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SAAB, Opel und wie's weitergeht... / Muller/NEVS reloaded

Empfohlene Antworten

Das Elsass ist aber auch nicht repräsentativ. Die Elsässer die ich persönlich kenne fahren auch alle deutsche Autos, ist auch nicht aussagekräftig für ganz F. Im Großen und Ganzen haben die Franzosen schon noch eine andere Einstellung zu ihren Autos als viele Deutsche. Allerdings ist es nicht mehr ganz so krass wie z.B. Mitte der 80er. Man findet dennoch immer noch recht häufig relativ neue Autos, gerade in Großstädten, die sich mit einem großen Kratzer oder einer dicken Beule "zieren".

Auch wenn's hier weiter OT ist und wir nichtmal mit dem Saab in Frankreich waren:

 

lassen sich die Franzosen mittlerweile etwas mehr Zeit bis die Wagen "runtergerockt" aussehen.
Dafür haben die ein geniales Parksystem.
Kann ich aus eigener Ansicht nur bestätigen - letztes Jahr live in Paris:

 

http://www.saab-cars.de/attachments/saab-stammtisch/97619-saab-opel-und-wies-weitergeht-mullers-visionen-reloaded-2011_0413_151239_hf.jpg

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Twingo mit (An-)Stubsnase :biggrin:
Die spinnen die Rö.. äh Gallier
Denen muss mal einer sagen, dass der Airbag anders rum eingebaut werden muss.
Das Elsass ist aber auch nicht repräsentativ. Die Elsässer die ich persönlich kenne fahren auch alle deutsche Autos, ist auch nicht aussagekräftig für ganz F. Im Großen und Ganzen haben die Franzosen schon noch eine andere Einstellung zu ihren Autos als viele Deutsche. Allerdings ist es nicht mehr ganz so krass wie z.B. Mitte der 80er. Man findet dennoch immer noch recht häufig relativ neue Autos, gerade in Großstädten, die sich mit einem großen Kratzer oder einer dicken Beule "zieren".

 

Bei denen stellt ein Auto ein fortbewegungsmittel dar, um damit von a nach b zu fahren. Sieht man an der Haltbarkeit derer karren. Und das elsass ist nicht repräsentativ für F. In Toulouse, Nizza, Lyon, oder sonstwo, geschoben und gedrückt wird in frankreich überall beim parkieren.

 

Noch was geniales aus Gallien: gelbe Scheinwerfer. Bei regen, schnee oder Nebel weniger rückfall vom eigenen Licht als wie mit weiss. Ich suche schon lange diese gelben H3- H4 und H7 Birnen. Und in CH gemäss BAV auch erlaubt.

Die gelben Lichter sind aber Vergangheit, meines Wissens nach. Fast schon schade, da es so ein besonderes Frankreich-Feeling war, diese gelben Llichter im Rückspiegel...

Der kleine Vorteil bei Nebel war ein größerer Nachteil bei normaler Nachtfahrt, denn die Lichtausbeute ist geringer. Aber das passte zum damaligen Frankreich, wo man des öfteren mitten in der Nacht total unbeleuchteten Enten begegnen konnte. "Der Mond scheint doch hell genug!

 

Für bestimmte Autolampen gab es gelbe Kappen. So konnte man eine normale weiße Lampe auch gelb machen. Es gab aber auch richtig gelbe Lampen oder aber die Streuscheiben der Scheinwerfer waren gelb.

In Frankreich dürfen Hauptscheinwerfer immer noch weiss oder gelb sein (aber immer nur paarweise!) - ein Relikt aus dem 2. Weltkrieg.

 

In Deutschland hingegen MÜSSEN die Haptscheinwerfer weiss leuchten, lediglich die Nebenscheinwerfer dürfen alternativ auch gelbs ein!

Und da wir nun schon beim Thema Nebelscheinwerfer sind, hier ein paar belehrende Worte an die 3er-BMW-Fahrer-Fraktion:

 

Nebelscheinwerfer dürfen nur genutzt werden bei SCHLECHTER SICHT durch

a) Nebel

b) starken Regen

c) Schneefall

 

Die schlechte Sicht muss durch einen dieser Faktoren bedingt sein! Es reicht also nicht aus, wenn es zappendusten draussen ist und 3 Tropfen in 2 Kilometer Abstand vom Himmel fallen - dann ist die schlechte Sicht durch die Dunkelheit bedingt, nicht durch den Regen, also KEINE Nebellampen!

Und auch tagsüber bei strahlendem Sonnenschein, ist es nicht cool, sondern doof mit Nebelscheinwerfern zu fahren! Verboten ist es auch noch!

Und bei Dämmerung auf nasser Straße mit Nebellampen fahren blendet auch noch tierisch - naja, aber unsere lieben Freaks scheint das nicht zu kümmern.....

Wobei es aber tatsächlich erlaubt ist, wahlweise mit Abblendlicht als auch nur mit Standlicht kombiniert die Nebelscheinwerfer zu nutzen.

 

Nebelschlußleichte: NUR bei NEBEL mit Sichtweiten UNTER 50 METER! Und nur dann! nicht bei Regen, Schnee oder beschlagener Brille!

 

So, das musste einfach einmal raus, auch wenn ich nicht glaube, dass die betreffende Fraktion hier mitliest.....

Aber das im BMW-Forum zu schreiben traue ich mich nicht :biggrin:

Noch was geniales aus Gallien: gelbe Scheinwerfer. Bei regen, schnee oder Nebel weniger rückfall vom eigenen Licht als wie mit weiss. Ich suche schon lange diese gelben H3- H4 und H7 Birnen. Und in CH gemäss BAV auch erlaubt.

 

Einen Satz original gelbe aus F H4 habe ich noch:smile: Die gebe ich aber nicht her auch wenn H4 nicht in meinen 9k passt, ist doch H7, oder?

 

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In Frankreich dürfen Hauptscheinwerfer immer noch weiss oder gelb sein (aber immer nur paarweise!) - ein Relikt aus dem 2. Weltkrieg.

 

Sicher? Wurde das nicht durch eine EU Verordnung geändert? Geduldet wird gelb in F wohl noch, aber ist es wirklich noch richtig erlaubt?

 

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Nebelschlußleichte: NUR bei NEBEL mit Sichtweiten UNTER 50 METER! Und nur dann! nicht bei Regen, Schnee oder beschlagener Brille!

Bis hierhin 100% Zustimmung. Wenn im Winter aber so dichter Schneefall ist, dass die Sichtweite kaum weiter ist als bei starkem Nebel, mache ich die NSL an, egal was laut Gesetz erlaubt oder verboten ist. Ich habe keine Lust, dass mir der Hintermann/frau auffährt weil er/sie nichts mehr sieht.

Man kann noch anfügen:

Wenn man auf einen anderen Wagen aufschließt und man ja bei den Sichtverhältnissen ohnehin nicht überholen kann (sollte!!!), wäre es angenehm, wenn der Vordermann die Nebelschlussleuchte ausschaltet und der Hintermann die Nebelscheinwerfer. Es reicht ja innerhalb einer Gruppe, wenn der erste die Nebelscheinwerfer nutzt und der letzte die Nebelschlussleuchte. Damit werden unnötige Blendungen reduziert.

 

Ist das nun OT oder passt der "Nebel" zur Gesamtsituation im Sinne des Threads?

 

@ Ziehmy: pauschal alle 3-er Fahrer zu beschuldigen ist etwas fragwürdig. Habe eigentlich bei vielen Marken falsche Anwendungen gesehen. Nebelscheinwerfer immer zu benutzen, "weil es chic aussieht", ist z.B. auch unter Golf- und Astrafahrern anzutreffen. Die NSL dagegen wird häufig vergessen, wenn sich die Situation geändert hat.

Das liegt nicht an der Marke des Autos sondern am IQ des Fahrers ;)

Neue Visionen

 

Sorry Jungs, wenn ich mal wieder zu Saab komme.

 

Aber die Visionen gehen weiter: So verrät der neue Eigentümer Kai Johan Liang der Lokalzeitung, dass Saab in 10 Jahren in der Gewinnzone ist ( Saab kommer att vara lönsamt inom tio år. )

 

Haben wir das nicht schon paarmal gehört ???

 

 

Derweil geht das HickHack um die ominöse Phoenix Platform weiter. Youngman pocht auf Verwertungsrechte und ist auf der Suche nach Saab Ingenieuren, die bereits daran gearbeitet haben. Nevs dagegen sieht sich als alleiniger Phoenix Käufer.

 

 

Wie hoch das Nevs Gebot war, wird immer noch verschwiegen. War es tatsächlich signifikant niedriger als das von Youngman ? Falls ja, warum wurde es trotzdem akzeptiert ?

 

 

Verschwörungstheoretiker sehen deshalb in Liang nur einen Strohman, der für Toyota oder BWM oderoder gekauft hat.

> Verschwörungstheoretiker sehen deshalb in Liang nur einen Strohman, der für Toyota oder BWM oderoder gekauft hat.

 

Toller Witz!

In Frankreich dürfen Hauptscheinwerfer immer noch weiss oder gelb sein (aber immer nur paarweise!) - ein Relikt aus dem 2. Weltkrieg.

 

In Deutschland hingegen MÜSSEN die Haptscheinwerfer weiss leuchten, lediglich die Nebenscheinwerfer dürfen alternativ auch gelbs ein!

Und da wir nun schon beim Thema Nebelscheinwerfer sind, hier ein paar belehrende Worte an die 3er-BMW-Fahrer-Fraktion:

 

Nebelscheinwerfer dürfen nur genutzt werden bei SCHLECHTER SICHT durch

a) Nebel

b) starken Regen

c) Schneefall

 

Die schlechte Sicht muss durch einen dieser Faktoren bedingt sein! Es reicht also nicht aus, wenn es zappendusten draussen ist und 3 Tropfen in 2 Kilometer Abstand vom Himmel fallen - dann ist die schlechte Sicht durch die Dunkelheit bedingt, nicht durch den Regen, also KEINE Nebellampen!

Und auch tagsüber bei strahlendem Sonnenschein, ist es nicht cool, sondern doof mit Nebelscheinwerfern zu fahren! Verboten ist es auch noch!

Und bei Dämmerung auf nasser Straße mit Nebellampen fahren blendet auch noch tierisch - naja, aber unsere lieben Freaks scheint das nicht zu kümmern.....

Wobei es aber tatsächlich erlaubt ist, wahlweise mit Abblendlicht als auch nur mit Standlicht kombiniert die Nebelscheinwerfer zu nutzen.

 

Nebelschlußleichte: NUR bei NEBEL mit Sichtweiten UNTER 50 METER! Und nur dann! nicht bei Regen, Schnee oder beschlagener Brille!

 

So, das musste einfach einmal raus, auch wenn ich nicht glaube, dass die betreffende Fraktion hier mitliest.....

Aber das im BMW-Forum zu schreiben traue ich mich nicht :biggrin:

 

Ergänzend dazu: es darf nicht schneller als 50 kmh gefahren werden.

Also: Tempo 100 auf der Autobahn mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, geht gar nicht.

Nochmal kurz zu den gelben Birnchen:

Für die Schweizer Fraktion hier könnt ihr euch selber hier unter 21) 22) und 23)

ein Bild machen. Büsst euch dann damit ein deutscher cop, wäre dass eine

grobe Missachtung unseres Gesetzes. Ich würde seine Busse dann nicht bezahlen.

 

Jetzt wo alle in der blödunion schon pleite sind, glaubt mir, die werden sich viele

neue Schikanen einfallen lassen wie die Autofahrer weiter abgezockt werden können!

Neuestes Beispiel aus F: Ein Alkholtester MUSS mitgeführt werden. Der Staat spart

dabei die Unkosten dafür und die bequemen cops können dich dafür auch noch büssen :evil:

hast du keinen dabei.

Was soll jetzt der blödsinn?!! Die sollten mal richtig arbeiten! Ich werde einige Länder ab

heute meiden.

 

Wer denkt dass jetzt unter nevs weniger heisse Luft als wie vorher unter VM

rauskommt, glaubt doch ans christkind. :redface:

 

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Einen Satz original gelbe aus F H4 habe ich noch:smile: Die gebe ich aber nicht her auch wenn H4 nicht in meinen 9k passt, ist doch H7, oder?

 

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Sicher? Wurde das nicht durch eine EU Verordnung geändert? Geduldet wird gelb in F wohl noch, aber ist es wirklich noch richtig erlaubt?

 

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Bis hierhin 100% Zustimmung. Wenn im Winter aber so dichter Schneefall ist, dass die Sichtweite kaum weiter ist als bei starkem Nebel, mache ich die NSL an, egal was laut Gesetz erlaubt oder verboten ist. Ich habe keine Lust, dass mir der Hintermann/frau auffährt weil er/sie nichts mehr sieht.

 

GENAU. Mir ist als gäbe es wegen der Nebelschlussleuchten ein BG-Urteil, wo diese 50 Meter

gekippt wurden.

 

Für die Fanzosen würde mich das doch sehr wundern. Die hatten fast 60 jahre lang gelbe Lampen,

und von heute auf morgen sind die plötzlich verboten??! :confused: Ausser die kriechen dem blödsinn aus Brüssel

auch so weit in den Arsch wie unsere nördlichen Nachbarn. Was mich noch mehr wundern würde. Habe

bei meinem letzten Trip nach Montpellier noch einige ältere Wagen mit gelb gesehen. Aber schon mit

weissen Schildern.

 

H3/7 sollte passen.

... Wenn im Winter aber so dichter Schneefall ist, dass die Sichtweite kaum weiter ist als bei starkem Nebel, mache ich die NSL an, egal was laut Gesetz erlaubt oder verboten ist. Ich habe keine Lust, dass mir der Hintermann/frau auffährt weil er/sie nichts mehr sieht.

 

Genau das ist der Grund, weshalb man als Hintermann/frau nix sieht - mach Deine Nebellampe gefälligst aus :mad:

Genau das ist der Grund, weshalb man als Hintermann/frau nix sieht - mach Deine Nebellampe gefälligst aus :mad:

Was fährst du mir auch so dicht auf...:biggrin:

Das im Kofferraum-Parken überlass ich anderen - Du verwechselst da etwas ;-)
Ihr habt beide recht. Zuerst NSL an, aber wenn einer sich anschließt abschalten.

Nochmal zum Thema gelbes Licht und so: Grundsätzlich gilt, dass unsere Autos den Vorschriften des jeweiligen Zulassungslandes unterliegen.

Lediglich behindernde oder gefährdende Dinge (z.B. Abblendlicht bei Links-/Rechtsverkehr) müssen entsprechend korrigiert werden.

 

Lustiges Beispiel hierzu:

Ich lebte damals in Portugal, hatte portugiesische Kennzeichen an meinem SAAB 900 Turbo 16S. In Deutschland geriet ich dann in eine Routinekontrolle:

"Verbandkasten und Warndreieck" bitte schallte es mit gleich nach dem Anhalten durch das Fenster in den Wagen.

"Bauch' ich nich'..." war meine ebenso knappe Antwort.

"Natürlich brauchen Sie das, das ist vorgeschrieben" leicht erregt und sichtlich erbost kam es seitens des Uniformierten.

"Nein, muss ich nicht dabei haben".

"Natürlich müssen Sie, das steht in der StVO (Anm.: Straßenverkehrsordnung)" kam sofort die Antwort mit erregter Stimme....

"Das stimmt so nicht: Die StVO enthält die Verkehrsregeln, wie ich mich zu verhalten habe. Das, was Sie sicherlich meinen, steht in der StVZO, der Straßenverkehrszulassungsordnung" gab ich mich im mittlerweile aktivierten Klugscheissmodus.

"Dann eben in der StVZO - auf jeden Fall müssen Sie's dabei haben!" mittlerweile leicht rötlich anlaufend und lauter werdend.

"Eben nicht: Mein Wagen ist in Portugal zugelassen, somit unterliege ich der dortigen StVZO und die beinhaltet nicht, dass ich diese Dinge mitführen muss!"

Es folgten ein paar Worte, die ich nicht verstanden habe, da er sich zu seinem Kollegen umdrehte.

"Aber ich hab's trotzdem dabei, wollen Sie sehen...." - das war dann wohl genau der Spruch, der zuviel war. Nun wollten sie alles sehen :rolleyes:.

 

Aber das war's mir wert - ich hatte meinen Spaß! :biggrin:

Besonders das Bild der Gesichter, beim Versuch die bunten Zulassungspapiere aus Portugal irgendwie deuten zu können, bleibt unvergesslich.

Hallo,

 

wie passt es dann aber zusammen, dass man ab 1. Juli in Frankreich die Alkoholteströhrchen dabei haben muss, ebenso Warnwesten in vielen Ländern? Es ist kein Problem, das im Auto mitzuführen, aber gibt es einen Rechtsanspruch seitens der dortigen Behörden? Abgesehen davon lege ich mich gern mit deutschen Uniformträgern an, denn ich weiß, wie ich mit denen umgehen muss. Aber ich würde es in Frankreich nicht probieren. Ein Bekannter wurde wegen zu schneller Fahrt gestoppt. Im Porsche. Das war den Burschen ohnehin schon Provokation genug. Aber wer hat heute noch viel Bargeld bei sich? Er fragte: "Kann ich mit meiner Master gold bezahlen?" Er wanderte samt Beifahrer erst mal in die Zelle und erst am nächsten Morgen durfte er telefonieren. Es musste jemand mit dem Geld kommen, sonst hätten die das Auto nicht herausgegeben. Also Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei und gerade in südlichen oder ehemaligen Ostblockländern ziemlich problematisch.

...

 

Aber das war's mir wert - ich hatte meinen Spaß! :biggrin:

Besonders das Bild der Gesichter, beim Versuch die bunten Zulassungspapiere aus Portugal irgendwie deuten zu können, bleibt unvergesslich.

 

 

Ein ganz spezieller Sinn für Humor :rolleyes:

Hi Ziehmy, die Uniformierten kann ich verstehen...aber was mich ärgert: wenn wir Deutsche z.B. nach Italien reisen MÜSSEN wir eine Warnweste dabei haben und wenn wir unsere Fährräder am Heck trasportieren auch noch ein rot/weißes Blech dranmachen...ist das nun in Italien in der italienischen SvO geschrieben? oder ist das eine Vorgabe für alle Autos auf italienischen Straßen?

 

Vernünftig wäre in Deutschland zu fordern, dass alle Autos ein Warndreieck und ein Verbandskansten dabei haben...wenn dem nicht so ist, dann haben wir in Deutschland wieder Mal die Scheuklappen auf...

 

 

ERGÄNZUNG:

 

Quelle ADAC:

[h=2]Daran sollten Sie denken![/h][h=3]-Was bei Reisen in andere Länder im Auto sein muss-[/h]

 

Bei den Ausrüstungs- vorschriften gelten grds. die Gesetze und Bestimmungen des EU-Landes, in dem das Kfz zugelassen ist. Das bedeutet, dass deutsche Kraftfahrzeuge lediglich mit Warndreieck und Verbandskasten ausgerüstet sein müssen.

 

Davon zu unterscheiden sind Verhaltensvorschriften. Hier gelten die Gesetze des betreffenden Staates auch für ausländische Kraftfahrer und in der EU zugelassene Fahrzeuge.

Die Abgrenzung, was nun unter Ausrüstungs- und Verhaltensvorschrift fällt, ist bisweilen kompliziert und z.T. auch für Juristen nicht eindeutig zu beantworten.

Darauf sollten Sie achten!

Bulgarien:

Warnweste, Reservekanister verboten

Frankreich: Warnweste, Alkoholtestset (ab 01.07.12), Reservekanister max. 10 l

Großbritannien/Irland:

Klebestreifen für Abblendlicht bei links gesteuerten Kraftfahrzeugen (Blendwirkung wegen Rechtsverkehr), Reservekanister verboten auf Fährschiffen

Italien:

Rot-weiße Warntafel bei überstehender Ladung, Warnweste, Reservekanister mit max. 10 l

Kroatien:

Warnweste, Reservekanister verboten, Ersatzglühlampen

Österreich:

Warnweste, Reservekanister max. 10 l, Motorradfahrer: Kleiner Verbandskasten

Polen:

Reservekanister max. 20 l, kein Feuerlöscher für deutsche Pkw

Schweiz:

Reservekanister max. 25 l

Spanien:

Warnweste, Reservekanister max. 10 l, kein zweites Warndreieck, keine Reserveglühlampen, Rot-weiße Warntafel für überstehende Ladung

Slowakei: Warnweste, Reservekanister max. 20 l

Slowenien: Warnweste, Reservekanister max. 10 l

Tschechien: Warnweste, Reservekanister max. 10 l

Türkei: Grüne Versicherungskarte, zweites Warndreieck, Reservekanister max. 25 l, Feuerlöscher

Zypern: Warnweste, Reservekanister verboten (zumindest auf Fährschiffen)

Tja.... so ist das leider. In Dänemark mussten ja so gar bei allen Oldie die Seitenblinker nachgerüstet werden, wobei es teilweise leider zu sehr häßlichen Lösungen kam.

Trotzdem darf ich mit einem in D zugelassenen Auto dort auch ohne Seitenblinker fahren......

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