulassung zu haben =Du begehst mindestens eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT

Hast DU es jetzt verstanden?

:Ja du hast 100% Recht

Bearbeitet von turbo9000

Nach meinem Kenntnisstand ist jedes Ding, dem jemand einen Wert beimißt (und diesen auch in Form des Kaufpreises verwirklicht), erstmal keim Müll und handelbares Gut. Solange es nicht um Sondermüll oder Überbleibsel von Verbrechen geht.......

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