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Knöllchen mit Vorsatz: wie damit umgehen?

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Frage an Juristen oder Kenner der Materie zum Thema Falschparken und falscher Strafzettel.

 

Mir ist da heute was Dubioses passiert. Ich habe heute um 19:02 unter Zeugen in der Firma ausgestempelt. Das in der Nähe rechtmäßig geparkte Auto erreichte ich 5 Min. später. Anschließend benötigte ich auf direktem Weg ca 25 Min. zu einem Weihnachtsmarkt, wo ich meine bessere Hälfte abholen wollte. Da ich keinen Handyempfang hatte, musste ich aussteigen, und nach ihr auf dem Markt suchen. Aus Ermangelung eines Parkplatzes entschied ich mich, gegen 19:30 kurz an einer Strassenecke im absoluten Halteverbot zu parken. So weit, so falsch.

 

Aus dem kurzen Aussteigen wurden ca 30 Minuten, ehe ich in Begleitung wieder beim Wagen zurück war. Da war es 20:05. Auf der Windschutzscheibe prangte ein Knöllchen, welches unterstellt, ich hätte von 18:43 - 19:59 Uhr und somit länger als 1 Stunde auf einem Gehweg geparkt. Was das Knöllchen wohl verteuert. :confused:

 

Jetzt frage ich mich, was ich von dieser Sache halten soll.

 

Das Parken auf dem Gehweg (übrigens tatsächlich ohne Behinderung) räume ich freilich ein. Aber tatsächlich war ich max. 35 Min nicht beim Wagen, nämlich von ca 19:30 bis 20:05.

 

Der Parkschein unterstellt eine Ankunftszeit von 18:43. Da war ich noch 20 Min in der Firma! Die Hauptaufgabe eines Schandis sollte doch sein, die Zeiten richtig auf dem Schirm zu haben! Ich habe das Gefühl, dass hier jemand vorsätzlich manipuliert hat!

 

Hinweis: für meine Zeiten habe ich mehrere Zeugen, bin zudem im öffentlichen Dienst angestellt, wie meine bessere Hälfte. Falschaussagen vor Gericht kommen da nicht gut....

 

Was fällt Euch dazu ein? Was schreibt man da in die Einlassung?

 

LG Uli

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Bearbeitet von jungerrömer

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Einfach die Wahrheit schreiben. Und dann gucken was daraus wird.

 

Wie groß ist der Unterschied < 1 Stunde vs. > 1 Stunde?

  • Autor
Einfach die Wahrheit schreiben. Und dann gucken was daraus wird.

 

Wie groß ist der Unterschied < 1 Stunde vs. > 1 Stunde?

 

Hab ich noch nicht recherchiert.

Mal ganz ehrlich?

 

Du hast es probiert, das Risiko war dir bewußt. Wahrscheinlich geht es um 5-15€. Ist es das wert da jetzt viel Zeit und Energie rein zu stecken?

 

Bezahl den Sch*** einfach und Ende.

  • Mitglied

Ernsthaft unternehmen würde ich nur was, wenn sich daraus wirklich ein Unterschied im Bußgeld ergeben würde - egal wie gering der ist.

 

Je nach Zeit und Lust, sich mit sowas zu befassen und Lebenszeit darauf zu verwenden, würde ich es anderenfalls bei gleichzeitiger Bezahlung der Buße und einem freundlichen Brief an die Bußeldstelle belassen mit dem Hinweis auf die offensichtlich falsche Zeitangabe, denn (gerade) von Leuten, deren Aufgabe es sein soll, inkorrektes Verhalten zu ahnden, sollte man absolute Korrektheit in ihrer Arbeit erwarten und voraussetzen dürfen. War es ein Versehen, wird man das erklären und sich entschuldigen, wenn man korrekt arbeitet. Wenn das nicht erfolgt, kann man davon denken, was man mag...

Bearbeitet von patapaya

Parken auf Gehwegen kostet mindestens 20€, bei über einer Stunde werden mindestens 35€ fällig.

Ansonsten gibt es dem Post von [mention=16]erik[/mention] eigentlich nichts hinzuzufügen, und ob man jemanden dabei behindert liegt ja sowieso weniger im Ermessen des Falschparkers!

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Hier geht es doch nicht um einen "Parkschein" mit falscher Zeitangabe, sondern darum, dass an dieser Stelle überhaupt nicht geparkt werden darf und allenfalls kurz gehalten werden kann um z.B. Jemanden zu-oder aussteigen zu lassen !

 

Ich würde mich einfach freuen, dass das Gefährt immer noch stand und nicht in der Verwahrstelle ausgelöst werden musste.

Bearbeitet von klaus

bin zudem im öffentlichen Dienst angestellt

 

 

Spielt vor Gericht keine Rolle, alle Menschen sind in D gleich.

 

Wie kommt man auf solche Gedanken, dies würde die eigene Glaubwürdigkeit steigern?

 

Ansonsten siehe oben.

Zahlen und die Konsequenz tragen.

 

Die Zeiten kannst Du anzweifeln

Als Ergänzung zu den Aussagen und Vorschlägen der anderen Kollegen:

 

Bist Du in einem Autoclub?

 

Der ADAC z.B. bietet gewisse kostenlose Dienstleistungen an:

 

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/verfahren/

 

Andere Clubs dürften Ähnliches im Angebot haben.

 

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die Verkehr abdeckt?

 

Falls ja, so könntest Du Dich schlau machen, ob Erstberatung hier bereits als Schaden erfasst wird und dann abwägen.

 

Aber am Wichtigsten ist doch: Erstmal die Anhörung abwarten und schauen, über was für einen Betrag wir reden.

 

Schön ist doch, wie schon ein Kollege hier geschrieben hat, dass man Dein Fahrzeug nicht abgeschleppt hat.

Mal ganz ehrlich?

 

Du hast es probiert, das Risiko war dir bewußt. Wahrscheinlich geht es um 5-15€. Ist es das wert da jetzt viel Zeit und Energie rein zu stecken?

 

Bezahl den Sch*** einfach und Ende.

Das wäre das Letzte was ich machen würde. Es geht ja hier nicht darum, dass man den Verstoß bestreitet oder nicht einsieht. Es gilt zu klären wie es zu den falschen Angaben kommt. Einfach ein menschlicher Fehler, aus 19:43Uhr wurde 18:43Uhr? Oder bewusste Manipulation um die Einnahmen zu steigern?

10 min Zeit für ein freundliches Schreiben an die entsprechende Behörde wird man wohl noch haben.

Jepp. Bei den zu erwartenden üblichen 5-15€ für einen Parkverstoß sollte man da mal die Kirche im Dorf lassen.

 

Entweder einfach mal anrufen und den Sachverhalt vorsprechen, daß die sich da wohl um eine Stunde geirrt haben, und gucken was die dazu sagen. Im Anhörungsbogen kann man sowas mein ich auch einfach mit rein schreiben. Das würde ich machen und schauen, was passiert. Mehr Aufwand ist die Sache einfach nicht "wert".

Da sieht man, wie unteschiedlich die Konfliktbereitschaft von Mensch zu Mensch ist.

 

Wenn ich ein Knöllchen bekomme (was extremst selten vorkommt, ca. 1 pro 10 Jahre), dessen Schaden sich für mich im Rahmen hält (kleiner Betrag, keine Punkte), dann betrachte ich das als Spende für die Allgemeinheit.

 

Zum Fall hier meine Meinung: Erstmal abwarten und Tee trinken.

 

Sollte man dem TE noch Dinge wie Behinderung / Nötigung im konkreten Fall oder Anderes triftiges Vorwerfen oder sollte der Betrag als wesentlich zu hoch empfunden werden, so siehe meinen Post zuvor.

Wenn du Langeweile hast und dir die Korrektheit des Vorgangs wichtig ist, dann schreib halt einen Lex zusammen und verweise auf das Zettelchen, da steht doch "Beweismittel: Fotos angefertigt" ... dann sollen Sie diese halt mal vorlegen.
soviel Text für so wenig Problem. Zahl das Knöllchen und gut ist.

Spannend finde ich hier nur, dass man der eigenen Verfehlung weniger Bedeutung beimisst, als der Verfehlungen anderer.

Vielleicht sollte die Frage eher an einen Psychologen als an einen Juristen gerichtet werden.

Ob 15€ oder 35€ macht wohl keinen Unterschied.

Aber von Behörden sollte man erwarten können, daß die exakt arbeiten.

 

Ruf mal an auf der Bußgeldstelle und schwätz mit denen!! Falls die stur sind, würde ich auch zur ADAC-Rechtsberatung raten.

Jepp. Bei den zu erwartenden üblichen 5-15€ für einen Parkverstoß sollte man da mal die Kirche im Dorf lassen.

Mal abgesehen davon, dass es 25€ bzw. 40€ sind, geht es ja auch nicht darum die eigene Schuld abzustreiten aber warum soll ich 40€ bezahlen wenn es eigentlich nur 25€ sind?

Mal abgesehen davon, dass es 25€ bzw. 40€ sind, geht es ja auch nicht darum die eigene Schuld abzustreiten aber warum soll ich 40€ bezahlen wenn es eigentlich nur 25€ sind?

 

Ja, sicher, daher erstmal abklären ob es einen Unterschied macht. Und die Höhe des Knöllchens für falsch Parken ist von Ort zu Ort unterschiedlich.

Spannend finde ich hier nur, dass man der eigenen Verfehlung weniger Bedeutung beimisst, als der Verfehlungen anderer.

Vielleicht sollte die Frage eher an einen Psychologen als an einen Juristen gerichtet werden.

 

:smile:

15€ habe ich mal bekommen, weil ich am Obi-Parkplatz die Parkscheibe nicht gesetzt hatte.

 

Bei absolutem Halteverbot wirds eventuell mehr werden.

 

Hängt vom eigenen Geldbeutel und der eigenen Konfliktbereitschaft ab, ob man was oder halt was man unternehmen wird.

 

Abwarten halt, was kommen wird.

 

...würde ich auch zur ADAC-Rechtsberatung raten.

 

Hast Du positive Erfahrung damit in solchen Fällen? Ich nehme an, Du meinst damit Leistungen, die in der ADAC Standard-Mitgliedschaft enthalten sind, oder?

Bearbeitet von Sleipnir

  • Autor
Spielt vor Gericht keine Rolle, alle Menschen sind in D gleich.

 

Wie kommt man auf solche Gedanken, dies würde die eigene Glaubwürdigkeit steigern?

 

Ansonsten siehe oben.

 

Ich habe sicher übertriebener Maßen bereits einmal um die Ecke gedacht. Leute im Öffentlichen Dienst sind gut beraten, vor Gericht keine Falschaussagen zu treffen. Das kann Folgen haben. Aber ja, die Bemerkung war in diesem Zusammenhang nicht nötig.

  • Autor
Spannend finde ich hier nur, dass man der eigenen Verfehlung weniger Bedeutung beimisst, als der Verfehlungen anderer.

Vielleicht sollte die Frage eher an einen Psychologen als an einen Juristen gerichtet werden.

 

Du behauptest etwas, was schlicht nicht stimmt und folgerst daraus, ich sei ein Fall für den Psychologen. Und kriegst dafür auch noch gleich Applaus von Klaus. Tolle Forenkollegen seid ihr. Selber habt ihr natürlich noch nie einen Parkverstoß begangen.

Ich habe sicher übertriebener Maßen bereits einmal um die Ecke gedacht. Leute im Öffentlichen Dienst sind gut beraten, vor Gericht keine Falschaussagen zu treffen. Das kann Folgen haben. Aber ja, die Bemerkung war in diesem Zusammenhang nicht nötig.

 

So kam das zumindest bei mir auch an.

 

An Deiner Stelle wäre ich froh, dass der schöne Saab nicht abgeschleppt wurde.

 

Von dem dadurch gesparten Geld würde ich an Deiner Stelle mit Deiner besseren Hälfte am Weihnachtsmarkt ein paar Glühwein trinken.

 

Und natürlich nicht mit dem Saab, sondern mit den Öffis dort hin und zurück fahren. :smile::cool:

Von dem dadurch gesparten Geld würde ich an Deiner Stelle mit Deiner besseren Hälfte am Weihnachtsmarkt ein paar Glühwein trinken.

 

Oder mich von Deiner besseren Hälfte zum Glühwein einladen lassen...:biggrin: Es ging ja um sie, und so bekommst ein paar € Bußgeld wieder zurück

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