turbo9000
Die dunkle Seite des Forums
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Ich. Habe auch schon eine Strafe dafür zahlen dürfen, weil ein Schlachtauto zu lange auf meinem Hof gestanden hat....
Interessant wäre es, wenn jemand dazu entgegengesetzte Erfahrungen gemacht hat.
Schrottfahrzeuge dürfen auch nicht auf Deinem Grundstück stehen, vor allem nicht, wenn öffentlich einsehbar. Aber auch nicht öffentlich einsehbar, denn ein Schrottfahrzeug gilt als Müll bzw. Sondermüll (Umwelt) und darf nicht so in Deinem Garten stehen.
Aber ehe ich hier eine Diskussion vom Zaun breche (was nicht meine Absicht war, ich wollte nur darauf hinweisen, dass man Schrottfahrzeuge eigentlich nicht beliebig auf seinem Grundstück "parken" darf)....
In einer Garage darfst Du auch kein "Lager" errichten. Ist nur zum Abstellen eines Fahrzeugs gedacht....war doch auch so ein Passus im Gesetz...auch wenn es Deine ist. Natürlich wo kein Kläger (oder Zuschauer), da keine Anklage...
Wenn Du anderer Überzeugung bist, ist das völlig ok...