April 17, 20223 j Nach meiner Kenntnis gibt es keinen Nutzungsausfall, wenn mir mehrere Autos zur Verfügung stehen, und die Versicherungen fragen so etwas auch ab. Aber ich lasse mich mal überraschen, wenn möglich, positiv! Genau wegen solcher Fragen würde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Und auch auf einen selbst ausgewählten Gutachter würde ich nicht verzichten. Dann kannst du einen suchen der sich mit Oldies auskennt und auch die Probleme der Ersatzteilbeschaffung würdigt. Meine Erfahrung ist, Versicherungen versuchen zunehmend häufiger Geld zu sparen, gern beim Nutzungsausfall. Löbliche Ausnahme, meine eigene Versicherung HUK, zumindest bei Vollkaskoschaden wurde ohne Diskussion reguliert. Grüße Ralf
April 17, 20223 j Ich glaube ich muss hier mal mit einem Irrtum aufräumen: Wenn ein KFZ-Unfall passiert ist und der Unfallgegener Schuld hat, dann ist das ein Haftpflichtschaden, soweit ist das ja klar. Nun hat man als Geschädigter Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands seines Fahrzeuges. Man hat, und das ist wohl immer noch ein großer Irrtum, KEINEN Anspruch auf eine Geldleistung! Diese kommt nur zum Tragen, wenn beim Unfall auch ein Personenschaden eingetreten ist. Dann wird der Parsonenschaden (mangels anderer Alternativen ) in einer Geldleistung abgefunden. Versicherungen rechnen also nicht auf alle nur möglichen Arten runter, sondern machen das, was in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung steht. Wenn ich mich dann auf das Angebot der Versicherung einlasse nach Gutachten abzurechnen, dann ist weder die MwSt. angefallen, das Fahrzeug wurde nicht zum Lackierer verbracht und die Preisaufschläge für schwierige Ersatzteilbeschaffung ist auch nicht angefallen. Ein Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur war auch nicht vonnöten. Wenn diese Kosten nicht angefallen sind, warum sollen die dann erstattet werden? Es kann zudem durchaus sein, dass die eine oder andere Versicherung bei einem z. B. 20 Jahre alten Fahrzeug den neuen Kotflügel mit der Neulackierung als Wertverbesserung betrachtet. Daher ist bei unseren älteren "Schätzchen" ein Wertgutachten zu haben immer ratsam. Gerade was z. B. die 902, 9-3-I die frühen 9-5 oder die 9000er angeht reicht die Bandbreite von Jahreswagenzustand bis Ranzkarre. Und was den Anwalt angeht: Da weigern sich ( verständlicherweise ) mittlerweile auch einige Versicherungen, diese Kosten zu übernehmen, wenn die Schuldfrage so eindeutig war, dass es gar keinen Anwalt bedurft hätte. Auch hier besteht immer noch der Irrtum, man hätte das Recht als Geschädigter sofort einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung einzuschalten.
April 18, 20223 j Autor Danke [mention=7079]Hutzelwicht[/mention], für diese professionelle Klarstellung. Das ist ja im Großen und Ganzen auch das, was mir die Mitarbeiterin des "Vertrauensmanns" meiner Versicherung geraten hat, also zunächst keinen Anwalt einzuschalten, solange die Schuldfrage klar ist und die gegnerische Versicherung sich nicht weigert, den Schaden korrekt zu beheben. Und da ich, wie schon geschrieben, die Reparatur der SAAB-Werkstatt in Paderborn überlassen möchte, gehe ich davon aus, dass nach der Reparatur auch alles wieder wie vorher sein wird. Sollte ein Sachverständiger für die Quantifizierung des Schadens erforderlich sein, dann wird die Werkstatt den einschalten. Du bestätigst auch die mir vorliegende Information, dass ich kein Anrecht auf eine Zahlung für einen Nutzungsausfall habe, was für mich auch logisch ist, da ich weitere fahrtüchtige Autos zur Verfügung habe. Wenn allerdings die gegnerische Versicherung der Meinung ist, dass auf irgendeine Weise eine "Wertverbesserung" eingetreten sein sollte und ich anteilmäßig belastet werden sollte, oder sonstwie versucht, mich mit irgendwelchen Tricks abzuzocken, dann werde ich noch einen Anwalt einschalten. Aber eben auch nur dann. Mein 900 CV war zuvor in einem außerordentlich guten Zustand, fast wie neu, ohne Dellen, Rost oder irgendwelche technischen Probleme. In der Woche vorher wurde noch die Jahresinspektion durchgeführt, allerdings ohne Ölwechsel, da seit der letzten Inspektion in 2021 nicht einmal 800 km gefahren wurden. Und ich hatte sowieso vor, nach dieser Inspektion in Kürze ein Wertgutachten erstellen zu lassen.
April 18, 20223 j Die Stoßfänger Hüllen und Seitenteile müssen natürlich nicht lackiert werden, wenn man sie in gebrauchtem, tadellosem Zustand erwerben kann. (...) Ja wenn … Aber wie wahrscheinlich ist dieser optimale Fall? Nicht jeder hat ein Teilelager oder entsprechende Kontakte. Nach meinem Auffahrunfall letztes Jahr war ich froh überhaupt irgendeinen einigermaßen intakten Stoßfänger zu bekommen. Unlackiert, für`s Coupé und insgesamt deutlich „benutzter“ als der ursprünglich montierte. Das der Lackierer versucht hat die Macken dann bestmöglich zu kaschieren kann man natürlich als Wertverbesserung sehen, demgegenüber steht aber auch die Wertminderung als Unfallwagen. Und die Aufwendungen für Suche, Anpassung an CV und den Kaufpreis (privat, ohne Rechnung) werden an mir hängenbleiben. Das wird in dem Fall hier aber hoffentlich anders sein. (...), dass ich kein Anrecht auf eine Zahlung für einen Nutzungsausfall habe, (...) Hutzelwicht schrieb dies im Zusammenhang mit „nach Gutachten abrechnen“. Wie das gehandhabt wird wenn der Wagen in einer Werkstatt instandgesetzt wird, keine Ahnung. Mein Fall ist auch noch nicht durch. Ja, und leider habe ich heute Nachmittag zufällig auch noch gesehen, dass die Heckklappe nicht mehr gleichmäßige Spalte nach rechts und links hat. Auf der Seite, wo der Treffer war, steht sie gegenüber der Außenseite um ca. 1 - 2 mm hoch, der Spalt dort ist vergrößert, und auf der rechten Seite, also der Beifahrerseite, ist er verkleinert. Da scheint ja doch mehr als am Anfang gedacht kaputt gegangen zu sein. (...) Das läßt sich hoffentlich durch Einstellen wieder richten. Vielleicht waren die Schrauben an Schloß oder Scharnier für den Normalbetrieb zwar fest genug angezogen, haben sich durch den Schlag aber etwas verschoben. Nach den Schilderungen standst Du ja wohl fast senkrecht zur Straße und es hat sich nichts verhakt als der Transporter das Heck gestreift hat. Da stehen die Chancen gut dass die Struktur nichts abbekommen hat. Aber erstmal muß der Stoßfänger ab …
April 18, 20223 j In einem Punkt muss ich Hutzelwicht widersprechen: Natürlich hat man Anspruch auf eine Geldleistung! Das Eigentum wurde beschädigt und es ist jedem Geschädigten freigestellt, wie er den Schaden reguliert haben möchte. Nach meinem Wissensstand gab es über die Jahre einige einschlägige Urteile, z. B. die Mehrwertsteuer betreffend. Die muss beglichen werden, sofern sie angefallen ist. Kauft der Selberschrauber im Handel Ersatzteile, muss die auf den Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer sehr wohl beglichen werden! Auch die Mehrwertsteuer von Werkstattarbeit, die der Selberschrauber hat machen lassen (ich habe z. B. mal mein beschädigtes New Beetle Cabrio selber repariert, aber wegen des Aufpralls vorne links den Wagen zur Vermessung und Einstellung der Achse in eine Werkstatt gegeben). Es gibt nur keinen Ersatz für fiktive Mehrwertsteuer, also etwa für selbst erbrachte Arbeitsleistung. Womit Versicherungen sehr gerne versuchen, die Geschädigten über den Tisch zu ziehen ist der Ansatz von geringeren Stundensätzen. Die sind aber regional unterschiedlich. Wenn in A-Stadt (meist im Westen der Republik) der ortsübliche Stundenverrechnungssatz 120 € beträgt, dann kann die Versicherung nicht auf den Stundenverrechnungssatz von nur 80 € in einer Werkstatt in B-Dorf verweisen (meist im Osten der Republik). Übrigens auch dann nicht, wenn die Versicherung erklärt, im Falle einer Reparatur die zusätzlichen Verbringungskosten zu der billigeren Werkstatt zu übernehmen. Wo besonders gerne versucht wird, die Geschädigten noch einmal zu schädigen ist beim Restwert, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Nehmen wir mal an, der gepflegte Jung-Oldtimer hat laut Gutachten einen geschätzten Wiederbeschaffungswert von 12.000 €, der Schaden liegt ohne Mehrwertsteuer bei 8.000 € und der Restwert bei 5.000 €. Dann darf der Wagen natürlich in der Werkstatt repariert werden und die Versicherung muss das inkl. der anfallenden Nebenkosten auch komplett bezahlen. Nun möchte der Eigentümer sich aber selber um die Reparatur kümmern und wünscht die Abrechnung laut Gutachten. Dann bekäme der Geschädigte halt die 7.000 € Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert. Theoretisch. Aber nun kommen die Herren Sachbearbeiter von der Versicherung und zahlen nach den üblichen zwei Wochen nach Zugang des Gutachtens nur 5.000 €, weil ein Aufkäufer aus Ganzweitweg den beschädigten Wagen für 7.000 € ankaufen würde... Um es klar zu stellen: Das geht nicht, der Geschädigte darf sich auf die Angabe im Gutachten verlassen. Aber nur unter einer Bedingung: Der Gutachter darf den Restwert nicht wie früher per Daumen festlegen, er muss ortsnahe Angebote eingeholt haben und die müssen im Gutachten stehen. Auch bei der Festlegung des Wiederbeschaffungspreises muss der regionale Markt berücksichtigt werden. Ich bin kein Fachmann bei dem Thema, habe meine Infos sowohl von meinem Rechtsanwalt, als auch von meinem Sachverständigen. Ich hatte alleine in den letzten fünf Jahren drei unverschuldete leichte Unfälle und hatte 2013 einen sehr schweren Unfall mit bleibenden körperlichen Schäden u. ä. m., weshalb ich meinen Anwalt über Jahre brauchte und mit ihm viele Gespräche über das übliche Regulierungsgebaren der Haftpflichtversicherer führen konnte. Übrigens habe ich - wie könnte es anders sein - nicht einen Cent Schmerzensgeld bekommen und auch mit dem Haushaltsführungsschaden sah es trotz 2 Jahren, die ich nicht arbeiten konnte mau aus. Es zeichnete sich nach einigen Jahren ab, dass eine Regulierung locker 10 Jahre oder mehr hätte dauern können, weil ja noch immer etwas wieder hätte verheilen können, anderes sich mit den Jahren aber auch hätte verschlimmern können. Ich bekam regelmäßig unverschämte Angebote zur Abgeltung aller Ansprüche und habe irgendwann auf ein Angebot von 10.000 € geantwortet, dass ich über 20.000 € nachdenken würde. Die entsprachen etwa meiner Einkommensminderung durch Krankengeld und Arbeitslosengeld in den zwei Jahren, die ich nicht arbeiten konnte. Das Angebot von 20.000 € hat nur wenige Stunden gedauert, innerhalb weniger als einen Tages war die Geschichte erledigt. Das hatte von meiner Seite natürlich damit zu tun, dass z. B. ein Gutachter feststellte, dass die Körperschäden vorhanden sind, aber das keinen Bewis darstellt, dass sie auf das eine Unfallereignis zurückzuführen sind. Der klassische Spatz in der Hand statt der Taube, nein, eigentlich mindestens einer fetten Pute auf dem Dach. Ich nahm den Spatz, weil man nach Jahren einfach nicht mehr kann oder will. Wenn die Versicherung bei einem kleinen Bagatellschaden schnell reguliert, mag es ohne Anwalt gehen, sobald es auch nur die Möglichkeit gibt, dass die Versicherung Probleme machen könnte (und das ist bei Old- und Youngtimern schon wegen der Frage des Fahrzeugwertes fast immer der Fall): Anwalt. Den Anspruch hat man bei JEDEM Schaden, bei dem man der Geschädigte ist. Der Grund ist simpel: Der normale Bürger kann doch gar nicht beurteilen, was und wie reguliert werden muss oder nicht. Gruß Michael
April 18, 20223 j ... also zunächst keinen Anwalt einzuschalten, solange die Schuldfrage klar ist und die gegnerische Versicherung sich nicht weigert, den Schaden korrekt zu beheben. Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Der normale Bürger, der mit solchen Themen selten bis gar nicht zu tun hat kann gar nicht beurteilen, ob die Versicherung den Schaden korrekt behebt. Gruß Michael
April 18, 20223 j Schadenregulierung ist ja immer ein emotionales Thema. Und es gibt unter den Geschädigten welche, die aus dem Schaden gern ein Geschäft machen würden, was eine Versicherung legitimer weise zu unterbinden zu versucht und es gibt unter den Versicherungen ebenso die, die versuchen zunächst einmal so günstig wie möglich den Schaden abzuwickeln und dabei etwas übers Ziel hinausschießen. Ob das nun die feine Art ist, dem Unbedarften ein freches Pauschalangebot kurz nach dem Unfall zu machen oder ihm „freundlicher Weise“ die eigenen Gutachter ins Haus zu bestellen (nicht jeder weiß, das man sich einen eigenen nehmen darf) sei mal dahingestellt. Ich hab beides schon erlebt - und ja ich war auch schon einmal froh, dass ich dann einen Anwalt in einem solchen Fall an meiner Seite hatte. Ebenso hatte ich auch schon Fälle, wo sich die gegnerische Versicherung absolut korrekt verhalten hat und die Notwendigkeit eines Anwaltes nicht bestand. Wenn man sich nicht sicher ist, ob man einen Anwalt braucht, kann man auch mal seine Werkstatt fragen. Gute Werkstätten beraten einen da nach eigener Erfahrung auch recht kompetent, bei welcher Versicherung die Regulierung eher „problematischer“ ist und ob der Schaden selbst überhaupt die Einmischung eines Anwaltes rechtfertigt. Auch seriöse Verkehrsanwälte lehnen die Bearbeitung von Bagatellen ab. So ist meine Erfahrung und von daher würde ich im Fall des TE ebenso verfahren, wie er es vorhat. [emoji106] Bearbeitet April 18, 20223 j von JanH123
April 18, 20223 j @ jfp, Borchhart ist eine gute Werkstatt. Der besorgt dir bestimmt auch einen Stoßfänger. Dein Auto wird wieder wie vorher aussehen. Alles andere sind momentan hypothetische Annahmen von denen keine bisher bei dir eingetroffen zu sein scheint. Ich hoffe das bleibt auch so. Wahrscheinlich , ja. Viele Grüsse Frank
April 18, 20223 j Genau da liegt der Hase im Pfeffer: Der normale Bürger, der mit solchen Themen selten bis gar nicht zu tun hat kann gar nicht beurteilen, ob die Versicherung den Schaden korrekt behebt. Naja, deshalb darf man das ja im ersten Schritt einem Gutachter überlassen. Und den darf man als geschädigter sogar selber wählen. Und sobald man die Behebung des Schadens nicht einer Werkstatt überträgt hat man erstmal die Arbeit am Hals, die die Werkstatt sonst mit erledigt. Aber immerhin haben wir die freie Wahl.
April 18, 20223 j Autor Euch allen nochmal vielen Dank für eure Mühe, mich zu unterstützen. Ich werde (nicht wie zuletzt vorgehabt, morgen, sonderen kann das aus gesundheitlichen Gründen erst am Freitag) das Auto zu Borghardt bringen, und dann werden wir weiter sehen. Ich halte euch auf dem Laufenden. Selber kann ich momentan leider nichts am Auto machen. Insofern stellt sich die Frage Mehrwertsteuer oder nicht gar nicht.
April 18, 20223 j Ich bin kein Fachmann bei dem Thema, l.......... ja, da hast Du leider Recht............
April 19, 20223 j Hallo jfp, sorry für die späte Antwort, aber ich 'bade noch die Folgen eines Besuchs von Omi Kron aus'. Die Rechtsanwältin sitzt in Mainz. Obwohl ich nur ca. 35km entfernt im Taunus wohne habe ich die Frau nie getroffen. Insofern -glaube ich- ist ihr Standort unerheblich. In meinem Fall hat die gegnerische Versicherung den Schaden zusammenstreichen wollen, wo es nur ging. Sie hat jeden Cent für mich rausgeholt. Gruß Spitti
April 19, 20223 j Laß mich wissen, ob und wie ich Dir den Kontakt zukommen lassen soll. Sie hat z.B. die Ersatzteilbeschaffungskosten durchgesetzt, die die gegnerische Versicherung streichen wollte, weil ich den Wagen nicht habe reparieren lassen. Die stehen Dir als Geschädigten zu.
April 19, 20223 j Ich bin kein Fachmann bei dem Thema .......... ja, da hast Du leider Recht............ .. und konnte und musste mehrfach lernen, dass bei Unfällen ein Typ Mensch stets gegen Dich arbeitet: Die Versicherungsleute. Daher vertraue ich diesen nicht mehr und informiere mich zu diesem Themenbereich bei den Automobilclubs, Anwälten und ähnlichen Quellen mehr. Und das über verschiedene Medien. Hutzelwicht, lass es mich so formulieren: Was Du hier geschrieben hast ist das, was die Versicherungen, ihre Mitarbeiter, Vertreter & Co. erzählen, nicht das, was neutrale Quellen sagen. Übrigens zähle ich Anwälte auch nicht zu den neutralen Quellen, die Anwälte raten immer zum Anwalt. Warum ist klar, wie die Versicherungen haben sie eigene wirtschaftliche Interessen. Aber es raten eben auch die neutralen Quellen nicht auf einen Anwalt zu verzichten. Ich habe einfach mal 10 Sekunden gegoogelt. Die obersten Treffer sind jede Menge Anwälte & Co., der erste Treffer einer definitiv neutralen Quelle den ich finden konnte ist die Stiftung Warentest: https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/ Eine sehr lesenswerte Quelle, wie ich finde! Es steht jedem frei, je nach Sachlage zu handeln. Bei dem Schaden würde ich auch erst einmal auf einen Anwalt verzichten, denn der kann die Abwicklung auch verzögern. Sollte der Schaden aber größer sein, würde ich zum Anwalt raten. Einfach weil das wirtschaftliche Risiko erheblich größer wird. Gruß Michael
April 19, 20223 j .. und konnte und musste mehrfach lernen, dass bei Unfällen ein Typ Mensch stets gegen Dich arbeitet: Die Versicherungsleute. Daher vertraue ich diesen nicht mehr und informiere mich zu diesem Themenbereich bei den Automobilclubs, Anwälten und ähnlichen Quellen mehr. Und das über verschiedene Medien. Hutzelwicht, lass es mich so formulieren: Was Du hier geschrieben hast ist das, was die Versicherungen, ihre Mitarbeiter, Vertreter & Co. erzählen, nicht das, was neutrale Quellen sagen. Übrigens zähle ich Anwälte auch nicht zu den neutralen Quellen, die Anwälte raten immer zum Anwalt. Warum ist klar, wie die Versicherungen haben sie eigene wirtschaftliche Interessen. Aber es raten eben auch die neutralen Quellen nicht auf einen Anwalt zu verzichten. Ich habe einfach mal 10 Sekunden gegoogelt. Die obersten Treffer sind jede Menge Anwälte & Co., der erste Treffer einer definitiv neutralen Quelle den ich finden konnte ist die Stiftung Warentest: https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/ Eine sehr lesenswerte Quelle, wie ich finde! Es steht jedem frei, je nach Sachlage zu handeln. Bei dem Schaden würde ich auch erst einmal auf einen Anwalt verzichten, denn der kann die Abwicklung auch verzögern. Sollte der Schaden aber größer sein, würde ich zum Anwalt raten. Einfach weil das wirtschaftliche Risiko erheblich größer wird. Gruß Michael Ich bin seit mehr als 30 Jahren Versicherungsmakler Glaube mir, ich weiß wie das Geschäft läuft. Leute mit "gefährlichem Halbwissen" sind da natürlich bevorzugte "Beute" der Versicherungsunternehmen. Leider sind viele Leute der Ansicht, dass der Versicherungsbereich ja nicht so schwer sein kann und machen schon bei der bloßen Schadensmeldung eklatante Fehler. Versicherungskaufmann ist ein 3-jähriger Ausbildungsberuf und den Versicherungsfachwirt bekommt man auch nicht mit Handauflegen. Entschuldige Meine Wortwahl, aber hier ist schon wieder so viel Unsinn geschrieben worden............ Die Zusammenstellung der Stiftung Warentest ist für mich nicht neu. Man muss aber im Einzelfall genau hinschauen. Da geht es nicht nur um die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern auch um die Kasko-Versicherung oder im Falle der Tankstelle um die Betriebshaftpflichtversicherung. Und dann muss man den Einzelfall mal genau lesen und dann betrachten warum die Gerichte die Urteile so gefällt haben. Wir halten es grundsätzlich so, dass wir, egal was für ein Schaden eingetreten ist, die Schadensbearbeitung für den Kunden durchführen, weil wir wissen was die Versicherung für eine schnelle und korrekte Schadensabwicklung benötigt. Das klappt in den allermeisten Fällen und ist erheblich schneller als wenn man eine Anwalt einschaltet, der erst die Ermittlungsakte anfordert und dann tätig werden kann. Natürlich gibt es auch Fälle bei denen wir raten einen Anwalt einzuschalten, keine Frage, aber das ist in den seltensten Fällen notwendig.
April 20, 20223 j Ein Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur war auch nicht vonnöten. Wenn diese Kosten nicht angefallen sind, warum sollen die dann erstattet werden? Gilt das auch für die Zeit bis zur Feststellung der Schadenshöhe und der Entscheidung der (gegnerischen) Versicherung, wie weiter verfahren werden kann/darf? Das kann ja ein paar Tage dauern.
April 20, 20223 j [mention=7079]Hutzelwicht[/mention] Es mag ja sein, dass Du Deine Kunden fair und sachlich richtig berätst, ihnen in bester Absicht freundlich den Schnellschadensdienst der Versicherung andienst und vieles mehr, aber das Vorurteil, dass die Versicherung versuchen wird den Geschädigten über den Tisch ziehen ist halt ein Vorurteil, das auf vielen vielen vielen Erfahrungen Geschädigter basiert. Dich und Deine Arbeit wollte und will ich damit in keiner Weise kritisieren, siehe P.S.. Nehmen wir zum Beispiel diese Geschichte mit fast wahllos durch Dienstleister der Versicherungen gekürzten Gutachten, der Trick mit dem Kaufangebot des Fahrzeugs mit Totalschaden nach Wochen, also längst nach dem Verkauf des Schrottfahrzeugs - ich habe selber mehrere leider ganz typische Fälle erleben dürfen. Der erste Fall war war noch in den 80er Jahren. Ich hatte zum zweiten Mal an demselben Auto einen absolut identischen Schaden, einen mittig über dem Rad eingedrückten Kotflügel vorne links. In beiden Fällen war mir ein anderes Fahrzeug in meinen stehenden Wagen gefahren. Ich war Student mit geringen finanziellen Mitteln und habe - legal! - mit dem ersten Unfall ein paar Mark verdient, indem ich den Schaden selber behoben habe. Das war wie ich immer sagte die legale Schwarzarbeit. Um nicht lackieren zu müssen suchte ich einige Zeit alle Schrottplätze ab, bis ich einen Kotflügel in passender Farbe fand. Das Vermessen der Achse zur Sicherheit war preiswert bei einem Reifenhändler gemacht. Ich investierte also viel Zeit und wenig Geld, bekam dafür dank der fiktiven Abrechnung mehr ausbezahlt, als mich der Schaden gekostet hatte. Wie gesagt, das war und ist mein Recht als Geschädigter, ob es den Versicherern nun gefällt oder nicht. Als ein halbes Jahr oder so später der zweite Schaden passierte, war die Haftpflichtversicherung so freundlich, mir den Schnellschadendienst anzubieten. Naiv und unerfahren nahm ich das Angebot erfreut an. Ich ging davon aus, dass es keine wesentlichen Unterschiede in der Schadenshöhe geben könne, schließlich waren die Schäden absolut gleich. Als mir dann das Ergebnis der Begutachtung präsentiert wurde, habe ich zunächst an einen Irrtum geglaubt, denn der Schaden sollte für mehr als ein Drittel weniger repariert werden können. Ich fand sogar offensichtliche Fehler: Z. B. wurden die Zierleisten und Chromteile nicht berücksichtigt. Als ich das ansprach kam für mich der Hammer: Ich hatte unterschrieben, den Schnellschadendienst nutzen zu wollen. Damit hatte ich den Gutachter ausgewählt und mögliche Irrtümer automatisch akzeptiert, wie man mir erklärte. Das stünde irgendwo in dem mehrseitigen (!) Kleingedruckten. Ich war in die Falle getappt. Nehmen wir mal die Sache mit dem Kaufangebot für ein Fahrzeug mit wirtschaftlichem Totalschaden. Wochen nach dem Unfall und eben auch z. B. zwei Wochen nach dem Gutachten. Das habe ich gleich zweimal in den letzten 10 Jahren erlebt. Der Gutachter hat den Restwert ermittelt, indem er in der Region drei feste Ankaufangebote eingeholt hat. Das sind also für den Geschädigten tatsächlich nutzbare Angebote. Mit der frechen Begründung die Versicherung habe ja zunächst das Gutachten benötigt, um andere Angebote einholen zu können, kommt die Versicherung deutlich später mit einem Ankaufangebot eines Aufkäufers aus Timpukistanhausen oder sonstwo. Das Angebot ist natürlich deutlich höher! Also wird der Restwert hoch und die Schadenssumme runter gesetzt. Nur hat der Geschädigte zu diesem Zeitpunkt längst Fakten geschaffen und das Fahrzeug selbst verwertet. Ist ja klar, denn Unterstellkosten werden angesichts der Schadenminderungspflicht nur bis zu dem Zeitpunkt erstattet, bis der Geschädigte das Fahrzeug hätte verwerten können. Die Versicherungen haben durch in ihrem Sinne sehr guter Lobbyarbeit über die Jahrzehnte viele für die Geschädigten nachteilige und für die Versicherungen positive Veränderungen der Rechtslage durchgesetzt. Aber wenigstens diese Rechtslage sollten die Versicherer dann bitte auch beachten und diesen permanenten Beschiss sein lassen! Es ist branchenüblich, dass im Bereich Kraftfahrzeughaftpflicht und selbst bei der Kasko versucht wird, den letztlich alleine immer am weit kürzeren Hebel sitzenden Kunden über den Tisch zu ziehen. Auch zur Kaskoversicherung habe ich mehrere negative Erfahrungen gemacht. Zum Beispiel auch hier die Masche mit dem Restwert betreffend: Mein geklautes Motorrad war mit Totalschaden wieder aufgefunden worden. Die Versicherung beauftragte die DEKRA, die von einem Sachverständigen ein absolut faires und korrektes Gutachten erstellen ließ. Einige Zeit später, als ich den Schrott längst verkauft hatte kam von der Versicherung das Schreiben mit dem Scheck, der leider nicht dem Gutachten entsprach. Man habe ein Angebot eines Aufkäufers, das deutlich höher als im Gutachten berücksichtigt war. Die Versicherung zahlte zwar ohne Murren doch noch, als ich darauf hinwies, dass ich das Fahrzeug im Sinne meiner Schadenminderungspflicht bereits kurz nachdem ich das Gutachten erhalten hatte veräußert hatte. Aber versuchen kann man es ja! [mention=7079]Hutzelwicht[/mention] Ich kann mir vorstellen, dass es Dir gegen Deine Berufsehre geht, wie die Versicherer mit den Geschädigten umgehen, aber jeder Branchenkenner weiß, dass es so ist. Deshalb als P.S. zur Versöhnung auch eine selbst erlebte Geschichte, wo mir einer Deiner Kollegen sehr geholfen hat. Gruß Michael P.S.: 1984 kaufte ich mein erstes fabrikneues Motorrad. Es wurde nur neun Tage alt, da war es bereits geklaut(*). Es gab zu dem Zeitpunkt weder Versicherungsschein, noch Rechnung und natürlich auch noch keine bezahlte Prämie. Laut Doppelkarte war bis zur Zahlung der Erstprämie nur der Haftpflichtschutz zugesagt worden, weil ich mein vorher gefahrenes erstes Motorrad nicht kaskoversichert hatte. Im Klartext: Ich hatte keinen Versicherungsschutz! Der Vertreter der Allianz erklärte in einem Brief den Sachbearbeitern aus der Schadenabteilung jedoch, dass wir über die sofortige Deckung gesprochen hatten. Das war tatsächlich der Fall. Mit einer Entschuldigung für sein Versehen betonte der Allianz-Vertreter, dass er mündlich die Zusage gemacht habe und lediglich übersehen hatte, die Kaskodeckung anzukreuzen. Ich habe den Brief selber als Kopie erhalten. Obwohl alles der Wahrheit entsprach hätte die Geschichte für mich auch anders ausgehen können, so bekam ich den Schaden bezahlt. (*) Da der Händler die Fahrzeug bzw. Fahrzeugpapiere über Kreuz vertauscht hatte war mein Motorrad auf dem Papier schon vier Wochen alt und ich war bereits der zweite Halter und Eigentümer. Aber das ist eine andere Geschichte...
April 20, 20223 j Um Gottes Willen, ich werde keinem den Schnellschadendienst empfehlen, wie kommst Du da denn jetzt drauf ? Zudem ist es in keinster Weise branchenüblich den Kunden über den Tisch zu ziehen. So ein ausgemachter Quatsch. Ein großes Problem ist, dass viele Versicherte ihre KFZ-Versicherung über das Internet abschließen. Da sind die Tarife ja viel billiger. Ja, das sind sie, aber leider nicht preiswerter. Wenn es dann zu einem Schaden kommt fallen viele schier aus den Wolken, wenn sie feststellen was sie alles nicht versichert haben. ...............der "permanente Beschiss" kommt doch auch viel zu oft durch den Geschädigten selbst. Denn wenn das Wort "Versicherung" fällt, dann wollen sehr viele Geschädigte "soviel rausholen wie möglich". Wenn die Versicherung schon zahlt "muss da wenigstens noch was bei rausspringen". Das ist nicht der Sinn einer Versicherung. Wenn die einem erst einmal auf die Schliche gekommen sind können die in der Tat sehr unangenehm werden. Oft tragen aber auch die Werkstätten dazu bei das der Versicherer "aufmerksam" wird. Weit über 50 % der Kürzungen beruhen auf unplausible Rechnungen, oder gar Gutachten. Vor Ostern flatterte eine Rechnung einer Werkstatt zu uns zurück mit der Bitte um Klärung. Nun, Demonage der Motorhaube und des rechten Kotflügels. Soweit, so gut. Verbringung des Fahrzeuges zum Lackierer, hmm, die Lackierung hat im selben Betrieb stattgefunden, wie die Reparatur. Lackiervorbereitung........... warum muss das Fahrzeug abgeklebt werden, wenn die Teile demontiert wurden.......... ??? Dann Stundenverrechnungssätze, die mehr als 30 % über denen der Herstellerangaben lagen - ohne Begründung. Da würdest auch Du mal mit der Wimper zucken............ Und dann kommt der Kunde um die Ecke quakt erst, dass die Versicherung nicht alles zahlt und im gleichem Atemzug mault er, dass die Beiträge so teuer sind.
April 20, 20223 j Ich muss sagen, ich habe bisher auch keine Probleme gehabt. Aber zu dem was du da im letzten Beitrag schreibst sollte man noch gar sagen, dass man selber ja die gegnerische Haftpflicht nicht selber abschließt. Wenn mir also jemand rein fährt, dann kann das, ohne dass ich das was für kann, so ein krummer Hund sein.
April 21, 20223 j Ich muss sagen, ich habe bisher auch keine Probleme gehabt. Aber zu dem was du da im letzten Beitrag schreibst sollte man noch gar sagen, dass man selber ja die gegnerische Haftpflicht nicht selber abschließt. Wenn mir also jemand rein fährt, dann kann das, ohne dass ich das was für kann, so ein krummer Hund sein. Ja, da hast Du recht. Daher ist es auch sehr ratsam die Schadensmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen so einzureichen, damit das kein krummes Ding wird. Leider gibt es im "Kollegenkreis" viele Vermittler, die das anders sehen. Die unterstützen in der Regel nur dann, wenn es den selbst vermittelten Vertrag betrifft. Wenn der Kunde aber ein umfassendes Maklermandat erteilt hat, dann muss sich der Vermittler auch um Schäden kümmern, die die gegnerische KFZ-Haftpflicht betrifft. Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig.
April 21, 20223 j Fahrzeug in die Werkstatt bringen, Abtretungserklärung unterschreiben...und die Werkstatt machen lassen. Die bestellt einen Gutachter, mit dem sie besonders gut auskommt, und wenn das Gutachten fertig ist, mit allem pipapo, geht eine Kopie an die Versicherung, eine Kopie an den Fahrzeughalter und eine Kopie an die Werkstatt. Und wenn das Gutachten plausibel ist, keine doppelten Posten enthält oder überhöhte Lohnkosten, dann kann die Werkstatt sofort mit der Reparatur beginnen. Sollte die gegnerische Versicherung allerdings berechtigte Zweifel haben, dann wird sie einen eigenen Gutachter schicken und das Gutachten anfechten wollen. Inzwischen arbeiten fast alle Werkstätten, Gutachter, Versicherungen mit den gleichen Computer-Programmen von DAT und Co., da sind Ungereimtheiten äusserst selten. Wenn eine Werkstatt einen Kostenanschlag per DAT schreibt, dann steht da in der Regel nicht mehr oder weniger drin, wie in einem Gutachten der DEKRA. Lohnkosten werden "ortsüblich" eingepflegt. Mechanik hat auch niedrigere Stundensätze, wie die Lackiererei, weil dort die Kosten für Verbrauchsmittel mit einberechnet sind. (Schleifpapier, Spachtelmasse, Verdünnung und Silikonentferner, usw.) Eine Werkstatt auf dem Land ist in der Regel preiswerter, wie eine Bude in einem Ballungsgebiet. Und nur dort kann es bei den Gutachten Unterschiede geben. [mention=11030]jfp[/mention] bringt den Wagen morgen nach Paderborn...und den Rest erledigt die Firma Borghardt. Innerhalb von 40 Jahren habe ich vielleicht 5x erlebt, daß eine Versicherung eine Kostenübernahme nach Kostenanschlag verweigert hat. Da wurde dann nachträglich noch ein Gutachten durch die GTÜ oder DEKRA erstellt, wo dann auch nichts anderes drin stand, aber damit war die Versicherung dann zufrieden. Muß man nicht verstehen, denn da ging es um Schäden unterhalb 1000,-€...oder 2000,-DM. Und richtig Ärger mit einer namhaften Versicherung gab es bei einem 9000 CD, der mal grade 4 Wochen alt war, und ein komplett neues Heck bekommen musste. Gutachten, Gegengutachten, dann nochmals gemeinsam begutachtet...bis man sich schliesslich einig wurde, wer denn nun den Schaden begleicht. Haftpflichtversicherung des Gegners zu 100%...oder ob sich die Versicherungen den Schaden teilen sollen, da ja Vollkaskoversichert...bei der gleichen Versicherung!!! Unterm Strich eigentlich völlig egal, weil Beides von der Allianz war, aber man hat dadurch die Zahlung von damals 20.000,-DM schön in die Länge gezogen. Die Werkstatt bekam ihr Geld erst nach 9 Monaten. In meinem privaten Fall, wo ein Niederländer meinen Wohnwagen geschrottet hat und das Zugfahrzeug der PKW meines Schwiegervaters ebenfalls beschädigt wurde, hatte sich die gemeinsame Provinzial-Versicherung auch um die Abwicklung gekümmert. Zumindest bei den ersten Schritten. Den Rest habe ich dann selber abgewickelt. Die niederländische Versicherung arbeitet mit der DEKRA zusammen und über diesen Weg wurde auch das Gutachten erstellt und die Zahlung abgewickelt. Im Oktober 2020 war der Unfall...und das Geld wurde im März überwiesen....also fast 6 Monate. Das war der einzige Nachteil...und natürlich der Ärger. Aber den hat man auch bei einem kleinen Schaden.
April 23, 20223 j Autor So, hier ein Upate: ich habe das Auto gestern zu Borghardt gebracht. Dort wurde die Meinung vertreten, es müsse auf jeden Fall ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Daneben riet mir Borghardt sen. aus seiner Erfahrung heraus auch dazu, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der sich mit Verkehrsrecht gut auskennt.
April 23, 20223 j Das dürfte damit zu tun haben, dass ohne Sachverständigem und ohne Anwalt die Versicherung den Wagen automatisch nicht als wertvollen Oldtimer, sondern eher als alte Möhre mit entsprechend niedrigem Wiederbeschaffungswert betrachten wird. Gruß Michael
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