Veröffentlicht Februar 10, 20223 j Habe mir heute einen Termin beim hiesigen Strassenverkehrsamt geben lassen zwecks Anmeldung meines spanischen Saabs. Jetzt wollen die ein coc, bzw eine Vollabnahme, weil das Fahrzeug "wahrscheinlich nicht getypt sei". Kann das sein?
Februar 10, 20223 j ... Kann das sein? ...Ja https://www.saab-cars.de/threads/saab-import-schweiz.59912/#post-1156775
Februar 10, 20223 j Gibt ja noch mehrere Spanier hier im Forum. Vorab beim TÜV anfragen, dort sollte wie oben beschrieben der richtige Datensatz vorliegen. Wenn du mit dem VIN-Decoder einige Daten beschaffst, hat es der TÜV-Ingenieur leichter. Im ersten Schritt musst Du da nicht mit dem Fahrzeug vorstellig werden. 1.Schritt: Mit dem TÜV-Ingenieur die Details abklären, ganz zum Schluss geht es zum Strassenverkehrsamt.
Februar 10, 20223 j Habe mir heute einen Termin beim hiesigen Strassenverkehrsamt geben lassen zwecks Anmeldung meines spanischen Saabs. Jetzt wollen die ein coc, bzw eine Vollabnahme, weil das Fahrzeug "wahrscheinlich nicht getypt sei". Kann das sein? COC gibt es bei dem MY nicht.
Februar 10, 20223 j Erst zum TÜV und eine Vollabnahme machen lassen. Evtl. die H-Abnahme gleich mitmachen lassen. Dazu kann der TÜV anhand der ABE das notwendige Datenblatt ermitteln und ausdrucken.. Oft ist die ABE auf einem kleinen Aufkleber in der Nähe des Typenschilds angebracht. So jedenfalls war es bei meinem 900er aus Österreich. Bearbeitet Februar 10, 20223 j von nitromethan
Februar 10, 20223 j Ein Datenblatt ist was vollkommen anderes als eine Vollabnahme. Der Ing. kann dich sicher dahingehend beraten, aber ich würde nicht dort vorfahren und eine Vollabnahme verlangen. Wenn ein Datenblatt aufgrund der verfügbaren Daten des Fahrzeugs (alte Fahrzeugpapiere und Typenschild / ABE Aufkleber) im System vorhanden ist, brauchst du nur dieses. Dazu eine gültige HU/AU und damit kannst du den Wagen zulassen.
Februar 10, 20223 j Erst zum TÜV und eine Vollabnahme machen lassen. Evtl. die H-Abnahme gleich mitmachen lassen. Dazu kann der TÜV anhand der ABE das notwendige Datenblatt ermitteln und ausdrucken.. Oft ist die ABE auf einem kleinen Aufkleber in der Nähe des Typenschilds angebracht. So jedenfalls war es bei meinem 900er aus Österreich. [ATTACH=full]210201[/ATTACH] Genau so ging es bei meinem Spanier MJ 93 als ich ihn 2013 hier zugelassen habe. Die Fahrzeugdaten sind notwendig aber nicht hinreichend für eine Zulassung. Man hat mir damals erklärt, bei solchen Fahrzeugen ohne COC muss in einer Vollabnahme geprüft werden, ob das Fahrzeug mit den vorliegenden Daten deutscher Zulassungen übereinstimmt, denn es war ja nie in D zugelassen gewesen. Die Zulassung wurde dann bei mir mit einer "ausgenullten" Ziffer 2.2 (TSN) erteilt. Zum letzten Punkt habe ich auch schon anderes gehört bzw. gelesen, nämlich dass man verlangen könne, dass die richtige TSN da rein kommt.
Februar 10, 20223 j Mein Schwede mußte auch eine Vollabnahme haben, wurde dann mit den vom mir vorgegebenen und vom aaS bestätigten HSN/TSN zugelassen. Lediglich die Abgasnorm ist ausgenullt zu "Oldtimer".
Februar 10, 20223 j Autor Hast du ein Datenblatt (z.B. vom TÜV Süd) Nein, ich habe die Fa. Erkenne angeschrieben, die empfahlen Tür Nord oder die Fa. Orio Oft ist die ABE auf einem kleinen Aufkleber in der Nähe des Typenschilds angebracht. Gibt es die auch woanders? Bei mir gibt es diesen kleinen Aufkleber nicht. also erst mal alle Papiere zusammen bekommen (Spanische Zulassung 1 und 2, Kaufvertrag, ABE, Datenblatt), dann mit dem TÜV-Prüfer sprechen und ggf. geht es dann auch ohne Vollabnahme. habe ich das so richtig verstanden?
Februar 10, 20223 j Vollabnahme brauchst du in jedem Fall. Und die Daten auch. Ohne deutschen TÜV keine Zulassung. Erst danach kann die Zulassungsstelle deutsche Papiere ausstellen und den Wagen zulassen. Die Fahrt zum TÜV kannst du mit einem Kurzzeitkennzeichen machen oder den Wagen auf einem Trailer hinbringen.
Februar 10, 20223 j Bei meinem Schweizer war es so. Ich habe vom TÜV Süd das Datenblatt zu meiner Chassisnummer angefragt. 2Tage Später lag dieses mit 120€ Rechnung im Briefkasten. Das Datenblatt für die Vollabnahme muss von einem Zertifizierten Ingenieurbüro stammen. Der TÜV kann evtl. das Datenblatt auch für dich besorgen. Anhand des Datenblatts wird dann die Vollabnahme gemacht. Also Chassisnummern an den verschiedenen Stellen überprüft, zulässige Reifengröße, Beleuchtung, HU/AU und Dokumentation des ist Zustandes mit Bildern. Mit der Vollabnahme kann dann das Fahrzeug zugelassen und der deutsche Brief ausgestellt werden.
Februar 10, 20223 j Ein Datenblatt ist was vollkommen anderes als eine Vollabnahme. Der Ing. kann dich sicher dahingehend beraten, aber ich würde nicht dort vorfahren und eine Vollabnahme verlangen. Wenn ein Datenblatt aufgrund der verfügbaren Daten des Fahrzeugs (alte Fahrzeugpapiere und Typenschild / ABE Aufkleber) im System vorhanden ist, brauchst du nur dieses. Dazu eine gültige HU/AU und damit kannst du den Wagen zulassen. Der Vollständigkeit halber: bei einem Import(!) eines 900er muss grundsätzlich immer eine Vollabnahme gemacht werden. Selbst wenn der zuständige Prüfer*in kein Datenblatt verlangt (weil entsprechende Daten bereits im System der Prüforganisation vorhanden ist und der Prüfer*in das gegenständliche KFZ diesen Daten zuordnen kann), wird immer eine "Vollabnahme" = erhöhte Gebühr fällig. Empfehlenswert ist daher die vorherige Absprache mit der Prüfstelle der eigenen Wahl, ob denen die ausländischen Papiere reichen oder eben nicht (dann Datenblatt besorgen). In Hamburg brauchte ich 2x kein (!) Datenblatt für eine Vollabnahme importierter 900er besorgen. Ist aber auch eine auf Oldtimer spezialisierte Prüfstelle, bei der ich für die Vollabnahme habe machen lassen. Bei Möglichkeit kann man die Prüfstelle auch direkt mit der Erstellung des Oldtimer-Gutachtens beauftragen. Dann hat man beides zum Preis von einem. Was sich immer anbietet: sich im Vorfeld z.B. hier im Forum von netten Mitforisten eine Kopie eines Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung eines weitestgehend identischen Fahrzeugs zu besorgen und der Prüfstelle vorzulegen. Bearbeitet Februar 11, 20223 j von ST 2
Februar 10, 20223 j Bei mir hatte sich der TÜV Süd die Daten anlässlich der Vollabnahme selbst besorgt und dann durchgeführt. Da gibt es wohl entsprechende Datenbanken auf die der TÜV zugriff hat. Für die Zulassung braucht man natürlich den Kaufbeleg, und die ausländischen Fahrzeugpapiere und halt die TÜV-Bescheinigung. Edit: [mention=3013]ST 2[/mention] hat das eben auch schon geschrieben.
Februar 11, 20223 j Autor Dann spreche ich jetzt mal mit dem TÜV. Vielleicht auch mit mehreren. Den TÜV-Rheinland hatte ich mal angeschrieben zwecks Datenblatt. Die wollen direkt ein Riesen Ding daraus machen, ich soll auch Fotos bereitstellen mit fixen Positionen, und daraufhin würden die mir ein Angebot erstellen. Ich habe schon, wohin die Apotheke mich bringen will. Und dann muss ich sehen, wie ich die Karre zur Prüfstelle bekomme. Jetzt extra wieder ein Kurzkennzeichen oder einen Trailer auftreiben, dafür fehlt mir aktuell die Lust. Mir kommt gerade eine Idee.
Februar 11, 20223 j Nochmal zum benötigten Vollgutachten/Vollabnahme: hier ist das gut erklärt. [mention=9086]thurau77[/mention] ggf. ist der TÜV Süd der bessere Ansprechpartner für das Datenblatt: hier kann man das bequem per Online-Shop bestellen zu Fixpreisen. Eine Vorführung Deines 900er ist bei einer Prüfstelle aber immer vorgeschrieben.
Februar 11, 20223 j Bisher hat die Abnahme von Importfahrzeugen verschiedener Hersteller (aus Schweiz, Frankreich, USA, Japan) immer problemlos geklappt. Die Prüfung des CZ/DDR -Imports findet allerdings erst in ein paar Wochen statt, da bin ich besonders gespannt. Bearbeitet Februar 11, 20223 j von klaus
Februar 11, 20223 j [mention=3013]ST 2[/mention]: Das ist meist so, aber leider nur fast korrekt. Wie ich schon weiter oben schrieb muss nicht zwangsläufig eine 21er gemacht werden. Dein Link erklärt es sehr gut. Wenn das Fahrzeug eine ABE besitzt braucht er keine 21er. Die Herausforderung ist es jetzt, das herauszufinden. Es kann sich nicht nur im ersten Moment lohnen, weil es eben günstiger ist, sondern auch im weiteren Fahrzeugleben, zB. bei nachträglichen Änderungen wie Federn, Abgasgeschichten o.Ä. Es werden Teilegutachten vom Hersteller nur für die Fahrzeuge mit ABE erstellt. Fahrzeuge mit Eintelabnahme haben dieses Privileg nicht.
Februar 11, 20223 j Initialzündung wäre entweder eine Vorgeschichte (bereits früher mal zugelassen) in D oder der oben erwähnte ABE Aufkleber. Das erstmal abklären.
Februar 11, 20223 j Autor Ersteres kann ich ausschließen, der Wagen wurde in Spanien erstzugelassen und ist auch dort geblieben. Aufkleber finde ich keinen.
Februar 11, 20223 j Gut, das war ja einfach. Wenn aus den Fahrzeugdokumenten nicht weiter hervorgeht (ich weiß nicht was du alles vorliegen hast), dass das Fahrzeug einer ABE entspricht, dann wird es wohl auf eine 21er hinauslaufen.
Februar 11, 20223 j Autor ich habe die Spanische Zulassung Teil i und Teil 2, den Kaufvertrag und den letzten TÜV-Bericht (ich habe alle Tüvberichte seit 1993). Auf Teil 1 (quasi der Brief) ist vorne nur die Europaflagge mit einem E drin (das Teil heisst Permiso de Circulation Comunidad Europea) mit einer Nummer, die so beginnt: 18-08xxxxxx
Februar 11, 20223 j Mit der Permiso de Circulation und der TÜV-Karte in der alle TÜVs in Spanien eingetragen sind (ggf. Erweiterungskarte) zum TÜV in Deutschland gehen. Anhand der Fahrgestell-Nr und den Daten in der TÜV-Karte, da steht im Wesentlichen alles das drin was bei uns im Teil 2 drin steht, also die Technischen Daten, Motor-Typ, die Bereifung usw, sollte der TÜV in der Lage sein, die für eine deutsche Zulassung erforderlichen Daten zu beschaffen, eine TÜV-Prüfung durchzuführen und eine entsprechendes Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gem §21 StVZO zu erstellen. Ich bin mit dem Fahrzeug damals so hin, habe alle Mängel feststellen lassen, diese dann mit anderen behoben und zur Nachprüfung gegangen. Das ganze TÜV-Prozedere incl. Nachprüfung hat damals ca. 250 Euro gekostet. Das Gutachten des TÜVs ist dann das erforderliche Papier für die Zulassung. Zusammen mit dem Kaufvertrag und den spanischen Papieren wird die Zulassungsstelle dann tätig werden. Selbstverständlich schaut die Zulassungsstelle noch in ein europäisches Register, ob zu dem Fahrzeug irgend ein Eintrag existiert, der einer Zulassung entgegenstehen könnte. Das wäre z.B. der Fall, wenn das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. Nachtrag: Natürlich war es bei mir nicht der TÜV Süd, sondern der TÜV Rheinland, der das Prozedere durchgeführt hatte. Bearbeitet Februar 11, 20223 j von saab-wisher
Februar 11, 20223 j Autor Was meinst Du mit TÜV-Karte? Ich habe nur die spanischen TÜV-Berichte, da ist außer der Fahrgestellnummer keineDaten hinterlegt, lediglich Meßdaten wie Bremsweg, Lambda-wert, usw.
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