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TÜV 09/25, Saison 05-10 * Ist das jetzt im Mai 26 ein Monat oder zwei Monate überzogen?

Empfohlene Antworten

Oder doch schon 6 Monate??

Hab das Cabrio heute aus der Garage geholt und festgestellt, daß ich es letztes Jahr vorgezogen habe, das Ding ohne TÜV abzustellen. Fand es blöd, das Auto 6 Monate mit TÜV abgestellt zu haben.

Wenn mich jetzt die Polizei kontrolliert, ist das dann die erträgliche Überziehung von einem Monat oder zählt die Saison mit? Ich meine, die "Nichtsaison" zählt nicht.

Und vorsorglich, das Auto ist verkehrssicher.

Grüße

Ralf

Die Plakette 9/25 ist entscheidend.

  • Autor
Am 2.5.2026 um 13:27, klaus hat gesagt:

Die Plakette 9/25 ist entscheidend.

Das ist klar.

Aber wie zählt die Überziehung? Ab 09/25?

Hab bei Googele nichts gefunden, nur die Binsenweisheit, wenn der TÜV in die "Nichtsaison" fällt, kann man hernach zum TÜV.

10.25 - ein Monat, 05,26 - zwei Monate , 06,26 kostet Geld

  • Autor
Am 2.5.2026 um 13:37, hft hat gesagt:

10.25 - ein Monat, 05,26 - zwei Monate , 06,26 kostet Geld

Danke.

Werde auf jeden Fall nächste Woche zum TÜV fahren.

Bearbeitet von ra-sc91

Am 2.5.2026 um 13:37, hft hat gesagt:

10.25 - ein Monat, 05,26 - zwei Monate , 06,26 kostet Geld

Jain.

Die Plakette zählt.

Also faktisch 6 Monate.

Allerdings Sonderregelung Saisonkennzeichen:

Ist die HU außerhalb des Betriebszeitraumes fällig, so ist diese im ersten Betriebsmonat nachzuholen. (ohne Strafe)

Interessant: Wird das Fahrzeug während der Ruhezeit verkauft, darf man nach §10 der Fahrzeugzulassungsverordnung Fahrten im Rahmen der Außerbetriebssetzung durchführen.

Dazu zählt auch das Erneuern der HU, wenn vereinbart ist, das die diese neu zu machen ist.

  • Autor
Am 2.5.2026 um 14:13, Urbaner hat gesagt:

Jain.

Die Plakette zählt.

Also faktisch 6 Monate.

Allerdings Sonderregelung Saisonkennzeichen:

Ist die HU außerhalb des Betriebszeitraumes fällig, so ist diese im ersten Betriebsmonat nachzuholen. (ohne Strafe)

Diese Sonderregelung ist überall im Netz erwähnt.

Niemand sagt etwas dazu was gilt, wenn das Auto mit TÜV-Pflicht direkt vor dem Ende der Saison, entweder nicht vorgeführt wurde oder nicht durchgekommen ist.

Zum Beispiel TÜV im letzten Monat der Saison, nicht vorgeführt. Wird die Überziehung dann tatsächlich um die Zeit der Winterpause größer?

Oder am letzten Tag der Saison zum TÜV und nicht durchgekommen, wie wird das mit der Nachprüfungsfrist gereglt?

Ich denke, HFT hat recht.

Zumindest der TÜV sagt bei Überziehung nichts.

Der TÜV sagt auch bei 2 Jahre überzogener HU nichts…paar Euro erhöhte Prüfgebühr und das wars…die Rennleitung ist der entscheidende Punkt 😜

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