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SAAB 9000 2,3li darf nicht auf die Straße

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Hallo liebe SAAB-Gemeinschaft...

Sollte ich hier mit meinem Anliegen nicht richtig sein, so bitte ich es in die richtige Rubrik zu verschieben... Danke :-)

So, nun zu meinem "Problem"... ich habe einen SAAB 9000 2,3 i aus einer Tiefgarage (15 Jahre Standzeit) gerettet, es gibt "keine" Papiere dafür... und das ist das Problem.

Ich habe bei allen Ämtern (Polizei, BKA (hab dort einen Bekannten), Versicherung) nachgefragt, aber in Deutschland wurde das Auto wohl nie zugelassen.

Nun habe ich dann hier in Österreich über die Behörde (BH) eine Anfrage gemacht, ist nicht als Gestohlen etc. gemeldet... aber niemand kann mir sagen, wo das Auto mal zugelassen wurde.

Mein Bekannter beim BKA meinte, es könnte auch sein, dass es ein Diplomatenauto war, und die sind als "Geister" rumgefahren...

Nun könnte ich Papiere beantragen, aber dazu benötige ich das Zulassungsdatum, was ich nicht habe, laut VIN habe ich das Baujahr...

Ich könnte echt heulen, eine absolut Rostfreie 9000 Karosserie, ein 2,3 l Saugermotor der läuft ... und "Olaf" darf nicht auf die Straße... ich könnte ein Veteranakennzeichen bekommen, dann kann er aber nur 1.000 km im Jahr fahren und nur zu Oldtimertreffen... wie krank ist das denn.

Nun meine Frage an die Fachleute, kann man nicht irgendwie über die VIN herausbekommen, wann der besch****e Zulassungstag war... ich will es einfach nicht wahrhaben, einen 9000 zu schlachten!

Eigentlich müsste doch irgendwo abfragbar sein, wann das Ding zugelassen war bzw. auf wen der Wagen mal zugelassen war.

M.E. geht das beim KBA, wenn man sich dort durchtelefoniert.

Hast du einen Kaufvertrag oder ähnliches zum Auto?

Wenn neuer als 1995 dann hier mal anfragen

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Seit wir vor mehr als einem Jahr das deutsche Saab COC Archiv gerettet haben, werden wir mit immer mehr Anfragen konfrontiert. Nicht immer können wir bei
  • Autor
Am 17.2.2026 um 10:18, Urbaner hat gesagt:

Eigentlich müsste doch irgendwo abfragbar sein, wann das Ding zugelassen war bzw. auf wen der Wagen mal zugelassen war.

M.E. geht das beim KBA, wenn man sich dort durchtelefoniert.

Hast du einen Kaufvertrag oder ähnliches zum Auto?

Es gibt nur eine "Schenkungsurkunde" ... Hintergrund ist, dass das Auto aufgrund eines Urteils aus der Tiefgarage geholt wurde und der Vermieter zum Eigentümer wurde. der eigentliche Besitzer/Eigentümer ist seit 20 Jahren nicht auffindbar... somit habe ich nur das Versäumnisurteil und die Schenkungsurkunde...

Am 17.2.2026 um 10:30, Opi900 hat gesagt:

Es gibt nur eine "Schenkungsurkunde" ... Hintergrund ist, dass das Auto aufgrund eines Urteils aus der Tiefgarage geholt wurde und der Vermieter zum Eigentümer wurde. der eigentliche Besitzer/Eigentümer ist seit 20 Jahren nicht auffindbar... somit habe ich nur das Versäumnisurteil und die Schenkungsurkunde...

In Deutschland dürfte dies eventuell reichen um den Wagen anmelden zu können.

Jetzt müsste man nur noch ein Auslieferungsdatum oder ähnliches rausbekommen...und da kommt dann das KBA ins Spiel. Die müssten über jedes Fahrzeug das jemals zugelassen war etwas im Archiv haben.

(Kann dann aber auch mal ganz paar Wochen dauern, bis von denen etwas brauchbares kommt, mit dem du den Wagen dann anmelden kannst)

Wie das in Österreich läuft, kann ich dir leider nicht beantworten, da kann dir am wahrscheinlichsten ein Fachjurist eine Antwort geben.

In einem ähnlich liegenden Fall habe ich mal einen alten Saab (96) in Deutschland zugelassen. Kam aus Dänemark, war dort wohl zuletzt 1978 für den Straßenverkehr zugelassen. Keine Papiere dabei.

Abfrage übers KBA gemacht. Die können prüfen ob das Fahrzeug mit der VIN mal irgendwo als gestohlen gemeldet wurde etc. ... - War nicht der Fall, also grünes Licht von da.

Dann beim TÜV eine Vollabnahme gemacht, inkl. Datenblatt (das bekam ich damals / 2001 von Saab-Deutschland). Diese Abfrage ergab auch das ungefähre Produktionsdatum (Jahr und Monat, genauer ging nicht), um ein Datum für die mögliche Erstzulassung zu ermitteln. Und dann wollte die Zulassungsstelle mir den erst zulassen, nachdem ich eine Eidesstattliche Erklärung, vom Notar beglaubigt, abgegeben habe, daß ich nix an Papieren zu dem Wagen habe. So wurde der Wagen dann zugelassen und ist es bis heute.

Bearbeitet von erik

Gab es nicht mal, zumindest für Import-Fahrzeuge, die Regelung, dass bei unbekannter EZ der 01.07. der Produktionsjahres genommen wird?

Am 17.2.2026 um 10:22, Chrisbie hat gesagt:

Wenn neuer als 1995 dann hier mal anfragen

Also zumindest in D gab es die 2,3i nur bis MY '95, da ab MY '96 durch die 2,0t ersetzt.

Kann aber natürlich in anderen Märkten anders gewesen sein.

  • Autor
Am 17.2.2026 um 10:35, erik hat gesagt:

In einem ähnlich liegenden Fall habe ich mal einen alten Saab (96) in Deutschland zugelassen. Kam aus Dänemark, war dort wohl zuletzt 1978 für den Straßenverkehr zugelassen. Keine Papiere dabei.

Abfrage übers KBA gemacht. Die können prüfen ob das Fahrzeug mit der VIN mal irgendwo als gestohlen gemeldet wurde etc. ... - War nicht der Fall, also grünes Licht von da.

Dann beim TÜV eine Vollabnahme gemacht, inkl. Datenblatt (das bekam ich damals / 2001 von Saab-Deutschland). Und dann wollte die Zulassungsstelle mir den erst zulassen, nachdem ich eine Eidesstattliche Erklärung, vom Notar beglaubigt, abgegeben habe, daß ich nix an Papieren zu dem Wagen habe. So wurde der Wagen dann zugelassen und ist es bis heute.

Die Eidesstattliche Erklärung habe ich alles schon... bei der Zulassung haben sie mir heute gesagt, sie kann mir neue Papiere ausstellen, aber "nur" wenn sie das Zulassungsdatum hat, sie kann nicht neue Papiere ausstellen, mit einem Zulassungsdatum 2026 ... aber dann mache ich mal eine Anfrage bei dem KBA

Edit: KBA ist ja das Amt im Norden... jetzt habe ich geschaut, haben wir auch schon gemacht, ich habe GsD überall Leute sitzen, von einem Bekannten von mir, arbeitet dort jemand... auch dort ist das Auto nicht registriert, aber nur, weil die Daten nach 7 Jahren gelöscht werden, so seine Aussage.

Bearbeitet von Opi900

Ggf. wäre es einen Versuch wert beim Saabblog mal anzufragen - die müssten dir, falls sie zu dem Baujahr Unterlagen haben, das Produktionsdatum in etwa nennen können. Damit sollte es der Zulassungsbehörde ja möglich sein, da eine sinnvolle Annahme zu treffen (wie bei mir), wenn sonst nichts heraus zu finden ist.

Moin,

wahrscheinlich hat er auch:

  • kein Serviceheft

  • keinerlei alte Rechnung

  • kein anderes Indiz irgendwo auf seine vergangene Historie?

Hast Du das Auto (Sitztaschen, unter den Sitzen, Reserveradmulde, ...) schon komplett durchgesucht?

Ein Erstzulassungsdatum wird sich bei Autos ohne genauere Ahnung, selbst bei Nachbarland-Importen mit Bearbeitern, die nicht ausreichend genau hingucken (wollen?), gerne auch mal ausgedacht. Am üblichsten ist dann der 1.07. des Baujahres, wobei auch abweichend davon was genommen werden kann.

Wenn sich die lokale Zulassungsstelle zu quer stellen sollte, gibt's noch den Weg über wen, der das Auto bei seiner Zulassungsstelle zulässt, die da entspannter mit umgehen, und Du meldest danach auf Dich um. Meines Erachtens liegt es im Ermessen (und bissel Mut der eigenen Entscheidungsgewalt) des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin, da ein Erstzulassungsdatum anzunehmen.

  • Autor

@StRudel genau.... nix im Auto, keine Rechnung, keine Versicherung nix... es waren nur Mahnungen, Anwaltsschreiben von anderen Autos und dem ursprünglichen Eigentümer, aber alles aus 1997 - 1999

Am 17.2.2026 um 10:44, René hat gesagt:

Gab es nicht mal, zumindest für Import-Fahrzeuge, die Regelung, dass bei unbekannter EZ der 01.07. der Produktionsjahres genommen wird?

Siehe https://steuerzahler.de/bayern/newsticker-archiv/newsticker/news/us-importfahrzeuge-fiktives-zulassungsdatum-ist-zulaessig/:

... "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" abstellen dürfen. Der Leitfaden solle eine bundesweit gleichmäßige Zulassungspraxis sicherstellen. Danach trage die Zulassungsstelle den 1. Juli des Baujahres ein, wenn dieses bekannt ist, aber der Zeitpunkt der Erstzulassung nicht.

Ist allerdings eine dt. Regelung. In Ö scheint dies komplizierter zu sein.

  • Autor
Am 17.2.2026 um 11:15, René hat gesagt:

Siehe https://steuerzahler.de/bayern/newsticker-archiv/newsticker/news/us-importfahrzeuge-fiktives-zulassungsdatum-ist-zulaessig/:

... "Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" abstellen dürfen. Der Leitfaden solle eine bundesweit gleichmäßige Zulassungspraxis sicherstellen. Danach trage die Zulassungsstelle den 1. Juli des Baujahres ein, wenn dieses bekannt ist, aber der Zeitpunkt der Erstzulassung nicht.

Ist allerdings eine dt. Regelung. In Ö scheint dies komplizierter zu sein.

Nein in Österreich hätte ich auch keine wirklichen Probleme, nur viele Kosten, Gutachten etc.
Das Auto würde in Tschechien zugelassen... ich lebe ja in beiden Ländern.

Es findet sich bestimmt jemand mit deutschem Wohnsitz der ein so schönes Auto zulassen möchte.

Wenn er dann erst einmal Papiere hat sollte es ja wohl innerhalb der EU kein Problem sein ihn an einen anderen Halter zu geben.

Funktioniert mit Wunschkennzeichen ja auch sehr schön.

@Opi900 hat der 9000er keine Plakette/Aufkleber im Motorraum? Falls doch: bitte mal fotografieren und hier einstellen. Gleiches gilt mit dem Aufkleber für den Reifendruck.


Dann: poste doch mal bitte die VIN.
Vielleicht findet sich hier ein 9000er Besitzer*in mit einer VIN des eigenen Saabs, die nahe an Deiner liegt .... hilft nicht viel, aber dadurch läßt es sich vielleicht weiter eingrenzen.

Du schreibst nicht, in welchem Land Du die Kiste aus der Garage gezogen hast ... ich rate jetzt mal: Österreich.
Aber Du bist unsicher, ob die Kiste überhaupt in Ö zugelassen war?
Dumme Frage vielleicht, aber es gibt keinerlei Hinweis am oder im Auto auf das Land der letzten Zulassung:
Wenn Deutschland, dann hätte die Kiste bstimmt einen Umweltzonen Aufkleber ... aber was ist auch mit Verbandstasche, usw. ?

Pickerl?
Bei der österreichischen Prüforganisation (oder gibt es da auch mehrere?) hast Du schon gefragt?

Dann:
1. nein, es gibt keine Möglichkeit, über die VIN als solche die EZ zu erfahren. Denn natürlich hat die VIN nichts mit der EZ zu tun

  1. Ausnahme: gäbe es einen Hinweis auf eine Saab-Werkstatt, bei der die Kiste mal war, dann wäre das eine mögliche Anlaufstelle (neben den bereits genannten wie Prüforganisationen, Umwelt-Registrierungen, Maut-Stellen, usw.

So wie ich es sehe, weißt Du ja auch nicht, wo die Kiste überhaupt ihre EZ hatte, ob in D, A, CH, Italien oder Schweden, Rußland, Sri Lanka, usw.

Aber: für eine Zulassung in Deutschland ist das alles egal, wenn man ein paar Dinge beachtet. @erik hat es auch grundsätzlich schon beschrieben. Das ist auch nicht kompliziert und einen solchen Vorgang habe ich bereits zweimal in Deutschland mit unterstützt.
Ist es denn in Tschechien auch so kompliziert wie in Österreich? Oder warum machst Du die EZ nicht dort?

Wenn in Deutschland: dafür muß die Kiste dann halt einmal nach Deutschland getrailert werden, weil die dann für die Vollabnahme bei einem Prüfer*in des Vertrauens vorgefahren werden muss.
Wenn ich unterstützen kann: schreibe mir gerne ein PN.

  • Autor

@ST 2 nein, das Auto stand in Hamburg, und ich als "Exildeutsche" habe in Deutschland schon alles ausgeschöpft, was mir zur Verfügung stand, wie gesagt, beim BKA, mein Cousin ist bei der größten Versicherung und hat zu einer Datenbank zugriff, wo alle KFZ-Versicherungen zugreifen, diese VIN war nirgends in Deutschland gemeldet, oder registriert.
Die VIN lautet: YS3CC65B7R1014978

Der Beklagte, so nenne ich ihn mal, da ich nicht weiß, ob das Auto auch auf ihn zugelassen war (Eigentümer) , oder ob er nur der Besitzer war, dass er das Auto von irgendwo geholt hat... und nie angemeldet hatte... dieser ist seit 2001 wie vom Erdboden verschwunden, ich weiß, dass es noch Klagen gibt, er aber nie zu einem Prozess erscheint... alles Dubios.

Zu der Frage, AT oder CZ...

In Österreich musste ich bei der BH (Oberste Polizei) die Abfrage machen, ob das Auto gestohlen war, alles unter Eidesstatt... habe ich, dann brauche ich ein Gutachten, von einem zugelassenen Oldtimer-Gutachter... (nicht irgendeiner) hätte ich einen an der Hand (hat mir auch beim 9000 CD geholfen, da war aber nur ein Zahlendreher in der VIN)

Jedenfalls wenn ich das Gutachten habe, dann muss ich nach Linz zum Verkehrsamt, dort eine Vollabnahme, das Auto für 7 Tage anmelden, dann hätte ich Papiere und könnte mit ihm nach CZ fahren... die Kosten ca. 500 - 700 Euro.

In CZ, zum STK (TÜV) Vollabnahme, dann zur Zulassungsstelle, die erstellt mir die Papiere neu, und gut ist... ABER! sie braucht das Zulassungsdatum ... mehr nicht, diese Variante ist einfacher und Kosten ca. 300 Euro.

Echt, ein Auto, was so gepflegt ist, KEIN Rost... sowas habe ich noch nie gesehen, der Innenraum gepflegt, nix abgegriffen... hat aber laut Tacho über 200T km ... ich will den Kerle nicht aufgeben.

Gerne melde ich mich bei dir, danke classic_rolleyes

Die Youtube-Welt macht neuerdings massiv Werbung für "carvertical"...eventuell bekommst du dort ein ungefähres Datum.

Kostet wohl 34,99€ für eine Abfrage.

Aber Ich habe keine Ahnung ob das wirklich etwas taugt.

Taugt nichts für deutsche Autos. Erfahrung eines Bekannten und Kommentaren

@Opi900 Hast du die in CZ mal gefragt, was sie als Zulassungsdatum-Nachweis akzeptieren würden?

Wenn sich halt keine Papiere oder Auszüge dazu finden, wäre ja die Fahrgestellnummer für eine eindeutige Zuordnung fürs Modelljahr vorhanden. Und dann kann man ja, wie es mindestens in Deutschland dann wohl Usus ist, eine sinnvolle Annahme treffen wie 1.7.1995 für einen Wagen aus Modelljahr 1995 (Bauzeitraum 09/1994-07/1995).


Kommt mir ein bißchen zu "einfach" vor, wenn die sagen, sie brauchen eine Erstzulassung, die sich aber in dem Fall offenbar nicht mehr eindeutig nachweisen lässt.

Am 17.2.2026 um 12:08, Opi900 hat gesagt:

Die VIN lautet: YS3CC65B7R1014978

MY '94, also gebaut zwischen Sommer '93 und Sommer '94. Als fast 15.000er eher nicht am Anfang der Spanne. Zur näheren Eingrenzung müßte man mal schauen, wieviele 9k in dem MY überhaupt gebaut wurden.

Am 17.2.2026 um 12:08, Opi900 hat gesagt:

In CZ, zum STK (TÜV) Vollabnahme, dann zur Zulassungsstelle, die erstellt mir die Papiere neu, und gut ist... ABER! sie braucht das Zulassungsdatum ... mehr nicht, diese Variante ist einfacher und Kosten ca. 300 Euro.

Was macht denn die Zulassungsstelle in CZ bei US-Importen? So wie sich das überall zu Importen nach D liest, ist ja insbesondere bei diesen die EZ oftmals nicht ersichtlich. Auch daf+r muss es in CZ doch eine Lösung/Regelung geben. Schaue doch ggf. mal, wer gewerblich aus US importiert und bitte dort um Unterstützung. Die sollten ja aus eigener Erfahrung wissen, wie das geht.

Am 17.2.2026 um 12:55, erik hat gesagt:

... wie 1.7.1995 für einen Wagen aus Modelljahr 1995 (Bauzeitraum 09/1994-07/1995)

"R" ist MY '94

  • Autor

@erik , nein ich war noch nicht auf dem Amt um persönlich vorzusprechen, war alles telefonisch... das Problem bei den Tschechischen Beamten ist, dass sie sich doof anstellen können, wenn sie nicht wollen. ... ich müsste sie mal vor Ort fragen, ob sie auch das Datum 01.07. akzeptiert...

@René ich habe keine Ahnung, was sie bei US-Importen machen, ich kenne auch niemanden der welche hat

Es muss ein 94er sein, denn nur mit diesem Baujahr komme ich mit dem TECH ins System. ... dann kann es ja nur vom 01.09. -31.12.1994 sein... soll sie würfeln und sich eines raussuchen, nehmen wir mein Geburtstag, der ist im Oktober classic_biggrin

Am 17.2.2026 um 13:16, Opi900 hat gesagt:

... dann kann es ja nur vom 01.09. -31.12.1994 sein...

Nein, wie oben schon geschrieben, wurde MY '94 von Sommer'93 bis Sommer '94 gebaut.

Und wie die VIN arbeitet auch das Tech mit MY, nicht mit Kalenderjahren.

Einen näheren Anhaltspunkt könnten Datumsstempel z.B. hinten auf der Tachoeinheit geben.

Wo sich am 9k so etwas noch findet, weiß evtl. irgend jemand von den Kollegen hier.

Ich finde die Zettelchen an den Gurten immer noch einen markanten und schnell, ohne Teileabbau, zu erblickenden Anhaltspunkt.

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