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In jedem Schadengutachten sollte der ermittelte Wiederbeschaffungswert stehen. Wie soll sonst geprüft werden, ob die Reparatur wirtschaftlich ist bzw. bei ausgeführter Reparatur sich in dem 130% Rahmen hält.

 

Dennoch ist sowas einfach nur ärgerlich! Drücke meine Daumen, dass sich alles entspannt regeln lässt. Und bei dieser Summe wurde bereits gesagt, lass dich anwaltlich vertreten.

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Viel Glück, starke Nerven und einen guten Anwalt wünscht

Und die Einbeziehung eines Anwalts ist obligatorisch.

Dem kann ich jeweils nur voll und ganz zustimmen.

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In jedem Schadengutachten sollte der ermittelte Wiederbeschaffungswert stehen. Wie soll sonst geprüft werden, ob die Reparatur wirtschaftlich ist bzw. bei ausgeführter Reparatur sich in dem 130% Rahmen hält.

Natürlich steht in jedem Gutachten auch der Wiederbeschaffungswert. Geht ja, aus den genannten Gründen, einfach nicht ohne.

  • Autor
Habe mit dem Gutachter telefoniert: WGA kommt noch. RA ist bereits beauftragt.

Problem ist dass ich jetzt kein Auto habe.:motz:

... und bei Fremdverschulden ist doch auch ein Mietwagen drin. Grundsätzlich hast Du Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Dein Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Der Mietwagen wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie er erforderlich ist. Also solange, bis Dein Auto repariert ist.

... und bei Fremdverschulden ist doch auch ein Mietwagen drin. Grundsätzlich hast Du Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Dein Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Der Mietwagen wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie er erforderlich ist. Also solange, bis Dein Auto repariert ist.

...und das sollte unabhängig davon sein, wie hoch der Schaden ist. Nur bei Totalschaden hat man dann eine gewisse Zeit, um ein Nachfolgeauto zu kaufen. Die Dauer einer Reparatur "auf eigene Faust" ist sicherlich schwer als Zeitspanne zu kalkulieren oder zu erreichen, aber auch das könnte man versuchen. In jedem Falle gibt es erst mal einen Ersatzwagen. Kenne ich auch so. Zumindest, wenn der Unfallwagen kein Hobbyauto war und auch kein reguläres Alltagsauto zur Verfügung steht. Hier war ja der Oldtimer das einzig genutzte Fahrzeug. Also Ersatzwagen.

... und bei Fremdverschulden ist doch auch ein Mietwagen drin. Grundsätzlich hast Du Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Dein Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Der Mietwagen wird von der gegnerischen Versicherung so lange bezahlt, wie er erforderlich ist. Also solange, bis Dein Auto repariert ist.

Kann ich nicht zu 100% unterschreiben. Natürlich muss die Reparaturzeit und damit die Zeit in der eine Ersatzfahrzeug abgerechnet werden kann, in einem "normalen" Rahmen bleiben. Wie lange das auch sein wird, aber nach dem Motto: "Ich mach das mal selbst und zwar so lange ich will" geht natürlich nicht.

 

Ich drück Dir, Robert, natürlich fest die Daumen für einen guten Ausgang dieser wirklich bösen Geschichte.

Die Zeit die es einen Mietwagen gibt legt zunächst der Gutachter fest wenn es ein Reparaturschaden wird.

Wegen Schadenminderungspflicht gibt es nur dann einen Mietwagen wenn das beschädigte Fahrzeug 1. das einzige Fahrzeug ist und 2. auch repariert wird (Rechnung).

Die Zeit die es einen Mietwagen gibt legt zunächst der Gutachter fest wenn es ein Reparaturschaden wird.

Wegen Schadenminderungspflicht gibt es nur dann einen Mietwagen wenn das beschädigte Fahrzeug 1. das einzige Fahrzeug ist und 2. auch repariert wird (Rechnung).

Wobei die gegnerische Versicherung ja nicht unbedingt weiß wie viel Fahrzeuge in der Familie laufen. Mir hat man auch einen Mietwagen bezahlt während meine Haube lackiert wurde...dabei hatten wir noch zwei weitere Autos zur Verfügung...

Robert, das tut mir alles sehr leid! Kopf hoch!

Liebe Grüße aus München

  • Autor

Gutachten ist da: Schaden 16.368€, Angebot für den 900 mit Schaden 3.850€, Wiederbeschaffungswert 25.000€.

 

Und nein! Ich habe den Gutachter nicht "geimpft", er hat 900er im www anhand Baujahr und Ausstattung gesucht und dies als Basis für die Bewertung genommen.

NaJa, dann paßt doch erstmal alles. Von wegen "wirtschaftlicher Totalschaden", nix da! :top:

 

Jetzt eine Werkstatt suchen, die das ordentlich (!) macht.

Ein sehr guter Wiederbeschaffungswert.

Mein durchreparierter und vollausgestatteter 1991er 900Aero mit ca. 330tkm auf der Uhr (und ca. 30tkm auf Motor/Getriebe) lag vor 2 Jahren lt. Gutachten bei 28.000 EUR.

  • Autor

NaJa, dann paßt doch erstmal alles. Von wegen "wirtschaftlicher Totalschaden", nix da! :top:

 

Jetzt eine Werkstatt suchen, die das ordentlich (!) macht.

Nachdem Mechanicus und SAAB-Sigi ausgebucht sind muss ich es selbst machen wenn ich nicht monatelang warten will. Da, hoffentlich, keine Schweißarbeiten zu erledigen sind bleibt es eine reine Schraubaktion. Werde dabei auch auf LED umrüsten.😉 Habe vor das mit ausreichend Bildern zu dokumentieren.

 

Und anschließend ist ein Wertgutachten selbstverständlich.

Hoffentlich geht das Gutachten bei der Versicherung durch.

Nachdem Mechanicus und SAAB-Sigi ausgebucht sind muss ich es selbst machen wenn ich nicht monatelang warten will. Da, hoffentlich, keine Schweißarbeiten zu erledigen sind bleibt es eine reine Schraubaktion. Werde dabei auch auf LED umrüsten.😉 Habe vor das mit ausreichend Bildern zu dokumentieren.

 

Und anschließend ist ein Wertgutachten selbstverständlich.

Also rechnest Du zunächst fiktiv ab?

Dann bewahre bitte alle Rechnungen von Ersatzteilen auf. Diese kannst Du später einreichen und dir die Steuer im Nachgang erstatten lassen.

 

Ich wünsche viel Erfolg und freue mich auf (bitte nicht falsch verstehen) die Fotodokumentation. Finde das immer wieder spannend:)

... muss ich es selbst machen wenn ich nicht monatelang warten will.

Das sehe ich, im Hinblick auf die Abrechnung mit der Versicherung recht kritisch. Dies vor allem auch, aber nicht nur, im Hinblick auf die Verwendung der teile aus eigenem Bestand.

Da bleibt dann nur die fiktive Abrechnung, bei der die Versicherung nicht nur die Märchensteuer streichen, sondern auch sonst fleißig streichen wird.

 

Was ich (den Anwalt) probieren (lassen) würde:

Anfrage an die Versicherung zum mangels Werkstattkapaziäten sehr langen Nutzungsausfall und "Angebot" zur Eigenreparatur mit daraus folgendem kürzerem Nutzungsausfall. Alternativ sollen Sie Dir (was natürlich nichts wird) eine passende Werkstatt und dort einen Termin benennen.

  • Autor

Also rechnest Du zunächst fiktiv ab?

Dann bewahre bitte alle Rechnungen von Ersatzteilen auf. Diese kannst Du später einreichen und dir die Steuer im Nachgang erstatten lassen.

 

Ich wünsche viel Erfolg und freue mich auf (bitte nicht falsch verstehen) die Fotodokumentation. Finde das immer wieder spannend:)

Muss ich ja wohl. 😁 Danke für den Tipp, wie schon geschrieben habe ich den Großteil der erforderlichen Teile im Lager. Dann reiche ich den Lackierer auch ein, das wird sicher der größte Brocken.

Verkauf deine Teile dem Lackierer zum Einbau (wers am Ende verbaut, ist egal).

Verkauf deine Teile dem Lackierer zum Einbau (wers am Ende verbaut, ist egal).

Und dann müsste er ihm diese wieder abkaufen um die Steuer erstattet zu bekommen, oder wie meinst das genau?

Das sehe ich, im Hinblick auf die Abrechnung mit der Versicherung recht kritisch. Dies vor allem auch, aber nicht nur, im Hinblick auf die Verwendung der teile aus eigenem Bestand.

Da bleibt dann nur die fiktive Abrechnung, bei der die Versicherung nicht nur die Märchensteuer streichen, sondern auch sonst fleißig streichen wird.

 

Was ich (den Anwalt) probieren (lassen) würde:

Anfrage an die Versicherung zum mangels Werkstattkapaziäten sehr langen Nutzungsausfall und "Angebot" zur Eigenreparatur mit daraus folgendem kürzerem Nutzungsausfall. Alternativ sollen Sie Dir (was natürlich nichts wird) eine passende Werkstatt und dort einen Termin benennen.

Man müsste nun sehen was für Verrechungssätze im Gutachten stehen. Da könnte sie auf den durchschnittlichen Satz herabkürzen als Beispiel.

 

Mit der Empfehlung einer Werkstatt wäre ich vorsichtig, da sie dir eine ihrer Partnerwerkstätten als Beispiel nennen werden und fertig. Aussage wird sein, ist ein Karosseriefachbetrieb und dann erkläre denen, dass du zu nem Saab Spezi willst? Zudem könnten sie dir sicherlich einen Termin in kürzester Zeit vermitteln.

 

Sofern der Wagen nicht lückenlos in einer solchen gewartet und repariert wurde, wirst es da leider wenig Erfolg haben. Dazu gab es auch bereits genug Rechtssprechung, das dies soweit korrekt ist, das die Versicherung hier die Verrechnungssätze anpassen darf.

 

Meine Empfehlung wäre hier definitiv die fiktive Abrechnung und jede Rechnung die ich im Laufe der Instandsetzung erhalte im Nachgang zwecks Steuererstattung einreichen.

 

Über den Nutzungsausfall müsste man sich einigen. Denke das könnte analog eines wirtschaftlichen Totalschaden gehen, dass man da 14 Tage pauschal erstattet bekommt. Bzw steht im Gutachten eine geschätzte Reparaturdauer, auf diese könnte man sich auch berufen.

Mit der Empfehlung einer Werkstatt wäre ich vorsichtig, da sie dir eine ihrer Partnerwerkstätten als Beispiel nennen werden und fertig. Aussage wird sein, ist ein Karosseriefachbetrieb und dann erkläre denen, dass du zu nem Saab Spezi willst? Zudem könnten sie dir sicherlich einen Termin in kürzester Zeit vermitteln.

Das glaube ich kaum. Denn wo will solch eine Werkstatt, so sie nicht alltägliche Teilesucherei für Oldis gewohnt ist (und dann wäre ja auch alles ok) denn die Teile her bekommen? Besorge doch mal über die üblichen Werkstatt-Standardlieferanten auch nur eine Motorhaube. Das dürfte aussichtslos sein.

Es geht hierbei nicht darum, ob die Werkstatt sich auf die Instandsetzung von Oldies spezialisiert hat, es geht dabei lediglich darum, dass es eine Fachwerkstatt für Karosseriebau handelt.

Ob diese mit Oldies vertraut ist, darauf würde die gegnerische Versicherung keine Rücksicht nehmen. Hier geht es primär darum, die Kosten wegen laaaaaaanger Wartezeit zu reduzieren.

 

Hier immer aus der Sicht der gegnerischen Versicherung das Szenario sehen. Auch unter dem Aspekt der Schadenminderungspflicht.

 

Wie jedoch auch geschrieben, sollte im Gutachten eine mögliche Rep.-Dauer angegeben sein.

Das ist schon klar. Aber allein aus Mangel an den benötigten Ersatzteilen wird sich das keine Werkstatt antun. denn dann müßten DIE gegenüber der Versicherung begründen, warum sie die Kiste nicht fertig bekommen.
Nach unserem Cabrio-Totalschaden in 2011 habe ich mir von der Versicherung des Verursachers die Schadensumme auszahlen lassen und den Wagen zum Restwert gekauft. Den Neuaufbau koinnte ich dann in aller Ruhe durchführen.

Bearbeitet von klaus

Nachdem Mechanicus und SAAB-Sigi ausgebucht sind ...

Wundert mich im Bezug auf Ersteren etwas, denn aktuell sind von ihm immer mal wieder Anzeigen zu sehen.

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