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Weiß jemand wie das ist, wenn ich für ein angemeldetes Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte und das aktuelle Kennzeichen behalten will. Geht das? Also einfach ein H hinter die derzeitig vergebene Nummer? (Platz, also maximal Anzahl von Ziffern und Buchstaben ist kein Problem) Unterschiede zwischen den Bundesländern?

Wenn mein 901 im Herbst H-fähig wird, würde ich nämlich TU 901 gerne behalten...

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Sollte in aller Regel gehen ... das Kennzeichen ist ja schliesslich nicht anderweitig vergeben.
  • Mitglied
Selbe Frage habe ich in unserer Zulassungsstelle gestellt, als ich im vergangenen Jahr Plüsch-Horst anmeldete, der ebenfalls diesen Herbst H-reif wird - Antwort war "Ja".
  • Autor
Danke für die schnellen Antworten :top:
Jup, hab ich so mit dem 99 auch gemacht.
Wenn das Kennzeichen zu lang fürs Schild wird schütteln manche Zulassungstellen den Kopf. Ich habe kein Saisonkennzeichen mit 900 bekommen, mußte eine Null weg.

Das die Kennzeichenkombination bestehen bleibt ist sogar die Regel. Das „H“ gilt nur als Anhängsel.

 

Aber, egal wie, die maximale Zeichenanzahl ist 8.

Sollte Stadt/ Landkreis schon drei Zeichen beanspruchen bräuchtest Du eine neue Kombination.

  • Autor
Das die Kennzeichenkombination bestehen bleibt ist sogar die Regel. Das „H“ gilt nur als Anhängsel.

 

Aber, egal wie, die maximale Zeichenanzahl ist 8.

Sollte Stadt/ Landkreis schon drei Zeichen beanspruchen bräuchtest Du eine neue Kombination.

Dann habe ich Glück...mit "H" wären es dann 8.

  • Mitglied
von HB-EX 52x 09-05 zu HB-EX52x H
Wenn das Kennzeichen zu lang fürs Schild wird schütteln manche Zulassungstellen den Kopf. Ich habe kein Saisonkennzeichen mit 900 bekommen, mußte eine Null weg.

Die 8 Zeichenregel darf natürlich nicht verletzt werden...

Bei mir waren es damals (vor 10 Jahren) nur 7..Ging trotzdem nicht mit Saison.
Ging bei mir auch: von 390 (5-10) auf 390H ohne Probleme....
Bei mir waren es damals (vor 10 Jahren) nur 7..Ging trotzdem nicht mit Saison.
Machen die hier in B auch nicht, weil sie dafür Schmalschrift freigeben müssten. Und eher lassen die sich wohl die Hände abhacken. :mad:

Bitte klärt mich auf:

Ich zahle für meinen 901 mit Euro 2 bisher 147 € und für meinen 9000 mit D3 bisher 155 €!

Warum sollte ich dann, solange ich kein Non-Kat-Auto fahre, mit H-Kennzeichen pauschal 190 € zahlen?

Soviel würde mich wohl auch ein Saab 92 Zweitakter ohne H kosten?

Nur damit ich ohne Kat in "Umweltzonen" darf und das, vielleicht bald, in Feinstaubgebiete von Stuttgart auch nicht mehr?

Und das soll eine Begünstigung des Kulturguts Auto sein ?

Bei einem 8 Liter V8 (Hubraum, nicht Verbrauch!) würde ich vielleicht anders drüber denken!

Die Versicherungen bieten, unabhängig vom H-Kennzeichen, oft ab 20 oder 25 Jahre Oldtimer-Tarife an.

:bebored:

Kein Kat da --> keine Lambdasone & Rassel, was nicht da ist ... kann nicht kaputt gehen

Leistung ist nicht zugeschnürt, Fahrzeug verbraucht weniger (und klingt ggf. schöner).

Versicherung definitiv billiger als die 40 € Steuerdifferenz...Einzelfälle bestätigen die Regel

Ja, das ist finanziell hauptsächlich interessant für Fahrzeuge über 2 Liter (Hubraum).

UND: Keine Kilometerbeschränkung :bananapowerslide:

Fazit: man hat auch Vorteile...die für mich diese komischen 40,- € definitiv aufwiegen...

Nun aber schnell weg.... :vroam:

Bearbeitet von turbo_forever

Bitte klärt mich auf:

Ich zahle für meinen 901 mit Euro 2 bisher 147 € und für meinen 9000 mit D3 bisher 155 €!

Warum sollte ich dann, solange ich kein Non-Kat-Auto fahre, mit H-Kennzeichen pauschal 190 € zahlen?

Hier geht's um einen 8V - zwar mit G-Kat, hat aber eben nur Euro1 - mit H spart man also 111€. :smile:

 

Mein alter VW-2,4l-Diesel würde übrigens ohne H 930€ im Jahr kosten...da bin ich doch ganz froh, dass es das H gibt...:redface:

Bitte klärt mich auf:

Ich zahle für meinen 901 mit Euro 2 bisher 147 € und für meinen 9000 mit D3 bisher 155 €!

Warum sollte ich dann, solange ich kein Non-Kat-Auto fahre, mit H-Kennzeichen pauschal 190 € zahlen?

Rein monetär betrachtet, bietet das H-Kennzeichen für die inzwischen H-geeigneten Fahrzeuge mit Abgasreinigung (und wenig Hubraum) auf den ersten Blick keine Vorteile. Allerdings werde ich bei meinen beiden Euro-2-Youngtimern sofort das H montieren, sobald es möglich ist...

 

- um zu zeigen, das das nicht nur ein alter Ranzbock ist

- um den bescheuerten KLR abzuklemmen (im Falle des Nicht-Saab)

- um die bescheuerte Feinstaubplakette rausschmeißen zu können

- aus Prinzip.

Bearbeitet von Eber

Rein monetär betrachtet, bietet das H-Kennzeichen für die inzwischen H-geeigneten Fahrzeuge mit Abgasreinigung auf den ersten Blick keine Vorteile. Allerdings werde ich bei meinen beiden Euro-2-Youngtimern sofort das H montieren, sobald es möglich ist...

 

- um zu zeigen, das das nicht nur ein alter Ranzbock ist

- um den bescheuerten KLR abzuklemmen (im Falle des Nicht-Saab)

- um die bescheuerte Feinstaubplakette rausschmeißen zu können

- aus Prinzip.

:flowers::flowers:

  • 3 Wochen später...

Dies ist nur sehr großzügig ausgelegt „on topic“, was Neues aufmachen lohnt deswegen aber auch nicht.

Hab grade in einer Zeitschrift von einem Moppedfahrer gelesen der häufiger Knöllchen bekommt die ein Autofahrer mit Wechselkennzeichen „verbrochen“ hat.

 

„H“ und „E“ sind in D ein Zusatz der an die Kennzeichenkombination angehängt werden kann.

Der Halter des (fiktiven) Kennzeichens SA-AB 900 könnte sich also die Buchstaben dranhängen wenn das Fahrzeug die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Für den Nachbarn hingegen ist SA-AB 900H nicht verfügbar. Soweit, so bekannt.

 

Was, mir zumindest, nicht bekannt war ist die Regelung für diese Wechselkennzeichen.

Besagter Nachbar kann durchaus ein Wechselkennzeichen mit der Kombination SA-AB 900 plus den kleinen Unterscheidungsziffern beantragen. Diese gelten dann als vollwertiges Element des Kennzeichens, 900 1 entspricht also 9001.

https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/wechselkennzeichen/

 

Blöd ist nur das auf Blitzerfotos diese kleine Unterscheidungsziffer schwer zu erkennen ist. Also bekommt erstmal der Halter der „900“ Post.

Glücklicherweise hat der Amtsschimmel die Bestimmungen für Wechselkennzeichen aber so ausgeführt das es kaum Verbreitung findet. Das Problem des fehlgeleiteten Knöllchens dürfte also nicht sehr oft auftreten.

Der Halter des (fiktiven) Kennzeichens SA-AB 900 könnte sich also die Buchstaben dranhängen wenn das Fahrzeug die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Für den Nachbarn hingegen ist SA-AB 900H nicht verfügbar. Soweit, so bekannt.

 

Was, mir zumindest, nicht bekannt war ist die Regelung für diese Wechselkennzeichen.

Besagter Nachbar kann durchaus ein Wechselkennzeichen mit der Kombination SA-AB 900 plus den kleinen Unterscheidungsziffern beantragen.

Das kann nicht sein. Wenn eine Buchstaben-Zahlen-Kombination vergeben ist, dann kann sie nicht nochmals ausgegeben werden. Die Verwechslung kam hier sicherlich (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) mit dem Wechselkennzeichen SA-AB 900 (1) und dem Kennzeichen SA-AB 9001 zustande.

 

Ersteres kann nicht nochmal durch die Zulassungsstelle vergeben werden, völlig egal mit welchem Appendix.

Das kann nicht sein. Wenn eine Buchstaben-Zahlen-Kombination vergeben ist, dann kann sie nicht nochmals ausgegeben werden. Die Verwechslung kam hier sicherlich (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) mit dem Wechselkennzeichen SA-AB 900 (1) und dem Kennzeichen SA-AB 9001 zustande.

 

Ersteres kann nicht nochmal durch die Zulassungsstelle vergeben werden, völlig egal mit welchem Appendix.

Stimmt... und recht hat er, das Wechselkennzeichen in Deutschland ist fürn Axxxx

Bürokratischer Schwachsinn und dazu noch eine Frechheit für den Fahrzeughalter

(Volle Steuer für ja zwei Fahrzeuge aber auf der Straße parken darf man trotzdem nicht.)

Da hätten sich unsere Oberbeamten besser mal bei den Nachbarn umgeschaut, die können das besser!!!!

  • Mitglied
(Volle Steuer für ja zwei Fahrzeuge aber auf der Straße parken darf man trotzdem nicht.)

Keine Frage, dass das (im Sinne der Fahrzeughalter) besser zu regeln gewesen wäre und anderswo besser gemacht wurde, und ich hätte es dann wahrscheinlich auch genutzt, aber davon abgesehen ist das Auf-der-Straße parken nunmal keine Frage der Steuer, sondern der Versicherung.

Jein... du darfst mit einem Wechselkennzeichen das Fahrzeug nicht auf der Straße parken, obwohl du voll bezahlst!

Versicherungsrechtlich ist das eine separate Sache... hat aber mit der Zulassungsverordnung ja nix zu tun :smile:

Das kann nicht sein. Wenn eine Buchstaben-Zahlen-Kombination vergeben ist, dann kann sie nicht nochmals ausgegeben werden. Die Verwechslung kam hier sicherlich (um bei Deinem Beispiel zu bleiben) mit dem Wechselkennzeichen SA-AB 900 (1) und dem Kennzeichen SA-AB 9001 zustande.

 

Ersteres kann nicht nochmal durch die Zulassungsstelle vergeben werden, völlig egal mit welchem Appendix.

 

Genau das ist ja das Lustige(?), die kleine 1 (2,3,…) ist eben kein Appendix.

Sondern die vollwertige letzte Ziffer der Kennzeichenkombination. Nur halt klein geschrieben, und damit leicht übersehbar.

 

Auszug aus dem Link oben:

"Als Beispiel: Sie besitzen zwei Autos, die Sie mit Wechselschild zulassen wollen. Auf dem Wechselelement stehen beispielsweise die Zeichen HH AB 123. Auf dem fest angebrachten Schild des ersten Autos steht eine 4, auf dem des zweiten eine 5. Auf der Zulassungsstelle sind also zwei Autos registriert, eines mit dem Kennzeichen HH AB 1234, ein zweites mit der Kennzeichnung HH AB 1235."

Und dann wundern sich die Behörden, das den Unsinn keiner haben will... Ende 2016 hab ich mal irgendwo gelesen kleiner 350 Stück...in ganz Deutschland

Und eine Mischung von Pkw und Motorrad geht auch nicht...

Und :rolleyes: einen VW Käfer und ein Saab geht auch nicht... unterschiedliche Kennzeichen Formate.

Ein.... Schildbürgerstreich...

Aber genug damit, geht ja eigentlich um das H Kennzeichen

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