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Empfohlene Antworten

Wer einmal ein H bekommen hat, dürfte sich mit etwas Glück vielleicht künftig auf einen Bestandsschutz berufen können, wenn die Regelungen zur Erlangung verschärft werden. Daher werde ich das im kommenden Jahr sicherheitshalber machen.
Danke,

mir ging es genau um diese Frage. Da habe ich nämlich bislang genausowenig rausgefunden.

Ich habe mal kurz recherchiert:

es scheint Ermessenssache der Zulassungsstellen zu sein.

Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, daß es so sein wird, daß die ein Gutachten verlangen, das nicht älter als die aktuelle HU ist.

Aber in der Praxis scheint mir das auch kein Problem zu sein:

wenn man dem HU-Prüfer das Dokument der letzten HU inkl. der H-Abnahme vorlegt, wird das wahrscheinlich auch bei der nächsten HU entsprechend vermerkt, ohne Mehrkosten. Also daß der Wagen die Kriterien für ein H (weiterhin) erfüllt.

Leider liegt mir mein letzter HU-Bericht meines Cabs nicht mehr vor, weil ich davon keine Kopie gemacht und das Original dem Käufer mitgegeben habe. Sonst hätte ich da einfach nachsehen können.

Ich hatte im August 2017 die H-Abnahme bei der HU machen lassen, und dann zum Verkauf letztes Jahr nochmals eine neue HU. Da war das Cab aber auch bereits abgemeldet, und da das Cab eh nach Belgien ging, habe ich da nicht mehr auf solche Details geachtet.

Das wird nichts werden. Bestandsschutz kann ja auch nicht auf aktuelle Fahrzeuge angewendet werden. H kann man trotzdem mitnehmen.
Wer einmal ein H bekommen hat, dürfte sich mit etwas Glück vielleicht künftig auf einen Bestandsschutz berufen können, wenn die Regelungen zur Erlangung verschärft werden. Daher werde ich das im kommenden Jahr sicherheitshalber machen.
Wer einmal ein H bekommen hat, dürfte sich mit etwas Glück vielleicht künftig auf einen Bestandsschutz berufen können, wenn die Regelungen zur Erlangung verschärft werden. Daher werde ich das im kommenden Jahr sicherheitshalber machen.

Du träumst .... :biggrin::tongue::smile:. Aber H kannst Du natürlich trotzdem machen lassen.

 

Mich stört, dass es anscheinend einen relativ weiten Interpretationsspielraum des jeweiligen Prüfers gibt, zumindest wenn man Beiträgen in anderen Freds hier Glauben schenken darf. Dem will und werde ich mich nicht aussetzen und ggf. auch noch Geld für eine Ablehnung bezahlen. Wo käme ich da hin. :mad:

.....Außerdem ist so ein H auf dem Kennzeichen optisch extrem cool.

Wie immer bei so was: Ansichtssache :hello:

 

Ich war heute zur ersten Ausfahrt (natürlich offen) mit dem Monte Carlo unterwegs. Cool ist, wenn wildfremde Menschen sich umdrehen und sich freuen oder sogar das Auto fotografieren oder mich ansprechen, oder wenn der Porsche an der Ampel hinter mir, nachdem er mich wahrgenommen hat, auch sein Dach auf macht.

wenn ich richtig verstehe, steht die Frage im Raum, ob bei der Zulassung eines H-Autos das Gutachten vorgelegt werden muss! Falls es darum geht -das sind meine Erfahrungen damit (bisher 2-mal): Autos waren auf einen anderen Halter zugelassen (Gutachten in beiden Fällen über 10 Jahre alt). Ich habe die Autos gekauft und auf meinen Namen zugelassen (einmal aus einer ganz anderen Region). In beiden Fällen hat nur der TÜV-Bericht interessiert. Das Gutachten musste ich noch nie vorlegen -auch nicht bei den Versicherungen. Also einmal H, immer H, wenn es nicht im Rahmen einer HU aberkannt werden sollte...

Gruß, Martin

Saison geht auch mit H. Dann wird die Differenz zu Euro 2 ohne H noch marginaler.

Gibt es das in HH nicht?

Dann müsste ich aber meine Kennzeichen ändern vs. das 900, das BO oder CV oder TU herausnehmen... und auf zweistellig vs einstellig reduzieren.

Das ist natürlich in der Tat eine bittere Pille....
Dann müsste ich aber meine Kennzeichen ändern vs. das 900, das BO oder CV oder TU herausnehmen... und auf zweistellig vs einstellig reduzieren.

 

Ich zahle zwar mehr Steuern für meinen Sedan mit H, spare aber an der Versicherung einiges mehr. Also eine Plusnummer für mich. Warum sollte ich da noch mehr sparen mit Saisonkennzeichen? Aus geiz? Oder weil ich mir den Sprit nicht leisten kann?

Mal eine Laienfrage: Berechtigt mich das H Kennzeichen nicht nur zu "gelegentlichen Ausfahrten, Fahrten zur Werkstatt etc." , oder habe ich da was falsch interpretiert? Da war doch einen Einschränkung...?
Mal eine Laienfrage: Berechtigt mich das H Kennzeichen nicht nur zu "gelegentlichen Ausfahrten, Fahrten zur Werkstatt etc." , oder habe ich da was falsch interpretiert? Da war doch einen Einschränkung...?

...da verwechselst du was : das ist bei den roten 07 Kennzeichen nur so

Und mit H-Kennzeichen geht man tunlichst zu genau dem TÜV-Menschen, der einem das Gutachten damals ausgestellt hat, um den nächsten aktuellen TÜV zu bewerkstelligen...

Ich habe in meinem direkten Umfeld eine Vielzahl von "Oldtimern",

bei einem gepflegten und ordentlich gewarteten Fahrzeug ist der Erhalt des H-Kennzeichnens vollkommen problemlos,

egal bei welchem Prüfer man landet.

Bearbeitet von klaus

Ich habe meinen Wagen am WE aus der Werkstatt geholt und die erste Verlängerung nach ersten Zuteilung des "H" vor zwei Jahren war kein Problem. Der Wagen ist sicher kein 2er Zustand aber auch nicht so, dass der Prüfer irgendwelche Augen hätte zudrücken müssen.

Bearbeitet von DSpecial

nochmals:

"nirgendwo niemals" stand jemals in der überarbeiteten Novelle zur Erlangung des H-Status, daß das jeweilige KFZ einem irgendwie definierten "Zustand 2" haben müsse (u.a. weil es auch offiziell (staatlich) so etwas wie Zustandsgrade überhaupt nicht gibt, das ist eine reine (weiche) Klassifikation für Wertgutachten für Versicherungen)

Das ist eine "internet legend", die sich irgendwann in Automobilforen selbständig gemacht hat.

[mention=2350]DSpecial[/mention] : hast Du denn ein H-Kennzeichen oder hast Deiner "nur" den Status eines H?

 

wenn ich richtig verstehe, steht die Frage im Raum, ob bei der Zulassung eines H-Autos das Gutachten vorgelegt werden muss! Falls es darum geht -das sind meine Erfahrungen damit (bisher 2-mal): Autos waren auf einen anderen Halter zugelassen (Gutachten in beiden Fällen über 10 Jahre alt). Ich habe die Autos gekauft und auf meinen Namen zugelassen (einmal aus einer ganz anderen Region). In beiden Fällen hat nur der TÜV-Bericht interessiert. Das Gutachten musste ich noch nie vorlegen -auch nicht bei den Versicherungen. Also einmal H, immer H, wenn es nicht im Rahmen einer HU aberkannt werden sollte...

Gruß, Martin

 

Das ist interessant, wobei es auch eine (lässige) Ausnahme Deiner örtlichen Zulassungsstelle sein kann. Aber steht denn ggf. auf den HU-Berichten ein Hinweis auf den Zustand als "H"?

Das H-Gutachten bei meinem 87er war gleichzeitig die aktuelle HU/AU, also keine getrennten Papiere.

Und Du hast die auch als Oldtimer zugelassen?

[mention=2350]DSpecial[/mention] : hast Du denn ein H-Kennzeichen oder hast Deiner "nur" den Status eines H?

Ich habe ein H-Kennzeichen

Ist in dem Fall auch nachvollziehbar da es ja zu einer deutlichen Kostensenkung führt.

Zur Frage von ST 2

Nein im HU-Bericht steht keinerlei Hinweis. Es ist lediglich durch das Kennzeichen (H am Ende) zu erkennen, dass es sich um ein H-Fahrzeug handelt und ja, sind beide als Oldtimer zugelassen

Gruß, Martin

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