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Knöllchen mit Vorsatz: wie damit umgehen?

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Ach Kinners, könnt ihr mal gut sein lassen ?!

Bashing hin oder her.............es geht hier um ein Taschengeld !

Auch Erbsenzählerei gehört hier nicht hin, nach Minuten, !

Verstoß ist Verstoß - zahle und sei freundlich.

Ist doch die Mühe nicht wert.

Eine kurze Recherche über Google ergibt, daß das Bussgeld wohl 25€ bei bis zu 1 Stunde liegt und bei über 1 Stunde / unter 2 Stunden 30€ beträgt.

 

Der Ordnung halber würde ich da jetzt gar nicht länger herum eiern. Einfach dort anfragen und vorsprechen, daß das mit der Anfangszeit nicht stimmt. Alles nett und freundlich. Vielleicht sind die dann auch freundlich und korrigieren es.

 

Wenn nicht, kostet es halt 5€ mehr. Was soll's. Wenn das mit dem falsch parken ein paar Mal gut geht und einmal nicht, das hat doch jeder im Hinterkopf mit eingepreist...

Wenn die Behörde die Verwarnung prüft, kann es auch teurer werden. Basierend auf eigener Erfahrung gebe ich das als Nicht-Jurist mal so wieder:

 

Eine Verwarnung ist nur ein Rabattangebot, der "richtige" Strafzettel ist teurer! Als übler Verkehrssünder hat man KEINEN Anspruch auf diesen Rabatt.

 

Bei mir war ich der böse Bube, aber ich fuhr mit dem Auto meiner Frau. Also bekam sie einen Strafzettel. Sie zahlte nicht, sondern legte Widerspruch ein. Mann oder Frau war auf dem Foto deutlich erkennbar.

 

Nach vier Wochen oder so bekam ich meinen Strafzettel - der Dank der Verwaltungsgebühren mehr als doppelt so teuer war!

 

Entsprechend meines persönlichen Gerechtigkeitsempfindens bat ich schriftlich und telefonisch (wegen des drohenden Fristablaufs) um den billigeren Strafzettel, wie ihn meine Frau erhalten hatte.

 

Keine Chance! Die Happy Hour war vorbei. Jede manuelle Befassung mit dem Ticket bedeutet nicht zu knappe Verwaltungsgebühren.

 

 

Gruß Michael

Bei den zu erwartenden Beträgen geht es doch wirklich um Peanuts. Da würde ich nicht mal nachdenken, zahlen und gut. Jeder Widerstand kostet Zeit, Nerven und je nach Entwicklung bekommt man am Ende Magengeschwüre.

 

Es gibt aber auch Fälle, da muss man sich wehren. Vor Jahren bekam ich Anfang Januar einen Anhörungsbogen. Ich hätte mit meinem VW Passat (!!!) mit dem (richtigen) Kennzeichen an Silvester um Mitternacht vor einer Disco im absoluten Halteverbot geparkt. Die Disco ist ca. 60 km entfernt. Ich habe den Sachbearbeiter angerufen.

1. Habe keinen VW Passat, noch nie VW gefahren und als Clubchef nur bestimmte Marken.

2. Kennzeichen richtig, aber falsch abgelesen oder gefälschtes Kennzeichen?

3. Wir sind seit über 20 Jahren nicht mehr in eine Disco gegangen.

4. Wir lassen unsere Katze wegen der Silvester-Knallerei nicht allein.

 

Der Sachbearbeiter, werfen Sie den Zettel weg. Ist erledigt. Ich habe aber seinen Namen, Datum, Uhrzeit vermerkt und abgeheftet. Er bedankte sich noch, dass ja möglicherweise ein gefälschtes Kennzeichen unterwegs ist und man das prüfen müsse.

Ist doch die Mühe nicht wert.

Natürlich ist es das, finde ich. Es geht ja nicht darum sich um die Zahlung zu drücken, oder ob es jetzt ein paar Euro mehr sind als es sein sollten, zumindest aus finanzieller Sicht.

Als Betroffener würde es mich schon interessieren wie es zu der zeitlichen Diskepanz kommt. Mir fallen da spontan zwei Möglichkeiten ein:

a) es wurde fälschlicherweise eine falsche Zeit eingetragen. Kann passieren, sind alles nur Menschen (auch die beim Ordnungsamt) :cool:

b) die Zeit wurde bewusst falsch eingetragen um die Einnahmen zu erhöhen. Im Einzelfall zu vernachlässigen, wenn mit System ist das eine andere Geschichte. (Ich gebe zu, ist wohl nicht die wahrscheinlichste Möglichkeit).

 

Man muss da jetzt sicher kein Fass aufmachen wie Anwalt etc. aber auf eine Nachfrage würde ich nicht verzichten wollen.

  • Mitglied

Warum solche Unterstellungen? Weder von Absolution noch von Einstellung war die Rede, noch streitet er die "Tat" als solche ab - er stellte lediglich die Frage, wie andere das mit der falschen Uhrzeit sehen.

Dass die Menschen unterschiedlich sind und unterschiedlich daran gehen, sieht man ja hier in der Diskussion, und so viel Toleranz sollte sein, das jemand anders auch anders sehen und handhaben zu lassen.

Unterschiedliche Ansichten sind hier ja nun reichlich geäußert worden - tun muss jungerrömer, was er für richtig hält.

  • Mitglied

Erstaunlich wie viel man aus ganz wenig machen kann……:rolleyes:……

 

Gruß, Thomas

Erstaunlich wie viel man aus ganz wenig machen kann……:rolleyes:……

 

Gruß, Thomas

 

"a bissel was geht immer....."

  • Mitglied
"a bissel was geht immer....."

Ja……:rolleyes:……

 

Gruß, Thomas

  • Autor

So, ich habe heute mal mit dem Verein telefoniert. Nette Dame, wohl eine Vorgesetzte, die informierte, dass bei der Ersteingabe eines Knöllchens eigentlich automatisch die aktuelle Uhrzeit hinterlegt würde. Sie habe es erst zwei oder dreimal erlebt, dass dabei ein Fehler passiert wäre. Wenn, dann weil irgendwas mit der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit im System nicht geklappt hätte. Sie könne sich nicht vorstellen, wie da der Fehler passiert sein könnte, wolle aber nichts ausschließen. Sie rief freundlich dazu auf, eine E-Mail vorab zu schreiben mit angehängten Beweisen wie einem Auszug meines Arbeitszeitkontos. Man würde das gern überprüfen.

 

Bin gespannt, ob nicht sein kann, was nicht sein darf. PS: als "Ganz wenig" würde ich es nicht bezeichnen, wenn ein Kontrolleur zB. manuell falsche Daten statt der vorgegebenen Systemzeit eingeben würde, um dem Verkehrssünder eine höhere Strafe aufbrummen zu können. Ich will nichts unterstellen, aber auch nichts ausschließen.

  • Mitglied
So, ich habe heute mal mit dem Verein telefoniert. Nette Dame, wohl eine Vorgesetzte, die informierte, dass bei der Ersteingabe eines Knöllchens eigentlich automatisch die aktuelle Uhrzeit hinterlegt würde. Sie habe es erst zwei oder dreimal erlebt, dass dabei ein Fehler passiert wäre. Wenn, dann weil irgendwas mit der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit im System nicht geklappt hätte. Sie könne sich nicht vorstellen, wie da der Fehler passiert sein könnte, wolle aber nichts ausschließen. Sie rief freundlich dazu auf, eine E-Mail vorab zu schreiben mit angehängten Beweisen wie einem Auszug meines Arbeitszeitkontos. Man würde das gern überprüfen.

 

Bin gespannt, ob nicht sein kann, was nicht sein darf. PS: als "Ganz wenig" würde ich es nicht bezeichnen, wenn ein Kontrolleur zB. manuell falsche Daten statt der vorgegebenen Systemzeit eingeben würde, um dem Verkehrssünder eine höhere Strafe aufbrummen zu können. Ich will nichts unterstellen, aber auch nichts ausschließen.

Aber im absoluten Halteverbot hattest Du doch geparkt, oder?

 

Und laut Threadüberschrift sogar vorsätzlich?

 

Gruß, Thomas

  • Mitglied
Bevor ich da irgendwelche Spekulationen anstelle, würde ich die Rückmeldung nach Einreichen der gewünschten Informationen abwarten.
Aber im absoluten Halteverbot hattest Du doch geparkt, oder?

 

Und laut Threadüberschrift sogar vorsätzlich?

 

Gruß, Thomas

Und deshalb soll er mehr bezahlen als gesetzlich festgelegt?

Ein Verstoß gegen ein Halteverbot kennt keinen Unterschied zwischen vorsätzlich und ausversehen.

  • Autor
Aber im absoluten Halteverbot hattest Du doch geparkt, oder?

Und laut Threadüberschrift sogar vorsätzlich?

Gruß, Thomas

 

Hatte ich und auch nicht bestritten. Bestritten habe ich die Zeitdauer. Und nur diese war Thema meines Threads. Habe Dir eine PN geschrieben.

  • Mitglied

Haben die laut Strafzettel angefertigten Fotos einen Zeitstempel?

 

Gruß, Thomas

  • Autor
Haben die laut Strafzettel angefertigten Fotos einen Zeitstempel?

Gruß, Thomas

 

Darauf hoffe ich und habe dies auch in meiner Mail zur Überprüfung angeregt.

Es könnte aber sein, dass man das als Verfahrensfehler wertet und die Sache komplett storniert. Wenn die feststellen, dass etwas versehentlich oder absichtlich falsch gemacht wurde, ersparen die sich die Peinlichkeit.
  • Autor
Es könnte aber sein, dass man das als Verfahrensfehler wertet und die Sache komplett storniert. Wenn die feststellen, dass etwas versehentlich oder absichtlich falsch gemacht wurde, ersparen die sich die Peinlichkeit.

 

Möglich ist das, wird aber von mir nicht erhofft. Interessant war, dass die Dame bei der städt. Bußgeldstelle anregte, sofort eine Mail mit Einlassung zu schicken und nicht erst auf den Erhalt des Schreibens zu warten. Und sie empfahl gleich noch ein paar Tipps, wie ich formulieren solle und was sie an Beweisen beilegen würde. Dass ich nicht der Halter bin, sondern meine bessere Hälfte, spiele übrigens keine Rolle. Es würde auch nicht interessieren, ob diese zur genannten Zeit quasi ein "Alibi" habe. O-Ton: "machen Sie es nicht so kompliziert. Wir glauben Ihnen, dass Sie gefahren sind". Das fand ich dann doch etwas verwunderlich. Aber gut. Das Verständnis, die Freundlichkeit und die Hilfsbereitschaft am Telefon empfand ich wohltuend. Jetzt lehne ich mich zurück, warte ab und berichte vom Ausgang. :smile:

Möglich ist das, wird aber von mir nicht erhofft. Interessant war, dass die Dame bei der städt. Bußgeldstelle anregte, sofort eine Mail mit Einlassung zu schicken und nicht erst auf den Erhalt des Schreibens zu warten. Und sie empfahl gleich noch ein paar Tipps, wie ich formulieren solle und was sie an Beweisen beilegen würde. Dass ich nicht der Halter bin, sondern meine bessere Hälfte, spiele übrigens keine Rolle. Es würde auch nicht interessieren, ob diese zur genannten Zeit quasi ein "Alibi" habe. O-Ton: "machen Sie es nicht so kompliziert. Wir glauben Ihnen, dass Sie gefahren sind". Das fand ich dann doch etwas verwunderlich. Aber gut. Das Verständnis, die Freundlichkeit und die Hilfsbereitschaft am Telefon empfand ich wohltuend. Jetzt lehne ich mich zurück, warte ab und berichte vom Ausgang. :smile:

Ich habe auch sehr gute Erfahrungen im Kontakt mit Münchner Behörden gemacht. Die administrativ tätigen Leute sind größtenteils wirklich zugänglich, hilfreich und freundlich und runzeln schon mal virtuell die Stirn über manche Abläufe.

 

That said, zahle ich jegliche Verwarnung/OWI unter 100,- Euro sofort und ohne Diskussion, weil mir jeglicher Folgeprozeß die investierte Zeit nicht wert ist (obwohl ich einen richtig tollen Rechtsbeistand an der Hand hätte, mit dem mir bisher jeder [berechtigte, imo] Widerspruch gelang).

  • Autor
Ich habe auch sehr gute Erfahrungen im Kontakt mit Münchner Behörden gemacht. Die administrativ tätigen Leute sind größtenteils wirklich zugänglich, hilfreich und freundlich und runzeln schon mal virtuell die Stirn über manche Abläufe.

 

That said, zahle ich jegliche Verwarnung/OWI unter 100,- Euro sofort und ohne Diskussion, weil mir jeglicher Folgeprozeß die investierte Zeit nicht wert ist (obwohl ich einen richtig tollen Rechtsbeistand an der Hand hätte, mit dem mir bisher jeder [berechtigte, imo] Widerspruch gelang).

 

:top:

Na ja, wenn ich eine Verwarnung kriege, für die ich gefühlt wirklich nichts kann, dann versuche ich schon dagegen vorzugehen.

 

So schon einige Jahre zurück mit Erfolg geschehen in Mannheim am Planetarium, wo ich in einem dafür ausgewiesenen Parkplatzgelände geparkt hatte um in den Luisenpark zu gehen. Leider hatte ich innerhalb des Parkplatzes eine Stelle erwischt, die mit einem Halteverbot eingeschränkt war. Das entsprechende Schild war jedoch nur mit Mühe zu erkennen, da es durch einen Busch fast vollständig zugewuchert war.

 

Die Verwarnung wurde von der Stadtverwaltung zurückgenommen und der Parkplatz wird seit dem besser gepflegt. :smile:

 

Für mich macht es bei Streit oder Meinungsverschiedenheit keinen Unterschied ob ich es mit einer privaten Person/Instanz/Firma oder mit einer Behörde zu tun habe. Recht muss Recht bleiben. Natürlich berücksichtige ich den jeweils erforderlichen Aufwand. Aber ich geh schon mal in ein Geschäft zurück wenn ich defekte oder verdorbene Ware erhalte, auch wenn es sich um niedrige Euro-Beträge handelt.

  • Autor
Na ja, wenn ich eine Verwarnung kriege, für die ich gefühlt wirklich nichts kann, dann versuche ich schon dagegen vorzugehen.

 

So schon einige Jahre zurück mit Erfolg geschehen in Mannheim am Planetarium, wo ich in einem dafür ausgewiesenen Parkplatzgelände geparkt hatte um in den Luisenpark zu gehen. Leider hatte ich innerhalb des Parkplatzes eine Stelle erwischt, die mit einem Halteverbot eingeschränkt war. Das entsprechende Schild war jedoch nur mit Mühe zu erkennen, da es durch einen Busch fast vollständig zugewuchert war.

 

Die Verwarnung wurde von der Stadtverwaltung zurückgenommen und der Parkplatz wird seit dem besser gepflegt. :smile:

 

Für mich macht es bei Streit oder Meinungsverschiedenheit keinen Unterschied ob ich es mit einer privaten Person/Instanz/Firma oder mit einer Behörde zu tun habe. Recht muss Recht bleiben. Natürlich berücksichtige ich den jeweils erforderlichen Aufwand. Aber ich geh schon mal in ein Geschäft zurück wenn ich defekte oder verdorbene Ware erhalte, auch wenn es sich um niedrige Euro-Beträge handelt.

 

Richtig. Hier sind zwei Bereiche berührt: Der Bereich, in welchem ich um Meinung bat bzw. welchen ich zur Diskussion stellte, handelt von einer Diskrepanz bei der erfassten und der tatsächlichen Parkdauer und des Umgangs damit. Nicht thematisiert hatte ich den Bereich des späteren Umgangs mit einem Knöllchen, welches trotz Einlassung und Beweisen nicht korrigiert wird und bezahlt werden soll. Das ist aber Zukunftsmusik. In diesem Fall spielen bei der Entscheidung darüber persönliche Faktoren rein, die man nicht öffentlich thematisieren muss. Ich kann aber verraten, dass ich in solchen Fällen genau abwäge, was für mich Sinn ergibt und was nicht. Als Streithansel kennen mich deutsche Gerichte zumindest nicht, ich stand noch nie vor Gericht und habe auch keine Rechtsschutzversicherung. ;)

 

Ich lerne aus diesem Thread, dass man genau formulieren muss, um nicht Kritik zu Überlegungen zu erhalten, die man selbst noch garnicht angestellt hat, oder die tatsächlich eher privat sind, da sie auf der persönlichen Lebenssituation beruhen.

 

Und jetzt Frohes Fest, auch den Mitarbeitenden in den Verkehrsüberwachungen der Republik :ciao:

  • 2 Wochen später...

Um hier Mal kurz etwas Licht ins Dunkle zu bekommen, hier mein Beitrag als aktiver Bulle :rolleyes:

 

Das Parken auf dem Gehweg kostet 50€ gemäß Bußgeldkatalog.... (Es sei denn, es ist per Zeichen erlaubt)

Bei Parken über einer Stunde erhöht sich der Betrag auf 70€ und ist bei Führerschein auf Probe sogar ein Punktverstoß (sollte hier wohl entfallen)

 

Ich gehe erstmal davon aus, dass es hier ein Versehen seitens der Ordnungsbehörde ist.

Von daher Einspruch einlegen und als Nachweis die Stechuhr oder Zeugen in der Firma nennen.

 

I.d.R wird das Verfahren dann eingestellt oder der Bußgeldsatz an den tatsächlichen Tatbestand angepasst....

 

Nicht vergessen.... Es sind alles nur Menschen und wir alle machen Fehler !

Grundsätzlich hat der Aussteller nix von einem höheren Bußgeld.... Schließlich steckt er sich die Kohle ja nicht persönlich ein :tongue:

 

 

Liebe Grüße aus Kiel und guten Rutsch noch :hello:

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