Januar 15, 20232 j Fazit nach ca. 2 Wochen mit Philips Ultinon im Transporter: Das Licht ist deutlich besser, die Ausleuchtung deutlich exakter, weniger Streulicht, bessere Hell-Dunkel-Grenze. Die Scheinwerfer sind nun fast 14 Jahre alt und das merkt man ihnen auch an. Steinschläge in den Streuscheiben, die man bei Halogenlampen kaum wahrgenommen hat, sieht man deutlicher. Allerdings nur auf der Streuscheibe nicht im "Lichtbild". Die kommen also demnächst komplett neu. Durch den integrierten Festspannungsregler sind die LED-Lampen auch wesentlich unempfindlicher gegenüber Lastspitzen im Bordnetz. Gleichbleibende Helligkeit, sogar bei nur 11,5V. (kommt durch Standheizung und Campingausbau doch häufiger vor als gedacht^^, Zweitbatterie incoming!)
Januar 15, 20232 j ...Hat jemand diese LEDs (oder vergleichbares) in seinem 900er verbaut und kann berichten? Gibt es, funktioniert, nicht nur von Osram, schon selbst ausprobiert, macht ein super Licht... Auch im 901 probiert ? Ging aus Deinem Post nicht hervor. Wenn ja, Steil oder Schräg, 87 kann ja beides sein. Danke! Um hier nochmal auf die Frage des OP zurückzukommen: Passen diese Dinger mechanisch in die 901 Scheinwerfer ? Auf den Bildern bauen diese LED Leuchtmittel deutlich höher auf in die Richtung wo sich im 901 der Plastikdeckel des Scheinwerfers befindet. Geht dieser dann noch zu ? Bearbeitet Januar 15, 20232 j von Kuchen
Januar 15, 20232 j [...] Auf den Bildern bauen diese LED Leuchtmittel deutlich höher auf in die Richtung wo sich im 901 der Plastikdeckel des Scheinwerfers befindet. Geht dieser dann noch zu ? Ich bin mir nicht sicher, aber vielleicht werden deshalb z.B. von Osram eigens Plastikdeckel für die Verwendung der LED Leuchtmittel angeboten.
Januar 15, 20232 j Um hier nochmal auf die Frage des OP zurückzukommen: Passen diese Dinger mechanisch in die 901 Scheinwerfer ? Auf den Bildern bauen diese LED Leuchtmittel deutlich höher auf in die Richtung wo sich im 901 der Plastikdeckel des Scheinwerfers befindet. Geht dieser dann noch zu ? Wie immer im Leben; es kommt darauf an. Die H4-Led-Leuchtmittel benötigen zur Wärmeableitung einen aufgesetzten Lüfter. Deswegen der hohe Aufbau. Und der ist je nach Hersteller unterschiedlich hoch. Und manchmal gehen auch die Befestigungsklammern nur sehr schwer am Aufbau vorbei.
Januar 15, 20232 j Mitglied Auch im 901 probiert ?Nein, nur kurz im Golf 3, und auch keine Philipps oder Osram - die gab es damals noch nicht. Die Montage mit der Halteklammer war einfach, weil der Kühlkörper sich vom eigentlichen Leuchtmittel abnehmen lässt. Die originale Abdeckung passte drauf, ich habe sie aber nicht aufgesetzt, weil ich mir nicht sicher war, ob die Kühlung dann ausreichend funktioniert. Keine Ahnung was da unterschiedlich sein kann. Wenn ein Hersteller es schafft LED-Lampen mit den gleichen Abstrahleigenschaften wie z.B. einer H4-Lampe herzustellen hätte ich eigentlich erwartet das diese dann auch in allen entsprechenden Scheinwerfern legal funktionieren Das verstehe ich auch nicht. Bei H4 oder H7 kann ja auch 'jede Lampe in jedem Fahrzeugtyp verwendet werden, und wenn eine LED in einem VW funktioniert, muss sie das doch auch in einem Saab tun. Was das H-Kennzeichen angeht......ist ja so eine Lampe schnell getauscht.
Januar 15, 20232 j Nein, nicht ganz. Bei der Glühlampe ist die Lichtquelle der Faden, also ein kurzer Strich, der in alle Richtungen abstrahlt. Das geht per LED nicht. Da muss man einen Träger mit den LED besetzen. Damit rücken die vom Zentrum weg. Was die Hersteller dann machen ist die Abstrahlung so zu optimieren, dass sich nahezu die gleiche Abstrahlung ergibt. Das klappt aber nicht in alle Richtungen (Insb. Längsachse). Was aber meist egal sein dürfte, da das Licht dann über einen anderen Bereich des Reflektors abgestrahlt wird. Wie man ja auch in der Praxis sehen kann. Nur will "man" in Deutschland darüber einen gesicherten Nachweis haben, dass das auch bei jedem Auto, das ja "nur" mit Halogenbirnen Typ-zugelassen wurde, wirklich so ist. Und nicht genau der Reflektor so einer ist, in dem zwar eine H4-Halogenbirne vorschriftsmäßig funktioniert, so ein LED Ersatz aber nicht. Und fragt mich jetzt bitte nicht warum das so sein sollte, ich bin kein Jurist, nur Ingenieur. Zumal die Reflektoren ja nicht jedesmal neu erfunden wurden sondern sicher eine Einheitsgeometrie des optisch relevanten Teils genommen wurde und dann Rahmen und Halter drum rum angepasst wurden.
Januar 15, 20232 j Aber gerade weil Du Ingenieur bist und kein Jurist leuchtet es wohl auch Dir nicht so recht ein, wo der Unterschied zwischen VW-H4 und Saab-H4 sein soll. Das ist es, was [mention=800]patapaya[/mention] meint .... denke ich.
Januar 15, 20232 j Nein, nicht ganz. Bei der Glühlampe ist die Lichtquelle der Faden, also ein kurzer Strich, der in alle Richtungen abstrahlt. Das geht per LED nicht. Da muss man einen Träger mit den LED besetzen. Damit rücken die vom Zentrum weg. Was die Hersteller dann machen ist die Abstrahlung so zu optimieren, dass sich nahezu die gleiche Abstrahlung ergibt. Das klappt aber nicht in alle Richtungen (Insb. Längsachse). Was aber meist egal sein dürfte, da das Licht dann über einen anderen Bereich des Reflektors abgestrahlt wird. Wie man ja auch in der Praxis sehen kann. Nur will "man" in Deutschland darüber einen gesicherten Nachweis haben, dass das auch bei jedem Auto, das ja "nur" mit Halogenbirnen Typ-zugelassen wurde, wirklich so ist. Und nicht genau der Reflektor so einer ist, in dem zwar eine H4-Halogenbirne vorschriftsmäßig funktioniert, so ein LED Ersatz aber nicht. Und fragt mich jetzt bitte nicht warum das so sein sollte, ich bin kein Jurist, nur Ingenieur. Zumal die Reflektoren ja nicht jedesmal neu erfunden wurden sondern sicher eine Einheitsgeometrie des optisch relevanten Teils genommen wurde und dann Rahmen und Halter drum rum angepasst wurden. Das Problem mit der Zulassung liegt woanders. Bei den Philips LED H4 liegt die Lichtquelle exakt da, wo sie bei der H4 auch ist. Das Problem ist die fehlende Kennzeichnung auf dem Scheinwerfer. Da sind Nummern drauf, wenn man diese entschlüsselt, erhält man das Leuchtmittel mit welchem der Scheinwerfer geprüft worden ist. Deshalb kann man ja auch keine Xenonbrenner in die Halogenscheinwerfer vom 9-3-II nachrüsten. (Weil eben die Kennzeichnung für Xenon Leuchtmittel fehlt). Rein faktisch ist es der Lampe egal, die hat ein eigenes Prüfzeichen, was sie zur Verwendung freigibt. Der Scheinwerfer ist der limitierende Faktor. Zur Montage: Bei den Philips Ultinon kann man den Sockel demontieren. Quasi wird erst der Sockel in die Fassung gesteckt, der Haltebügel montiert und danach die eigentliche Lampe in den Sockel eingedreht (eine Art Bajonett-Verschluss). und Ja, sie sind länger als die H4-Lampen. Bei meinem Opel musste ich die Gummikappen etwas bearbeiten. Andere Deckel gibt es wohl für einige Fahrzeuge, für meinen nicht.
Januar 15, 20232 j Aber gerade weil Du Ingenieur bist und kein Jurist leuchtet es wohl auch Dir nicht so recht ein, wo der Unterschied zwischen VW-H4 und Saab-H4 sein soll. Tja, wie man es sieht. Ein wenig Ironie war da schon drin. Auf der anderen Seite ist mir durchaus klar wo der Unterschied liegen kann oder könnte. Auch wenn das bei reinen, klassischen Reflektor-Scheinwerfern, wie wir sie bei H4 wohl durchweg haben, aus oben genanntem Grund wohl unwahrscheinlich ist. Bei H7 sieht das schon anders aus, da es dort mindestens 3 Varianten gibt. Klassisch mit Streuscheiben, Reflektor mit Klarglas und Projektor, also mit Linsenoptik. Aber selbst da wissen die Hersteller der Scheinwerfer ja auf welcher Basis der "optische Kern" beruht und man könnte die allermeisten Wagen damit zuordnen. Es bleibt in D also ein vorwiegend bürokratisches Problem. Wenn man wollte könnte man eine einfache Annahme im Rahmen der HU für kleines Geld vorsehen um grobe Unzulänglichkeiten auszuschließen. Aber da kommen wohl eher noch Effizienzvorgaben für eAutos.
Januar 15, 20232 j Rein faktisch ist es der Lampe egal, die hat ein eigenes Prüfzeichen, was sie zur Verwendung freigibt. Der Scheinwerfer ist der limitierende Faktor. Naja, benutzen darfst du die schon zu beliebigen Zwecken, auch ohne Prüfzeichen. Nur im Straßenverkehr haben die eben nur eine Zulassung in Kombination mit den Fahrzeugen in der zugehörigen Liste. Es bringt nichts das irgendwie trennen zu wollen. Leuchtmittel (egal welches) und Scheinwerfer zusammen ergeben ein einziges, gemeinsames optisches System. Mit den standardisierten Halogenbirnen wurden die Scheinwerfer bei der Typ-Zulassung des Fahrzeugs zugelassen. Und in D sagt der Gesetzgeber bisher, das LEDs nicht hinreichend identisch zu den Flühfäden sind und es deshalb eine neue Zulassung für jede Kombination braucht. Anderswo ist man der Meinung, dass das wohl schon passt. Sei es weil "egal, meckert schon keiner und sonst kann man den Fahrer ja immer noch belangen" oder weil eine Prüfung des Herstellers mit einer oder mehreren gängigen Typen als hinreichend angesehen wird. Ich habe jedenfalls noch nicht gehört, das irgendwo die Welt dadurch untergegangen sei. Wenngleich schlechte, billige LEDs zumindest bei den Scheinwerfern schon ein Problem sind. Aber darunter fallen diese von Osram und Philips ja eher nicht.
Januar 15, 20232 j Da wir jetzt schon im esoterisch anmutenden Bereich der bürokratischen Hürden sind, kann ich, weil schon verjährt, eine Anekdote zum Besten geben, die wenigstens für die zukünftige Zulassung oder Tolerierung der LEDs etwas optimistischer machen könnte. Es begab sich in grauer Vorzeit, daß Autoherstelleller und Stylisten Glas durch günstigeres und leichter zu formendes Polycarbonat ersetzen wollten, mit zwei großen Nachteilen: Das PC ist nicht UV-stabil (vergilbt, versprödet, kriegt Risse) und wird vom Straßenschmutz matt (blind) geschmirgelt. Abhilfe sollten spezielle Lacke (Hardcoats) schaffen, die ihre Wirkung natürlich in einem lichttechnischen Institut nachweisen mußten. Das erste Problem kann man prüfen und messen, für das zweite mußte eine Art Sandstrahltest entwickelt und bestanden werden, was anfangs nicht einfach war und großen Aufwand erforderte. Heute kräht kein Hahn mehr danach, wenn die doch nicht so dauerfesten, matt gewordenen Streu-, Klar- bzw. Matt-scheiben, abgeschmirgelt und aufpoliert werden (und nur ganz Gesetzestreue einen undefinierbaren Schutzlack drüber machen). Wenn dieser Trend sich noch fortsetzt, habe ich noch Hoffnung, toleriert oder legal mal LEDs verwenden zu können, zumal einige Anbieter schon behaupten, man könne das per Einzelgutachten eintragen lassen (?).
Januar 15, 20232 j Jupp. Nur warum kräht da kein Hahn nach? Beim Polieren. Zumindest unsere Prüfer halten es da nach dem Motto "was ich nicht weiß, ....". Sag es mir nicht und ich weiß es nicht. Das sieht bei LED anders aus. Wobei, ich habe angepasste LED Sofitten als Nummernschildbeleuchtung. Da man die 4 Punkte der einzelnen LEDs gut sieht und er zur LPG Prüfung da ran muss, bin ich mir eigentlich sicher, dass er die gesehen und ignoriert hat ;-) Dürfte bei Rückleuchten mit Spiegeloptiken, bei denen man die Birne nicht direkt sehen kann, ähnlich sein.
Januar 19, 20232 j Noch mal zum Thema unterschiedliche Abstrahlung. In dem folgenden Video kann man bei 22:20 recht gut sehen wir die Osram LED abstrahlt. Und das ist sichtbar anders als bei einer Halogenbirne. Das lässt die juristische Begründung für die einzelnen Zulassungen erahnen. Natürlich heißt das nicht zwingend, dass das aus dem Scheinwerfer abgestrahlte Licht nennenswert anders aussieht. Leuchtmittel und Scheinwerfer mit Leuchtmittel als Gesamtsystem sind halt zweierlei Sachen.
Januar 19, 20232 j Spannend auch der direkte Vergleich der Ausleuchtung...hier ist für mein Empfinden die Philips Ultinon besser unterwegs als die Osram. Streut auch nicht so arg. Möglicher Hintergrund: Die Philips Ultinon gibts schon länger am Markt (zumindest weltweit, in den USA und Asien seit ca. 3 Jahren, Osram ist dort noch gar nicht wirklich angekommen) und hat entsprechend deutlich mehrere Zulassungsinstanzen hinter sich bringen müssen. Was auffällt wenn man die Dinger 1:1 da liegen hat: Bei Philips ist die Position der LEDs und der "Reflektor" fürs Abblendlicht minimal anders als bei Osram. Noch ein Nachtrag von mir, weil sich viele auch an dem "Enteisungsverhalten" aufhängen: Es dauert ein paar Minuten länger bis die LED Lampe den Scheinwerfer soweit aufgeheizt hat, das er vollständig abtaut. Ein Vereisen auf der Autobahn bei entsprechender Witterung ist mir noch nicht aufgefallen. Zusammengefasst: Wenn man Scheibenkratzen muss, sollte man die Scheinwerfer nicht vergessen ;-) Ich bin auf meinen Dienst-Kodiaq gespannt, der hat dann Matrix-LED Scheinwerfer. (nennt man "neudeutsch": Bohemian Crystal Lightning^^)
Januar 21, 20232 j Die Oldtimer Markt mit dem LED-Artikel war eben im Briefkasten. Es wird der Umbau eines 6V Citroën 11CV beschrieben, nicht nur die Hauptscheinwerfer. Auch hier juristisch nichts Erhellendes …
Januar 21, 20232 j Spannend dazu: https://www.auto-motor-und-sport.de/oldtimer/led-nachruesten-kompatibilitaetsliste-oldtimer/ H-Zulassung und LED vertragen sich nicht...find ich bisschen doof, das Licht ist schließlich sicherheitsrelevant
Januar 21, 20232 j Mitglied H-Zulassung und LED vertragen sich nicht...find ich bisschen doof, das Licht ist schließlich sicherheitsrelevantJa, bei alten Winkern z.B. wird ja sogar die neumodische Nachrüstung von Blinkleuchten gefordert, die die originale Optik ja noch mehr beeinträchtigen. Aber im Gegensatz zu diesen kann ich für die LED nur wiederholen: ...ist ja so eine Lampe schnell getauscht.
Januar 27, 20232 j Ich habe den Thread hier nur sporadisch überflogen gebe aber mal weiter, was ich gerade zufällig aus anderen Kreisen mitbekommen habe: es hat nur zwei Anrufe bei Osram gebraucht um bei denen die Bereitschaft zu wecken eine Zulassung der H4 Nightbraker für alte VW LT Oldtimer mit etwas Hilfe aus der Fangemeinde auf den Weg zu bringen.
Januar 27, 20232 j Autor Dann ruf da doch an, sende mir die Kontsktdaten per PN zu, und schon sind wir 2. Vielleicht noch 2, unterteilt in Steil und Flachschnauzer. Ich würde die mit Zulasdung sofort kaufen
Januar 27, 20232 j Ich wollte nur die Info einfach mal hier in die Runde werfen, klinke mich aber selber bei der Organisation aus, da ich die H4 eher nicht einbauen möchte.
Januar 27, 20232 j Gute Idee. Eine entspechende Anfrage an Osram per Mail ist raus... Ich habe mich einfach mal eingeklingt und auch eine Mail geschickt.
Januar 27, 20232 j Ich habe das nach patapayas Beispiel zu seiner Unterstützung auch versucht, bin aber in dem Kontakt-Formulargewirr mit allen Geschäftsbereichen und geforderten Berechtigungen aller US-Datenkraken kläglich gescheitert, selbst als ich diese Adresse ams-OSRAM International GmbH Leibnizstraße 4 93055 Regensburg Germany www.osram-os.com gefunden hatte.
Januar 27, 20232 j Mitglied Gut gemeint - aber ob das Sinn macht und Wohlwollen, die jetzt dort mit einer Flut von Mails zu bombardieren??! Ich habe im Forums-Namen dort angefragt, ob es eine Möglichkeit der Unterstützung für die Saab-Zulassung der LED gibt, z.B. durch Bereitstellung von Testfahrzeugen o.ä. Ich denke, das sollte einstweilen reichen - will und kann aber niemandem seine Eigeninitiative verbieten. Wenn ich Antwort habe, teile ich das selbstverstädlich hier mit. Bearbeitet Januar 27, 20232 j von patapaya
Januar 30, 20232 j Mitglied Die Antwort - nix Neues oder Substanzielles: "... Leider gibt es aktuell für Saab Fahrzeug keine Allgemeine Betriebserlaubnis. Jedes Fahrzeug ist in der Elektronik, Mechanik wie Lichtverteilung individuell, deshalb können wir aktuelle für Saab Fahrzeuge noch nichts genaues sagen. In nächster Zeit, werden wir aber immer wieder Fahrzeuge auf unsere Kompatibilitätsliste setzen. Bitte schauen Sie doch immer wieder auf unsere Liste: www.osram.de/ledcheck eventuell ist auch schon bald ein Saab Fahrzeug dabei."
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