Juni 14Jun 14 Mitglied Die Aussage, dass ein PKW, wenn man innerhalb einer HU/AU ein H-Gutachten durchführen läßt, bei der AU dann automatisch nach dem Prüfzyklus "ohne Kat" geprüft werden würde, ist falsch. Das ergibt sich alleine schon daraus, daß ein erfolgreiches H-Gutachten niemand verpflichtet, seinen PKW anschließend auch tatsächlich als "H" umzumelden. Es stimmt, das Gutachten alleine führt noch nicht dazu (schon alleine, weil man das Gutachten ja niemandem vorlegen muss), aber nach der Ummeldung auf H-Kennzeichen passiert genau das, auch wenn es falsch ist. Fahrzeuge mit serienmässigem Kat (laut TSN) müssen alle Grenzwerte einhalten, egal ob die Kiste auf H angemeldet ist oder nicht. Das stimmt in der Praxis so eben nicht. Meines Wissens besagt die TSN 9107/334 meines 900, dass er vom Werk her einen 8V Turbo mit Kat und 140 PS hat - geprüft wurde er ausweislich des gezeigten Prüfberichts aber ohne Kat, nachdem er ein H-Kenzeichen trug.
Juni 14Jun 14 ... geprüft wurde er ausweislich des gezeigten Prüfberichts aber ohne Kat, nachdem er ein H-Kenzeichen trug. Wobei ich mir dabei pures Unwissen des Prüfers, dass so eine "alte Karre" schon ab Werk einen Kat hatte, durchaus als ursächlich vorstellen kann.
Juni 14Jun 14 Die AU Geräte verfügen über die Typschlüssel nicht automatisch über die Abgasgrenzwerte. Man muss bei der AU idR noch den Abgasschlüssel eingeben der die Grenzwerte dann beinhaltet.
Juni 14Jun 14 Mitglied Wäre die mögliche Erklärung, denn bei meinem steht nun bei 14: Oldtimer und bei 14.1: 0098. Und ein Prüfer, der den Kat entdeckt hat, wird da dann händisch etwas anderes eintragen. Sinnvoller wäre dann ja, wenn bei der H-Zulassung die alten Abgasdaten grundsätzlich beibehalten und nur da geändert würden, wo eine frühere freiwillige Nachrüstung zurückgebaut wurde.
Juni 14Jun 14 Man muss bei der AU idR noch den Abgasschlüssel eingeben der die Grenzwerte dann beinhaltet. Und wo nimmt der Prüfer diesem im besten Falle, wenn in der 22 nichts dazu steht, her?
Juni 14Jun 14 ... Meines Wissens besagt die TSN 9107/334 meines 900, dass er vom Werk her einen 8V Turbo mit Kat und 140 PS hat - geprüft wurde er ausweislich des gezeigten Prüfberichts aber ohne Kat, nachdem er ein H-Kenzeichen trug. Wie Du weiter unten auch schon dann richtig geschrieben hast: Der Prüfer hat bei Dir dann (auch) einen Fehler gemacht. Er hätte die AU nach Euro 1 Grenzwerten durchführen müssen.
Juni 14Jun 14 Und wo nimmt der Prüfer diesem im besten Falle, wenn in der 22 nichts dazu steht, her? Über die TSN kann der Prüfer in seiner Datenbank feststellen. welche Emissionsklasse der zu prüfende Typ ab Werk hat. Die Angabe in 22 ist sekundär (sollte aber normalerweise natürlich übeeinstimmen). Übrigens: da sich die TSN bei ab Werk katlosen Kisten mit dem nachträglichen Einbau eines Kat nicht ändert, sollte der Prüfer natürlich nachsehen, ob eben ein nachträglicher Einbau vorliegt und eingetragen ist. Und das muss die HU eben auch wieder nach den Grenzwerten mit Kat durchgeführt werden ... siehe oben.
Juni 14Jun 14 Über die TSN kann der Prüfer in seiner Datenbank feststellen. welche Emissionsklasse der zu prüfende Typ ab Werk hat. Die Angabe in 22 ist sekundär (sollte aber normalerweise natürlich übeeinstimmen). Übrigens: da sich die TSN bei ab Werk katlosen Kisten mit dem nachträglichen Einbau eines Kat nicht ändert, sollte der Prüfer natürlich nachsehen, ob eben ein nachträglicher Einbau vorliegt und eingetragen ist. Und das muss die HU eben auch wieder nach den Grenzwerten mit Kat durchgeführt werden ... siehe oben. Hm, unseren 92er CS Vollturbo habe ich umschlüsseln lassen. Die Emissionsklasse gab es '92 noch nicht als er rauskam.
Juni 14Jun 14 Hm, unseren 92er CS Vollturbo habe ich umschlüsseln lassen. Die Emissionsklasse gab es '92 noch nicht als er rauskam. Ich nehme an: auf Euro 2. Dann steht diese Emissionsklasse jetzt in der ZB Teil I (Schein) Feld (22 ), und deren Grenzwerte müssen bei die AU erfüllt werden. Was interessant wäre: ob die Zulassungsstelle bei der möglichen Umschlüsselung auf H/Oldtimer auf ausdrücklichen Hinweis hin die Emissionsklasse auf Euro 1 ändern würde ... weil die Kiste von Werk aus als Euro 1 geschlüsselt war. Könnte man versuchen ... aber ernsthaft? Am einfachsten (und für die Umwelt auch fein) ist doch der EInbau eines neuen Kat und fertig (solange es noch passende Kat gibt, was für einen CS doch kein Problem ist). Übrigens in dem Zusammenhang von der KBA Website: Die Emissionsklasse "0098" mit dem Klartext "OLDTIMER" wurde für alle Fahrzeugklassen, für die eine Emissionsverschlüsselung vorgesehen ist, eingerichtet. Eine bis zum Zeitpunkt der Anerkennung als Oldtimer für das Fahrzeug ggf. gültige Emissionsklasse und der dazugehörige Klartext sind in der ZB Teil I Feld (22) zu vermerken. Dies ist deshalb erforderlich, um nachvollziehen zu können, welchen "Emissionsstand" das Fahrzeug hat. Genau das, was ich beschrieben habe: nur weil da jetzt "0098" steht (falls man die Kiste als Oldtimer ummeldet), bleibt der Kiste die vorherige tatsächliche Emissionsklasse zugeordnet, die dann auch bei der HU erfüllt werden muss.
Juni 14Jun 14 Über die TSN kann der Prüfer in seiner Datenbank feststellen. welche Emissionsklasse der zu prüfende Typ ab Werk hat. Die Angabe in 22 ist sekundär (sollte aber normalerweise natürlich übeeinstimmen). Nein, in 22 steht dazu bestenfalls beim H-Kennzeichen etwas, wenn (!) beim Eintrag der 098 der alte Schlüssel dort eingetragen wird. Die 22 hat ja primär nichts mit der Schadstoffklasse zu tun, sondern steht für alle Ergänzungen wie Räder, Federn, Gasanlage usw. Eine bis zum Zeitpunkt der Anerkennung als Oldtimer für das Fahrzeug ggf. gültige Emissionsklasse und der dazugehörige Klartext sind in der ZB Teil I Feld (22) zu vermerken. Dies ist deshalb erforderlich, um nachvollziehen zu können, welchen "Emissionsstand" das Fahrzeug hat. Davon scheinen zumindest in berlin die Zulassungsstellen nichts zu wissen. Bei einem gibt es noch den Eintrag "zu 14.1 durch elektron. Steuergerät ...", welcher aber durch die unter 14.1 stehende 0098 schlicht Blödsinn ist.
Juni 15Jun 15 Autor Was ne Bürokratie. Ich denke [mention=14]JanJan[/mention] hat es wohl ziehmlich klar getroffen. Sobald das Fahrzeug auf H umgeschrieben wird verschwindet der Emmissionsschlüssel. Danach dürften dann wohl alle Autos bis juni 92 nach der damals gültigen Norm gemessen werden die da sagt gar nicht oder 4,5%. Danach dürfte dann wohl jeweils nach den jeweiligen EuroX-Normen gemessen werden, also zur Zeit für Zulassungen 92-Jan96 mit H-Kennzeichen nach Euro1. Das eröffnet dann auch doch, auch wenn nicht gewollt, den Weg zum weglassen des Kats. Klar, man darf das Abasverhalten nicht verschlechtern, die Verschlechterung fahrzeugspezifisch ist aber nicht mehr nachvollziehbar. Was wäre jetzt, ich gäbe das H zurück, woher käme dann die alte Einstufung? Wenn ich mir jetzt [mention=800]patapaya[/mention] s AU, ansehe maximal 1%CO, auch da hat der Prüfer manuell gearbeitet,?! da sollte auch 4,5% stehen.
Juni 15Jun 15 Ich denke [mention=14]JanJan[/mention] hat es wohl ziehmlich klar getroffen. Sobald das Fahrzeug auf H umgeschrieben wird verschwindet der Emmissionsschlüssel. ... Der W126 meines Freundes, kat-los ausgeliefert in 1981, in den 1990ern umgebaut auf geregelten Kat und natürlich mit H-Kenzeichen, bekam letzte Woche, wie all die Jahre davor, seine AU nach Kat-Werten. Zu Plänen einem Wagen ohne Not seine Abgasreinigung auszubauen äussere ich mich hier nicht weiter.
Juni 15Jun 15 Ich denke [mention=14]JanJan[/mention] hat es wohl ziehmlich klar getroffen. Sobald das Fahrzeug auf H umgeschrieben wird verschwindet der Emmissionsschlüssel. .... Das eröffnet dann auch doch, auch wenn nicht gewollt, den Weg zum weglassen des Kats. Klar, man darf das Abasverhalten nicht verschlechtern, die Verschlechterung fahrzeugspezifisch ist aber nicht mehr nachvollziehbar. Was wäre jetzt, ich gäbe das H zurück, woher käme dann die alte Einstufung? ... Nein. Zumindest NEIN in dem Sinne, wie Du ihn menst. Und das wurde nun auch bereits mehrmals hier beschrieben und begründet: Der Emissionsschlüssel als solcher wird zwar bei Umschlüsselung auf OLDTIMER durch die Emissionsklasse "0098" ersetzt. Aber die Emissionseinstufung (Euro 0, Euro 1, Euro 2, usw.) ist weiterhin im Fahrzeugschein vermerkt: Eine bis zum Zeitpunkt der Anerkennung als Oldtimer für das Fahrzeug ggf. gültige Emissionsklasse und der dazugehörige Klartext sind in der ZB Teil I Feld (22) zu vermerken. Dies ist deshalb erforderlich, um nachvollziehen zu können, welchen "Emissionsstand" das Fahrzeug hat. Damit ist dann nämlich auch Deine Frage zur Verschlechterung des Abgasverhaltens beantwortet. Diese läßt sich dadurch nämlich fahrzeugspezifisch sehr wohl nachvollziehen. Und das ist auch meines Wissens nach der Grund, warum man diese Regelung ("vorherige gültige Emissionsklasse und der dazugehörige Klartext sind in der ZB Teil I Feld (22) zu vermerken") eingeführt hat: damit bei einem Erlöschen der Zulassung als Oldtimer (aus welchen Gründen auch immer) die vorherige Emissionsklasse nachvollzogen werden kann. Ob das (Eintragung der bisherigen Schadstoffklasse in Feld 22) alle Zulassungsstellen bei allen betroffenen Autos immer ordnungsgemäß machen, ist eine andere Frage. Ihr, die das hier jetzt lest, wißt jetzt aber Bescheid, und könnt bei einer Umschlüsselung darauf hinweisen. Das gilt z.B. für Dich [mention=1307]René[/mention] . Bei der Eintragung bei Deinen Kisten wurde halt geschlampt. Trotzdem ist die Regelung an sich klar und eindeutig. Bearbeitet Juni 15Jun 15 von ST 2
Juni 15Jun 15 ... und könnt bei einer Umschlüsselung darauf hinweisen. Eher nicht, zumindest nicht hier in Berlin. Termine sind so gut wie nicht zu bekommen, und schon gar nicht zu für am Arbeitsleben aktiv teilnehmende machbaren Zeiten. Also läuft alles über Zulassungsdienste. Und wie die ihren 10er Stapel an Kram abgeben geht jeder Kommentar, so der Zulasser daran sogar denkt, spätestens beim Bearbeiter unter. In Gegenden mit besser funktionierender Verwaltung und daraus folgendem persönlichem Kontakt zum Sachbearbeiter mag das alles funktionieren, hier in diesem Wrack einer Stadt beim besten Willen nicht.
Juni 15Jun 15 Im Wesentlichen ist zwar alles gesagt aber ich möchte hier noch kurz meine Beobachtungen aus dem Alltag mitteilen: Üblicherweise kommt bei der AU-Software der Emissionsschlüssel (14.1) automatisch über die HSN/TSN (2.1/2.2), nur besonders "ausgefeilte" Programme wie Bosch oder AVL brauchen dann noch extra die Angabe zur 14.1 Hier kann der/die Prüfer/in einen Fehler machen. Natürlich kann ein Abgasprogramm mit 0098 wenig anfangen, aber diese Schlüsselnummer ist auch nur im fiskalischen Sinne relevant, nicht für die Schadstoffreinigung des Fahrzeugs. Wenn, wie bei [mention=585]bantansai[/mention] wahrscheinlich der Typ (2.2) mit vielen Nullen gefüllt ist, muss immer der Abgasschlüssel von Hand erfasst werden, auch das birgt natürlich Fehlerpotential bei der prüfenden Person, erst recht wenn dann ein H-Kennzeichen für die 0098 sorgt. Fakt ist: du darfst von dem bei Auslieferung vorliegendem Emmisionsverhalten nicht nach unten abweichen, kannst also ein G-Kat Auto nicht zu einem U-Kat oder ohne Kat machen, dann erlischt die BE. Wenn aber z.B. im Laufe des Lebens eine Euro2-Umrüstung erfolgt ist, kannst du die rückgängig machen, allerdings nur mit Änderungsabnahme und Korrektur der Zulassungsbescheinigung. Und ja- die Menschen bei der Zulassungsstelle sind auch keine Götter oder beherrschen alle Sachverhalte im Schlaf. Manchmal sind sie für Erläuterungen zu speziellen Sachen offen... Beste Grüße steini
Juni 16Jun 16 ... Wenn aber z.B. im Laufe des Lebens eine Euro2-Umrüstung erfolgt ist, kannst du die rückgängig machen, allerdings nur mit Änderungsabnahme und Korrektur der Zulassungsbescheinigung. Und ja- die Menschen bei der Zulassungsstelle sind auch keine Götter oder beherrschen alle Sachverhalte im Schlaf. Manchmal sind sie für Erläuterungen zu speziellen Sachen offen... Beste Grüße steini Hat den die Euro1 für den 9000 geringere Anforderungen als die Euro2. Der 92er 2,3T wurde mit Euro1 ausgeliefert. Nachweise und Umschlüsselungspapier habe ich noch. Wie muss ich mir das dann vorstellen? Ich lasse ihn dann erst wieder auf Euro1 eintragen und im Anschluß dann auf H-Kennzeichen? Dann fahre ich nämlich bis 2027 mit dem schwachen Kat weiter und tausche nichts.
Juni 16Jun 16 [mention=9077]thadi05[/mention] Ich lasse ihn dann erst wieder auf Euro1 eintragen und im Anschluß (ab 2027) dann auf H-Kennzeichen?... ja, das ist mein Verständnis der Möglichkeit. Der Vollständigkeit halber: auch auf H zugelassen ab 2027 muss er aber die Werte für Euro 1 einhalten. Wenn der Kat also bis 2027 ganz fritte ist, bringt Dir die Ummelderei also auch nichts. Aber: wenn wir mal einen Messfehler bei der AU ausschließen, zeigen die Messwerte, daß Dein Kat offenbar das Ende seiner Gebrauchszeit erreicht hat bzw. nahe ist. Nach knapp 30 Jahren nicht außergwöhnlich. Neu gibt es die Teile für Dein Modell (Saab Teilenummer 4750030) ab 160,- Euro aus dem deutschen Versandhandel ... Wenn Du da die Mehrkosten für die Steuer zwischen Euro 1 und Euro 2 abziehst, Rennerei Zulassungsstelle + Gebühren, und Du bekommst bekanntlich noch Geld von den einschlägigen Händlern für den alten Kat ... hmmmm.
Juni 16Jun 16 Autor bei meiner damaligen H-Begutachtung mußte Grisu noch die Euro2 erfüllen, Seit der Umschreibung war er jetzt das 2.Mal zur HU Procedere beide Male gleich es wurde nur CO im Leerlauf gemessen, nix Lamda, erhöhte Drehzahl etc. HSN TSN ist nicht genullt sondern 9107 323 14 Oltimer, 14.1 98 Sinnfrei steht bei 22 mit Nachrüstabgasreinigungssystem, Herst Matrix. Kennz. 16985 festgestellt am 20.09.04. kein Verweis diesbezüglich auf Schadstoffklasse. Einzig die Typgenehmigung K könnte meines Erachtens was beinhalten, denke aber die umfasst so alle möglichen 900I Und Kat bleibt drin, wir waren gestern bei Icesaab und die Blechbüchse ist ja jetzt schon unkomfortabel laut, entweder unter 120 oder über 190 :-), letzteres mag die Gattin nicht so sehr und nur 3. und 4., ich nicht :-p
Juni 16Jun 16 ... die Blechbüchse ist ja jetzt schon unkomfortabel laut, entweder unter 120 oder über 190 :-),... Mit passendem Auspuff ab EURO2-Kat wirds deutlich "komfortabler" ...und das ohne Leistungsverlust.
Juni 18Jun 18 Autor Mit passendem Auspuff ab EURO2-Kat wirds deutlich "komfortabler" ...und das ohne Leistungsverlust. also wie jetzt, ist komfortabel?! Aus Deiner Sicht jetzt sicher einem misslugendem T5 Umbau geschuldet?!
Juni 18Jun 18 also wie jetzt, ist komfortabel?! Aus Deiner Sicht jetzt sicher einem misslugendem T5 Umbau geschuldet?! Keine Ahnung was die Motorsteuerung damit zu tun haben sollte??? Aber ich nehme an, da hängt eine Simmons drunter, oder? Damit hatte ich auf längeren Strecken auch keinen Spaß. Mit einer seriennäheren Anlage (alternativ einer RakaRör oder Ferrita) ist das Klangbild deutlich dezenter.
Juni 18Jun 18 Mit einer seriennäheren Anlage (alternativ einer RakaRör oder Ferrita) ist das Klangbild deutlich dezenter. Auch an dieser Stelle kann ich die "Müller-Anlage" (Edelstahl, meines Wissens Fertigung bei Fox in Deutschland) nur wieder empfehlen. (Meines Wissens sammelt er gerade wieder Bestellungen für eine Neuauflage.)
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