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[quote name='ST 2'] Bei mir war ein modernes Radio verbaut, und es hat den Prüfer nicht interessiert.[/QUOTE] mir sagte der Prüfer bei der H-Abnahme vom T3: [I]"wenn ich das bemängel, steckst du es eh wieder rein, da bin ich noch nicht vom Hof"[/I]
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[quote name='hb-ex']mir sagte der Prüfer bei der H-Abnahme vom T3: [I]"wenn ich das bemängel, steckst du es eh wieder rein, da bin ich noch nicht vom Hof"[/I][/QUOTE] so kann man es tuen:biggrin: Hoffentlich fahren keine unter 30er Fahrer zur H-Abnahme- aber die kann man ja auch wechseln.
[quote name='ST 2'] Bei mir war ein modernes Radio verbaut, und es hat den Prüfer nicht interessiert.[/QUOTE] Wobei modern nicht gleich modern ist. In einem 901 ist ein CD Radio auch irgendwie modern aber zulässig. MP3 und Ipod Anschluss sind auch modern aber strenggenommen nicht erlaubt. [quote name='hb-ex']mir sagte der Prüfer bei der H-Abnahme vom T3: [I]"wenn ich das bemängel, steckst du es eh wieder rein, da bin ich noch nicht vom Hof"[/I][/QUOTE] Das ist in der Tat ein netter, pragmatischer Ansatz, auch wenn es "eigentlich" ein Steuervergehen ist. Die Frage ist natürlich wer kontrolliert das...? (Wahrscheinlich niemand)
  • 3 Jahre später...
Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen zum Thema: 1. Welches Datum gilt für die Oldtimer Zulassung? Jahr? Oder Jahr und Monat? Kann ich mit meinem Auto EZ 30.07.1993 schon im Januar 2023 ein H-Kennzeichen beantragen? (TÜV im Januar fällig) 2. Die Zulassungsstelle braucht "nur" die §23 Oldtimer-Untersuchung incl. UMA? Also kein zusätzliches Gutachten eines Gutachters? 3. Kennt jemand eine gute Anlaufstelle für eine §23 Oldtimer-Untersuchung incl. UMA in Berlin? Beste Grüße
Warum willst Du mit einem BJ 1993 ein "H"-Kennzeichen? Sollte doch Euro 2 haben und ist somit steuertechnisch günstiger als mit "H", zumindest im saabigen Hubraumbereich.
Es gilt das genaue Datum der EZ. Januar geht also nicht. Nein, für die Zulassung als Oldtimer brauchst Du kein externes (Wert -) Gutachten, aber viele Versicherungen fordern dies.
Abgesehen davon macht es Sinn, die H-Abnahme mit der HU/AU-Prüfung zu verbinden, die zusätzliche Prüfgebühr liegt dann im Bereich um 50 EUR.
Ich habe die Abnahme beim ehemaligen Saab-Händler im Verbund mit der HU machen lassen. Morgens abgeholt, abends gebracht. Das war maximal entspannt.
[quote name='klaus']Abgesehen davon macht es Sinn, die H-Abnahme mit der HU/AU-Prüfung zu verbinden, (...)[/QUOTE] Stellt sich diese Frage überhaupt? "Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, (...)" [URL='https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html#:~:text=%C2%A7%2023%20Gutachten%20f%C3%BCr%20die,oder%20Pr%C3%BCfers%20oder%20Pr%C3%BCfingenieurs%20erforderlich.']§ 23 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)[/URL]
[QUOTE="jo.gi, post: 1642478, member: 651"]Stellt sich diese Frage überhaupt? "Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, (...)" [URL='https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html#:~:text=%C2%A7%2023%20Gutachten%20f%C3%BCr%20die,oder%20Pr%C3%BCfers%20oder%20Pr%C3%BCfingenieurs%20erforderlich.']§ 23 StVZO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)[/URL][/QUOTE] Ich finde schon, weil wenn die HU eh fällig ist, kann man das ja in einem machen. Sonst zahlt man halt 2x....
Im Rahmen der H-Begutachtung ist eine normale HU zu machen, daher ist es Sinnvoll, und Kostensparend, dies zu verbinden. Und mit EUR2-Kat bringt es m. E. keine Vorteile.
Ok, so herum macht es Sinn. Ich wollte darauf hinaus das "H" ohne "HU" nicht möglich ist. (Edit: Bezog sich auf #60)
[quote name='klaus']Abgesehen davon macht es Sinn, die H-Abnahme mit der HU/AU-Prüfung zu verbinden, die zusätzliche Prüfgebühr liegt dann im Bereich um 50 EUR.[/QUOTE] ..mit den Zahlen kommen wir so nicht ganz hin. Preisliste ab 01.11. : HU 95,-€ + Oldtimergutachten 130,-€ macht 225,-€ (DEKRA) +AU
[quote name='hft']..mit den Zahlen kommen wir so nicht ganz hin. Preisliste ab 01.11. : HU 95,-€ + Oldtimergutachten 130,-€ macht 225,-€ (DEKRA) +AU[/QUOTE] ..oder so..:cool:
Vielen Dank für eure Antworten. Warum H-Kennzeichen? Ich wäge mich damit in größerer Sicherheit, vor etwaigen politischen Schnellschüssen.
Bedenke, dass manche Versicherungen einen Oldtimer nicht als Alltagsfahrzeug akzeptieren, bzw. nur eine begrenzte Anzahl Kilometer pro Jahr gestatten.
Ohne Kat macht ein H-Kennzeichen aus meiner Sicht durchaus Sinn.
[quote name='patapaya']Gibt es überhaupt welche, die das anders handhaben?[/QUOTE] Ich weiß es nur von meiner. Da ich keine Marktübersicht habe, wollte ich es nicht ausschließen.
man muss ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen nicht zwingend als Oldtimer versichern. Lässt man die Versicherung weiter als "normalen" PKW laufen, braucht es kein weiteres Fahrzeug und die Jahresfahrleistung lässt sich nach Bedarf aushandeln.

Bearbeitet von hft

...und die euro 2 fraktion mit klauskat oder kaltlaufregler kann weiterhin normal besteuert, wenn man will, weiterfahren.das h gutachten hat bestandsschutz.
[quote name='hft']man muss ein Fahrzeug mit H-Kennzeichen nicht zwingend als Oldtimer versichern. Lässt man die Versicherung weiter als "normalen" PKW laufen, braucht es kein weiteres Fahrzeug und die Jahresfahrleistung lässt sich nach Bedarf aushandeln.[/QUOTE] .... und umgekehrt kann man ein Fahrzeug ohne H auch als Oldtimer versichern, hat dann natürlich i.d.R. eine begrenzte Jahresfahrleistung. Bei mehreren Oldtimern ist das dann aber kein Problem. Die Jahresfahrleistung meines "normal" versicherten 9k ist inzwischen auch schon auf unter 10tkm angelangt.
[quote name='saab-wisher'].... und umgekehrt kann man ein Fahrzeug ohne H auch als Oldtimer versichern, hat dann natürlich i.d.R. eine begrenzte Jahresfahrleistung. Bei mehreren Oldtimern ist das dann aber kein Problem. Die Jahresfahrleistung meines "normal" versicherten 9k ist inzwischen auch schon auf unter 10tkm angelangt.[/QUOTE] 10.000km mit dem 9000 stellen ja auch schon eine Härte da...., wenn man Zeit hat käme da mit einem 96 oder 99 bestimmt leicht mehr zusammen :-) im Ernst : mit den gerne vorgegebenen 6000Km pA kann es je nach dem, wo das Intsaab stattfindet schon eng werden - die Jahresfahrleistungen auf meherere Autos verteilen geht dann nicht so ohne Weiteres, man müsste ja unterwegs die Fahrzeuge wechseln.
[quote name='uusikaupunki59']...und die euro 2 fraktion mit klauskat oder kaltlaufregler kann weiterhin normal besteuert, wenn man will, weiterfahren.das h gutachten hat bestandsschutz.[/QUOTE] eher "Nein" - das Thema heißt H-Kennzeichen, nicht H-Gutachten. Wenn das H-Kennzeichen zugeteilt ist, ist der Steuersatz 192 € - immer. Das H-Gutachten hat grundsätzlich keinen Bestandsschutz. Bei jeder folgenden HU nach Erteilung des H-Kennzeichens wird geprüft, ob das Fahrzeug noch die Vorgaben erfüllt. Liegt das Gutachten in der Schublade und es ist kein H-Kennzeichen angebraucht, entfällt diese Prüfung bei der nächsten HU. Die Zulassungsstelle kann dann nicht ganz unberechtigt Zweifel anmelden und die Anerkennung verweigern. Muss nicht, aber kann.
[quote name='patapaya']Gibt es überhaupt welche, die das anders handhaben?[/QUOTE] Jupp, haben ausschließlich H-Fahrzeuge zugelassen, alle ohne KM-Begrenzung. Ist als Jahrestarif gerechnet, Saison würde nur paar Euro Steuer sparen und dann könnte ich Silvester (oder wenn es sonst mal im Winter "warm" ist) nicht Cabrio fahren. [quote name='nitromethan']Ohne Kat macht ein H-Kennzeichen aus meiner Sicht durchaus Sinn.[/QUOTE] Definitiv! [quote name='Joschy']Warum willst Du mit einem BJ 1993 ein "H"-Kennzeichen? Sollte doch Euro 2 haben und ist somit steuertechnisch günstiger als mit "H", zumindest im saabigen Hubraumbereich.[/QUOTE] Es gibt Fälle, in denen die günstigere Versicherung die paar Euro mehr Steuer mehr als raus reißen. Besonders für die Sauger ist das interessant.

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