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Das erste, naja hatte die nicht eingetragenen 205/50 16 draufgelassen, wollte der Pingel nicht eintragen, na denn, dann fahre ich nach Hause und bau die Winterräder drauf, "ne lassen Sie mal" somit Mangel Rad/Reifenkombi, Zulassung nicht nachgewiesen behoben steht jetzt da.

Ihm stehen die Reißen vorn im vorderen Bereich zu weit über?!

 

Merkwürdig, es ist ein 89er 16S mit 160PS also G-Kat. Nachrüstung mit Klauskat zu Euro2.

So weit so gut, der Mensch macht aber keine AU, da das Auto nach seinem Unterlagen Katlos ist.

 

Er sagt mir ich darf maximal 4,5% CO haben, mehr wird nicht gemessen, letztes mal genau so. Istwert logischerweise mit 0,57% weit darunter, kennt er so von katlosen Autos nicht, würde auch problemlos die AU für G-Kat schaffen.

 

Meine logische Frage, dann könne der Kat ja raus, beantwortete er mit "das will ich so nicht sagen.....man darf das Abgasverhalten nicht verschlechtern....... ja".

 

Meines Erachtens ist das doch nicht korrekt?! Ich muß doch aber jetzt als "Laie" davon ausgehen, daß ich, die Rad/Reifen Kombination ausgenommen, legal unterwegs bin?

Nach seiner Aussage hat das nichts mit dem H-Kennzeichen zu tun!

 

Und ich neige dazu den Kat durch ein Ersatzrohr zu ersetzen und diesen so zu schonen :-)

 

Der Trionic könnte das auch gefallen!

 

 

PS zeitgleich habe ich die KTM vorgeführt, die Messung für die erfolgte gleich, darf auch 4,5% ist 0,89.

 

Niemals mit den viel zu großen Düsen und dem 40er Vergaser.

 

 

Mir scheint bei stetig steigenden Preisen, wissen die nicht mehr was getan wird ?

  • Mitglied

Hat er denn ein H-Kennzeichen? Meiner Erfahrung nach wird das Auto dann mit Eingabe des Kennzeichens bei derAU automatisch als Schadstoffklasse 1, also ohne Kat eingruppiert und so geprüft. Ich hab es zur Kenntnis genommen.

Allerdings haben Prüfer, die den geregelten Kat zur Kenntnis genommen haben (was einem Fachmann ja nicht schwerfallen dürfte und mich eher wundert, wenn es einer nicht tut), dann auch die Lambdaregelung geprüft, also offenbar das Prüfschema auf mit-Kat (manuell) umgestellt, einschließlich der geringeren Grenzwerte.

Aber du hast Recht. es gibt große Unterschiede sowohl zwischen verschiedenen Prüfern als auch beim selben Prüfer zwischen den Jahren.

Das erste, naja hatte die nicht eingetragenen 205/50 16 draufgelassen, wollte der Pingel nicht eintragen, na denn, dann fahre ich nach Hause und bau die Winterräder drauf, "ne lassen Sie mal" somit Mangel Rad/Reifenkombi, Zulassung nicht nachgewiesen behoben steht jetzt da.

Ihm stehen die Reißen vorn im vorderen Bereich zu weit über?!

 

Merkwürdig, es ist ein 89er 16S mit 160PS also G-Kat. Nachrüstung mit Klauskat zu Euro2.

So weit so gut, der Mensch macht aber keine AU, da das Auto nach seinem Unterlagen Katlos ist.

 

Er sagt mir ich darf maximal 4,5% CO haben, mehr wird nicht gemessen, letztes mal genau so. Istwert logischerweise mit 0,57% weit darunter, kennt er so von katlosen Autos nicht, würde auch problemlos die AU für G-Kat schaffen.

 

Meine logische Frage, dann könne der Kat ja raus, beantwortete er mit "das will ich so nicht sagen.....man darf das Abgasverhalten nicht verschlechtern....... ja".

 

Meines Erachtens ist das doch nicht korrekt?! Ich muß doch aber jetzt als "Laie" davon ausgehen, daß ich, die Rad/Reifen Kombination ausgenommen, legal unterwegs bin?

Nach seiner Aussage hat das nichts mit dem H-Kennzeichen zu tun!

 

Und ich neige dazu den Kat durch ein Ersatzrohr zu ersetzen und diesen so zu schonen :-)

 

Der Trionic könnte das auch gefallen!

 

 

PS zeitgleich habe ich die KTM vorgeführt, die Messung für die erfolgte gleich, darf auch 4,5% ist 0,89.

 

Niemals mit den viel zu großen Düsen und dem 40er Vergaser.

 

 

Mir scheint bei stetig steigenden Preisen, wissen die nicht mehr was getan wird ?

????

 

Du hast doch G-Kat?

 

 

"Merkwürdig, es ist ein 89er 16S mit 160PS also G-Kat. Nachrüstung mit Klauskat zu Euro2"

 

Veräppelst du uns jetzt, oder falsch getippt?

...

 

Und ich neige dazu den Kat durch ein Ersatzrohr zu ersetzen und diesen so zu schonen :-)

 

Der Trionic könnte das auch gefallen!

...

Fehlt hier ein smiley?

  • Autor

????

 

Du hast doch G-Kat?

 

 

"Merkwürdig, es ist ein 89er 16S mit 160PS also G-Kat. Nachrüstung mit Klauskat zu Euro2"

 

Veräppelst du uns jetzt, oder falsch getippt?

160 PS ist G-Kat

Fehlt hier ein smiley?

Nein, meine ich ernst

Hat er denn ein H-Kennzeichen? Meiner Erfahrung nach wird das Auto dann mit Eingabe des Kennzeichens bei derAU automatisch als Schadstoffklasse 1, also ohne Kat eingruppiert und so geprüft. Ich hab es zur Kenntnis genommen.

Allerdings haben Prüfer, die den geregelten Kat zur Kenntnis genommen haben (was einem Fachmann ja nicht schwerfallen dürfte und mich eher wundert, wenn es einer nicht tut), dann auch die Lambdaregelung geprüft, also offenbar das Prüfschema auf mit-Kat (manuell) umgestellt, einschließlich der geringeren Grenzwerte.

Aber du hast Recht. es gibt große Unterschiede sowohl zwischen verschiedenen Prüfern als auch beim selben Prüfer zwischen den Jahren.

Das hatte ich vermutet, er sagte es hat nichts mit H zu tun, ich denke aber genau das wird es sein, er gibt ein Auto ein dann das Kennzeichen, dann kommen Messwerte, da vor dem H wurde das komplette Procedere gemacht, incl. damals CO zu hoch wegen einer fehlenden Referenzmasse.

  • Autor

Das ist alles, und nein, er dreht exakt 850 hinterlegte Umdrehungen der T5

 

Wird ein H Kennzeichen tatsächlich anders gehandhabt??

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Wenn Du denn den Klauskat hast, sollte doch auch Euro 2 in Deinem Fahrzeugschein stehen? Steuerlich doch recht wichtig. Und wenn nicht, ist es doch immerhin Euro 1?
  • Autor

Wenn Du denn den Klauskat hast, sollte doch auch Euro 2 in Deinem Fahrzeugschein stehen? Steuerlich doch recht wichtig. Und wenn nicht, ist es doch immerhin Euro 1?

jepp, steht drin, scheint aber nicht zu interessieren, steuerlich Zahl ich mit H ja eh mehr, wollte es halt haben

Steuerlich doch recht wichtig. Und wenn nicht, ist es doch immerhin Euro 1?

Bei H-Kennzeichen völlig egal, Steuer ist, völlig unabhängig von Motorart, -größe und Schadstoffklasse, immer identisch.

Und ja, das ist dann teurer als vorher mit Euro2.

... steuerlich Zahl ich mit H ja eh mehr, wollte es halt haben

Genau: Grisu hat es halt verdient!

Handhabe ich bei meinen ebenso.

Es geht um den (im Schein stehenden) Abgasschlüssel.

Dort steht bei allen H- Fahrzeugen "0098", was bedeutet, es wird nach gemessen als wäre kein Kat verbaut.

Ergo sind die 4,5% CO korrekt und der Wagen darf keine schlechteren Abgaswerte haben als zur EZ gesetzlich gefordert und im Schein stehen.

Wenn es eine 1989er EZ ist und im Schein 0098 steht, dann muss er keinen Kat haben.

 

Was die Räder nun damit zu tun haben verstehe ich in dem Zusammenhang nicht.

Bei unserem 9000 Anni ist der Kat etwas mau und liegt 0,1% über dem Maximum. 2027 ist er 30 Jahre alt und kann dann H-Kennzeichen bekommen. Heißt das er wird dann so gemessen als ob er keinen Kat hat?

Nein, meine ich ernst

:sheep:

Dort steht bei allen H- Fahrzeugen "0098", was bedeutet, es wird nach gemessen als wäre kein Kat verbaut.

Ergo sind die 4,5% CO korrekt und der Wagen darf keine schlechteren Abgaswerte haben als zur EZ gesetzlich gefordert und im Schein stehen.

Wenn es eine 1989er EZ ist und im Schein 0098 steht, dann muss er keinen Kat haben.

Ab welcher EZ (MY spielt dabei ja wahrscheinlich keine Rolle) müßte er denn einen (geregelten?) Kat haben, und damit entsprechend gemessen werden? Und wo kann man dies ggf. nachlesen bzw. dem Prüfer zum nachlesen zeigen?

  • Mitglied

Wird ein H Kennzeichen tatsächlich anders gehandhabt??

Vor H-Kenzeichen:

1749842574440.png.646162ed509e1d6fc0896a9de8e161b4.png

 

Mit H-Kennzeichen:

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Steuerlich doch recht wichtig.

Man muss sich eben vorher überlegen, ob man das H auf dem Kennzeichen möchte oder nicht, denn wenn das H vergeben ist, wird die Steuer pauschal berechnet (und das Abagas bei der AU entsprechend geprüft), was bei kleinvolumigen Kat-Fahrzeugen u.U. (oft) dazu führt, dass die pauschale H-Steuer von 192 € halt höher ausfällt als die nach der besseren Schadstoffklasse anfallende. [mention=585]bantansai[/mention] nimmt das offenbar bewusst in Kauf, um das H fahren zu können.

Dass es eine Möglichkeit gäbe, die bessere Schadstoffklasse zu behalten und auch nur für diese die Steuer zu bezahlen, und trotzdem das H zu fahren, ist mir nicht bekannt.

Vor H-Kenzeichen:

[ATTACH type=full" width="707px" alt="1749842574440.png]285711[/ATTACH]

 

Mit H-Kennzeichen:

[ATTACH type=full" alt="1749842632697.png]285712[/ATTACH]

 

Man muss sich eben vorher überlegen, ob man das H auf dem Kennzeichen möchte oder nicht, denn wenn das H vergeben ist, wird die Steuer pauschal berechnet (und das Abagas bei der AU entsprechend geprüft), was bei kleinvolumigen Kat-Fahrzeugen u.U. (oft) dazu führt, dass die pauschale H-Steuer von 192 € halt höher ausfällt als die nach der besseren Schadstoffklasse anfallende. [mention=585]bantansai[/mention] nimmt das offenbar bewusst in Kauf, um das H fahren zu können.

Nicht nur er. Bei den 3 900ern hier bei mir auf dem Hof ist das ja ebenso. Und bei den 9k, bei mir EZ '96 - '98, wird es ebenso werden.

Im Prinzip trifft dies auch bereits ohne erfolgte Nachrüstungen auf einen Großteil der seit 1 - 2 Jahren H-fähig werdenden Benziner bis ca. 2,5 Liter zu, da sich dann langsam Euro2 für Neufahrzeuge durchsetzte. Aber auch z.B. bei 190ern und W124 und diesersen anderen Kisten aus Anfang der Neunziger ist dies aufgrund der ab ca. Anfang der 2000er großflächig erfolgten Euro2-Nachrüstungen der Fall.

Insoweit ist heute das H-Kennzeichen in der Breite eher eine Ehrerbietung an das Auto, als ein Steuersparmodell.

Ab welcher EZ (MY spielt dabei ja wahrscheinlich keine Rolle) müßte er denn einen (geregelten?) Kat haben, und damit entsprechend gemessen werden? Und wo kann man dies ggf. nachlesen bzw. dem Prüfer zum nachlesen zeigen?

Ab EZ 01.07.1992 ist Euro 1 Pflicht. Das bedeutet, dass alles davor optional besser sein durfte und damit Euro 0 fähig war und ist.

Man darf natürlich nicht den Kat aus einem Euro 1/2 Fahrzeug einfach ausbauen wenn das Fahrzeug damals so in den Verkehr gekommen ist.

Bei einem 900 den es im entsprechenden Baujahr mit und ohne Kat gegeben hat, halte ich den Ausbau für unkritisch.

Ist doch schön, dass es auch in D noch gewisse graubereiche gibt.

  • Mitglied

Auch wenn ich mich hier vielleicht unbeliebt mache, sehe ich in dieser AU-"Rückstufung" einen unnötigen Anachronismus.

Es geht mir da primär gar nicht um die Euros Unterschied bei der Steuer, sondern darum, dass die Autos mit H bei der AU grundlos nicht mehr so streng geprüft werden, wie sie es bis dahin ja immer wurden und wie sie es ja auch könnten.

Das wundert mich, wo die Politik doch sonst immer so erfinderisch ist, wenn es darum geht, die Latte immer höher zu legen. Mag ein Indiz dafür sein, wie klein und irrelevant die Gruppe ist, um die es geht, oder dafür, dass der Schverhalt in der Politik gar nicht bekannt ist.

Außerdem tauchen alle Nas lang Leute auf, die sich über die "alten Dreckschleudern" aufregen und darüber, dass es angeblich immer mehr werden - und da, wo diese beweisen könnten, dass sie es nicht sind, ist man unnötig "großzügig", vergrößert auf diese Weise in der Statistik den Anteil an "dreckigen" Autos, was man als Argument dafür hernehmen kann, weiter gegen sie zu intervenieren.

So sehr ich [mention=585]bantansai[/mention]'s Motivation nachvollziehen kann und selbst damit liebäugelte, trotz der etwas höheren Steuer mit dem H am Nummernschild ein Statement abzugeben, werde ich meine demnächst 30 Jahre alt werdenden Euro2-Autos (auch) aus diesem Grund wohl ohne H belassen.

Ich habe 3 Autos als Oldtimer, alle gkat.

 

Bei keinem ist mir die Idee gekommen den KAT ausbauen, auch wenn ich es hätte machen dürfen.

Ab EZ 01.07.1992 ist Euro 1 Pflicht. Das bedeutet, dass alles davor optional besser sein durfte und damit Euro 0 fähig war und ist.

Ich fragte eher wegen der AU. Bei meinen Karren (EZ '91 bzw. 04/92) läuft die AU seit dem H-Kennzeichen nicht anders als vorher gemäß Euro2. Daher war ich jetzt hier etwas verwundert.

Wie müßte denn die Prüfung bei "098" und EZ '91 korrekt erfolgen?

Es kommt ein wenig auf das Gerät und dessen Software an, was er vorgibt.

Bei spezifischen Abgasschlüsseln weiß das Gerät sofort welche Grenzwerte eingehalten werden müssen.

Meist ist es so, dass er anhand des unspezifischen Abgasschlüssels 0098 dir alle Möglichkeiten unterbreitet und du als AU machende Person auswählen musst, was du denn messen willst.

Wenn dazu nichts in den Papieren erkennbar ist, wird es schwer. Daher machen es sich manche einfach und prüfen grundsätzlich ohne Kat.

Optional wären noch U-Kat und G-Kat.

Gibt sich einer mehr Mühe und erkennt einen Kat und eine Lambdasonde, könnte er auf G-Kat schließen.

 

Anders ist es, wenn im FZG Schein unter Feld 22 sowas steht wie: "Ehemals Abgasschlüssel 0164"

 

Das findet man immer häufiger in den frischen H-Fahrzeugscheinen

Dann ist danach zu prüfen.

Das erste, naja hatte die nicht eingetragenen 205/50 16 draufgelassen, wollte der Pingel nicht eintragen, (...)

Ihm stehen die Reißen vorn im vorderen Bereich zu weit über?!

(...)

Genau dies hat der Prüfer beim TÜV Süd mir auch gesagt. 195er trägt er ein, 205er nicht. Mit dem gleichen Argument, die 195er waren vorn noch so grade eben abgedeckt.

 

 

Das „H“ hat bei mir keinen Unterschied bei der AU gemacht (auch 160PS mit Matrix-Kat). Ob ohne oder mit „H“, immer Meßprogramm „G-Kat“. Im Feld 22 steht allerdings noch von der Eintragung Matrix-Kat „Schadstoffarm Euro2“.

(...) Istwert logischerweise mit 0,57% weit darunter, kennt er so von katlosen Autos nicht, würde auch problemlos die AU für G-Kat schaffen.

(...)

Bei max. 0,5% für G-Kat (s. erstes Bild in #14) würde ich das „problemlos“ so nicht sehen.

Bei unserem 9000 Anni ist der Kat etwas mau und liegt 0,1% über dem Maximum. 2027 ist er 30 Jahre alt und kann dann H-Kennzeichen bekommen. Heißt das er wird dann so gemessen als ob er keinen Kat hat?

Ich bin mir sehr sicher, daß hier gerade ein grosses Mißverständnis herrscht.

Und zwar muss man zwischen PKW unterscheiden, die

- ab Werk KEINEN Katalysator hatten

- ab Werk einen Katalysator hatten (d.h. die TSN weist ein Modell mit serienmäßigem Kat aus; geregelt/ungeregelt)

 

Die Aussage, dass ein PKW, wenn man innerhalb einer HU/AU ein H-Gutachten durchführen läßt, bei der AU dann automatisch nach dem Prüfzyklus "ohne Kat" geprüft werden würde, ist falsch.

Das ergibt sich alleine schon daraus, daß ein erfolgreiches H-Gutachten niemand verpflichtet, seinen PKW anschließend auch tatsächlich als "H" umzumelden.

 

Eigentlich ist es ganz einfach:

Fahrzeuge mit serienmässigem Kat (laut TSN) müssen alle Grenzwerte einhalten, egal ob die Kiste auf H angemeldet ist oder nicht.

Fahrzeuge mit nachgerüstetem Kat (in den Papieren eingetragen) UND angemeldet auf "H" bedeuten tatsächlich einen Graubereich, weil hier zwei Vorgaben konkurrieren:

1. grundsätzlich müssen bekanntlich alle Systeme, die "technisch relevant" sind (genaue Definition bitte selber nachsehen), bei einer HU funktionieren

D.h. der übliche (!) Prüfzyklus ist dann bei der HU grundsätzlich für PKW mit G-Kat Euro 1 (weil Euro 2 ab Werk nicht möglich war).

2. da es sich bei dem nachgerüsteten (!) Kat aber um eine freiwillige Maßnahme handelt, die (aus welchen Gründen auch immer) in einem betroffenen PKW nicht mehr die Sollwerte liefert, aber auch keine schlechteren Werte als der Serienzustand ohne Kat, soll der Halter nicht schlechter gestellt werden als wenn die Kiste eben keinen Kat hätte, und der Prüfer kann nach eigenem Ermessen einen Prüfzyklus für Fahrzeuge OHNE Kat (d.h. ab Werkszustand) fahren.

 

Anders würde es sich verhalten, wenn die Kiste eben NICHT auf H läuft, sondern wegen des Nachrüst-Kat steuerlich auf Euro 1 oder Euro 2 geschlüsselt ist. Dann müssen natürlich die Meßwerte immer (!) den entsprechenden Vorgaben entsprechen. Sonst keine bestandene AU.

 

Wie es sich verhält, wenn die Kiste freiwiilig auf Kat umgerüstet wurde und dies eingetragen wurde (d.h. bessere Emissionswerte liefert), auf H läuft (d.h. die Emissionswerte keine Rolle für die Steuer spielt) und man nun den Kat wieder rausschmeissen, d.h. auf Werkszustand rückrüsten möchte, weiß ich nicht. Wurde schon ein paar mal diskutiert.

Dazu paßt aber die Aussage des Prüfers:

Meine logische Frage, dann könne der Kat ja raus, beantwortete er mit "das will ich so nicht sagen.....man darf das Abgasverhalten nicht verschlechtern....... ja".

Wobei natürlich der Ersatz des Kat durch einen neuen funktionierenden Kat bzw. die Fehlerbeseitigung immer die bessere Lösung ist.

 

[mention=9077]thadi05[/mention] um Deine Frage zu beantworten: nein, er wird natürlich nicht im Zyklus ohne Kat gemessen

 

[mention=585]bantansai[/mention]

Zitat: So weit so gut, der Mensch macht aber keine AU, da das Auto nach seinem Unterlagen Katlos ist.

bei Dir liegt der "Fehler" offenbar darin, daß laut den Unterlagen des Prüfers die TSN Deiner Kiste für ihn keinen Kat ab Werk beinhaltet.

Nach Deinen Aussagen gehe ich aber davon aus, dass Deine Kiste ab Werk einen G-Kat hat, entsprechend die TSN für einen Saab 900 Trubo mit G-Kat hat und auch die Leistungswerte für einen 160 PS Saab 900 Turbo (Km/h, Leistung) eingetragen sind. Und eigentlich müßte dort auch die Emissionsklasse Euro 1 eingetragen sein.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

- in Deinen Papieren steht eine falsche TSN

- der Prüfer hat sich verguckt

 

Wie auch immer:

Da die Kiste bereits (!) auf H angemeldet ist UND ab Werk (zumindest für den Prüfer) keinen Kat hatte, spielen die realen Abgaswerte mit dem Nachrüstkat keine Rolle, da die Zulassungsdaten davon NICHT abhängig sind.

Wenn die Kiste NICHT auf H laufen würde, sondern mit normaler Zulassung wegen des Matrix-Kat auf EURO 2 geschlüsselt, wäre es natürlich für den Prüfer anders gewesen und er hätte auch anders geprüft.

Daß die in den Papieren eingetragenenen Leistungswerte nur für Saab 900 FPT mit Kat gelten, scheint der Prüfer elegant ignoriert zu haben.

 

Und: ich würde an Deiner Stelle den Kat drinlassen. Laut Deinen Papieren (TSN, Leistungswerte) hast Du einen 900 Turbo mit Kat. Also muss der auch eingebaut sein, egal ob H-Zulassung oder normale Zulassung. Völlig unabhängig davon, ob da ein Prüfer bei der HU einen Fehler macht.

Bearbeitet von ST 2

  • Autor

Genau dies hat der Prüfer beim TÜV Süd mir auch gesagt. 195er trägt er ein, 205er nicht. Mit dem gleichen Argument, die 195er waren vorn noch so grade eben abgedeckt.

 

 

Das „H“ hat bei mir keinen Unterschied bei der AU gemacht (auch 160PS mit Matrix-Kat). Ob ohne oder mit „H“, immer Meßprogramm „G-Kat“. Im Feld 22 steht allerdings noch von der Eintragung Matrix-Kat „Schadstoffarm Euro2“.

 

Bei max. 0,5% für G-Kat (s. erstes Bild in #14) würde ich das „problemlos“ so nicht sehen.

kommt ja hinzu, er hat das schlicht händisch eingetragen, siehe allein die Drehzahl, das gibt die Trionic gar nicht her.

 

Ich habe grade nochmal eine AU G-Kat bei einem Freund gemacht.

Da ist CO nicht Messbar also 0,0000 sowohl erhöhter Leerlauf als auch LL.

Ok der hatte aber nur den Datenstand 2018.

  • Autor
welche Flansche hat der Kat, weiß das wer auf die Schnelle:-), so ohne Kat interessiert mich schon :-), nur testen!
Flansch: 4x Bohrung für m8 Lochbild.

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