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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Servus,

 

ein Freund von mir hat mir heute einige Fotos aus ... geschickt, hat er so im Vorbeifahren geschossen.

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Kennt den jemand?

Bearbeitet von tempelkim

Welches ...???

Bearbeitet von tempelkim

  • Autor
Welches ...???

Saarland

Bearbeitet von tempelkim

Danke, nicht meine Gegend.
Friedhof? Sind doch nur kreativ eingeparkt.
[mention=75]klaus[/mention], der TID ist nicht eingeparkt, der wird einfach liegengeblieben sein
  • 3 Wochen später...

Friedhof?

 

Nur weil der mehrere hat, die anscheinend nicht alle gefahren werden?

 

Dann habe ich auch einen Saab Friedhof, fände es allerdings nicht spannend, wenn Leute das Fotografieren und dann ins Netz stellen, woraufhin evtl, dann Leute an meiner Türe klingeln und die armen von ihrem Schrottdasein für 100 € befreien wollen.

 

Ich denke nicht, dass das ok istm das ist Privatbesitz eines Menschen, der einfach veröffentlicht wird,

Friedhof?

 

Nur weil der mehrere hat, die anscheinend nicht alle gefahren werden?

 

....wenn Leute das Fotografieren und dann .....

Ich denke nicht, dass das ok istm das ist Privatbesitz eines Menschen, der einfach veröffentlicht wird,

 

Vollste Zustimmung, m.E. gehört der Fred gelöscht

Nun ja, dann müsste man die Fotos im Thread „Saabsichtung“ auch in Frage stellen. Oder die Fotos hier dorthin verschieben.

Nur weil der mehrere hat, die anscheinend nicht alle gefahren werden?

Habe ich die Ironie nicht verstanden?

Was man auf den Bildern sehen kann ist wohl weit entfernt von "vorübergehend nicht gefahren". Wenn da nicht alle! Betriebsstoffe abgelassen worden sind, ist solch eine Lagerung selbst auf Privatgrund nicht gestattet.

Das weiss sicher auch der Absteller und wird es getan haben.

Ich bin auf die Diskussion gespannt die sich hier entwickeln wird und plädiete daher auf Schliessung des Freds.

Und nein,ich wohne nicht in ... und kenne den Besitzer auch nicht.

Ich sage nur:Es ist sein ganz privates Ding wie er Saabs stapelt oder nicht.

Bearbeitet von tempelkim

Vollste Zustimmung, m.E. gehört der Fred gelöscht
Kurzer Exkurs: => https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache

UltraKurzFassung: Es existiert KEIN Recht am Bild der eigenen Sache.

 

Nun ja, dann müsste man die Fotos im Thread „Saabsichtung“ auch in Frage stellen.
Weitaus extremer: Es könnte quasi von kaum irgend ein Bild veröffentlicht werden. Denn auch Wälder und Felder sind oft in Privatbesitz. Von den Häuser bei Innenstadtaufnahmen irgend welcher SAABs, oder wovon auch immer, mal ganz abgesehen.

Eher infrage zu stellen sind eher die beliebten Aufnahmen netter Treffen an vool gedeckten Gaststättentischen. Denn dieses sind zumeist Innenaufnahmen, welche nicht in dieser Form grundsätzlich freigestellt sind.

 

Daher eine Bitte:

Nicht nach Gefühl nach irgend welchen Sanktionen/Schließungen und was auch immer rufen. Sondern meinetwegen, so wie es hierzu auch einer der Poster getan hatte, kurz bei der Moderation anfragen, oder - noch besser! - sich erst einmal selbst kundig machen.

Denn auch das Posting mit dem Bild ist nichts anderes als eine vom Grundgesetz gedeckte freie Meinungsäußerung. Daher sollte man auch Postings, welche mal nicht der eigenen Sichtweise entsprechen, entsprechend tolerant gegenüber stehen.

 

Mir ganz persönlich gefällt das Bild dort so auch nicht. Dies spielt aber absolut keine Rolle, da dieser Poster selbstverstädlich das selbe Recht, seine Eindrücke und Sichtweisen darzustellen, hat, wie alle anderen auch: Die Darstellung muss Recht, Gesetz und den Forenregeln entsprechen. Dies haben wir, nach erster Anfrage zum Thema, selbstverständlich im Rahmen unserer Möglichkeiten recherchiert (siehe ganz oben).

Aber rein private, persönliche Befindlichkeiten, völlig egal ob von einem User, einem Moderator oder auch einem Vorstandmitglied des Betreibervereins, können und dürfen dabei absolut keine Rolle spielen. Das Forum hat viele, viele User. Und damit hat es viele, viele Sichtweisen. Allen kann man nie genügen. Dies ist wie im normalen Leben. Und daher geht es auch dort, siehe oben, bestmöglich nach Recht, Gesetz und meinetwegen der 'Hausordnung'.

Bearbeitet von René

Tja,

 

der Poster mag selber das Recht haben (auch wenn ich das bezweilfe, da es mehr Details, als bei Googleview zeigt)..

Aber ich finde es nicht gut, dass das Forum so etwas duldet.

Wäre das mein Hof, wäre ich "not amused", wenn irgendein Typ das online stellt.

  • Mitglied
Habe mir erlaubt, dem Wunsch des Erstellers zu folgen und den Ortsnamen zu entfernen (auch aus den Folgebeiträgen).
... der Poster mag selber das Recht haben (auch wenn ich das bezweilfe, da es mehr Details, als bei Googleview zeigt)..
Du hast Dir den Link in #12 durchgelesen? (Dort ggf. auch noch mal einigen der Links folgen.)

Sehr interessant, gerade auch in Bezug zu Ortsangaben zu solchen Bildern, ist darüber hinaus der Abschnitt "Bilderbuch Köln" unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-man-gebaeude-und-grundstuecke-fotografieren_082395.html

Und klar, Dein 'Bezweifeln' ist ja schon mal etwas. Aber es ist eben nicht 'Wissen'. Und dazu muss man sich dann mit der allg. Rechtslage zum betreffenden Thema halt erst einmal zumindest ansatzweise auseinander setzen.

Ein Polizist darf auch nicht nach dem handeln, was er 'meint', sondern nur nach dem, was er 'weiß'. Sonst hat er GANZ schnell eine Dienstaufsichtsbeschwerde an der Backe.

 

Aber ich finde es nicht gut, dass das Forum so etwas duldet.
Das Posting widerspricht weder geltendem Recht und Gesetz, noch den Forenregeln. Daher gibt es für Betreiber und Moderation keinerlei Spielraum, dies nicht 'zu dulden'. So etwas kann ja nicht nach Nase, Meinung und Tagesform gehen.

 

Wäre das mein Hof, wäre ich "not amused", wenn irgendein Typ das online stellt.
Das kann ich absolut nachvollziehen, und teile Deine Meinung.

Und würde sich aus dem Postig ein Kontext zu einer, hier in irgend einer Weise bekannten, konkreten Person ergeben, sähe die Rechtslage sicher auch deutlich anders aus.

 

Habe mir erlaubt, dem Wunsch des Erstellers zu folgen und den Ortsnamen zu entfernen (auch aus den Folgebeiträgen).
Wenn der Ersteller das wünscht, ist dieser Wunsch seinerseits selbstverständlich absolut legitim. Mögen die Gründe dafür auch eher weniger erfreulicher Natur sein.

Bearbeitet von René

Du hast Dir den Link in #12 durchgelesen? (Dort ggf. auch noch mal einigen der Links folgen.)

Sehr interessant, gerade auch in Bezug zu Ortsangaben zu solchen Bildern, ist darüber hinaus der Abschnitt "Bilderbuch Köln" unter https://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-man-gebaeude-und-grundstuecke-fotografieren_082395.html

Und klar, Dein 'Bezweifeln' ist ja schon mal etwas. Aber es ist eben nicht 'Wissen'. Und dazu muss man sich dann mit der allg. Rechtslage zum betreffenden Thema halt erst einmal zumindest ansatzweise auseinander setzen.

Ein Polizist darf auch nicht nach dem handeln, was er 'meint', sondern nur nach dem, was er 'weiß'. Sonst hat er GANZ schnell eine Dienstaufsichtsbeschwerde an der Backe.

 

Das Posting widerspricht weder geltendem Recht und Gesetz, noch den Forenregeln. Daher gibt es für Betreiber und Moderation keinerlei Spielraum, dies nicht 'zu dulden'. So etwas kann ja nicht nach Nase, Meinung und Tagesform gehen.

 

Das kann ich absolut nachvollziehen, und teile Deine Meinung.

Und würde sich aus dem Postig ein Kontext zu einer, hier in irgend einer Weise bekannten, konkreten Person ergeben, sähe die Rechtslage sicher auch deutlich anders aus.

 

Wenn der Ersteller das wünscht, ist dieser Wunsch seinerseits selbstverständlich absolut legitim. Mögen die Gründe dafür auch eher weniger erfreulicher Natur sein.

Mann oh Mann René,

 

Du musst hier nicht ein Schlußplädoyer für einen zur Todesstrafe verurteilten Angeklagten halten.:vollkommenauf:

 

Ich will es mal so ausdrücken:

 

Jemanden einen "Penner" zu nennen ist auch nicht rechtlich unzulässig, dennoch fände ich es gut, wenn das Forum so etwas nicht dulden würde.

 

Und hiermit verhält es sich nicht anders.

 

Vielleicht verstehst Du es so....

Gut, wenn wir hier gerade zu solchen Abwägungsgeschichten 'im Thema' sind, und ohnehin im Stammtisch. An selbigen drehen sich im RealLive ja Gespräche auch gaz schnell von Thema A zu Thema B.

Jemanden einen "Penner" zu nennen ist auch nicht rechtlich unzulässig, dennoch fände ich es gut, wenn das Forum so etwas nicht dulden würde.
Den "Penner" würde das Forum, je nach Kontext (!), unter Umständen auch nicht dulden. Denn "Penner" kann (wie gesagt: je nach Kontext) durchaus eine "Kundgabe der Nicht- bzw. Missachtung eines anderen Menschen" sein, und damit eine Beleidigung darstellen.

Kurze Einführung in das Thema: https://www.jasperprigge.de/was-ist-eigentlich-eine-beleidigung/

Das Hauptproblem dabei:

Rechtlich besteht also die Schwierigkeit, die Beleidigung von zulässigen Meinungsäußerungen, die auch scharfe Kritik an einer Person einschließen, abzugrenzen. Klar ist: Es kann nicht auf die persönliche Betroffenheit im Einzelfall ankommen, vielmehr muss allgemein bestimmt werden, unter welchen Bedingungen eine Beleidigung vorliegt. Nicht jede Empfindlichkeit einer Person ist auch rechtlich geschützt.

Daher zuvor die Sache mit dem Kontext. Ein "Da mußt Du Penner einfach mal die Augen aufmachen, und Dir den Verteiler ansehen." würde ich z.B. sicherlich als juristischen Grenzfall ansehen. Bezieht sich der "Penner" auf die zu öffnenden Augen, also einen wohl bisher vermeintlich nur halbwachen Zustand? Oder ist es wirklich abwertend gemeint? Da wäre aus meiner Sicht (ja, verdammterweise wird es, wenn es juristisch wird, eben leider all zu oft eben leider, leider doch wieder subjektiv, so dass man immer versuchen muss, halbwegs passende Vergleichsfälle zu finden) die Stellung der Beteiligten zueinander ausschlaggebend. Wären die beiden Protagonisten auch untereinander alte, ggf. sogar lose befreundete, Bekannte, so würde sich ein Angesprochener 'duchschnittlicher Empfindlichkeit' sicher nicht beleidigt fühlen. Hätte es hingegen bereits in vorherigen Posts eine gewissen Tendenz zu, ab von Sachfragen, auch die Personen direkt betreffneden Unstimmigkeiten gegeben, so wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Schreibende dies abwertend meint und (!) sich der Angesprochene hierbei auch persönlich nach obiger Definition verletzt fühlt. Damit wäre es dann eine Beleidigung.

Hier qualitativ gut und fundiert zu arbeiten, das ist sicher oft alles andere als einfach. Einfach wäre es, im Zweifel einfach alles zu löschen, oder in der Freizeit Zeitung auszutragen.

Ok,

 

Du willst einfach nur Recht haben und nicht verstehen.

 

Keiner ist so schwerhörig, wie der, der nicht hören will.

 

Schade auch....:frown:

'Recht' haben ist schon schwierig, 'Recht' bekommen noch viel mehr.

Und eigentlich möchte ich nur feststellen, dass es zwar für fast alles einfache Antworten gibt, diese aber eben zumeist falsch sind.

Die Welt ist komplex, und richtige Lösungen sind es eben zumeist auch.

 

Die Löschung eines rechts- und regelkonformen Postings zu fordern bedeutet für mich

a) sich über diesen User und sein Recht auf freie Meinungsäußerung zu stellen.

b) mangelnde Toleranz gegenüber den Äußerungen anderer zu zeigen.

 

Und bevor Du mir jetzt sagst, ich selbst sein ja nun wohl das Gegenteil von tolerant:

JA. Ich bin vollständig intolerant. Und dies bis auf's Blut und bis auf's Messer. Und zwar an einer einzigen (!) Stelle: Wenn Menschen mangelnde Toleranz und Achtung gegenüber anderen zeigen.

Grundsätzlich bin ich, gerade auch im Hinblick auf freie Meinungsäußerung, Orientierung, Etik & Religion jedes einzelnen Menschen, für größtmögliche Toleranz.

Aber: Ich unterliege nicht dem Toleranz-Paradoxon (https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon), sondern halte es mit Popper:

Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.
(auch im obigen Wiki-Link zu finden)

Daher gilt für mich ganz klar: Keine Toleranz gegenüber der Intoleranz.

  • Mitglied
Wo hat denn jemand eine Löschung gefordert? Allenfalls den Satz 'Vollste Zustimmung, m.E. gehört der Fred gelöscht' könnte man so interpretieren, aber erstens ist der nicht von turbo9000 und zweitens ist es auch keine Forderung sondern lediglich eine Meinung...

Sorry René,

 

ich wollte es nicht weiterführen, aber Du hast es so gewollt.

 

Du bist eindeutig zu vorbelastet, was das angeht und schlägst jetzt komplett über in die andere Richtung.

 

Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo sie die Freiheit eines anderen Einschränkt, oder beeinflusst. Dies lässt Du bei Deiner Freiheit und Toleranzpredigt vällig ausser acht.

 

 

Von mir aus.

 

Aber wehe es werden hier ohne mein Einverständnis Bilder von meinem Beistz eingestellt. Dann wirst du sehen, wie ich das mit meiner Freiheit und meinem Recht auf Privatsphäre halte.

 

Und jetzt ist das Thema für mich vorbei,.

 

Schade, wirklich schade, dass Du (und das muss ich jetzt auch mal spezifizieren, da Du und andere das bei mir immer gemacht haben, als ich noch Moderator war) - gerade als Moderator so wenig Einsicht zeigst.

 

Dir ist schon bewußt, dass Du nur Deine Meinung zulässt, abe rnicht z.B. meine...

 

Schönen Abend noch und lass uns dieses (zu nichts führende Thema) an dieser Stelle beenden.

 

Wegen einer Meinung hier so abgekanzelt zu werden und mit Paragraphen beworfen zu werden....:confused::confused::confused:

 

Wegen einer Meinung hier so abgekanzelt zu werden und mit Paragraphen beworfen zu werden....:confused::confused::confused:

 

Ich lese Renés Beiträge als den Versuch, seinen Standpunkt zu erklären, in der Absicht, ihn Dir verständlich zu machen, ggfs. auch Dich zu überzeugen. :tee:

Jörg, wirklich ein sehr, sehr schöner Artikel. Und in den Kommentaren dann interessanterweise auch eines meiner Lieblingszitate, welches ja auch nichts anderes als den Kampf für Toleranz gegenüber den Meinungen anderer bedeutet:

Ich missbillige, was Sie sagen, aber ich werde bis zum Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen.
Ich lese Renés Beiträge als den Versuch, seinen Standpunkt zu erklären, in der Absicht, ihn Dir verständlich zu machen, ggfs. auch Dich zu überzeugen. :tee:
Danke. Zumindest Du hast mich verstanden.

 

Aber wehe es werden hier ohne mein Einverständnis Bilder von meinem Beistz eingestellt. Dann wirst du sehen, wie ich das mit meiner Freiheit und meinem Recht auf Privatsphäre halte.
Würde dabei jemand anderes als Du selbst den Bezug zu Dir persönlich herstellen (oder durch Dritte herstellen lassen), wäre meines Erachtens nach, wie schon gesagt, sicher davon ausgehen, dass Dein Persönlichkeitsrecht davon betroffen ist. Dies könnte dann durchaus überwiegen, was zu einer Löschung, zumindest des Bezuges, führen dürfte.

Bei einem reinen Bild, ohne Bezug, sehe ich nach bisheriger Rechtskenntnis keinerlei Dir verbleibende legale Mittel dagegen. Wenn Du meine Links gelesen hättest, würdest Du wissen, wie z.B. die Geschichte mit der Klage in Köln ausgegangen war.

Wegen einer Meinung hier so abgekanzelt zu werden und mit Paragraphen beworfen zu werden....:confused::confused::confused:
Nein, es geht und ging doch nicht um 'Abkanzeln'. Es geht darum, zu verstehen, was geltendes Recht ist. Wonach, wenn nicht nach Recht und Gesetz sollte denn bitte sonst entschieden werden? Nach den ganz privaten und persönlichen Ansichten derer, die das hier 'managen'? So dürfen Polizisten und Richter auch nicht handeln.

Und alles andere hatte seine Wurzel doch schon ganz am Anfang:

Ich denke nicht, dass das ok istm das ist Privatbesitz eines Menschen, der einfach veröffentlicht wird,

Selbstverständlich ist die Meinung, das dies so nicht ungedingt hätte gepostet werden sollen (welche ich, wie auch schon gesagt, ja grundsätzlich mir Dir teile, auch wenn es mir dabei vorrangig darum geht, dass SAABs dabei als ziemlich minderwertig dargestellt werden) völlig opportun. Dies habe ich meines Wissens auch nicht nachhaltig infrage gestellt

Aber ich finde es nicht gut, dass das Forum so etwas duldet.
Siehtst Du, das ist jetzt der Unterschied. Denn hier geht es jetzt nicht mehr darum, was Deine Meinung ist, sondern dass Du meinst, diese Meinung sei auf das Posting eines fremden Dritten anzuwenden. Damit würde Deine Sicht, und die einiger anderer, über die Sicht des postenden gestellt. Wäre das fair?

Gut, wenn das alles wäre, und nichts weiter zu berücksichtigen wäre, könnte man sagen "Einer hat gepostet, drei sind dagegen, also raus damit." Aber so einfach ist die Abwägung hier ja doch nicht. Denn auf der Seite des Posters steht halt das grundgesetzliche Recht auf freie Meinungsäußerung, während auf der Seite der nicht betroffenen Posting-Gegner selbst im von diesen zumindest zu Beginn angenommenden Falle nur ein Recht des Eigners stehen könnte. Aber selbst dem ist ja nicht so, da ganz klar auch diesem kein "Recht am Bild der eigenen Sache" zusteht.

Das heißt, selbst wenn wir hier das Recht auf freie Meinungsäußerung nur als mittelbares, schwaches, Recht betrachten, steht diesem doch exakt nichts auf der anderen Seite gegenüber. Bei einer objektiven Abwägung beider Seiten (wer so etwas entscheidet, solte nicht parteiisch sein, und darf auf jeden Fall niemals parteiisch handeln) kann somit nur klar herauskommen, dass das Posting so Bestand hat.

Und ja, ich weiß´: Bisher würde hier immer alles nach Gefühl, Nase, Tagesform, .... wonach auch immer, entschieden. Aber dies, bitte entschuldigt diese sehr klar Feststellung, ist natürlich bereits vom Ansatz her falsch. Es muss grundsätzlich eine Abwägung ggf. vorhandener berechtigter, und evlt. sogar schützenswerter, Interessen beider Seiten erfolgen.

Und zufällig (wirklich zufällig, vor wenigen Stunden erst darüber gestolpert) habe ich da auch mal einen für viele sicher sehr informativen Link, welcher auch im Moderatorenbereich gerade auf seine für uns relevanten 'Festbestandteile' hin untersucht wird: https://www.wbs-law.de/internetrech...ntare-loeschen-das-virtuelle-hausrecht-76298/

Hier mal so ein kleiner Auszug daraus, wobei ich selbstverständlich grundsätzlich den Volltest empfehle, damit nicht aufgrund der hier erfolgten Verkürzung etwas einsam stehende Zitatstellen falsch verstanden werden:

(Die) ... Diskussion um eine zu weitgehende Löschpflicht beleuchtet ein wichtiges Feld zu wenig: Die Frage, wann ... Forenbetreiber überhaupt das Recht haben, Beiträge zu löschen oder Nutzer zu sperren. Und inwieweit sie sich dabei überhaupt an die Meinungsfreiheit halten müssen. ... Bei dieser Debatte geht es letztlich um das sog. „virtuelle Hausrecht“ – und seine Grenzen. ....Der Betreiber darf sein virtuelles Hausrecht nur ausüben, wenn nicht die Meinung selbst unterdrückt, sondern nur die Form deren Ausdrucks eingeschränkt wird. ... Denn Nutzer vertrauen darauf, dass jeder den öffentlich zugänglichen Raum nutzen darf und nicht willkürlich ausgesperrt werden kann. Danach müssten auch Inhaber virtueller öffentlicher Portale Einschränkungen ihres Hausrechts hinnehmen, wenn sie diese öffentlich anbieten. ... Willkür, der gezielte Ausschluss unliebsamer Meinungen, widersprüchliches Verhalten und unverhältnismäßige Maßnahmen können nicht erlaubt sein. Die Löschung von Beiträgen, Sperrung oder Blockade der Nutzer müssen daher durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein, um zulässig zu sein. ... Allerdings wird im typischen Fall der Löschung eines Postings wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte anderer Nutzer eine Abwägung der Meinungsgrundrechte mit den Persönlichkeitsrechten vorzunehmen sein, wobei der jeweilige Kontext im Einzelfall zu berücksichtigen ist. ... Wenn der Seitenbetreiber aber einzelne Teilnehmer diskriminiert oder ihm gewisse Inhalte unangenehm sind, darf er nicht löschen.
Gast
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